Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Diepholz

Diepholz

(1) D. liegt inmitten einer weiträumigen, nahezu flachen und moorigen Niederungslandschaft zwischen Bremen (etwa 65 km nordöstlich) und Osnabrück (etwa 50 km südwestlich) auf einem der wenigen, sich leicht erhebenden Geestrücken, dem Südausläufer der Wildeshauser Geest, an einem Übergang über den Mittellauf der Hunte (D. war Standort einer Wassermühle). D. lag etwas abseits der Hauptverkehrsverbindung zwischen Bremen und Osnabrück, die etwa acht Kilometer weiter westlich D.s von Vechta über die Dammer Berge verlief. Die Edelherren von D. verfügten um 1050 am D.er Siedlungsplatz Allodialbesitz, den sie bis ins 14. Jahrhundert zu einem Territorium mit der Burg D. als Zentrum ausbauten. Um 1310 errichteten sie im Süden ihres Gebietes die Burg Lemförde (mit Flecken), die im 16. Jahrhundert ebenfalls als Residenz genutzt wurde. Die wohl schon vor 1300 bestehende Dammsiedlung in D. erhielt 1380 Stadtrecht, verblieb jedoch in wirtschaftlicher und sozial-kultureller Hinsicht eine Minderstadt.

Nach ersten Ansätzen unter Friedrich I. (†1529) nannte sich sein Nachfolger Johann seit 1530 stets Graf von Diepholz. Nach dem Aussterben der Grafen mit dem Tod Friedrichs II. 1585 zogen die Lehnsherren von Braunschweig-Lüneburg und von Hessen-Kassel (für die Auburg) diese Lehen ein, D. wurde der braunschweig-lüneburgischen Verwaltung in Celle unterstellt. 1665-1679 nutzte der welfische Fbf. Ernst August von Osnabrück das D.er Schloss als Jagdresidenz; das Amt D. wurde ihm zur persönlichen Unterstützung übereignet und unterstand 1665-1685 der bfl.en Verwaltung in Osnabrück, danach wieder der in Hannover. Bis 1723 residierte im Schloss der adlige Landdrost, danach nur noch ein Amtmann.

(2) Das 1380 verliehene Stadtrecht nach Osnabrücker Vorbild (Osnabrück war auch Oberhof) bestimmte zunächst die Freiheit der bisher den Edelherren gehörenden Grundstücke und Wohngebäude sowohl der Bürger als auch der Burgmannen. Der Bürgerschaft stand die niedere Gerichtsbarkeit zu, das Gericht hatte einmal wöchentlich zu tagen. Der Edelherr hatte sich bei Streitigkeiten mit einem Bürger an den Rat zu wenden. Die höhere Gerichtsbarkeit verblieb bei den Edelherren, nach Übergang an Braunschweig-Lüneburg bei den Amtmännern bzw. Drosten. Neben den Bürgern bestand die Einwohnerschaft aus Burgmannen, Freien oder Freisassen (die keine herrschaftlichen Lasten und Pflichten zu tragen hatten), Häuslingen (Heuerleute, »Mieter«) und dem Gesinde innerhalb der Haushalte. Nur Bürger nahmen an der Wahl von Bürgermeistern und der beiden Ratsherren (jährlich am Dreikönigstag auf dem Rathaus) teil, zudem besaßen sie Stimmrecht in der Bürgerversammlung, auf denen über den Verkauf und die wenig erwünschte Vermehrung der Feuerstätten (wegen der damit verbundenen Verkleinerung der Allmende für den Einzelnen) entschieden wurde. Bürger wurde man durch eheliche Geburt oder durch Erwerb, Hausbesitz, die Abgabe eines Löscheimers und Zahlung des Bürgergelds, dessen Höhe nach der Herkunft der Neubürger gestaffelt war (wenig zahlten die Bewohner des direkt vor D. gelegenen Dorfes Willenberg, mehr Leute aus der Grafschaft und am meisten Neubürger aus anderen Territorien). Die steuerliche Belastung durch die Stadt war gering, landesherrlich bedingte Belastungen wie Gräfinnensteuer, Reichshilfe, Kreissteuern und Schatzungen wurden aus der Stadtkasse beglichen. Zu den landesherrlichen Lasten gehörte die Beteiligung am militärischen Aufgebot, wovon die D.er Bürger befreit waren, während die Willenberger vier Mann und für einen Tag einen Gefangenenwärter zu stellen hatten.

Im Dreißigjährigen Krieg ging die städtische Autonomie weitgehend verloren. Die Regierung bestätigte nunmehr den Bürgermeister, das Amt die Ratsmänner. Der Rat konnte 1732 bis 1753 gegenüber der kurhannoverschen Regierung einen Rest an Selbstbestimmung erstreiten, u.a. durfte ein Syndikus zur Regelung rechtlicher Angelegenheiten angestellt werden.

Im Kern bestand die Siedlung aus den um 1350 bezeugten drei parallelen Hauptstraßen: der Langen Straße, der Mühlenstraße, die zur Wassermühle führte, und der Hinterstraße (»achter den Planken«, gemeint ist die Palisadenbefestigung am Stadtgraben). Vor 1600 kam die »Neustadt« hinzu, ein erweiternder Straßenzug auf der westlichen Seite der Lohne, einem auf Anordnung der braunschweigisch-lüneburgischen Regierung 1586/87 geschaffenen künstlichen Wasserlauf zur Entwässerung des D.er Bruchs, der erst 1769 bis nach D. und etwas weiter hinaus geführt (heute Lohnstraße). Es gab zwei Tore, die Lappenberger Pforte im Norden und die Willenberger Pforte im Südwesten, die 1789 abgerissen wurden. Direkt südlich der Stadt, heute südlich der Mühlenstr., befanden sich auf herrschaftlichem Grund die Häuser der Burgmannen sowie die Kirche, etwas weiter außerhalb die Wasserburg der Edelherren bzw. Grafen Der Weg zur Burg wurde in Burgfesten, d.h. durch Burgfronarbeiten, angelegt und zusammen mit dem Burggraben instand gehalten.

Der klein- bzw. minderstädtische Charakter kommt in der geringen Zahl von weit unter 2500 Einwohnern zum Ausdruck. 1699 gab es in D. 199 Hausstellen, im rein bäuerlichen Nebenort Willenberg 66 (1783 259 in D., 78 in Willenberg). Freien war das Zuzugsrecht gesichert. Sie zahlten ein Bürgergewinnungsgeld. Der Zuzug erfolgte überwiegend aus der näheren Umgebung. Nur vereinzelt ließen sich Fremde nieder wie 1732 einige wenige Glaubensflüchtlinge aus Berchtesgaden und um 1750 mehrere entlassene Soldaten. Juden zogen erstmals 1684 zu, sie machten mit unter 60 Personen höchstens 2,5% der Bevölkerung aus. Sie besaßen im 18. Jahrhundert nur einen Friedhof, keine Synagoge.

D. war weitgehend von Handwerk und Landwirtschaft (zumeist als Nebenerwerb der Handwerker) geprägt. Die Zahl der Höker und Gastwirte, Bediensteten und Gelehrten war gering. Im 18. Jahrhundert erweiterte sich die Gewerbestruktur durch einzelne Hutmacher, Buchbinder und Perückenmacher. Herzog Christian Ludwig privilegierte 1669 die einzige Apotheke. Ein Landphysikus war seit 1749 im Amt tätig. Neben der Wassermühle an der Hunte sorgten die Edelherren bzw. Grafen auch für eine Windmühle. Einige Einwohner versahen niedere Hofdienste, zusammen mit unteren Hofamtsträgern saß das Gesinde bei Hofe an einer eigenen Speisetafel.

Seit 1380 standen den D.ern die Nachbargemarkungen zur Viehweide und zur Plaggenmahd zur Verfügung. Die Bürgerschaft erhielt Anteile an der Gemarkung Auf dem Esch (nördlich D.), doch dem Stadtherrn stand jede vierte Roggengarbe und der Zehnt zu. Der Graf schlichtete zu einem unbekannten Termin einen Streit zwischen den Bewohnern von Sankt Hülfe (einem Ort zwei Kilometer nordöstlich D.) und Wetschen (vier Kilometer östlich Sankt Hülfes) und behielt sich die Blutgerichtsbarkeit vor; der Stadt-D.er Jurisdiktion unterworfen wurden diese Orte nicht. Die Grafen bzw. die Landesherren waren verpflichtet, Holz für den Wiederaufbau nach einem Brand (so z.B. 1588) und für die Stadtbefestigung zu stellen, ebenso auch für Reparaturen an der Burg, die hingegen durch die Bürger vorgenommen werden mussten. 1588 half die überlebende Mutter Graf Friedrichs II. (†1585) Opfern des Stadtbrandes mit Roggenlieferungen.

Als erste Zunft entstand 1601 in der Neustadt die der Tuchmacher. Es folgten weitere der Schuster und Schneider, Drellmacher (d.h. Leineweber), Knopfmacher, Tischler und Schmiede, Hutmacher, Zimmerer und Maurer. Die Krämer der gesamten Grafschaft Diepholz bildeten zu einem unbekannten Zeitpunkt gemeinsam eine Gilde, die Färber waren mit denen in Nienburg vereint.

Die Stadt D. blieb auf die Einfuhr von Brotgetreide (teilweise aus dem Niederstift Münster) angewiesen. Ausgeführt wurden grobes Wolltuch nach Holland, daneben Hornvieh, Schweine und insbesondere Gänse. Seit der Stadtrechtsverleihung 1380 durfte zweimal jährlich Markt abgehalten werden, die Termine waren die Woche um den 15. August und der Sonntag vor Dionysius (9. Oktober). 1614 erteilte Herzog Christian von Braunschweig-Lüneburg das Privileg für einen Markt im September. Mindestens seit Anfang des 18. Jahrhunderts verkaufte ein Salzfaktor Lüneburger Salz, das nach Bremen und Oldenburg über die Hunte geliefert wurde. Bier wurde eingeführt aus Minden, Wein aus Wesel.

Vor 1500 bis 1750 hielten die Bürger Schützentreffen ab, als Auszeichnung für die Schützenkönige stiftete der Edelherr einen silbernen Vogel.

(3) Kirchlich waren die Edelherren zunächst auf den Ort Drebber (sieben Kilometer nordöstlich D.) ausgerichtet. Im Ortsteil Mariendrebber stiftete Bischof Konrad von Osnabrück 1280 eine Präpositur, in der Krypta der dortigen Marienkirche hatten die Edelherren ihre Grablege. In D. waren es die Bürger, die die Bildung einer eigenen Kirchengemeinde anstrebten. Um 1450 wurde auf herrschaftlichem Grund eine Kirche errichtet und die Lösung von der älteren Pfarre bzw. Präpositur in Drebber betrieben; die D.er Kirchengemeinde bezog auch Willenberg mit ein. Das Patronatsrecht der neuen St. Nicolai-Kirche stand den Edelherren zu. Bereits um 1400 wurden ein Kaland (wohl die Geistlichen in Drebber einbeziehend) und eine Trinitatis-Bruderschaft begründet, die beide in der Reformationszeit eingingen. Vom älteren Kirchenbau haben sich keine Spuren erhalten, er wurde 1802-1806 durch einen klassizistischen Neubau ersetzt.

Als geistliche Einrichtung ist noch die Kapelle zu Sankt Hülfe zu nennen, der D.er Bürgermeister Abeke Schöne war um 1380 ihr Provisor, ein Konrad von Diepholz 1491 Vikar an der Kapelle. Zwischen den Kirchen in Drebber und D. dürfte ein Konkurrenzverhältnis geherrscht haben: Seit 1511 mussten die Priester in Drebber Seelmessen für das Edelgeschlecht lesen, bei Versäumnis gingen die Einkünfte an die D.er Priester. 1521 bat Edelherr Friedrich I. Amtsträger und »fromme Leute« (d.h. arbeitsame) um Spenden zum Wiederaufbau der aus unbekannten Gründen zerstörten bzw. baufälligen D.er Kirche, da die Bürger durch eine Pestepidemie verarmt waren.

Edelherr Friedrich I. berief 1528 den Franziskanerlektor Patroclus Römeling aus Osnabrück als lutherischen Prediger nach D. Er selbst blieb jedoch dem altkirchlichen Glauben treu. Nach seinem Tod 1529 vollendete sein Bruder Johann die Reformation in der Grafschaft und enthob damit den Bischof von Osnabrück seiner Befugnisse. Johann bestellte Patroclus Römeling 1530 zum Superintendenten der neuen D.er Landeskirche, dessen besondere höfische Nähe darin zum Ausdruck kam, dass er von der Hofküche mitversorgt wurde. 1570 wurde Römeling ein zweiter Pastor zur Seite gestellt. Von 1577 bis 1585 fungierte Graf Friedrich II. selbst als Superintendent, 1584 erließ er eine Schulordnung. In ihrem Testament von 1589 bestimmte Gf.in Margaretha Legate zugunsten von Schülern aus der Stadt und der Grafschaft Die beiden Geistlichen erteilten u.a. auch Schulunterricht (nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden dafür Nicht-Kleriker herangezogen); Willenberg unterhielt einen eigenen Schulmeister, 1796 wurde dort ein Schulhaus erbaut, das der Aufsicht durch den Hausvogt und zwei gewählten Ortsvorstehern unterstand.

Als karitative Einrichtung ist das Armenhaus zu nennen, das sicher 1560 bestand. Reste aus der gfl.en Küche kamen den Armen mit Hilfe des Almosenfasses zugute.

(4) Baulich wurde D. von der im Süden des Orts gelegenen Wasserburg bzw. dem Schloss geprägt. Als markantes Bauwerk ist zudem noch die St. Nicolai-Kirche zu nennen. Ein Rathaus wird zwar gelegentlich erwähnt, sein Aussehen in Spätmittelalter und früher Neuzeit nicht mehr zu bestimmen, da 1789 ein neues Gebäude errichtet wurde (1904 durch Neubau ersetzt). Als landesherrlicher Bau ist noch die »Münte« (mittelniederdeutsch für Münze) zu erwähnen, die sich wie das Schloss südlich der Stadt befindet, allerdings auf der anderen, westlichen Seite der Lohne; ob es sich bei dem modernen Gebäude tatsächlich um die alte Münzstätte handelt, ist fraglich (bekannt ist die durch die Grafen betriebene Falschmünzerei im frühen 16. Jahrhundert, der Münzmeister Lambert Vlemynck wurde 1531 in Osnabrück hingerichtet). Das heute Münte genannte Haus wurde später der Familie Voss übertragen, die den Landdrost, Forstmeister der Grafschaft und den Posthalter stellte. Den Übergang vom Schlossareal zur Stadt markierte das Amtshaushaltungsgebäude und das Gefangenenhaus (»Pforte«), die dem Landesherrn unterstanden. Es gibt eine Darstellung D.s in Merians Topographia Germaniae, Bd. 15 (1654), die Schloss und Kirche sowie die Umwallung zeigt, die Wohnbebauung jedoch nicht erkennen lässt.

(5) D. hatte als Herrschaftsmittelpunkt Bedeutung für sein Umland, auch für die anderen Ämter der Grafschaft, Auburg (1585 an die Ldgf.en von Hessen-Kassel verloren) und Lemförde, zudem stand D. im Mittelpunkt der landesherrlichen Güterverwaltung, des Weiteren befand sich in D. die Kirchenaufsicht. Im Rahmen der Landschaft als Vertretung von Ritterschaft, Kirche (Stift Drebber) und Städten spielte D. eine größere Rolle, da es meistens die anderen Orte mitvertrat; die Landschaft erlosch 1616 wie auch das aus Drost, zwei Vertretern der Ritterschaft und dem Bürgermeister von D. bestehende Schatz-Collegium. Kredite an die Edelherren bzw. Grafen gewährten mitunter die Burgmannen, der D.er Kaland und Osnabrücker Bürger (gegen Abgaben benachbarter Bauernhöfe). D.er Bürger und der finanziell schwache Rat waren dazu selten in der Lage. Als Ausnahme ist die Witwe Gesche Hedemann zu nennen, die Edelherrn Friedrich I. ein Darlehen gab (zur Familie Hedemann siehe unter [6]).

Zum kontinuierlichen Betrieb der Wassermühle an der Hunte wurde diese aufgestaut, was Proteste der durch Hochwasser geschädigten Anrainer des Hunteoberlaufs bis zum Dümmer-See auslöste, woraufhin Graf Johann VI. (1510-1545) 1539 ein saisonales Stauverbot erließ.

(6) Einer Entwicklung zur vollen Stadt stand die nachteilige Lage abseits des Hauptverkehrsweges Bremen-Osnabrück (aber an einem Hunteübergang mit Mühle), die politische Schwäche der Edelherren bzw. Grafen, überhaupt das Ende des Grafenhauses und der Verlust der Residenzfunktion 1585/1596, der Dreißigjährige Krieg und die fehlende Förderung im 18. Jahrhundert im Wege. Bürgerliches Selbstbewusstsein konnte sich folglich nur gering ausbilden (die Neuschaffung einer eigenen Kirchengemeinde um 1450 ist hierfür anzuführen), so dass die durch den Dreißigjährigen Krieg wirtschaftlich geschwächten Bürger der Aushöhlung des Stadtrechts seit 1655 keinen Widerstand leisteten. Konflikte sind aus der Nach-Residenzzeit belegt: Die Freien wehrten sich 1641, 1642 und 1649 gegen die von Bürgermeister und Rat auf sie umgelegte hzl.e Kontribution. Der Rat reklamierte 1651 das gleiche angeblich alte Fischfangrecht wie die Burgmannen, was das Amt D. mit Hilfe der Celler Regierung zurück wies. 1725 rebellierte die Bürgerschaft gegen die vom Amtmann verfügte Beisetzung eines aus Drebber stammenden Inhaftierten, der in D. Suizid begangen hatte; Militär schlug den Aufruhr nieder. 1732/33 aber gewann der Flecken einen Prozess wegen seiner Jurisdiktion und stellte 1743 einen Advokaten als Syndikus an. 1769 verhinderten Bürger den Abbruch des Schlossturms, den sie als Landmarke und Zeugen früherer Bedeutung ihres Ortes ansahen. Hinweise zur Verflechtung von Stadtgemeinde und Hof sind selten. Als Ausnahme ist die Familie Hedemann zu nennen (siehe auch unter [5]): Diese D.er Bürgerfamilie ist wegen mehrerer hochrangiger Amtsträger bedeutsam. Der Enkel der Witwe Gesche Hedemann, Konrad Hedemann, wurde gfl.er Rentmeister. Der Theologe Johann Hedemann wurde Verwalter des Annenaltars in D., Vikar in Drebber und Struktuar in Sankt Hülfe und war daneben als Diplomat in gfl.en Diensten tätig. Johann Hedemann der Jüngere wurde gfl.er Kanzler (1562-1569), er heiratete eine illegitime Tochter der Grafen von Hoya. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor, Otto wurde Jurist und braunschweig-lüneburgischer Gerichtssekretär in Celle 1591-1626, Erich wurde ebenfalls in Celle Hofrat 1599-1628, wechselte dann an den schleswig-holsteinischen Hof in Gottorf, wo er Kanzler wurde, und ging später als Geheimrat an den dänischen Königshof. Für die Nach-Residenzzeit ist der Umstand zu nennen, dass der adlige Landdrost und seine Frau um 1660 mehrfach als Taufpaten für Bürgerkinder fungierten.

(7) Archivalien befinden sich im Diepholzer Stadtarchiv, zu dessen älteren Beständen etwa 100 Urkunden aus der Zeit ab 1525 gehören, Aktenüberlieferung setzt 1670 ein. Für die Aktenüberlieferung ab etwa 1770 ist auch das Kreisarchiv Diepholz heranzuziehen. Daneben befinden sich Bestände in Hannover, Niedersächsisches Landesarchiv - Abteilung Hannover, im Bestand Hannover Des 74, u.a. ein Kornregister des Hauses Diepholz, Hs. 1585-1590.

Hamelmann, Hermann: Historia ecclesiastica renati evangelii per inferiorem Saxoniam et Westphaliam, 1586/87.

Nieberding, Carl Heinrich: Geschichte des Niederstifts Münster und der angrenzenden Grafschaften Diepholz, Wildeshausen, etc., Vechta 1840. - Diepholzer Urkundenbuch, hg. von Wilhelm von Hodenberg, Hannover 1842 (ND Osnabrück 1973). - Die Abbildung bei Matthäus Merian: Topographia Germaniae, Bd. 15: Topographia und Eigentliche Beschreibung Der Vornembsten Stäte, Schlösser auch anderer Plätze und Örter in denen Hertzogthümer[n] Braunschweig und Lüneburg […] , Frankfurt am Main 1654, S. 131.

(8)Weimer, Friedrich Wilhelm: Bericht über die Fischerei-Berechtigungen in den ehemaligen Ämtern Lemförde und Diepholz, Typoskript, Göddern 1940. - Kinghorst, Wilhelm: Die Grafschaft Diepholz zur Zeit ihres Übergangs an das Haus Braunschweig-Lüneburg. Beiträge zur Geschichte der Grafschaft Diepholz im 16. Jahrhundert, Phil. Diss. Münster, Diepholz 1912 (ND 1979). - Kinghorst, Wilhelm: Die Verfassung der Stadt Diepholz, Diepholz 1923. - Guttzeit, Emil Johannes: Geschichte der Stadt Diepholz, Bd. 1, Diepholz 1982. - Guttzeit, Emil Johannes, Major, Herbert: Das Bürgerbuch der Stadt Diepholz 1788-1851, Diepholz 1979. - Gerke, Wilfried: Geschichte der Stadt Diepholz, Diepholz 2010. - Streich, Brigitte: Herrschaft, Verwaltung und höfischer Alltag in den Grafschaften Hoya und Diepholz im 18. Jahrhundert, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 68 (1996) S. 137-173. - Streich, Brigitte: Die Hof- und Verwaltungsordnungen des 16. Jahrhunderts. Zur Anwendung und Fortschreibung eines Herrschaftsregulativs, in: Höfe und Hofordnungen (1200-1600), hg. von Peter Johanek und Werner Paravicini, Sigmaringen 1998 (Residenzenforschung, 10), S. 495-516. - Streich, Brigitte: »… daß dieses Hauses Gemächer und Gelegenheiten so ganz wenig und eingezogen sind…« Herrschaft, Verwaltung und höfischer Alltag in den Grafschaften Hoya und Diepholz, in: Die Grafschaften Bruchhausen, Diepholz, Hoya und Wölpe. Ein Streifzug durch die Geschichte, Nienburg 2000 (Schriften des Museums Nienburg, 18), S. 53-62.

Wilfried Gerke