[allgemeiner Text] Edikt des Königs von Frankreich, betreffend die Abschaffung des Rechts der Leibeigenschaft und der todten Hand in den königl. Domainen und in allen denen, welche verpfändet sind; und die gänzliche Aufhebung des Erbfolgerechts, welches bisher die Gutsherren über ihre Leibeigenen und über diejenigen gehabt, so dem Recht der todten Hand unterworfen gewesen.
Ludwig XVI. König v. Frankreich
Ephemeriden der Menschheit. (1780, Bd. 1, S. 611-618)