Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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CILLI, GF.EN VON (SANNEGG, FREIE VON)

I.

Das untersteir. Geschlecht der Sannegger, aus dem das Grafengeschlecht der C. hervorgehen sollte, nannte sich nach der Sann, einem Nebenfluß der Save. Es wird erstmals zw. 1123 und 1130 histor. faßbar, als ein Gebhard von Soune in einer in Völkermarkt in Kärnten ausgestellten Urk. Ceizolfs von Spanheim unter 28 weltl. Zeugen an vierter Stelle testiert. 1144 erscheint derselbe Gebhard abermals als Zeuge, diesmal in einer Urk. des Salzburger Ebf.s Konrad (→ Salzburg, Ebf.e von) und 1173 wird Gebhard II. vonSonhec in einer Urk. des Patriarchen Udalrich von Aquileia unter den Laienzeugen an erster Stelle geführt. Das Geschlecht nannte sich zu der Zeit bereits nach der Stammburg Sannegg im Sanntal, einem für das 12. Jh. Typ. Wehrbau, die von Gebhard I. oder einem seiner Söhne errichtet worden war.

Als sagenhafte Ahnherren der Freien von Sannegg gelten der mächtige Gurker (→ Salzburg, Ebf.e von) Vogt Askuin, ein Blutsverwandter der hl. Hemma von Friesach-Zeltschach (um 990 - um 1045), dessen Enkel Sarchand II. das Amt des Mgf.en von Sannien bekleidete und Prezlaus, ein anderer Vogt Hemmas, der die Mutterpfarre Fraßlau unweit der späteren Burg Sannegg begründet haben soll, deren Patronat den Freien von Sannegg zustand. Die von einem anonymen C.er Minoriten verfaßte C.er Chronik setzt erst 1359 mit dem Tod Friedrichs X. Freien von Sannegg ein (um 1330-59/60), dem ersten Gf.en vonC., der 1322 als Neffe des letzten Gf.en von Heunburg u. a. die halbe Herrschaft C. geerbt und nach einer langjährigen, letztl. erfolgr. geführten Fehde mit den Aufensteinern, 1333 den Rest inklusive des aufstrebenden Marktes C. erworben hatte. Am 16. April 1341 wird Friedrich von Ks. → Ludwig von Oberbayern in den Grafenstand mit dem Namen von Cyli erhoben, das Grafengeschlecht war damit nach dem Namen seines neuen Herrschaftsmittelpunktes benannt worden.

II.

Gunter, der letzte Mgf. aus dem Geschlecht der Kärntner Gf.en von Heunburg, der sich nach C. nennt, ist bis etwa 1140 bezeugt. Danach bleibt die Zugehörigkeit des Gebietes an der Sann zw. Krain, Steiermark und Kärntnen (→ Österreich) umstritten. Nach dem Erlöschen der Kärntner Hzg.e aus dem Geschlecht der Spanheimer kommt das Sanntal 1269 an Kg. Přemysl Otakar II. von Böhmen (→ Přemysliden, → Böhmen) und nach dessen Tod an Meinhard II. von Görz-Tirol. Dessen Sohn Heinrich, der Kärntner Hzg. und Kg. von → Böhmen, tritt das Gebiet 1311 andas Haus → Habsburg ab. In die-ser Zeit des raschen Herrschaftswechsels konzentriert sich das polit. Interesse der Freien von Sannegg auf den Ausbau ihrer Herrschaften im Sanntal. Zu ihren freieigenen Stammherrschaften erhalten sie Lehen vom Patriarchat → Aquileia, dem Bm. Gurk (→ Salzburg, Ebf.e von), den steir. Hzg.en und den jeweiligen Herren von Krain.

1308 (22. April) trägt Ulrich II. von Sannegg seinen gesamten Allodialbesitz, darunter den Kern seiner Erbbesitzungen um die Burgen Sannegg und Osterwitz sowie die Türme Scheineck und Liebenstein dem habsburg. Hzg. → Friedrich dem Schönen zu Lehen auf, wodurch er sich als Lehens- und Gefolgsmann Hzg. Friedrichs als Edelfreier (libertinus) bekennt. 1311 wird Friedrich X. von Sannegg nach Interventionen der → Habsburger bei Hzg. Heinrich von Kärnten zum Landeshauptmann in Krain und der Windischen Mark ernannt (capitaneus Carniole acMarchie) und 1334 im Amt bestätigt. Von größter Bedeutung ist das Erbe der Gf.en von Heunburg, von deren Besitz 1322 der Großteil an Sannegg fällt. Friedrich X. zögert nicht und bekriegt den Landmarschall von Kärnten Konrad von Aufenstein, einen weiteren Erben der Heunburger, um das Gesamterbe antreten zu können. 1333 (28. Febr.) findet die langjährige Fehde mit dem Verkauf von Burg, Markt und Gericht C. samt ansässigen Leuten an Friedrich ein für Sannegg zufriedenstellendes Ende. Die Sannegger haben damit endgültig die Vorherrschaft zw. Drau und Save errungen. Nach dem Übergang vonKärnten und Krain an die → Habsburger (1335) bestätigt Hzg. Otto Friedrich X. im Amt des Landeshauptmannes in Krain und der Windischen Mark abermals und am 16. April 1341 wird der Sannegger von Ks. → Ludwig zum ersten Gf.en von C. erhoben, wodurch → Ludwig gegen die Bestrebungen → Habsburgs auftritt, in der Steiermark, Kärnten und Krain die Lehenshoheit durchzusetzen. Allerdings erhält Friedrich nur die Gurker Lehensherrschaft Lengenburg als Gft. zuerkannt, da sich innerhalb der Herrschaft C. noch landesfsl. Pfandbesitz befindet.

Am 31. Juli 1348 werden von Kg. → Karl IV. alle Gnaden und Freiheiten aufgehoben, die → Ludwig zum Nachteil der → Habsburger und ihrer Länder verliehen hatte. Diese verwehren den C.ern das Führen des Grafentitels nicht, zeigen aber durch sieben landesfsl. Blutbannverleihungen während der folgenden Jahre, daß die C.er aus ihrer Sicht dem steir. Herrenstand und damit dem Land Steiermark zuzuzählen sind. 1372 werden die Vettern Hermann I. († 1385) und Wilhelm von C. (1361/62-92) von Ks. → Karl abermals, diesmal mit Zustimmung der → Habsburger, in den Grafenstanderhoben und erhalten nun eine wesentl. größere Gft. zugesprochen, die auch das mittlere und obere Sanntal nebst dem Markt C. als Mittelpunkt enthält.

1415 wird den Gf.en von C. von Ks. → Sigismund (1368-1437) der Blutbann über ihre Gft. und die Herrschaft Schmierenberg zugesprochen. Damit steht C. in unmittelbarer Beziehung zum Reich. Weiters wird Hermann II. von C. (1365-1435) mit den Reichslehen von Bleiburg in Kärnten belehnt, 1420 (29. Febr.) als Erbe der Gf.en von Ortenburg (am 23. Nov. 1377 war ein gegenseitiger Erbvertrag geschlossen worden), mit den Gft.en Ortenburg und Sternberg sowie den ortenburg. Besitzungen in Krain, und 1423 bewegt → Sigismund Hzg. Ernst von Steiermark dazu, auf die Lehenshoheit über C. zuverzichten. 1425 verleiht Patriarch Ludwig von → Aquileia Hermann II. von C. die aquil. Lehen in Krain, der Kg. hatte dem C.er schon zuvor den Schutz des Patriarchates übertragen. Nunmehr sind die C.er die stärksten Landesherren in Krain, der Steiermark und Kärnten (→ Österreich). Nach einem ersten, wohl am Widerstand der → Habsburger gescheiterten Versuch Ks. → Sigismunds, die C.er in den Reichsfürstenstand zu erheben (1. Mai 1430), stellt 1431 Hermann II. den → Habsburgern 14 Pfandschaften, die Friedrich I. von C. diesen 1308 als Lehen aufgetragen hatte, unentgeltl.zurück, womit die Voraussetzungen für eine Reichsfürstenerhebung erfüllt sind. Im selben Jahr erteilt ihm der Ks. das Recht zur Anlage von Bergwerken in der Gft. Sternberg. Am 30. Sept. 1436, i. J. nach dem Tode Hermanns II. von C., werden die Gf.en Friedrich II. von C. (1378/79-1454) und sein Sohn Ulrich II. (1407-56) zu Rfs.en erhoben, die Gft.en C., Ortenburg und Sternberg und andre ire land und herrschaft zu Reichslehen erklärt. Ferner erhalten die C.er eine eigene Landschranne sowie das Berg- und Münzregal nebst dem Recht zur Prägung von Goldmünzen.Damit löst sich C. aus der habsburg. Landeshoheit und ist auf dem besten Wege, ein eigenes Territorium im SO des Reiches zu formen, denn noch erfolgreicher als im Deutschen Reich sind die C.er im Ungarischen. Der Konflikt mit → Habsburg - der Senior des Hauses Hzg. Friedrich V. (1415-93) befindet sich zur Zeit der Erhebung der C.er in den Reichsfürstenstand auf Pilgerreise in Palästina - ist damit vorprogrammiert. Ein Einspruch Friedrichs (31. Mai 1437) wird vom Ks. zurückgewiesen und dem Habsburger befohlen, die C.er als Rfs. anzuerkennen. Tatsächl. aber sind die C.er in denAufgebotsordnungen der Steiermark noch bis 1446 verzeichnet.

In Ungarn erhält Gf. Hermann II. 1397 vom Kg. mit der Übereignung der Stadt Warasdin, zweier Burgen in Zagorien und einem Haus in der Res. Ofen erste große Schenkungen zugesprochen. 1399 folgt die gesamte Gespanschaft von Zagorien inklusive acht Burgen. Dadurch sind die C.er die mächtigsten Herren in Slavonien geworden, jener ungar. Provinz, die unmittelbar südl. an C.s steir. Besitzungen grenzt. Als Kg. → Sigismund in zweiter Ehe Barbara, eine Tochter Hermanns II., heimführt (1408), vergrößert sich der Besitz C.s durch die Verschreibung einer standesgemäßen Morgengabe für die Kg.inweiter. Um den steir.-krain. Stammbesitz der Familie beginnt sich gemeinsam mit den der Kg.in verschriebenen Domänen sukzessive ein großer, zieml. geschlossener cillischer Güterkomplex auszubilden, der den C.er Gf.en durch Schenkung, Kauf, Pfand und/oder Tausch unter verschiedenen Rechtstiteln zufällt. Parallel dazu erlangen die C.er in Ungarn verschiedene hohe Ämter und Würden wie Ban von Slavonien, Dalmatien und Kroatien. Als Kg. → Sigismund 1408 den Drachenorden gründet, der als kgl. Gegenliga zu einer ungar. Magnatenliga zu verstehen ist, und dem neben dem Herrscherpaar 22 GroßeUngarns angehören, werden im Stiftungsbrief Hermann II. von C. und sein Sohn Friedrich II. unmittelbar nach dem Herrscherpaar und dem serb. Despoten Stejpan Lazarević gen.

Bis 1430, als Ks. → Sigismund erstmals versucht, die C.er in den Reichsfürstenstand zu erheben, befinden sich durch gezielte Erwerbspolitik auch fast alle Verkehrswege im heutigen Slowenien, im slavon. Grenzgebiet und Teilen Kärntens in cillischem Besitz. Der Grundstein für ein cillisches Territorium ist gelegt.

Nach dem Tod → Sigismunds (1437) folgt ihm der mit Elisabeth, der einzigen Tochter des Ks.s verheiratete Habsburger → Albrecht V. (1397-1439) auf dem ungarischen, dem böhm. Thron und auch im Reich nach. Elisabeths Cousin Ulrich II. von C. wird kurzfristig zum Landesverweser von → Böhmen ein- und nach Unstimmigkeiten wieder abgesetzt (Okt. 1438 - Mai 1439). Als Kg. → Albrecht 1439 überraschend stirbt, folgt ihm Friedrich V. als Kg. → Friedrich III. im Reich nach, der schwelende Konflikt um die Anerkennung der C.er als Rfs.en und andere Gegensätze brechen wieder auf,ein langwieriger Kampf, von dem die C.er Chronik ausführl. berichtet, folgt und endet im Ausgleich vom 16./17. Aug. 1443. Die Gf.en von C. verzichten auf den Reichsfürstenrang, woraufhin sie Friedrich abermals in den Reichsfürstenstand unter der Bedingung, daß sie mit ihm ein dauerndes Bündnis eingehen, erhebt. Auch sollte ihre Gft., falls sie ohne männl. Erben stürben, an die Hzg.e von → Österreich fallen. Zum Zeichen der völligen Aussöhnung wird Ulrich II. von C. in den äußeren Rat Kg. → Friedrichs aufgenommen.

In Ungarn spielt Ulrich II. bei der Krönung des nachgeborenen Sohnes Kg. → Albrechts von Habsburg die wichtigste Rolle. Er bringt das Schwert, mit dem Ladislaus (1440-57) formell zum Ritter geschlagen wird, hält dem Säugling die Krone über das Haupt, nimmt am Krönungszug als einziger hoch zu Roß teil und demonstriert so die Würde der hl. Krone.

Auch in → Österreich ist der gefürstete Gf. als Vormund des jungen Kg.s bald der wichtigste Mann im Lande (ab 1453 und nach einer kurzfristigen Verbannung vom Hof des Kg.s wieder ab 1455). Nach dem Tod des ungar. Reichsverwesers János Hunyadi im Juli 1456 wird Ulrich II. von C. von Kg. Ladislaus auch zum capitaneus regni Hungariae generalis, zum Statthalter in Ungarn, ernannt. Ihm stehen nun alle Rechte und Pflichten eines Kg.s zu, v. a. auch der Oberbe-fehl über das Heer. Das Haus C. ist am Höhepunkt seiner Macht angelangt. Aber bereits am 9. Nov. 1456 wird Ulrich als Letzter seines Geschlechtes ermordet. Im nachfolgenden Erbstreit gelingt es Ks. → Friedrich III., den gesamten Besitz der C.er innerhalb der österr. Erblande (→ Österreich) an sich zu bringen. Die Gf.en von Görz, die ebenfalls über Erbverträge mit den C.ern verfügt und gegen Friedrich gekämpft hatten, sind genötigt, alle Besitzungen östl. der Lienzer Klause an → Habsburg abzutreten, die territoriale Einheit derHzg.tümer Steiermark und Krain ist für die → Habsburger gesichert und in Kärnten der Durchbruch zur Landesherrschaft gelungen. Auch in Ungarn wird Ks. → Friedrich zum Kg. gewählt (1458).

III.

Nach verschiedenen Nennungen in Urk.en, finden die Sannegger-C.er im »Frauendienst« Ulrichs von Liechtenstein (erste Hälfte 13. Jh.) Erwähnung, danach im »Liber certarum historiarum« Johanns von Viktring (um 1340) und bei Peter Suchenwirt, der im 16. Lied seines Heldenbuches »Graff Ulreich von Tzili« und dessen krieger. Taten im Gefolge Kg. Ludwigs von Ungarn ein bleibendens Denkmal setzt. Etl. weitere literar. und chronikal. Erwähnungen des C.er Grafengeschlechtes folgen. Ein Geschlechtsbewußtsein wird am Beispiel der Familiengrablege der Freienvon Sannegg im Kl. Oberburg, dessen Hauptvögte die Sannegger waren, früh erkenn- und in der C.er Grafenchronik schriftl. nachweisbar, einer Auftragsarbeit, die von einem C.er Minoriten um 1435 mit dem Ziel, die Geschichte des einflußreichen »Hauses C.« ins rechte Licht zu rücken, begonnen wurde und mit Nachträgen bis 1460 reicht. Mit dem Werk, worin der glorreiche Aufstieg der Familie in die Hocharistokratie aus C.er Perspektive geschildert wird, nicht jedoch die minderrangigen Anfänge, sollte der Dynastie der C.er ein geschriebenes Monument gesetzt werden. - Trotz des Rechtes auf einneues Wappen bei der Erhebung in den Grafenstand 1341 bzw. 1372 beharrten die C.er auf dem geerbten der Gf.en von Heunburg, drei goldenen Sternen auf blauem Grund. Damit wollten sie offenbar die große Bedeutung des Heunburger Erbes (1322) für den materiellen und gesellschaftl. Aufstieg des Hauses dokumentieren. Das Sannegger Wappen hatte ursprgl. aus einem einfachen dreieckigen Schild mit zwei horizontalen weißen Balken auf rotem Grund bestanden. Kombinationen der beiden Wappen, bisweilen auch ergänzt durch jene der Gf.en von Ortenburg und dem von Zagorien waren keine Seltenheit. - DieC.er stifteten zahlr. Kl., Kirchen und Kapellen, darunter die Kartause Pletriach im heutigen Slowenien, wo sich Gf. Hermann II. bestatten ließ, das Dominikanerkl. Neukloster im Sanntal, um 1450 gestiftet von Friedrich II., dessen bes. Gunst auch der Kartause Gairach galt, wo er seine zweite Frau Veronika nach deren Ermordung 1425 beisetzen ließ, das von Friedrich ebenfalls gestiftete Franziskanerkl. Enzersdorf in Niederösterreich und die um 1400 nach der Inbesitznahme Zagoriens begründeten kroat. Paulinerkl. Ćakovec und Lekoglava. Auch der Kartause Seitz in der Steiermark blieben die C.erstets verbunden. Das wichtigste, von Hermann I. begründete Familienkl. war jedoch jenes der Minoriten zu C., wo 18 Mitglieder des Geschlechtes bestattet wurden, zuletzt Ulrich II. mit seinen Eltern und Kindern. Die Schädelknochen (jeweils ohne Unterkiefer) von 18 C.er Familienangehörigen werden heute im Regionalmuseum von C. aufbewahrt. - Die Reihe der wenigen erhalten gebliebenen zeitgenöss. plast. und maler. Darstellungen von C.ern beginnt in der ersten Hälfte des 15. Jh.s. Über der Sakristeitür des C.er Franziskanerkl.s befindet sich ein Tympanon mit Vollreliefs Hermanns I. und seinesNeffen Wilhelm. Auf einem Bild der Schutzmantelmadonna in der Wallfahrtskirche Maria Neustift bei Pettau sind neben Ks. → Sigismund und seiner Gattin Barbara die C.er Hermann II., Friedrich II., Hermann III. (1380-1426) und Ludwig († 1417) dargestellt. In der Stadtpfarrkirche Spittal an der Drau in Kärnten befinden sich zwei Votivsteine aus der Zeit vor 1421. Auf einem sind Gf. Hermann II. und seine Söhne Friedrich II.und Hermann, Maria mit dem Jesuskind adorierend, abgebildet, auf dem anderen Bf. Hermann von → Freising († 1421), ein unehel. Sohn Hermanns II., dessen Grabstein sichin der Stadtpfarrkirche St. Daniel in C. befindet, gemeinsam mit dem Bruder des letzten Gf.en von Ortenburg, Bf. Albert von → Trient. Im kroat. Kl. Lekoglava wird eine in Stein gemeißelte Darstellung des Kl.osterstifters Hermann II. aufbewahrt und in der Kollegiatkirche von → Glogau in → Schlesien eine Grabplatte der in zweiter Ehe mit dem Hzg. Władisław von → Teschen verbundenen C.erin Margarethe († 1480).

IV.

Die Vorfahren der Gf.en von C. waren hochfreier Abkunft und nannten sich seit der zweiten Hälfte des 12. Jh.s nach ihrer Stammburg an der Sann. Die Freien von Sannegg verstanden es im 12. und 13. Jh., die wechselnden Machtverhältnisse im Gebiet zw. Save und Drau zu nutzen, um ihre Macht im Sanntal sukzessive zu vergrößern. Sie erscheinen abwechselnd im Gefolge der Patriarchen von → Aquileia, der Hzg.e von Andechs-Meranien, der Bf.e von Gurk (→ Salzburg, Ebfe. von) und der babenberg. Hzg.e von → Österreich und Steiermark. Durch die VerehelichungenAnnas von Sannegg, der Tochter Ulrichs II. († um 1316), mit Rudolf Otto von Liechtenstein und Ulrichs Sohnes Friedrich X. mit Diemut, der Tochter des steir. Landeshauptmannes Ulrich von Wallsee, die dem Zisterzienserchronisten Johann von Viktring zufolge in erster Ehe mit einem ungar. Gf.en verheiratet gewesen sein soll, tritt das Geschlecht in Verwandtschaft zu den führenden steir. Ministerialenfamilien. 1278 kämpft Leopold von Sannegg an der Seite der → Habsburger gegen Přemysl Otakar II. (→ Přemysliden), und ab 1307/08 lehnt sich Ulrich II. von Sannegg endgültig eng an dasHaus → Habsburg an, dessen Herrschaft in der Steiermark unter Kg. → Albrecht I. stark zugenommen hatte. Nach Antreten der Heunburger Erbschaft 1322 bzw.1333 beginnt der rasche Aufstieg des Geschlechtes, der in der Erhebung der Sannegger zu Gf.en von C. 1341 einen ersten Höhepunkt findet. Hermann I. von C. und sein Bruder Ulrich I. († 1368) verdingen sich als wagemutige Söldnerführer für ihre Landesherren, die innerösterr. → Habsburger, insbes. für Rudolf IV. Ulrich ist auch für Ks. → Ludwig tätig, für den Patriarchen von → Aquileia und insbes. für den ungar. Kg. Ludwigvon Anjou (1326-82). Durch diese Verbindung kommt die Vermählung Hermanns I. von C. mit Katharina Kotromanić, der Tochter des bosn. Bans Stejpan zustande (1361), deren Schwester Elisabeth mit dem ungar. Kg. verheiratet ist. Ludwig vermittelt 1380 auch die Verehelichung Wilhelms, des Sohnes Ulrichs von C., mit Anna, einer Tochter seines Onkels, des kurz zuvor verstorbenen Polenkg.s Kasimir III. Wilhelms Tochter Anna († 1416) sollte 1402 mit Władisław III. Jagiello (1424-44 (→ Jagiellonen)) in Krakau vermählt und 1403 zur Kg.in von Polen gekrönt werden. Die C.er gehören alsoaufgrund ihrer milit. Fähigkeiten bereits seit den 60er Jahren des 14. Jh.s wenn auch nicht durch Titel, so mittels ihrer Reputation dem Hochadel an.

Als der → Luxemburger → Sigismund nach Schwierigkeiten mit den ungar. Magnaten die Nachfolge Kg. Ludwigs in Ungarn antritt und bald danach einen Kreuzzug gegen das Osmanische Reich unternimmt, beginnt C.s beeindruckender Aufstieg in Ungarn. In der blutigen Entscheidungsschlacht bei Schiltarn (Nikopolis, 1396), als das Heer → Sigismunds aufgerieben wird, rettet Hermann II. von C. unter Einsatz seines Lebens den Kg. aus höchster Gefahr, begleitet ihn auf seiner Flucht zurück nach Ungarn, unterstützt ihn tatkräftig bei der Niederwerfung eines Magnatenaufstandes und wird zumengen Freund und Berater des Kg.s, dessen Zuneigung und Dankbarkeit sich in großen Schenkungen an den C.er niederschlägt, und 1408 verbindet sich der → Luxemburger in zweiter Ehe mit Barbara, der Tochter Hermanns von C., die 1414 in Aachen zur dt. Kgn. und 1437 in → Prag zur böhm. (→ Böhmen) gekrönt wird. Die Interessen der C.er verlagern sich seit der Jahrhundertwende zunehmend nach O, von Krain über Ungarn und Bosnien bis nach Serbien, was sich in der Wahl der Ehegattin für Hermanns Sohn Friedrich II. dokumentiert, die in Elisabeth, der Tochter des kroat. Magnaten Stejpan I.von Veglia-Modruš gefunden wird. Dennoch trachten die C.er auch stets danach, ihre Interessen im österr.-steirisch-kärntner. (→ Österreich) Raum zu wahren. 1407 ehelicht Gf. Heinrich IV. von Görz Elisabeth (vor 1400-24/26), eine weitere Tochter Hermanns II.von C. und 1437 (14. März) schließt der Görzer einen Erb- und Vormundschaftsvertrag mit Friedrich II. und Ulrich II., der beim Aussterben eines der Geschlechter im Mannesstamm das jeweils andere zum Alleinerben festsetzt. Im Dez. 1444übernimmt Ulrich nach innergörz. Wirrnissen die Vormundschaft über Heinrichs Sohn Johann von Görz und die Regentschaft über die Gft. gemeinsam mit den Ständen.

Bereits um 1430 zählen die Gf.en von C., die den Zeitgenossen in erster Linie jedoch als ungar. Geschlecht gelten (vgl. z. B. die »Chronik des Constanzer Conzils« des Ulrich Richental oder Jakob Twinger von Königshofens Chronik), zu den reichsten Familien im SO Europas und stehen an realer Macht ihren habsburg. Landesherren um nichts mehr nach.

Die Fürstung des Gf.en Friedrich II. von C. und seines Sohnes Ulrich II. bald nach dem Tod Hermanns II. am 30. Sept. 1436 durch ihren inzw. zum dt. Kg. (1414) und röm. Ks. (1433) erhobenen Patron → Sigismund ist eigtl. nur die formale Anerkennung der polit. Gegebenheiten.

Nach dem Tod Ks. → Sigismunds 1437 folgt ihm der seit 1422 mit Elisabeth, der einzigen Tochter → Sigismunds und Barbaras von C. verheiratete → Habsburger → Albrecht V. (1397-1439) in Ungarn, → Böhmen und im Reich nach. Als er im Herbst 1439 überraschend stirbt, vertritt Ulrich II. von C. gemeinsam mit der Königinwwe. die Ansprüche des nachgeborenen Sohnes Ladislaus gegen Kg. → Friedrich von Habsburg, den Oheim Ladislaus', und den Polenkg. Władisław Jagiello (→ Jagiellonen), der von einer ungar. Adelsopposition unter tatkräftiger Mitwirkung János'Hunyadis zum Gegenkg. erhoben worden war. In diesen Jahren des ungar. Bruderkrieges wird der Grundstein zur Todfeindschaft zw. den Hunyadis und den C.ern gelegt. Der eigentl. emotionale Brandherd dabei ist aber nicht Ungarn, sondern das krisengeschüttelte Bosnien. 1427 hatten Hermann II. von C. und der bosn. Kg. Tvrtko II. unter Berufung auf die Ehe Hermanns I. mit Katharina Kotromanić einen Erbvertrag abgeschlossen, demzufolge das bosn. Kgr. bei einem Tod Tvrtkos ohne legitimem Erben den C.ern zufallen sollte. Mit der Übernahme des ortenburg. Besitzes in Kärnten und Krain war es dem C.ergelungen, eine Transversale die Drau und Save abwärts von den Alpen bis zum Balkan zu schaffen, deren östl. Eckpfeiler Bosnien mit den wichtigen Silber- und Bleibergwerken werden sollte. Auf diesen Erbvertrag beruft sich Ulrich II. 1443 nach dem Tod des bosn. Kg.s bei seinen Thronansprüchen. Unter dem Einfluß des János Hunyadi entscheidet sich der bosn. Adel jedoch für einen anderen Kandidaten. Für Hunyadi ist das Verhindern eines Cillierreiches überlebenswichtig, da sich das Gros seiner Landgüter in den südwestungar. Provinzen an der türk. Front zw. Donau und Theiß befindet, die durchein cillisch-bosn. Kgr., dem in Bälde auch Serbien zufallen würde (Ulrich war mit der Tochter des serb. Despoten Branković vermählt), äußerst gefährdet schienen. Ulrich wiederum gibt seine Thronansprüche nie auf und will sie nach dem Tod János‹ im Juli 1456 endl. realisieren, doch wird er von László, dem ältesten Sohn Hunyadis in Belgrad in einen Hinterhalt gelockt und ermordet. Mit Ulrich II. erlischt das Geschlecht der gefürsteten Gf.en von C.

Quellen

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Dopsch, Heinz: Die Grafen von Cilli - ein Forschungsproblem?, in: Südostdeutsches Archiv 17/18 (1974/75) S. 9-49. - Die Grafen von Cilli, altes Thema - neue Erkenntnisse, hg. von Rolanda Fugger-Germadnik, Cilli 1999. - Klaić, Nada: Zadnji knezi Celjski v deželah sv. Krone, 2. Aufl., Celje 1991. - Pirchegger, Hans: Die Grafen von Cilli, ihre Grafschaft und ihre untersteirischen Herrschaften, in: Ostdeutsche Wissenschaft 2(1955) S. 157-200.