[Rezension] Entscheidung der Frage: Ob nach erfolgter Ehescheidung wegen Verwaigerung der ehelichen Pflicht, die allgemeine in Deutschland geltende Rechte und die Provinzialgesetze des Herzogthums Würtemberg den schuldigen Ehegatten mit Verlust seines Heyrathsguts, Zugelds oder vierten Theils des Vermögens bedrohen oder nicht?
Anonym
Revision der Teutschen Litteratur. (1776, S. 99-104)