[Rezension] Unmaßgeblicher Entwurf von dem Umfange, den Gegenständen, Einrichtungen, Eintheilungen und Verordnungen des Polizeywesens etc. wie überhaupt im deutschen Reiche, also auch besonders in den fürstlich Hessen-Casselischen Landen, mit einer Vorrede von den Polizeyanstalten in den Universitätsorten.
Hofmann, Johann Andreas
Compendium historiae litterariae novissimae, oder Erlangische gelehrte Anmerkungen und Nachrichten. (1765, Bd. 20, S. 235-236)