[Rezension] Historisch-Diplomatische Abhandlung von dem Ursprunge der Stadt Rostock Gerechtsame und derselben ersteren Verfassung in weltlichen Sachen, bis ans Jahr 1358. nebst denen von Originalien genommenen Urkunden, Münzen, Siegeln und andern Alterthümern der mittlern Zeit, welche die Beweise enthalten.
Nettelbladt, Heinrich
Gelehrte Nachrichten. (1757, Bd. 6, S. 251)