Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WETTIN

I.

Der erste wettin. Mgf. von der Ostmark, Dedo II. (1046-75), wird noch nicht nach einem Herrschaftssitz zubenannt. Doch schon den Titulaturen seiner Brüder Thimo und Gero († zu Beginn des 12. Jh.s) werden von den Quellen des 12. Jh.s die Namen ihrer Herrschaftsmittelpunkte Brehna und Wettin hinzugefügt. Der Annalista Saxo legt zu Mitte des 12. Jh.s Dedos II. Sohn Heinrich I. († 1103) und dessen Sohn Heinrich II. († 1123), Mgf.en der Ostmark und von Meißen, die Herkunftsbezeichnung »von Eilenburg« bei. Mgf. Konrad der Große († 1157), der die Eilenburger Liniebeerbte, ist der erste Angehörige des Geschlechts, der urkundl. - wenn auch nur zweimal (1116 und 1131) - als Gf. von W. bezeichnet wird. Auch der Annalista Saxo wählt zu 1123 diesen Beinamen. Erst der Verfasser der »Annales Vetero-Cellenses« bezeichnete zu Beginn des 15. Jh.s den gesamten Geschlechterverband nach der Burg Wettin, obgleich diese Höhenburg den W.ern zu dem Zeitpunkt schon lange entfremdet war: 1288 hatte sie die wettin. Nebenlinie der Gf.en von Brehna an das Ebm. → Magdeburg veräußert. - Der Autor des Werkes »De origine principum marchionum Missnensium et Thuringiaelantgraviorum« erklärte zu Beginn des 15. Jh.s den wettin. Spitzenahn Dietrich I. zum Urenkel des sächs. Hzg.s Widukind, den er als Erbauer der Burg Wettin betrachtete. Mathilde, die Ehefrau Kg. Heinrichs I., stammte nach seiner Auffassung von Dietrich ab. - Die Dynastie selbst nennt sich seit dem 15. Jh. stets »Haus Sachsen«.

II.

Zunächst Inhaber allodialer Grafschaftsrechte und nur vorübergehend vom Kgtm. als Mgf.en (Ostmark; Mark Meißen) eingesetzt, behaupten sich die W.er seit Konrad dem Großen († 1157) dauerhaft im Besitz der Mark Meißen. Nach 1131 rangiert in den Urk.n der Titel eines Mgf.en von Meißen stets an erster Stelle, seit 1247/64 gefolgt von dem eines Lgf.en von Thüringen (→ Ludowinger) und Pfgf.en von Sachsen. Als Mgf.en rangierten die W.er in der Fürstenhierarchie unmittelbar hinter den Hzg.en.

Mit dem Erwerb des Landes Bautzen, des Gaues Nisane, der Grafschaften Groitzsch und Rochlitz, der Lgft. Thüringen mit der Pfalz Sachsen im Jahre 1247/64, des Reichsterritoriums Pleißenland 1254, der Bgft.en Altenburg 1329, Leisnig 1365, Dohna 1402 und Meißen 1439 festigte das Geschlecht in stetiger Aufbauleistung seine rfsl. Position. Der fakt. Macht der W.er entsprach die Übertragung der Kurwürde im Jahre 1423 als Ergebnis umfangr. milit. Hilfsleistungen in den Hussitenkriegen. Fortan führten die nicht herrschaftsberechtigten männl. Familienmitglieder den Titel eines Hzg.s von Sachsen,während der Haupttitel eines Kfs.en von Sachsen an den unteilbaren Besitz des Kurlandes um Wittenberg herum geknüpft war. Mit ihm verbunden war die Erzmarschallwürde. - Ältester namengebender Stammsitz der W.er war Eilenburg; Nebenlinien nannten sich nach den Burgen Wettin (Gf.en von Wettin), Brehna, Camburg, (Groitzsch-) Rochlitz, → Landsberg, Weißenfels.

Ihren Rang als Rfs.en verdankten die W.er der Belehnung mit der Mark Meißen, die von 1089 dauerhaft in ihrem Besitz verblieb. Dagegen wurde die Ostmark (die spätere Niederlausitz), die sie mit Unterbrechungen seit 1046 behaupteten und zu der zeitweise (1144-58) noch der Besitz des Landes Bautzen hinzukam, bereits 1156 bei der Landesteilung Konrads desGroßen zum Grundstock der wettin. Nebenlinie von → Landsberg. Zwar fiel sie 1210 an die Hauptlinie zurück und Mgf. Heinrich d. Erlauchte nutzte sie als Basis für einen - erfolglosen - Versuch, von hier aus in den Raum südl. und östl. von → Berlin vorzudringen. Dessen Enkel Diezmann verkaufte sie aber 1304 an → Brandenburg. Von zwei Pfandschaften 1323-28 und 1353-64 abgesehen, blieb die Ostmark verloren.

Reichslehen waren auch die Lgft. Thüringen und die Pfgft. Sachsen, die den W.ern 1247 aufgrund einer von Ks. → Friedrich II. 1243 anerkannten Erbverbrüderung mit den → Ludowingern übertragen und 1264 endgültig gewonnen wurden. Wichtige Herrschaftsgrundlagen waren schließl. die Lehen der Ebf.e von → Magdeburg und → Mainz, der Bf.e von → Meißen, → Merseburg, → Naumburg und → Halberstadt, der Kl. → Fulda und → Hersfeld und des Stifts → Quedlinburg sowie die Vogtei über das Bm. → Naumburg (1103: Dedo IV.advocatus der Naumburger Kirche).

III.

Zeugnisse fsl. Repräsentation, etwa im Bereich der Architektur oder auf künstler. Gebiet, sind für den wettin. Hof nicht vor der Zeit Mgf. Heinrichs des Erlauchten zu belegen. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die roman. Landsberger Doppelkapelle S. Crucis, die Mgf. Konrad II. von Landsberg (d. h. von der Ostmark) zw. 1195 und 1200 als Burgkapelle seines namengebenden Herrschaftssitzes in lombard. Stil errichtete und mit antiken Spolien ausstattete. Sie hat die Zerstörung der Burg überdauert; noch Ende des 14. Jh.s waren Einkünfte aus dem Amt Delitzsch fürihre baul. Unterhaltung bestimmt.

Bis zu einem gewissen Grad erfüllte auch die Gründung von Kl.n und Stiften den Zweck fsl. Repräsentation, vor allem wenn man ihre Bedeutung als Grablegen und für die Hausüberlieferung eines Adelsgeschlechts in Betracht zieht. Gerade für das 12. und 13. Jh. ist eine Vielzahl von wettin. Kloster- und Stiftsgründungen belegt. So haben vier Söhne Mgf. Konrads des Großen, der für das Gesamthaus das Augustiner-Chorherrenstift St. Peter auf dem Lauterberg gestiftet hatte, für ihre durch Teilung neu entstandenen Teilfsm.er eigene Grablegen gegründet (Altzelle, Dobrilugk, Zschillen/Wechselburg,Brehna); 1268 bzw. 1285 kamen zwei Niederlassungen von Bettelorden (Klarissenkl. Seußlitz und Weißenfels) hinzu. Im 14. Jh. erhielt das Zisterzienserkloster Altzelle mit dem Anbau einer Grabkapelle durch Mgf. Friedrich den Ernsthaften neue Förderung. Beispiele für das dynast. Selbstverständnis lieferte sicherl. die Gestaltung der wettin. Grabmäler, doch sind vielfach nur Rudimente erhalten. So haben aus dem Kl. Altzelle, das drei Generationen lang als Familiengrablege diente, nur vier Grabmäler überdauert. Eine Ausnahme ist das Stiftergrabmal Dedos von Groitzsch-Rochlitz in dem später dem→ Deutschen Orden übertragenen Augustiner-Chorherrenstift Zschillen/Wechselburg (gew. 1168).

Die wettin. Hauskl. waren Zentren fsl. Memoria sowie auch Stätten der historiograph. Selbstvergewisserung des Geschlechtes. So wurde im Kanonissenstift, später Benediktinerinnenkl. Gerbstedt (gegr. um 985), der ältesten wettin. Grablege, und im Augustiner-Chorherrenstift St. Peter auf dem Lauterberg (gegr. 1124) anhand von - heute verlorenen - Nekrologen das Totengedächtnis der W.er gepflegt. Ein Bruchstück eines Altzeller Totenbuchs ist noch vorhanden. Bedeutendste Quelle ist die - wohl im Peterskl. auf dem Lauterberg entstandene - »Genealogia Wettinensis« aus dem frühen 13. Jh., dieeinen Überblick über die männl. und weibl. Mitglieder des Geschlechts von der zweiten Hälfte des 10. bis zum ersten Viertel des 13. Jh.s gibt. Um die Mitte des 14. Jh.s sind die »Chronica principum Misnensium« und der »Catalogus Brevis« anzusetzen, die auf eine gemeinsame Vorlage zurückgehen. Gegen Ende des 14. und zu Beginn des 15. Jh.s entstand der Text »De origine principum«, der die Entwicklung des Geschlechts bis 1375 bzw. 1493 weiterverfolgt. - Entstehungsort der ersten Geschichte des thüring. Landgrafenhauses wettin. Stammes in dt. Sprache war kein [wettin.] Hauskl., sondernErfurt: Aus der thüring. Kapitale stammte der in Creuzburg a. d. Werra geborene Priester und Kaplan Johannes Rothe, Autor einer Vielzahl weiterer Werke, dessen Chronik um 1421 auf Veranlassung der Lgf.in/Hzg.in Anna, der Gemahlin Friedrichs des Friedfertigen, entstand. - Auch Hartung Cammermeister, Erfurter Geleitsmann der W.er, der Rothes Chronik abschreiben ließ und sie bis zum Jahr 1440 fortführte, stand zum hzgl. Hof in Beziehung, der ihn aber wohl nicht ausdrückl. mit der Abfassung des Werkes beauftragte.

Auch in der Architektur und der Ausschmückung der Hauskl. spiegelte sich ihre Bedeutung für das Totengedächtnis. Die von Mgf. Friedrich dem Ernsthaften gegründete Andreaskapelle im Zisterzienserkl. Altzelle war zugl. Familiengrablege und identitätsstiftende Erinnerungsstätte. Die heute weitgehend zerstörten, nach Berichten des 17. Jh.s farbl. reich gefaßten Sandsteintumben mit den Figuren der Verstorbenen ruhten auf Postamenten, die mit Wappen und Pleurants geschmückt waren, und trugen Inschriften in leonin. Hexametern. Gedichte und Stammbäume schmückten die Wände. Über dem Grabmal des hierbeigesetzten Mgf.en Friedrich dem Strengen und seiner Gemahlin befanden sich ein epitavium marchionum misnensium, das dem Gesamthaus gewidmet war und die Mgf.en als Stützen des Glaubens pries, sowie ein ausführl. Stammbaum, der um 1345 in Stein gehauen wurde. - Der Bedeutung des traditionsr. Kl.s wurde bei der Naumburger Teilung von 1410 dadurch Rechnung getragen, daß Altzelle - obwohl sich ein Verlust der Familiengrablege schon seit längerem abzeichnete - ausdrückl. zu dem in Gemeinschaft verbleibenden Besitz gerechnet wurde.

Eine enge Verbindung zw. geistl. Institution und Residenzburg war charakterist. für das Franziskanerkl. Elisabethzell unter der → Wartburg, das Mgf. Friedrich der Ernsthafte 1331 errichtete; es entstand an Stelle des von der Hl. Elisabeth gegründeten Hospitals St. Anna. Von seinen Insassen wurde fortan der Dienst in der Kapelle der → Wartburg, dem zu diesem Zeitpunkt wichtigsten wettin. Herrschaftssitz, verrichtet. Elisabethzell war zudem Aufbewahrungsort heilkräftiger Reliquien der hl. Elisabeth, die alljährl. in der Pfingstwoche ausgestellt wurden und das Kl. zu einemAnziehungspunkt für Wallfahrten machten. Mit dem Besitz und der Zurschaustellung dieser Reliquien betonten die W.er die Kontinuität zu den → Ludowingern, deren Hausheilige die ungar. Königstochter gewesen war. Im 15. Jh. wurden diese Reliquien in die Res. Weimar verbracht; sie besaßen große Bedeutung für die W.erinnen des Gesamthauses, da ihnen Heilkräfte bei Entbindungen zugeschrieben wurden.

Die Fürstenkapelle vor dem Westportal des Meißner Doms, mit deren Bau Kfs. Friedrich der Streitbare († 1428) eine neue Grablege begründete, ist Symbol der durch die Erlangung der Kurwürde weiter gesteigerten wettin. Macht - jetzt aber verlagert an die Res. und räuml. verbunden mit der »Hauptkirche« des Landes. Personelle und finanzielle Ausstattung sowie die Liturgie - spätestens seit 1445 fand hier ein »immerwährender« Gottesdienst statt - führten sinnfällig ihre Funktion als Zentrum fsl. Memoria vor Augen. Durch die Gründung des Hieronymus-Ordens in der Kapelle wurde dieser Ort1450 zu einem Kristallisationspunkt für das Gemeinschaftsgefühl von Kfs. und Vasallen in einer krieger. bewegten Zeit.

IV.

Die »Genealogia Wettinensis« (13. Jh.) setzt an den Anfang des wettin. Geschlechts einen gegen Ende des 10. Jh.s lebenden Dietrich I. Thietmar von Merseburg berichtet, dieser Dietrich (Dedo) sei mit dem Mgf.en Rikdag verwandt und stamme von einer tribus [...] Buzici ab. Dieser Name ist als Genitiv zu »Buco« oder »Buzo«, einer Kurzform von Burchard/Burkhard, bzw. als slavische Gau- oder Ortsbezeichnung (Gau Quezizi) gedeutet worden. Nach Wenskus (Wenskus 1976, S. 330ff.) hatder erste Deutungsversuch größere Wahrscheinlichkeit für sich. Die Nachricht des Sachsenspiegels, wonach die W.er nach schwäb. Recht lebten, bestärkte ihn in seiner Annahme, die W.er stammten von den schwäb. Burkhardingern ab. Nach dem Tod des schwäb. Hzg.s Burkhard I. 926 wird dessen Sohn Burkhard II. nach Sachsen gebracht und mit einer Immedingerin vermählt. Von diesem Burkhard nun berichtet Thietmar, er sei 982 in Calabrien im Kampf gegen die Araber gefallen. Ein ebenfalls in dieser Schlacht gefallener Dietrich, den Thietmar unmittelbar auf Burkhard folgen läßt, wurde von der Forschung alsBruder Burkhards und zugl. als wettin. Spitzenahn Dietrich I./Dedi angesehen und so als weiteres Indiz für die Verwandtschaft von W.ernund Burkhardingern interpretiert. Diese Auffassung ist zwar neuerdings bestritten worden, fest steht jedoch, daß die W.er väterlicherseits von den schwäb. Burkhardingern und mütterlicherseits von den immeding. Harzgf.en herzuleiten sind.

Bis Mitte des 13. Jh.s hatten die W.er einen bedeutenden Machtzuwachs im Saale-Elbe-Raum und nach S hin erreicht. Die Mark Meißen und die Lgft. Thüringen, die mit dem Tod des letzten → Ludowingers Kg. → Heinrich Raspe 1247 aufgrund eines Erbvertrages von 1243 an die W.er fiel, jedoch erst nach dem Ende des thüring.-meißn. Erbfolgekrieges 1264 endgültig in Besitz genommen werden konnte, waren räuml. durch das von den → Staufern begründete Reichsterritorium Pleißenland verbunden, das 1254 pfandweise, später endgültig erworben wurde. Eine ernsthafte Bedrohung für den Fortbestandder wettin. Macht bedeutete - nachdem die Mark Meißen bereits 1195/97 als erledigtes Reichslehen vom Kgtm. eingezogen worden war - die Verschleuderungspolitik Lgf. Albrechts des Entarteten († 1315), der 1294 die Lgft. Thüringen an Kg. → Adolf von Nassau verkaufte. Die Reichsgewalt nutzte die Chance, in Mitteldtl. erneut ein Reichsterritorium aufzubauen. Erst der Sieg in der Schlacht von Lucka 1307, in der die W.er Friedrich der Freidige und Diezmann das Heer Kg. → Albrechts von Habsburg besiegten, sicherte den Fortbestand der wettin. Landesherrschaft. Dieser Sieg wurde zumAusgangspunkt einer Politik, die der Festigung und Vergrößerung der territorialen Basis diente. In der thüring. Grafenfehde (1342-46) unterwarfen die W.er die kleineren Herrschaftsträger ihrer Botmäßigkeit; Friedrich der Freidige erwarb die Vogtei über die ehemaligen Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen. 1347 wurde die Mark → Landsberg zurück erworben, 1354-58 gelangen im vogtländ. Krieg weitere Gebietsgewinne. Durch vorteilhafte Heiraten gelang es, im Gebiet östl. der Saale (Neustadt a. d. Orla) und im Hennebergischen (Coburg) Fuß zu fassen. Im Verlauf des 14. und 15. Jh.s wurden nochverbleibende reichsunmittelbare Herrschaften gänzl. ausgeschaltet. Die Rbgft.en Altenburg (1329), Leisnig (1329/1365), Dohna (1402) und schließl. Meißen (1439) wurden nach und nach gewonnen; 1372 die Stadt Sangerhausen, 1402 die Herrschaften Eilenburg und Colditz, 1404 Pirna, 1406/08 Königstein; mit dem Erwerb der Herrschaft Riesenburg und des Kl.s Ossegg wurde die Grenze der wettin. Herrschaft zeitw. weit nach → Böhmen bis über den Kamm des Osterzgebirges hinaus vorgetrieben.

Als Ende 1422 die sachsen-wittenberg. Linie der → Askanier ausstarb, übertrug Ks. → Sigismund 1423 die Kurwürde dem Haus W., das damit den seiner tatsächl. Macht angemessenen Rang in der Reichsverfassung erhielt und zu einer der führenden Territorialmächte Dtl.s aufstieg. Seine erfolgr. Territorialpolitik konnte das Geschlecht im 15. Jh. noch fortsetzen: Das schles. Hzm. Sagan, die Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow in der Niederlausitz gingen 1472/77 in wettin. Besitz über. Eine wettin. Äbtissin sicherte ihrem Haus die Vogtei über das Reichsstift → Quedlinburg. Die Wahldes W.ers Ernst auf den Magdeburger Erzstuhl 1476 brachte eine Ausdehnung des Einflußbereichs nach NO, während durch den W.er Albrecht, der 1482 den Mainzer Erzstuhl bestieg, die Schutzherrschaft über Erfurt gewonnen werden konnte (1483). Die Leipziger Teilung von 1485 beendete diesen fortwährenden Aufstieg.

Während des gesamten MA hat sich das Prinzip der Primogenitur nicht durchgesetzt. Größere Teilungen wurden 1156, 1265, 1382, 1410, 1445/51 und schließl. 1485 vorgenommen. Die wettin. Nebenlinien, die durch die Landesteilung von 1156 entstanden waren, hatten keinen langen Bestand. Mgf. Konrad hatte seine Allodialgüter unter seine fünf Söhne geteilt: Otto erhielt die Gft. Camburg, Dietrich die Gft. Eilenburg, Heinrich die Gft. Wettin, Dedo die Gft.en Groitzsch und Rochlitz, Friedrich die Gft. Brehna. Von diesen Nebenlinien überdauerten die Gft.en Wettin und Brehna bis zum Ende des 13. Jh.s:Wettin wurde 1288 an den Ebf. von → Magdeburg verkauft, Brehna wurde 1290 nach dem Erlöschen der Nebenlinie an den → Askanier Hzg. Rudolf von Sachsen verliehen. Dietrich, der zweite Sohn Konrads des Großen, der als Reichslehen die Mgft. Ostmark (Niederlausitz) innehatte, errichtete die Burg → Landsberg, nach der er sich »Mgf. von Landsberg« nannte. Diesen Titel belebte Mgf. Heinrich der Erlauchte 1261, als er für seinen jüngeren Sohn Dietrich gegen bestehendes Reichsrecht ein selbständiges Rfsm. → Landsberg schuf. Die Linie starb 1291 aus; → Landsbergwurde an → Brandenburg verkauft und gelangte 1347 wieder zurück an das Haus W. Ein anderer usurpierter Titel, den ein unehel. Sohn Mgf. Heinrichs des Erlauchten führte, war der eines »Mgf.en von Dresden«. Zeitw. war auch Weißenfels namengebend für eine Nebenlinie.

Einen Einschnitt bildete die um 1265 von Mgf. Heinrich dem Erlauchten vorgenommene Teilung, die erstmals keinen Unterschied zwischen Reichsland und Familiengut, Lehen und Allod mehr machte. Sein Sohn Albrecht erhielt Thüringen, Dietrich → Landsberg; sich selbst behielt er Meißen und die Ostmark vor. Durch die Chemnitzer Teilung wurden 1382 drei Herrschaftskomplexe - die Kernländer Thüringen und Meißen sowie das Osterland - geschaffen. Die meißn. Linie starb 1407 mit Wilhelm I. aus, 1410 kam es daher zur sog. Naumburger Teilung. Aus der Teilungsmasse wurden Meißen und Kl. Altzelleausgenommen; es wurde festgelegt, dass jede Linie ire besundere wonunge und beheltnisse auf der Meißner Burg haben sollte. Der thüring. Linie wurden einige Besitzungen im äußersten O des Territoriums zugeschlagen, die fortan von Landvögten verwaltet wurden. Die Herrschaft in der Mark Meißen trat Friedrich der Streitbare, der älteste von drei Brüdern der osterländ. Linie, an. 1423 errang er die Kurwürde mit Sachsen-Wittenberg für sein Haus. Friedrich starb bereits 1428. Seine Söhne Friedrich der Sanftmütige, Wilhelm III. und Sigmund einigten sich 1436 auf eine Teilung,die allerdings nur wenige Jahre in Kraft blieb, da Sigmund 1440 in den geistl. Stand übertrat. Im selben Jahr starb mit Lgf./Hzg. Friedrich dem Friedfertigen die thüring. Linie der W.er aus. Der daraufhin zw. Kfs. Friedrich dem Sanftmütigen und Hzg. Wilhelm III. 1445 vereinbarte Altenburger Vertrag über eine Aufteilung der Länder führte zum sog. Bruderkrieg, der erst 1451 beigelegt wurde. Kfs. Friedrich als der Älteste erhielt Meißen und das Kurland, Wilhelm Thüringen; den größten Teil des Osterlandes mit Altenburg, dem wichtigsten osterländ. Amt, behielt sich der Kfs. vor. Seine beidenSöhne Ernst und Albrecht hatte Friedrich auf eine gemeinsame Regierung verpflichtet. Als jedoch 1482 mit Hzg. Wilhelm von Sachsen das thüring. Haus ein weiteres Mal ausstarb, wurde diese letzte Gelegenheit der Vereinigung des gesamten wettin. Länderkonglomerats nicht ergriffen. 1485 schritt man zur Leipziger Teilung, durch die Sachsen und Thüringen mit den Kurlanden (bzw. seit 1547 der meißn. Landesteil mit den Kurlanden) dauerhaft getrennt wurden.

Die W.er haben sich seit ihren Anfängen mit führenden Adelsgeschlechtern verbunden und eine erfolgr. Heiratspolitik betrieben. Als bes. vorteilhaft erwiesen sich die ehel. Verbindungen mit Bertha, der Erbtochter Wiprechts von Groitzsch, mit Margaretha, der Tochter Ks. → Friedrichs II., die als Mitgift das Pleißenland einbrachte, mit Jutta, Tochter Lgf. Hermanns I. von Thüringen, da durch diese Ehe die spätere Erbverbrüderung angebahnt wurde, sowie mehrere Ehen mit Frauen aus thüring.-fränk. Adelsgeschlechtern. Im 12. und 13. Jh. sind einige Verbindungen zum poln., dän. und böhm.Königshaus nachweisbar. Seit dem 13. Jh. verbanden sie sich mit hochfsl. Geschlechtern: → Staufer, → Wittelsbacher, → Luxemburger und → Habsburger zählten zu den wettin. Heiratskreisen. Zu Beginn des 15. Jh.s scheiterte das Projekt einer ehel. Verbindung mit den Visconti; ebensowenig gelang es 1453, Hzg. Karl den Kühnen zu einer Heirat mit einer W.erin zu bewegen.

Quellen

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