[Rezension] Untersuchung, ob der Satz: daß der Mensch ein angebohrnes Recht habe, alle Schande und Laster zu begehen, wenn nur ein anderer dadurch nicht beleidiget wird: in der Lutherischen Kirche erträglich sey? Zur Beantwortung der Schmaußischen Vertheidigung seines neuen Iuris naturae.
Chladni, Johann Martin
Compendium historiae litterariae novissimae, oder Erlangische gelehrte Anmerkungen und Nachrichten. (1756, Bd. 11, S. 75-78)