(1) G. liegt an der Kyll in der Eifel, etwa 80 km nördlich von Trier, an der Straße von Luxemburg über Prüm nach Mayen und weiter nach Koblenz.
Bereits von Kelten und Römern besiedelt, war das Gebiet um G. seit dem Hochmittelalter im Besitz der Herren und ab 1380 Grafen von Blankenheim. Gerhard VI. von Blankenheim (†1350) erbaute um 1335 die Burg Gerhardstein (bisweilen auch als Löwenburg bezeichnet) und begründete die Linie Blankenheim-G. mit Sitz in G. Für die unterhalb der Burg entstandene Siedlung erwirkte Gerhard VI. von Blankenheim 1336 von Kaiser Ludwig IV. die Rechte der Stadt Aachen mit einem wöchentlichen Markt und jährlich zwei Jahrmärkten sowie die Erlaubnis zum Bau einer Stadtmauer mit Graben. Zu welchem Zeitpunkt die G.er Herrschaft zur Grafschaft erhoben wurde, ist unbekannt. Graf Arnold von Blankenheim (†1360) hatte seinen Sitz in der G.er Burg. Mit Gerhard VII. (†1406) starb die Linie Blankenheim-G. aus, das Erbe fiel zunächst an den Bruder Friedrich (†1423), der als Bischof von Utrecht zugunsten seiner Nichte Elisabeth (†1468) verzichtete. Elisabeth heiratete Wilhelm von Loon (†1438) und brachte auf diese Weise die Herrschaft G. an die Grafen von Loon (Loon-Heinsberg). Die G.er Burg war der Witwensitz Gf.in Elisabeths von Loon nach dem Tod ihres Mannes 1438 bis zu ihrem Lebensende 1468. 1468/1469 kam die Herrschaft G. an Dietrich III. von Manderscheid-Blankenheim (†1498). Die Herrschaft oder Grafschaft G. wurde meist als Amt bezeichnet, für die Verwaltung war der gräfliche Landschultheiß verantwortlich. Dietrich III. trat bei der Erbteilung 1488 die Herrschaft G. an seinen Sohn Johann von Manderscheid-Blankenheim (†1524) ab, wobei sich Graf Dietrich das angestammte Land in Manderscheid und die Herrschaft G. als Altenteil vorbehielt.
Nach langwierigem Erbstreit unter den Söhnen Graf Johanns kam die Herrschaft an Graf Gerhard von Manderscheid-Blankenheim (†1548), der die Linie Manderscheid-G. begründete und in G. seinen Sitz nahm. 1524 wurde G. zur Residenz dieser Manderscheider Nebenlinie. Durchgängig hatten die Grafen Hans Gerhard (†1611), Karl (†1649), Ferdinand Ludwig (†1671) sowie Karl Ferdinand (†1697) hier ihren Sitz, letzterer ab 1691 nur noch selten. G. war zudem im 16. Jahrhundert Sitz eines Amtmanns (belegt seit 1548) und eines Rentmeisters (belegt seit 1540). Vor 1549 wird ein Burggraf in G. erwähnt, 1549 ein Schultheiß. Ende des 16. Jahrhunderts hatte der Schultheiß die Stellung eines Landschultheißen inne. Im 17. Jahrhundert beanspruchten die Grafen von Manderscheid-G. die Reichsunmittelbarkeit, die der Herzog von Jülich 1668 anerkannte. Wegen der Grafschaft Blankenheim und G. bestand Mitgliedschaft im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis sowie im niederrheinisch-westfälischen Gf.enkollegium der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstages. Die Burg wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1691 völlig zerstört, danach nicht mehr aufgebaut und 1777 auf Abbruch verkauft, die Reste zur Sicherung der darunter liegenden Siedlung teilweise abgerissen.
Mit dem Ende der Linie Manderscheid-G. 1697 fiel die Herrschaft G. zurück an die Linie Manderscheid-Blankenheim, womit die Residenzfunktion G.s endete. Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim (†1705) übertrug sie an seinen Sohn Franz Georg (†1731). Nach 1697 wurde das nunmehr als Amt geführte G. durch einen Kellner verwaltet. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war als weiterer Amtsträger ein gfl.er Oberförster in G. ansässig. Als mit Graf Josef Franz Georg Ludwig (†1780) die Linie Manderscheid-Blankenheim erlosch, kam G. als Erbe an seine Nichte Augusta (†1811), Ehefrau Graf Philipp Christians von Sternberg (†1811) aus Böhmen. 1794 fiel G. unter französische Besatzung und wurde später annektiert. Nach dem Wiener Kongress kam G. zu Preußen.
(2) Eine Besiedlung des Stadtgebiets ist erst ab 1330 nachweisbar. Die Siedlung unterhalb der Burg wurde zumeist als Stadt, bisweilen als Flecken oder Tal, bezeichnet. Mit der Zerstörung der Burg 1691 wurde zugleich die Stadt verwüstet, 1708 vernichtete ein Brand weite Teile der Stadt, 1784 brannte G. abermals fast vollständig ab. G. blieb bis zum 19. Jahrhundert eine Kleinstadt.
Einwohnerzahlen sind bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nicht sicher belegt, 1697 waren 56 Häuser vorhanden, für die Zeit um 1700 werden etwa 400 Einwohner angenommen, Schätzungen gehen 1708 ebenfalls von ungefähr 400 Einwohnern aus, 1802/1803 lebten in der Stadt 499 Einwohner.
Seit 1576 sind ein gewählter Bürgermeister und ein Rat der Stadt belegt. Der Erwerb des Bürgerrechts war von der Zustimmung von Bürgermeister und Rat abhängig. Daneben sind für die Verwaltung städtischer Aufgaben ein Zender (wohl zurückgehend auf einen Bediensteten zum Einzug des Zehnten) und zwei Bürgermeister benannt. Am Gericht in der Stadt übte der Schultheiß die Rechtsprechung aus, dem in der Regel sieben Schöffen beigeordnet waren, die als Rechtsherren bezeichnet wurden. Im 18. Jahrhundert ist ein Hochgericht belegt. Familien des lokalen Adels hatten Burgmannensitze oder -lehen inne (unter anderem die Burgmänner Henkyn (Johann) von Büdesheim 1330, Richard von Oberehe 1333 oder Junker Gerlach von Wunnenberg und Junker Wilhelm von Düne 1485).
Mit dem Ausbau der landesherrlichen Verwaltung zogen gräfliche Bedienstete nach G. Darüber hinaus sind die rechtlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen noch nicht hinreichend erforscht. Wirtschaftlich überwog die Landwirtschaft, geringe Einkünfte resultierten aus Gerbereien vor der Stadt und in der Herrschaft seit Mitte des 16. Jahrhunderts aus der Mühlsteinherstellung in den umliegenden Steinbrüchen sowie aus dem Eisenhüttenwerk im nahegelegenen Müllenborn. Das gewerbliche Leben war nicht in Zünften organisiert. G. gewann seit dem 15. Jahrhundert an Bedeutung als lokaler Marktort.
(3) In G. bestand im Laufe des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit keine Pfarrei. G. gehörte bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zur Pfarrei Sarresdorf am rechten Ufer der Kyll gegenüber der Stadt, deren Pfarrkirche bis in das 19. Jahrhundert erhalten blieb und genutzt wurde, während die Bevölkerung im 14. Jahrhundert nach G. übersiedelte. Das Sarresdorfer Pfarrhaus wurde nach Zerstörung im Geldrischen Erbfolgekrieg (1542-1543) um 1550 im Stil der Renaissance neu errichtet. Die Antoniuskapelle oder Kapelle im Tal stand auf halber Höhe der Burg nah am Felsen, wurde 1487 geweiht und diente im Winter dem Gottesdienst in der Stadt. Sie brannte 1691 völlig nieder, wurde 1694 durch Graf Karl Ferdinand von Manderscheid-G. wieder errichtet, nach dem Stadtbrand 1708 abermals 1721/1726 instandgesetzt und beim Brand 1784 erneut zerstört. Von der Antoniuskapelle, die als gräfliche Grabstätte diente und drei Altäre aufwies, ist nichts erhalten. 1680 stiftete Graf Karl Ferdinand als Dank für die Rettung bei einem Raubüberfall das Grafenkreuz aus rotem Sandstein, in dessen Nähe 1681 zur Erinnerung die Büschkapelle südwestlich G.s errichtet wurde, die später ein Neubau ersetzte. In der Achse zum Eingang der Burg befindet sich bis heute ein spätmittelalterlicher Feldaltar in Form eines Steinkreuzes, der bis in die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts bei Prozessionen um die Burg genutzt wurde. In G. existierten keine Klöster oder Stifte.
Obgleich der Reformation zugeneigt, wie Graf Hans Gerhard von Manderscheid-G., der Katholiken und Protestanten nebeneinander duldete, mit einer Protestantin verheiratet war und bisweilen zur Augsburger Konfession tendierte, trat kein Manderscheider Graf offen zur Reformation über. Graf Karl von Manderscheid-G. förderte vielmehr die katholische Konfession. Eine Schule mit einem Schulmeister ist seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts belegt (vor 1549).
(4) Die Siedlung lag unterhalb der Burg und nahm die durchgehende Straße von Luxemburg nach Mayen auf, ihre drei parallelen Straßen (Untere Straße, Mittelstraße, Obere Straße) zwischen den beiden Stadttoren im Westen und Osten könnten möglicherweise auf eine geplante Anlage hindeuten. G. war seit dem 14. Jahrhundert durch eine an die Burg anschließende Befestigung umgeben, die 1353 der Belagerung durch Erzbischof Balduin von Trier standhielt und von der noch wenige Reste des Tores im Westen, das Tor im Norden (Mühlentor), der nordöstliche Wehrturm, ein halbrunder Turm und das Tor im Osten mit einigen Abschnitten der Stadtmauer erhalten sind. Die Stadtbrände 1691, 1708 und 1784 boten die Möglichkeit zur Umformung der Stadt, die sich indes nur im Bau des Rathauses 1708 und Renovation der bestehenden Strukturen niederschlugen. 1670 zerstörte ein Feuer auf der Burg die Kanzlei, die Rüstkammer und das Archiv.
(5) Der Stadt kamen kaum nennenswerte Rechte in ihrem Umfeld zu. Als Residenzstadt, Amts- und Hochgerichtssitz sowie Nahmarkt besaß G. Zentralfunktion für das Gebiet der Herrschaft bzw. Grafschaft und später des Amts, entbehrte indes einer kirchlichen Zentralität. Als Behördensitz blieb G. auch nach dem Verlust der Residenzfunktion Ende des 17. Jahrhunderts ein herrschaftlicher Mittelpunkt in der Eifel. Mit Blick auf die finanziellen Verflechtungen können keine Angaben gemacht werden, ebensowenig über Mitgliedschaften in Städtebünden.
(6) Residenz und damit Residenzstadt war G. zunächst bis zum Ende der Linie der Grafen von Blankenheim-G. 1406. Anschließend war G. vorübergehend Sitz der Grafen von Loon, zudem bis 1468 Witwensitz der Gf.in Elisabeth von Loon. Ab 1524 fungierte G. kontinuierlich als Residenzstadt für die Grafen von Manderscheid-G. bis 1697. Die Ausprägung höfischen Lebens in G. sind bislang weitgehend unerforscht. Das Verhältnis zwischen Landesherrschaft und Stadt war durch die Präsenz der Herrschaft und der landesherrlichen Funktionsträger (Landschultheiß, Amtmann, Rentmeister, Kellner) bestimmt. In der Stadt nahmen landesherrliche Amtsträger ihren Wohnsitz, personelle Verflechtungen zwischen Stadt und Hof zeigten sich an der häufigen Übernahme der Patenschaften in den gefreiten Siedlungen um die Residenzen - wie auch in G. - durch die Manderscheider Grafen, andere Verbindungen sind bislang noch nicht erforscht. Bauliche Kennzeichen der Residenzstadt sind die ineinander übergehende Befestigung von Burg und Stadt, die landesherrliche Grablege und die Kapellen (Antoniuskapelle, Büschkapelle) sowie die Repräsentationsbauten wie das Grafenkreuz und die Erneuerung des Sarresdorfer Pfarrhauses. G. behielt bis zum Ende des Alten Reiches als Sitz nachgeordneter Behörden eine gewisse Zentralität.
(7) Die wesentlichen archivalischen Quellen werden überwiegend im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 29A, Bestand 29B) und im Nationalmuseum Prag (Familienarchiv Sternberg-Manderscheid) aufbewahrt.
Langbrandtner, Hans-Werner: Das Archiv der Grafen von Šternberg-Manderscheid in Prag - Das Erschließungsprojekt des Fördervereins Eifelmuseum Blankenheim, in: 900 Jahre Blankenheim. Von der gräflichen Residenz zur modernen Gemeinde, hg. von Gerd J. Nettersheim, Blankenheim 2015, S. 213-225.
(8) Die Kunstdenkmäler des Kreises Daun, bearb. von Ernst Wackenroder, Düsseldorf 1928 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 12, 3). - Geschichte der zum ehemaligen kölnischen Eifeldekanat gehörenden Pfarreien der Dekanate Adenau, Daun, Gerolstein, Hildesheim und Kelberg, hg. von Peter Schug und Matthias Schuler, Trier 1956 (Geschichte der Pfarreien der Diözese Trier, 5). - Neu, Peter: Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid vornehmlich im 15. und 16. Jahrhundert, Bonn 1972 (Rheinisches Archiv, 80). - Dohm, Batti: Gerolstein in der Eifel. Seine Landschaft, Geschichte und Gegenwart, Trier 31975. - Gerolstein, hg. von der Stadt Gerolstein, Gerolstein 1986 (Ortschroniken des Trierer Landes, 19). - Horsch, Peter: Burg Gerhardstein - »Löwenburg«. Die Schicksale der Eifelburg während ihres 700jährigen Bestehens, in: Heimat-Jahrbuch Kreis Daun (1984) S. 250-260. - Die Manderscheider. Eine Eifeler Adelsfamilie. Herrschaft, Wirtschaft, Kultur, bearb. von Vera Torunsky und Alfred Bruns, Pulheim 1990. - Schöning, Erwin: Bildung der Grafschaft Manderscheid-Gerolstein. Graf Johann Gerhards besondere Vorliebe für seine Residenz, in: Heimat-Jahrbuch Kreis Daun (1997) S. 61-63. - Lacour, Eva: Kriminalität in den Grafschaften Manderscheid-Blankenheim und Manderscheid-Gerolstein, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 117, 130 (2000) S. 518-549. - Lacour, Eva: Schlägereyen und Unglücksfälle. Zur Historischen Psychologie und Typologie von Gewalt in der frühneuzeitlichen Eifel, Frankfurt a.M., München, New York 2000 (Deutsche Hochschulschriften, 1175). - Lacour, Eva: Gewalt in der frühneuzeitlichen Eifel. Die Grafschaften Virneburg, Manderscheid-Blankenheim und Manderscheid-Gerolstein, in: Eifel-Jahrbuch (2001) S. 88-94. - Lacour, Eva: Kriminalität in der frühneuzeitlichen Eifel. Die Grafschaften Virneburg, Manderscheid-Blankenheim und Manderscheid-Gerolstein im 16. bis 18. Jahrhundert, in: Unrecht und Recht. Kriminalität und Gesellschaft im Wandel von 1500-2000. Wissenschaftlicher Begleitband, Koblenz 2002 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 98), S. 282-296. - Horsch, Peter: Burg Gerhardstein - im Volksmund Löwenburg genannt. In 700 Jahren prägten 28 Burgherrscher die Geschicke der Gerolsteiner Bürger, in: Die Eifel 98 (2003) S. 5-9. - Gerolstein, Band 2, hg. von der Stadt Gerolstein, Gerolstein 2003 (Ortschroniken des Trierer Landes, 38). - Kandel, Franziska: Ortsfamilienbuch Gerolstein. St. Anna 1708-1899, Igel 2004. - Losse, Michael: Burgen und Schlösser. Adelssitze und Befestigungen in der Vulkaneifel, Petersberg 2012. - Neu, Peter: Graf Karl von Manderscheid-Gerolstein - gefangen und entführt nach Breda. Ein Beitrag zur Beziehung des Grafen von Manderscheid-Gerolstein zu den Geusen um 1600, in: Hémecht 65 (2013) S. 299-304.