Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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VALOIS / BURGUND

I.

1363 kam das zur frz. Krondomäne gehörige und einst von einer Seitenlinie der Kapetinger regierte Hzm. Burgund als Lehen an den jüngsten Sohn Kg. Johanns II. (des Guten) von Frankreich aus dem Hause Valois, Philipp den Kühnen. Von dieser zunächst beschränkten Territorialbasis ausgehend vollzog sich in den nächsten Jahrzehnten ein ungeahnter Aufstieg der hzgl. Dynastie V./B., die 1477 mit dem Tod von Philipps Urenkel, Hzg. Karl dem Kühnen, ein allerdings jähes Ende fand.

II.

In den mehr als hundert Jahren zw. dem Herrschaftsantritt Philipps des Kühnen (1363-1404) und dem Ende der Dynastie erwarben die Hzg.e von Burgund zu ihrem in Frankreich ge-legenen Stammland auf friedl. Wege wie durch Gewalt zahlr. weitere Herrschaften, die zum Teil außerhalb des Reiches lagen, zum Teil diesem zugehörten wie die Fgft. Burgund, die Hzm.er Limburg und Luxemburg oder die Gft.en Namur, Hennegau, Holland und Seeland. Schon Philipp der Kühne hatte eine entschiedene Politik des Territorialerwerbs begonnen. Unter der Herrschaft seines Sohnes Johann Ohnefurcht (1404-19) eroberte Burgund, das sich an der Seite Englands im Krieg mit der in Frankreich tonangebenden Linie Orléans befand, v. a.weitere frz. Gebiete. Johanns Sohn Philipp der Gute (1419-67), herausragend durch seine lange Regierungszeit wie den polit. Ertrag seiner Herrschaft, erwarb durch eine pragmat. dynast. Politik nochmals eine ansehnl. Zahl neuer und meist vom Reich zu Lehen gehender Länder für den burgund. Territorialkomplex. Unter seinem Nachfolger Karl dem Kühnen (1467-77) überschritt die burgund. Expansion schließl. ihren Höhepunkt bei dem Versuch, durch die Eroberung → Lothringens die Verbindung zw. den nördl. und südl. Ländern der Dynastie zu schaffen. Gleichermaßen Lehensleute des frz. Kg.s - der Hzg.von Burgund war der erste Pair Frankreichs - und des Reiches versuchten die Hzg.e zunehmend, diese Bindungen abzuschütteln und ein burgund. Eigenbewußtsein zur Geltung zu bringen. Philipp der Gute bezeichnete sich in seiner Titulatur bereits als Hzg. von Burgund »von Gottes Gnaden«. Unter seinem Sohn Karl dem Kühnen fungierten die Parlamente in Mecheln, Dijon und Dole in jeder Beziehung als oberste Gerichte für die nördl. und südl. Länder des Hauses - durchaus nach frz. Vorbild: Karl verbot seinen Untertanen in den einst von Frankreich zu Lehen genommenen Gebieten strikt jeden Appell andas Pariser Parlament, was eine Negierung jeder frz. Oberhoheit dort bedeutete. Philipp der Gute wie Karl der Kühne strebten ganz in der Linie solcher Bestrebungen jeweils dann auch nach einer Standeserhöhung: Philipp der Gute versuchte 1447 in Verhandlungen mit dem Ks. - ausdrückl. die Tradition des einstigen lotharing. Mittelreichs für sich in Anspruch nehmend - auf der Basis des von ihm als nicht lehensabhängiges Allod verstandenen Hzm.s Brabant ein eigenes Kgtm. zu begründen. Der Plan scheiterte an Ks. → Friedrich III., der allenfalls einer Erhebung Frieslands oder auch Brabantszu einem vom Reich lehensabhängigen Kgr. zustimmen wollte. Karl der Kühne führte die Pläne, zu einem eigenen Kgtm. - und in seinem Fall sogar zum Ksm. - zu gelangen, fort: 1473 versuchte er erfolglos, die Unterstützung Ks. → Friedrichs III. zu seiner Wahl zum röm. Kg. zu erhalten, wofür dessen Sohn, der Ehzg. → Maximilian, mit der burgund. Erbtochter Maria vermählt und wiederum Karls Nachfolger im röm. Kgtm. werden sollte. Nachdem dieser Vorstoß am Mißtrauen des Ks.s und der Fs.en des Reichs gescheitert war, suchte Karl wie sein Vater, den Königstitel für ein eigenes burgund. Reichzu erhalten, wurde aber auch hierin abgewiesen.

III.

Die dynast. Repräsentation des Hauses V./B. bewegte sich zw. den drei Polen der Betonung seiner Herkunft aus der kgl. Familie Frankreichs, der Notwendigkeit, die unterschiedl. Länder im Bezugspunkt der Dynastie miteinander zu verklammern und der Aspiration auf Eigenständigkeit und Freiheit von jeder dynast. Unterordnung. Bes. Bedeutung kam zunächst der 1477 von Philipp dem Kühnen gegründeten Kartause von Champmol zu, die ihm und seinen Nachfahren als Grablege dienen sollte und für deren Ausstattung v. a. der niederländ. Bildhauer Claus Sluter verantwortl.zeichnete. Philipp ließ sich dabei offensichtl. auch von dem Gedanken leiten, für sein eigenes Haus ein Pendant zur Abtei von Saint-Denis mit ihrer fundamentalen politisch-sakralen Bedeutung für die frz. Kg.e zu schaffen und eine »klare Verbindung zu den Orten und den Formen der Frömmigkeit des Hauses Frankreich« (Schnerb 1999) herzustellen. Somit wurde Champmol auch in ähnl. Weise in die Herrschaftszeremonien der Hzg.e einbezogen wie Saint-Denis in die der Kg.e von Frankreich: Johann Ohnefurcht etwa folgte ganz derem Vorbild, als er die Nacht vor seinerfeierl. Entrée in seine Hauptstadt Dijon in Champmol zubrachte. In der figürl. Ausstattung des hzgl. Bereichs innerhalb der Kartause wurde aber auch darauf verwiesen, daß die Dynastie die Einheit ihrer weit auseinanderliegenden Besitzungen garantierte, wenn hier neben dem hl. Michael, der den Bezug zu Frankreich und zum Haus der Valois symbolisieren konnte, auch die flandr. Schutzpatronin Katharina ihren Platz fand. Symbol für die königsgleiche Stellung der Dynastie V./B. sowie einheitsstiftendes Moment für die von ihnen beherrschten Länder wurde ab 1430 auch der von Hzg.Philipp dem Guten gestiftete Orden vom Goldenen Vlies. Der Hzg., der zuvor den engl. Hosenbandorden abgelehnt hatte, demonstrierte durch diesen Stiftungsakt unmißverständl. den Anspruch auf polit.-dynast. Eigenständigkeit. Die Mitgliederzahl des Ordens war zunächst auf 24, dann (ab 1431) auf 31 Personen beschränkt, die zu regelmäßigen Ordenskapiteln zusammenkamen und dem Adel aus allen Gebieten des burgund. Herrschaftsbereichs entstammten. Die Mitgliedschaft in anderen Orden war den Trägern des Goldenen Vlieses untersagt, was ihre ausschließl. Loyalität zum Hzg. garantierte. Ein sinnfälligesZeichen der Einheit von Orden, Dynastie und burgund. Staatswesen war die Tatsache, daß die Ordensembleme zugl. die des Hzg.s waren: Feuerstein und Feuerstahl mit Funken. Auch die Wahl des hl. Andreas als Ordenspatron - er war zugl. der Patron Burgunds - wies in die gleiche Richtung. Dem Orden kam somit eine unmittelbare Bedeutung für die Kohäsion des burgund. Herrschaftsverbandes zu: Es handelte sich ganz wesentl. darum, »ein bes. polit. und persönl. Band [des Hzg.s] mit jenen herzustellen, die die größte Rolle in den polit. und kulturellen Institutionen seiner Fürstentümer spielten«(Schnerb 1999).

IV.

Durch seine Heirat mit der einzigen Tochter des Hzg.s von Flandern, Ludwig von Male, i. J. 1369 legte Philipp der Kühne die ersten Grundlagen für die Ausdehnung des burgund. Teritorialkomplexes sowohl im niederländ. Raum als auch in der burgund. Kernregion: Neben den Ansprüchen auf Flandern brachte Margarethe von Maële, eine Urenkelin Kg. Philipps V. von Frankreich und Enkelin von dessen jüngster Tochter Margarethe, auch solche auf die Gft. Artois und die Fgft. Burgund sowie auf die Gft.en Rethel und Nevers mit in die Ehe, die sich nach dem Tod ihres Vaters1484 realisierten. Eine von Philipp konzipierte Heiratspolitik diente der Absicherung der südl. wie nördl. Territorien ds neuentstandenen Herschaftskomplexes: Bes. Bedeutung kam dabei der Verbindung zu dem in Holland, Seeland und Hennegau regierenden Zweig der bayer. → Wittelsbacher zu, der durch eine Doppelhochzeit 1385 begr. wurde: Philipps des Kühnen Sohn Johann - der spätere Hzg. Johann Ohnefurcht - vermählte sich mit Margarethe von Bayern, der Tochter des wittelsb. Gf.en, während dessen Sohn und Erbe Wilhelm von Bayern Philipps Tochter heiratete. Das Haus → Bayernverpflichtete Philipp sich zusätzl. durch die Vermittlung der Heirat seines Neffen, des Kg.s Karls VI. von Frankreich, mit der Tochter Hzg. Stefans III. von Bayern-Ingolstadt, Elisabeth (Isabeau de Bavière), die 1385 stattfand. Seine südl. Länder sicherte der Hzg. von Burgund durch die Ehen zweier weiterer Töchter mit dem Erben der habsburg. Vorlande, Leopold IV. von Österreich (1391), und dem Sohn des Hzg.s Amadeus VII. von Savoyen (1401). Aber auch mit dem verwandten frz. Königshaus suchte Philipp der Kühne die Familienverbindungen zu stärken, indem er seinen Enkel Philipp - den späterenHzg. Philipp den Guten - mit Kg. Karls VI. Tochter Michelle verheiratete. Einige Jahre nachdem die Besitzungen Ludwigs von Maële an sein Haus gekommen waren, konnte Philipp der Kühne seinen Herrschaftsbereich nochmals erweitern: 1390 gelang es ihm, die an das burgund. Kernterritorium angrenzende Gft. Charolais zu erwerben und auch weiterer Territorialgewinn im niederländ. Raum ergab sich um die Wende zum 15. Jh., als die von ihren Feinden bedrängte Hzg.in Johanna von Brabant und Limburg in der Folge der Unterstützung, die sie von Philipp erhielt, 1396 das Hzm. Limburg zu freiem Eigentum anPhilipp abtrat und ferner ihre Nichte Margarethe von Male offiziell als Erbin von Brabant favorisierte - gegen andere Ansprüche, wie sie u. a. von Kg. → Wenzel aus dem Hause → Luxemburg erhoben werden konnten. In einem Geheimvertrag hatte sie allerdings schon 1390 unter Vorbehalt lebenslangen Nießbrauchs alle Rechte auf Brabant an den Burgunder abgegeben. Durch die Übertragung der Hzm.er Brabant und Limburg an Philipps zweitgeborenen Sohn Anton entstand hier nachdem Tod Johannas 1406 eine burgund. Sekundogenitur. Nachdem schon Philipp der Kühne zusammen mit seinen Brüdern als Vormund des unmündigen Kg.s Karl VI. Einfluß auf die innerfrz. Angelegenheiten genommen hatte, engagierte sich Johann Ohnefurcht in den während der Demenz Kg. Karls VI. zum Ausbruch kommenden Zwistigkeiten gegen das Haus Orléans und favorisierte schließl. England, das Anspruch auf den frz. Thron erhob. Im Kontext der milit. Operationen dehnte er den burgund. Herrschaftskomplex vornehml. auf Kosten Frankreichs weiteraus. In seiner Ära erwarb Burgund das Auxerrois, das Maconnais und die Gft.en von Tonnerre und Boulogne - bis auf letztere Gft. allesamt Gebiete der frz. Krondomäne. Johanns Sohn Philipp der Gute konnte diese Eroberungen im Frieden von Arras von 1435 dann dauerhaft sichern und zusätzl. die strateg. wichtigen frz. Somme-Städte (Saint-Quentin, Corbie, Amiens, Abbeville, Saint-Riquier u. a.) als Pfandbesitz behalten. Dieser Sicherung von Burgunds niederländ. Besitz gegen Frankreich hin war in der Gegenrichtung der Erwerb weiterer Reichsgebiete vorausgegangen: schon 1421/22 hatte Philipp der Gutedie Gft. Namur von ihrem Herrscher Johann III. kaufen können. Eine andere Erwerbung, deren Realisierung sich freilich schwieriger gestaltete, ging auf die bayer. Heirat von 1385 zurück: Noch zu Lebzeiten Johanns Ohnefurcht war 1417 dessen Schwager, der Hzg. Wilhelm von Bayern, Gf. von Hennegau, Holland und Seeland gest. Als Erbin kam seine einzige Tochter Jakobäa in Frage, die 1418 den Sohn Hzg. Antons von Burgund aus der Seitenlinie Limburg-Brabant geheiratet hatte. Allerdings wurde von ihrem Onkel Johann von Bayern ihr Recht bestritten. Jakobäa, unzufrieden mit einem von Philipp dem Gutenvermittelten Kompromiß in diesem Erbfolgestreit, verließ ihren Ehemann und zog sich zunächst nach England, dann nach Holland zurück. Nachdem Johann von Bayern 1425 gest. war, entschloß Philipp der Gute sich zum milit. Handeln. 1426 gelang ihm die Eroberung Seelands, doch erst 1428 konnte er die von Holland aus gegen ihn arbeitende Jakobäa zum Vertrag von Delft bewegen, welcher sie im Besitz der Gft.en Hennegau, Holland und Zeeland beließ, ihr aber die Anerkennung des Burgunderherzogs als ihres Erben auferlegte. Was die Hzm.er von Limburg und Brabant betraf, so hatte Jakobäas 1427verstorbener Ehemann Johann IV. seine Herrschaften seinem Bruder Philipp von Saint-Pol vermacht, der seinerseits schon 1430 verstarb, zuvor aber Philipp den Guten als seinen Erben anerkannt hatte. So kamen Limburg und Brabant 1430 endgültig an die burgund. Hauptlinie, und schon 1432 widerfuhr den Gft.en Hennegau, Holland (mit Friesland) und Seeland das gleiche Schicksal, denn in diesem Jahr wurde Jakobäa, die sich ohne die Erlaubnis Philipps wiederverheiratet und damit gegen den Vertrag von Delft verstoßen hatte, zur bedingungslosen Abtretung ihrer Herrschaften gezwungen. Die letzte großeErwerbung Philipps des Guten, die einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer Landverbindung zw. den nördl. und südl. Teilen des burgund. Länderkomplexes bedeutete, war zugl. die schwierigste und langwierigste: Schon seit 1427 hatte sich der Hzg. um eine Nachfolge im Hzm. Luxemburg bemüht, aber erst 1441 gelang ihm der Abschluß eines Abkommens mit dessen Erbin Elisabeth von Görlitz: Durch den Vertrag von Hesdin trat Elisabeth ihre Rechte gegen eine Geldsumme an Burgund ab. Damit ergab sich allerdings ein Konflikt mit dem Haus → Sachsen, das gleichfalls Ansprüche auf das Hzm. geltend machenkonnte. Philipp der Gute behielt milit. die Oberhand, konnte aber seine Position im Land erst ab 1451 auch rechtl. stärker absichern, als die Stände ihn schließl. als Landesherrn anerkannten und als eine Einigung mit dem Erben der sächs. Ansprüche, Ladislaus Posthumus, gelang. Allerdings geriet die burgund. Position in Luxemburg wieder in Gefahr, als Kg. Karl VII. von Frankreich sich 1458 nach dem Tod Ladislaus' anschickte, die sächs. Rechte zu erwerben, um dem Vordringen Burgunds Grenzen zu ziehen. Nur der Tod Karls i. J. 1461 beendete die drohende Krise, und Philipp der Gute konnte sich nachzwanzig Jahren geduldiger polit. Arbeit endl. als im Besitz Luxemburgs gesichert betrachten. Sein Sohn Karl der Kühne eroberte noch die Gft. → Geldern mit Zütphen (1473) und verankerte die Macht des Hauses Burgund somit auch am Niederrhein. Im Vorfeld seiner südl. Besitzungen erwarb er 1469 die Lgft. Oberelsaß und die Gft. Pfirt samt den Waldstädten als Pfandbesitz von Hzg. Sigismund von Österreich. Nun stellte nur noch das Hzm. → Lothringen ein letztes Hindernis für eine Landverbindung zw. den nördl. und den südl. Teilen des burgund. Herrschaftsbereichs dar: Es mußte imVertrag von → Nancy (1473) dem Hzg. freies Durchzugsrecht und mehrere Festungen garantieren. Freilich zeigte sich bald, daß die burgund. Expansionsmöglichkeiten nun endgültig überspannt worden waren, gelang es dem frz. Kg. Ludwig XI. doch 1474, mit der »Basse-Union« eine Koalition der beunruhigten oberrhein. Regionalmächte zusammenzuführen, der sich auch der Hzg. von → Lothringen anschloß. In den nun ausbrechenden sog. Burgunderkriegen erfüllte sich das Schicksal Karls des Kühnen beim Versuch, → Lothringen in seine Gewalt zu bekommen: Nachdem das Land 1475 zunächst hatteweitgehend besetzt werden können, fiel der Herzog 1477 bei der Belagerung → Nancys und hinterließ als Erbin seine einzige Tochter Maria. Marias Heirat mit Ehzg. → Maximilian von Habsburg, dem Sohn Ks. → Friedrichs III., noch im gleichen Jahr schuf die Grundlagen für den Anfall des burgund. Erbes an das Haus → Habsburg. → Maximilian verstrickte sich in eine langwierige Auseinandersetzung mit Kg. Ludwig XI. von Frankreich, der die von Frankreich zu Lehen gehenden Teile des Hzm.s mit Karls des Kühnen Tod für heimgefallen erklärte. Eine dauerhafte Einigung kam erst 1493 imVertrag von Senlis zustande, den → Maximilian mit Ludwigs Sohn Kg. Karl VIII. schloß, und durch den Philipp dem Schönen, Maximilians Sohn aus der Ehe mit der mittlerweile verstorbenen Maria von Burgund, neben den Ansprüchen auf die vom Reich zu Lehen gehenden Gebiete auch die auf die zuvor umstrittene Fgft. Burgund und die Gft.en Flandern und Artois erhalten werden konnten. Ks. Karl V. versuchte als Erbe der burgund. Besitzungen in seiner Auseinandersetzung mit Franz I. von Frankreich zwar nochmals das Hzm. Burgund zurückzugewinnen und den Herrschaftskomplex seiner Vorfahren zurestituieren, mußte aber angesichts der polit. Realitäten dieses Vorhaben schließl. aufgeben. Bei seiner Abdankung 1556 übertrug er die seit 1548 im Burgundischen Reichskreis zusammengefaßten habsburg. Herrschaften aus der burgund. Erbmasse seinem Sohn Philipp, der gleichfalls sein Nachfolger in den span. Kgr.en wurde. Nach dem Abfall der nördl. Niederlande 1588 und dem Übergang der Fgft. Burgund an Frankreich (1679) gingen als Restbestand des burgund. Erbes die südl. Niederlande mit dem Aussterben der span. Habsburger an den österr. Zweig des Hauses. Erst die polit. Neuordnung Europas imGefolge von frz. Revolution und Wiener Kongreß beendete dann endgültig die aus burgund. Wurzeln stammende habsburg. Präsenz in der Region.

Quellen

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