[Rezension] Abgenöthigte weitere Ausführung und besser gegründeter Erweis, daß das Wild- und Rheingräfliche Haus von den Reformationszeiten an (...) in dem ruhigen und actualen Besitz, usu et observantia des Iuris nominandi zu seiner eigenen Evangelischen Pfarr Thalfang, Trenecker Ambts, gewesen.
Anonym
Göttingische Zeitungen von Gelehrten Sachen. (1747, S. 356-357)