Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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CIRKSENA

I.

Der Name C. leitet sich ab von dem fries. Personennamen »Tziark«, genauer von dessen Gen. Sing. »Tziarken«, an den der Herkunftsvokal »-a« angefügt wurde. Die Schreibweise steht erst um 1600 fest, als der Gebrauch der fries. Sprache in Ostfriesland ausläuft.

Wie in Ostfriesland bis um 1800 häufig, ist der Name über die weibl. Verwandtschaft vererbt worden. Der älteste bezeugte Namensträger ist Sitat I., der 1255 als Sprecher des Norderlandes auftritt. Über Söhne und Töchter kam der Name an Gela Syrtza, die Anfang des 15. Jh.s Enno Attena heiratete, der ihren Familiennamen annahm.

Die Attena waren Häuptlinge von Greetsiel, dessen Burg nun als Stammsitz der C. galt. Ein ostfries. »Häuptling« - ndt. hovetling, lat. capitalis - war zunächst nichts anderes als der reichste Bauer im Dorf. Er hatte Geld und Zeit, sich um die wenigen öffentl. Angelegenheiten - namentl. Rechtsprechung, Deich- und Sielwesen - zu kümmern, und errang damit Ansehen und Einfluß. Auch als er begann, weiter als sein Dorf zu schauen, mußte er stets auf dieses, die »Landgemeinde«, Rücksicht nehmen. Je nach ihren eigenen Fähigkeiten politisiertendann diese Häuptlinge mehr oder minder erfolgreich.

II.

Formal gehörte im MA das Gebiet, das man später mit Ostfriesland bezeichnete, zum Hochstift → Münster, dessen Vertreter - wenn überhaupt - der Laienpropst in Emden war. Tatsächl. erfreute man sich der »Friesischen Freiheit« in Gestalt selbständiger Landgemeinden und ihrer Häuptlinge. Seit der Mitte des 14. Jh.s drohte Ostfriesland zum Spielball der nachbarl. Politik zu werden, eine durch den Wettstreit der Häuptlinge um die alleinige Herrschaft geförderte Entwicklung. Dieses Treiben beendete 1464 der Häuptling Ulrich C., indem er Ostfriesland alsEigengut - was in jurist. Sicht fragwürdig war - dem Ks. → Friedrich III. auftrug und sich damit belehnen ließ. Die bislang konkurrierenden Häuptlinge fand er erfolgreich ab. Von 1464-1744 beherrschten die Gf.en und Fs.en aus dem Hause C. Ostfriesland, das staatsrechtl. eine Gft. blieb. Die Ansprüche des Hochstifts → Münster waren 1495 abgelöst worden.

Gf. Ulrich I., der zum. Unglück des Hauses schon 1466 starb, ist dessen bedeutendster Vertreter, weil er klare Vorstellungen über seine Ziele hatte, die er planmäßig verwirklichte. Seine Nachkommen waren nicht so geschickt und verfielen mehr und mehr in Dekadenz. Ostfriesland wurde um 1600 ein Satellit der Vereinigten Niederlande und war nur noch als Bauer auf dem polit. Schachbrett gelegentl. zu gebrauchen.

Lehen wurden erst im 17. Jh. spärl. vergeben. Seit 1600 trugen die C. das Harlingerland (in etwa der heutige Landkr. Wittmund) von dem Hzm. → Geldern zu Lehen.

III.

Das ursprgl. Wappen der C. ist der Jungfrauenadler oder die Harpyie, der über vergangene Erbansprüche noch heute ein Feld im Wappen des Fsm.s Liechtenstein besetzt. Das bis 1744 gültige und noch heute in Ostfriesland als Symbol verwendete sechsfeldrige Wappen der Gft. Ostfriesland wurde Anfang des 17. Jh.s endgültig festgesetzt.

Die C. haben nie das Bedürfnis nach Selbstdarstellung verspürt, sowohl aus Trägheit des Geistes wie aus Mangel an Geld. Es gibt Porträts der Gf.en und Fs.en seit dem Anfang des 16. Jh.s. Gewiß machte man im 17. Jh. Kavalierstouren oder Badereisen. Irgendwelche geistige Anregungen - etwa für Bauten - sind aus diesen Unternehmungen aber nicht hervorgegangen.

IV.

Der erste Gf. Ulrich I. mußte ob seines Todes i. J. 1466 den Schlußstein seiner Ideen, näml. die Unterwerfung der ganzen ostfries. Halbinsel, seinem Sohn Edzard I. überlassen. Dieser, anfangs noch unmündig, hat dieses Vorhaben nicht erreicht. Anfängl. Erfolge gaukelten ihm ein Territorium von der Lauwers an der Grenze zu Westfriesland bis zur Wesermündung vor. Seitdem hat kein C. mehr milit. Eroberungen versucht.

Edzards I. Urenkel Gf. Enno III. fand seine Töchter aus erster Ehe mit der Erbin des Harlingerlandes ab und erwarb dieses, das formal staatsrechtl. nicht mit Ostfriesland vereinigt wurde. Eine von Ennos Töchtern heiratete dessen Bruder, ihren Onkel Johann, mit welchem eine Nebenlinie der C. in der westfäl. Gft. Rietberg entstand. Diese starb 1690 aus und wurde von den Herren von Kaunitz beerbt.

Ennos III. Enkel, Gf. Enno Ludwig, erhielt 1654 die Würde eines Rfs.en, die 1662 auch seinem Bruder Gf. Georg Christian und allen Nachkommen zugesprochen wurde. Der dritte Bruder Gf. Edzard Ferdinand begründete durch Erbheirat eine kurzlebige Nebenlinie an der Saar mit den Gft.en Criechingen und Püttingen.

Fs. Christian Eberhard schloß 1693 eine Erbverbrüderung mit Kfs. Ernst August von Hannover ab, die reichsrechtl. nicht anerkannt wurde. 1694 erhielt das Kfsm. → Brandenburg eine Reichslehnanwartschaft auf die Gft. Ostfriesland, die 1744 mit dem Anfall an Preußen verwirklicht wurde und selbstverständl. das Harlingerland mit einschloß.

Sources

Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 1 und 2, hg. von Ernst Friedlaender, Wiesbaden u. a. 1968 (unveränd. ND der Ausg. Emden 1878 und 1881) (Quellen zur Geschichte Ostfrieslands, 9,1 und 9,2). Bd. 3: Ergänzende Regesten und Urkunden zu Bd. 1 und 2, hg. von Günther Möhlmann, Aurich 1975 (Quellen zur Geschichte Ostfrieslands, 9,3).

Deeters, Walter: Art. »Cirksena, Dynastie«, in: Biographisches Lexikon für Ostfriesland, hg. von Martin Tielke, Bd. 2, Aurich 1997, S. 60-62. - Esselborn, Ernst: Das Geschlecht Cirksena, Ms. masch., Berlin/Pankow 1945. - Leesch, Wolfgang: Die Grafen von Rietberg aus den Häusern Arnsberg und Ostfriesland, in: Westfälische Zeitschrift 113 (1963) S. 283-376. - Lengen, Hajo van: Geschichte des Emsigerlandes vom frühen 13. biszum späten 15. Jahrhundert, 2 Tl.e, Aurich 1973 und 1975 (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, 53) [siehe Tl. 1, S. 154-156; Tl. 2: Stammtafel V]. - Lengen, Hajo van: Art. »Cirksena, Häuptlingsfamilie«, in: Biographisches Lexikon für Ostfriesland, hg. von Martin Tielke, Bd. 3, Aurich 2001, S. 83-86. - Reimers, Heinrich: Ostfriesland bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Bremen 1925.