[Rezension] Völkerrecht, oder gründliche Anweisung, wie die Grundsätze des natürlichen Rechts auf das Betragen, und auf die Angelegenheiten der Nationen und Souveraine angewendet werden müssen.
Vattel, Emer de ; Schulin, Johann Philipp
Compendium historiae litterariae novissimae, oder Erlangische gelehrte Anmerkungen und Nachrichten. (1760, Bd. 15, S. 330-334)