[Rezension] Diplomatischer Beweiß, daß dem Hause Hohenlohe die Landes-Hoheit, mit denen zu selbiger gehörigen Rechten, nicht etwan in dem sogenannten grosen Interregno, oder nach solchen Zeiten erst, zu theil worden, sondern Demselben schon lang vorher zugestanden und in ruhiger Ubung zugekommen (...).
Hanselmann, Christian Ernst
Wöchentliche Nachrichten von Gelehrten Sachen. (1752, Bd. 13, S. 95-97)