[Rezension] Neuer aus vorhin in actis noch nicht vorgekommenen Landtags Handlungen und Abschieden gezogener Beweiß, daß das denen Stamm-Verwandten ex jure revolutionis gebührende Successions-Recht noch vor dem würcklichen Anfall pro jure vere et realiter quaestio allerdings zu halten sey, in causa von Gymnich contra von Rohe.
Anonym
Göttingische Zeitungen von Gelehrten Sachen. (1751, S. 404-405)