[Rezension] Gründlicher Beweis: daß dem hohen erzstiftischen Domkapitel von Trier die landesherrliche Zwischenregierung in dem mit dem Erzstift auf ewig vereinigten Fürstenthume Prüm bey gehindertem, oder erledigtem erzbischöflichen Stuhle ausschliesslich zustehe. Nebst rechtlicher Anwendung dieses Hauptsatzes auf die letzte Zwischenregierung von 1768.
Frank, Peter Anton von
Jenaische gelehrte Zeitungen. (1781, S. 281-283)