Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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MECKLENBURG

I.

Die Familie der M.er Fs.en führt ihre Abstammung traditionell auf den bei der Abwehr Hzg. Heinrichs des Löwen, Hzg. von → Sachsen und → Bayern, bei Werle 1160 gefallenen Obodritenfs.en Niklot zurück, dessen Sohn Pribislaw 1167 durch den Sachsenhzg. erneut mit Teilen des angestammten Gebietes belehnt wurde. Eine verwandtschaftl. Beziehung Niklots zu dem 1127 gestorbenen, als Rex bezeichneten Heinrich ist nicht belegt. Der Name des Geschlechts verweist auf die 995 urkundlich erstmals als mikelenburg erwähnte (LHA Magdeburg, Kopiar6, Nr. 34, fol. 31f.) - auch schon im Reisebericht des Ibrahim ibn Jacub 965 oder 973 gen. (Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996, S. 66), - offensichtl. als Sitz der Obodritenfs.en dienende Burganlage südl. des späteren Wismar. Bereits im 14. Jh. war im mecklenburg. Fürstenhaus das Bemühen nach einer Gründungslegende spürbar, als 1418 Balthasar von Werle vor dem Bf. von → Halberstadt erschien und durch die Vorlage von zwei Hs.en aus Klosterbesitz seine kgl. Abkunft belegen wollte. Aus dem gleichen Zeitraum stammen die genealog. Aufzeichnungen im Diplomatar des Kl.sDoberan, der Grablege der Fs.en, die auf 1370 datiert werden können, sowie die zeitgl. entstandene Reimchronik des Ernst von Kirchberg, der wahrscheinl. im fsl. Auftrag die Taten der M.er Fs.en darstellte. 1512/13 widmete der humanist. Gelehrte Nikolaus Marschalk Hzg. Heinrich V. von M. ein Reimchronik, die an die des Ernst von Kirchberg anknüpft.

II. / IV.

Pribislaw wurde 1170 zum Fs.en erhoben, eine Stellung, die von seinen Nachkommen nicht behauptet werden konnte. Eine erste Hauptlandesteilung führte 1229/35 zur Bildung von vier Linien, von denen Parchim 1256, Rostock 1314 und Werle 1436 (ab 1418 Wenden gen.) wieder erloschen, so daß ab 1436 die Herrschaft M entstand.

Albrecht II. und Johann I. von M. wurden 1348 durch Kg. → Karl IV. zu Rfs.en und Hzg.en erhoben. 1352 führte eine Landesteilung zw. Albrecht II. und Johann I. zur Bildung zweier Linien: M.-Stargard und M.-Schwerin. 1471 starb die Linie M.-Stargard aus. Ihr Besitz fiel an Schwerin. Albrecht III. v. M.-Schwerin wurde 1364 zum Kg. von Schweden gewählt. Er geriet 1389 in der Schlacht von Falköping gegen ein dän.-schwed. Koalitionsheer in Gefangenschaft. Nicht zuletzte mit Hilfe der Unterstützung aus M. wieder freigekommen, zog sich Albrecht 1396 nach M. zurück, ohne jedoch auf denKönigstitel zu verzichten. Die Einbeziehung der mecklenburg. Fs.en in die polit. Machtkämpfe in Nordeuropa führte zum Niedergang der landesherrl. Macht im Hzm. M., der letztl. erst unter Magnus II. Ende des 15. Jh.s aufgehalten werden konnte.

Die am 13. Febr. 1419 durch die Hzg.e Albrecht V. und Johann IV., Bf. Heinrich III. von → Schwerin und den Rat von Rostock gestiftete Rostocker Universität trug von Beginn an ausgeprägt hans. Charakter. Sie war die Erste ihrer Art in Nordeuropa.

Unter Heinrich V. und Albrecht VII. kam es zu erneuten Teilungsbestrebungen, die 1520 mit dem Neubrandenburger Hausvertrag zur Nutzungsteilung bei Beibehaltung der Gesamtherrschaft führten. Diese Situation wurde unter Johann Albrecht I. und Ulrich im Vertrag von Wismar 1555 gefestigt. Die testamentar. erstmals 1573 von Johann Albrecht I. festgelegte Primogenitur konnte nach dessen Tod 1576 nicht durchgesetzt werden. Dies führte nach dem Erbvertrag von 1621 letzl. zur Bildung der Linien M.-Schwerin und M.-Güstrow. Beide Linien verloren 1628 ihre Länder an Albrecht von Wallenstein, wurdenallerdings 1631 mit schwed. Unterstützung wieder eingesetzt. Nachdem die Güstrower Linie 1695 durch den erbenlosen Tod Hzg. Gustav Adolfs erloschen war, fiel das Territorium an Schwerin. Der Hamburger Vergleich führte 1701 zur Einrichtung des Hzm.s M.-Strelitz, das bis 1918 bestehen blieb.

Der Einfluß der Hzg.e dehnte sich seit Anfang des 16. Jh.s zunehmend auf die kirchl. Verhältnisse aus. 1516 ließ Heinrich V. vom Schweriner Domkapitel seinen unmündigen Sohn Magnus zum Bf. wählen, übernahm dessen Vormundschaft und band damit das Bm. → Schwerin an M. Gleichzeitig kam auch das Bm. → Ratzeburg endgültig unter mecklenburg. Einfluß. 1648 wurden beide im Westfälischen Frieden säkularisiert und als Ersatz für die Gebietsabtretungen an Schweden als weltl. Fsm.er M. zugesprochen.

Heinrich V. schloß sich 1526 dem Torgauer Bund an und bekannte sich 1532 offen zur protestant. Partei. Gegen die kirchenpolit. Bestrebungen trat Heinrichs Bruder Albrecht VII. auf. Obwohl auch er Schritte zur Unterordnung der Kirche unterstützte, lehnte er eine Glaubensänderung ab.

Albrechts verstarb 1547. Sein ältester Sohn Johann Albrecht I. wurde zum Träger der Fürstenreformation. Hatte er zu Lebzeiten seines Vater Rücksichten auf diesen nehmen müssen, förderte er nun den neuen Glauben. Am 20. Juni 1549 lehnte der Landtag das Augsburger Interim ab.

Die Heiraten Hzg. Johann Albrechts I. mit Anna Sophie von Preußen 1555 und Hzg. Ulrichs mit Elisabeth von Dänemark 1556 banden M. an die protestant. Partei. Dynast. Beziehungen bestanden darüber hinaus zu → Brandenburg und Schweden. Im 17. Jh. verstärkten Hochzeiten die Verbindungen zu → Braunschweig-Lüneburg (Hzg. Adolf Friedrich I.), → Hessen-Kassel (Hzg. Johann Albrecht II., 1618) und → Schleswig-Holstein-Gottorf (Hzg. Gustav Adolf, 1653).

III.

Das älteste erhaltene Siegel ist ein Reitersiegel des Nikolaus von Rostock aus dem Jahr 1189. Das M.er Wappen, ein Stierkopf mit Kronreif, findet sich erstmals auf einem Siegel Nikolaus II. aus dem Jahre 1219. Schon um 1200 gibt es einen Hinweis auf den Gebrauch eines Greifenwappens bei einem Vorfahr der Rostocker Linie, welche dieses später verwendete. Nachdem die Herrschaft Rostock und die Gft.Schwerin an die M.er gelangt waren, wurde deren Wappenschilde mit dem Mecklenburger Stierkopfwappen gemeinsam verwendet. Unter Hzg. Magnus II. erfuhr das Wappen zwischen 1480 und 1503 ein Besserung um die Felder für das Fsm. Wenden und die Herrschaft Stargard. Den fünfteiligen Schild zeigen erstmals die mittleren Siegel der Hzg.e Magnus II. und Balthasar von 1483. Dieses Wappen wurde 1658 um die Fsm.er Ratzeburg und Schwerin erweitert. Darstellungen von Angehörigen der Dynastie M. blieben aus dem MA nur vereinzelt erhalten. Besonderszahlr. sind jedoch die in der Kirche des Kl.s Doberan als wichtigste Grablege der mecklenburg. Dynastie im MA erhaltenen Darstellungen.

Erst mit dem Ausbau der Hoflager Schwerin und Güstrow zu Res.en im 16. Jh. und ihrer Ausstattung sind Wappendarstellungen in reicher Zahl überliefert. Bes. Beispiele dafür sind die nach 1575 entstandenen Grabdenkmäler für Mitglieder der hzgl. Familie im Schweriner Dom, in der Güstrower Kollegiatsstiftskirche oder der um 1570/71 entstandene Wappenfries der Oberen Hofstube des Güstrower Schlosses.

Quellen

LHA Schwerin, Urkunden, 1.1 Land und Haus, Schweriner Archiv. - Rixner, Georg: Origines et insignia rerum Obetritarum et ducum Mecklenburgensium. Historischer Auszug von dem Herkommen und Wapen der Könige und Hertzoge in Mecklenburg. A. 1530, in: Westphalen, Ernst Joachim von: Monumenta inedita rerum Germanicarum praecipeque Cimbricarum et Megalpolensium, Bd. 3, Leipzig 1743, Sp. 711-782. - MUB.

Die Mecklenburger Fürstendynastie und ihre legendären Vorfahren. Die Schweriner Bilderhandschrift von 1526, hg. von Andreas Röpcke, Bremen u. a. 1995. - Grotefend, Karl Otto: Mecklenburg unter Wallenstein und die Wiedereroberung des Landes durch die Herzöge, Marburg 1901; auch in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 66 (1901) S. 22-282. - Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 12, 1996. - Lisch, Friedrich: Über das mecklenburgischeWappen, besonders über den stargardischen Arm in demselben, in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 25 (1860) S. 89-128. - Schütt, Hans-Heinz: Das Mecklenburger Fürstenwappen von 1668. Erläuterungen zu Entstehung, Inhalt und Geschichte des Fürstenwappens, Schwerin 1997 (Findbücher, Inventare und kleine Schriften des Landshauptarchivs Schwerin, 2). - Stuth 2001. - Teske, Carl: Das Wappen des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg in geschichtlicher Entwicklung, Güstrow1893. - Wigger, Friedrich: Verzeichniß der Grabstätten des Großherzoglichen Hauses von Meklenburg, in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 50 (1885) S. 327-342. - Wigger, Friedrich: Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses von Meklenburg, in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 50 (1885) S. 111-326.