[Rezension] Vertheidigte Gerechtigkeit der Herzoglich-Mecklenburgischen Maas-Reguln in Ansehung der Mecklenburgischen Ritterschaft überhaupt. Wodurch die sogenannte wahrhafte und mit vollständigen Acten allenthalben bestärkte Erzählung der Ritterschaft entglaubiget, hingegen die Actenmäßigkeit der herzoglichen Nachrichten behauptet, und zugleich das Mecklenburgische Staatsrecht den wichtigsten Hauptstücken nach erläutert wird . Mit ein hundert und zehn, größten Theils nie gedruckten Urkunden.
Anonym
Critische Nachrichten. (1750, Bd. 1, S. 358-360)