[Rezension] Begründete und durch Beylagen bestärckte Apologie Des in Ober-Vormundschaft zur Grafschaft Manßfeld verordneten Fürstl. Cantzley-Directoris und Räthen, Wieder Ein Scriptum welches rubriciret: Ohnumstößliches Vormundschafts-Recht Der Von der Römisch-Käyserlichen Majestät aus allerhöchster Reichs-Richterlicher Macht und Gewalt allergnädigst verordneten Fürstlich Manßfeldischen Vormundschaft Denen Chur-Sächsisch und Hertzoglich Magdeburgischen wiedrigen Anmuthungen entgegen gesetzt, So viel §. 4. 6. und. 25 betrifft.
Anonym
Neue Zeitungen von Gelehrten Sachen. (1719, Bd. 5, S. 352)