[Beitrag] Anzeige der Mittel, die in der Ausführung thulich, nicht gar zu kostbar und der Braunschweig. Lüneburgischen Landesverfassung angemessen sind, wodurch a) Die Feuerlöschungsanstalten in den kleinen Städten und auf dem Lande zu verbessern, und b) Dem schnellen Überhandnehmen einer Feuersbrunst zuvorzukommen sey.
Heinemann, Johann Wilhelm
Hannoverisches Magazin. (1775, Bd. 13, S. 211-244)