Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ALBERTINER (WETTIN)

I.

Nach Beschluß vom 17. Juni 1485 erfolgte am 11. Nov. 1485 in Leipzig die vertragl. geregelte Aufteilung des Besitzes der Wettiner unter den Brüdern Ernst (1464-86) und Albrecht (1485-1500), womit zwei selbständige Rfsm.er geschaffen und zwei dynast. Linien begründet wurden: das ernestin. Kfsm. Sachsen und das albertin. Hzm. Sachsen. Dem sächs. Rechtsbrauch gemäß legte der ältere Bruder die Grenzen der Territorien fest, wohingegen der jüngere die Wahl hatte. Albrecht wählte gegen Zahlung einer Abfindung den wertvolleren meißn. Teil, der das Gebiet zw. Pirna,Annaberg, Rochlitz, Oschatz und Senftenberg sowie einen Landstreifen von Leipzig und Delitzsch über Weißenfels bis nach Langensalza umfaßte. Außerdem erhielt er die Schutzherrschaft über das Hochstift → Merseburg. Die Kurlande um Wittenberg, Thüringen und das sächs. Vogtland sowie die Schutzherrschaft über das Hochstift → Naumburg-Zeitz fielen an Ernst. Im gemeinsamen Besitz verblieben die neu erworbenen Herrschaften in → Schlesien und in der Niederlausitz sowie die Schutzherrschaft über Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Görlitz und das Hochstift → Meißen; ebenso Bergwerke,Münze, Anwartschaften und Schulden. Die wechselseitige Durchsetzung der beiden Landesteile mit Enklaven, die das Einheitsbewußtsein befördern sollte, erwies sich in der Folgezeit als Basis territorialer Konflikte. Das zuvor gemeinsam genutzte Dresdner Schloß wurde zur Res. der albertin. Linie bestimmt. Die Selbstbezeichnung erfolgte seit dem 15. Jh. als »Haus zu Sachsen«.

II.

Hzg. Albrecht erhielt für seine milit. Leistungen als »des Reiches gewaltiger Marschall und Bannermeister« vom Ks. 1483 (→ Friedrich III.) die Anwartschaft auf → Jülich und Berg sowie 1488 die Statthalterschaft über die Niederlande. 1494 wurde er zum Gubernator und 1498 zum erbl. Reichsstatthalter in Friesland ernannt. Für seinen jüngsten Sohn Friedrich konnte er die Wahl zum Hochmeister des → Deutschen Ordens (1498-1510) durchsetzen, der als einziger Wettiner dieses Amt bekleidete. 1512 wurden die Herrschaften Beeskow und Storkow gegenErstattung der Pfandsumme zurückgegeben, womit der Versuch einer territorialen Ausdehnung nach O gescheitert war. Da der milit. Aufwand in Friesland zu groß war, wurde es 1515 an → Karl (V.) von Burgund verkauft. 1533 konnte mit dem Erwerb der Herrschaft Schwarzenberg wieder Territorium gewonnen werden. Von entscheidender Bedeutung für die künftige Stellung der A. im Reich war 1547 die Übertragung der Kurwürde, an welche Reichserzmarschallamt und Reichsvikariat gebunden waren. Moritz erhielt für seine milit. Unterstützung der ksl. Partei im Schmalkaldischen Krieg die Kurlande umWittenberg und den ernestin. Anteil am Meißner Land. Eine konsequente territoriale Erweiterungspolitik führte sein Bruder August durch. 1555 erfolgte die Übernahme des Reichsamtes des Kreisobersten im Obersächsischen Kreis, der von → Pommern bis zum Vogtland reichte. Das »Privilegium de non appellando illimitatum« konnte 1559 erwirkt werden. 1569 fiel das sächs. Vogtland wg. Zahlungsunfähigkeit an Kursachsen; die Belehnung folgte erst 1575. 1570 konnten 3/5 der Gft. Mansfeld erworben und unter Sequestrationsverwaltung gestellt werden. Nach dem Tod Heinrichs VI. von Plauen 1572 gingder Titel des Bgf.en von Meißen auf August über, mit welchem die Reichsunmittelbarkeit und der Sitz im Reichstag verbunden waren. In den Jahren 1561, 1564 und 1581 konnten die Hochstifte → Merseburg, → Naumburg und → Meißen gewonnen werden; die künftigen Administratoren durften nur aus dem Kreis der A. gewählt werden. Die Hochstiftsgebiete um Wurzen und Mügeln fielen endgültig unter kursächs. Verwaltung. Durch den Permutationsrezeß 1579 erlangte August die Landeshoheit über die mansfeld. Territorien, indem er auf seine bgfl. Rechte im Ebm. → Magdeburg verzichtete. Titel undWappen der Bgf.en von Magdeburg behielt er sich jedoch vor. Das Aussterben der Gf.en von → Henneberg 1583 führte zum Erwerb ihrer Gft., die künftig gemeinsam mit den Ernestinern verwaltet wurde. 1610 konnte die ksl. Belehnung mit dem Titel eines Hzg.s von → Jülich und → Kleve erreicht werden, die aber fakt. bedeutungslos war, da → Brandenburg und → Pfalz-Neuburg diese Gebiete besetzt hielten.Den letzten größeren Landgewinn erzielte Johann Georg I. 1635 mit dem Erwerb der Ober- und Niederlausitz, unter Wahrung ihrer ständ. Rechte, und begründete damit die territoriale Basis für die spätere Ostpolitik unter Friedrich August I. Zugleich erhielt Johann Georg I. die erbl. Stellung eines Reichsfeldherrn zugesprochen. Für seinen Sohn August konnte er das Erzstift → Magdeburg bis zu dessen Ableben sichern.

III.

Die Begründung der albertin. Linie erforderte eine Neukonzeption der Selbstdarstellung und führte zu einer Intensivierung der dynast. Repräsentation in Architektur, bildender Kunst und Literatur. Das verstärkte Bedürfnis nach genealog. Legitimationsstrategien traf auf ein wachsendes Interesse an der Historiographie, wobei jedoch das Bemühen um eine auf wissenschaftl. Erkenntnissen beruhende und damit nachweisbare Ahnenreihe der A. mit myth. Stammvätern bis hin zu Adam vereint wurde. In der albertin. Repräsentation verbanden sich polit. Rang und Anspruch,milit. Macht, wirtschaftl. Potenz und religionspolit. Aussagen, getragen von der Konkurrenz zu den Ernestinern. Die Schloßbauten sollten den neu gewonnenen kfsl. Rang demonstrieren und zugleich manifestieren; sie waren bestimmt durch die Idee der translatio, der Übertragung der Kurwürde an die A. durch den Ks. Diese Konzeption erfuhr eine formale Umsetzung, indem die Formensprache ernestin. Residenzarchitektur zunächst aufgegriffen wurde, um anschließend künstler. übertroffen zu werden. Die skulpturalen und gemalten Ahnengalerien dienten der Legitimation der Kurwürde;sie folgten dem Prinzip der traditio. Da die Herrschaftsarchitektur als Legitimationsträger fungierte, ließen die Schloßbauaktivitäten nach der Sicherung der Kurwürde durch August nach.

Am Dresdner Schloß wurden im 16. Jh. umfassende Um- und Ausbauten durchgeführt. 1530-35 wurde das alte Elbtor durch Umbau zum Georgenbau an das Schloß angegliedert und mit Bildnismedaillons sowie einem Wappenfries dekoriert. Vermutl. durch Bastian Kramer entstand somit der erste repräsentative Renaissancebau in Sachsen. Mit dem an der Nordfassade befindl. »Totentanz« schuf Christoph Walther I. 1534 ein dezidiert antiluther. Bildprogramm. Dargestellt sind u. a. Karl V., Ferdinand I. und Herzog Georg mit Rosenkranz als Vertreter des rechten Glaubens. Der Fries war früher farbiggefaßt und weit über die Elbe sichtbar. Er bildet das früheste Werk reiner Renaissanceplastik im norddt. Raum. Zur Glorifizierung des neu erworbenen kfsl. Ranges wurde 1547 ein Triumphbogen mit lat. Inschrift auf der Dresdner Schloßbrücke errichtet. Gleichzeitig wurde der Westflügel mit der Schloßkapelle abgebrochen, denn mit der Kurwürde ging auch die Schutzherrschaft der Reformation an die A. über. Der Neubau avancierte zum Prototyp einer protestant. Schloßkapelle. 1548-56 wurden die Erweiterungsbauten zur architekton. Repräsentation der Kurwürde durchgeführt. Sie sollten das TorgauerRenaissanceschloß des ernestin. Vetters Johann Friedrich übertreffen, das zu den prächtigsten Fürstenres.en zählte. Unter der Leitung von Caspar Voigt von Wierandt wurden im Stil der Renaissance Westflügel und westl. Nord- und Südflügel neu gebaut sowie Ostflügel und östl. Nord- und Südflügel umgebaut. Benedetto und Gabriele Tola zeichneten für die Sgraffito-Dekorationen der Fassaden verantwortl., die einen Tugendspiegel, Allegorien auf die Kämpfe Moritz' und den Erwerb der Kurwürde darstellten. Eine umlaufende Inschrift nannte den Erbauer und seine Titel. Zugleich erfolgte ein Ausbau derFest- und Repräsentationsräume, u. a. der Bau des Riesensaales, in dem alle großen Staatszeremonien und Festlichkeiten stattfanden. 1627 ließ Johann Georg I. den Riesensaal von Wilhelm Dilich neu ausgestalten, wobei auf der südl. Schmalseite die kfsl. Familie abgebildet wurde. Die Schaufassade mit Loggia im Großen Schloßhof diente der ausgeprägten Festkultur als Kulisse. Der sog. Moritzbau ist der erste weitgehend als Gesamtheit geplante Vierflügel-Schloßbau der Renaissance in Dtl.

1586-91 ließ Christian I. den Stallhof als repräsentative Anlage und Festplatz durch Paul Buchner und Giovanni Maria Nosseni bauen. Als Bildhauer war Andreas Walther III. tätig. Der Lange Gang entstand als Arkadengang mit geschlossenem Obergeschoß nach florent. Vorbildern. Als Innendekoration des Obergeschosses wurde vom Hofmaler Heinrich Göding eine fsl. Ahnengalerie in überlebensgroßen Ganzfiguren geschaffen. Es handelte sich nicht um eine reale, sondern eine fiktive Genealogie: von Christian I. über die Hzg.e von Sachsen bis zu Widukind und dem sagenhaften Kg. Harderich.Unter den Gemälden waren Inschrifttafeln angebracht. Gödings Bilder dienten als Vorlage für die von Carlo de Cesare gegossenen Büsten, die im Lusthaus aufgestellt werden sollten. Im Auftrag Johann Georgs I. wurde die Bilderserie des Langen Ganges vollständig in Form von Miniaturen auf Pergament kopiert und in der Bibliothek aufbewahrt. Die Hofseite des Langen Ganges stattete Göding mit Herkulesdarstellungen in Sgraffito-Technik aus. Die Außenfassade bemalten Zacharias Wehme und Michael Treuding mit einem Triumphzug. Beide Bildprogramme dienten der Verherrlichung Christians I. und der albertin.Dynastie.

1589-94 leitete Buchner die Anlage des Kleinen Schloßhofes. Das neue Hauptportal entwarf Nosseni als Triumpharchitektur mit Allegorien der Herrschertugenden, die von Andreas Walther III. ausgeführt wurden. Auf der Rückseite des Torhauses waren Herrscher und Ks.er der Ludolfinger, d. h. der alten Sachsenks.er, dargestellt. Göding gestaltete diese nach der von Laurentius Faustus 1588 erschienenen Schrift »Erklerung des Fürstlichen Stammbaumes aller Herzogen [...] im Hause zu Sachsen«, womit die Genealogie im Langen Gang ergänzt wurde. Aufgrund der Baumaßnahmen wurde die Dresdner Res. zueiner der repräsentativsten im nördl. Europa.

August ließ 1554/55 ein Monument zur göttl. Legitimation seiner Herrschaft an der Hasenbastei in der Dresdner Stadtmauer anbringen, wo es schon von weitem sichtbar war. Christoph Walther II. schuf ein Tabernakel mit lebensgroßen, vollplast. Figuren: Moritz - in Gegenwart des Todes und der Hl. Dreieinigkeit - überreicht August das Kurschwert. Die Brüder werden umgeben von ihren Ehefrauen und Herrschertugenden. Als eine Allegorie der dynast. Erbfolge wurde dieses Ereignismal in den zum Todeszeitpunkt aktuellen Bauabschnitt der Stadtmauer zur symbol. Kontinuität integriert.

1589 wurde der Neubau des kfsl. Lusthauses auf der Jungfernbastei begonnen. Der Festsaal erhielt in den 1620er Jahren ein dynast. Programm durch große Statuen von Sebastian Walther, wobei den Kfs.en die jeweiligen Ks.er gegenübergestellt wurden.

Zugleich erfolgte der Ausbau der Festung Dresden mit Bastionen und Toren. Das Pirnaische Tor wurde mit einem Reiterstandbild Christians I. geschmückt, mit dem Andreas Walther III. die erste dt. Monumentalplastik schuf.

Außerhalb Dresdens war ebenfalls eine rege Bautätigkeit zu verzeichnen. Nach Moritzburg und der Pleißenburg folgte das Schloß Augustusburg. Hieronymus Lotter errichtete es 1568-73 als visualisierten Sieg über die Ernestiner und Behauptung der Kurwürde, worauf eine Inschrift verweist. Als erste zentralisierte Vierflügelanlage in Dtl. reihte es sich unter die europ. Herrschaftsarchitekturen wie z. B. den Escorial. Der Bau von Schloß Annaburg 1572-75 durch Christoph Tendler anstelle der abgebrochenen Wasserburg Lochau verstand sich als Symbol albertin. Machtdemonstration auf ehem. ernestin.Territorium. Hier war zeitweilig der Aufstellungsort der Bibliothek, bevor Christian I. diese im Dresdner Schloß unterbrachte. 1589-91 folgte die Errichtung von Christiansburg als Zugang zur Festung Königstein.

Augusts Bautätigkeit stand im Zeichen der Herrschaftslegitimierung und erstreckte sich daher auch auf Grabmonumente als genealog. Bildträger. Nach dem Konfessionswechsel hatte Heinrich der Fromme den Freiberger Dom als neuen Bestattungsort für die protestant. A. bestimmt, denn der Meißner Dom war die Grablege der kath. A. Im Chor ließ August 1555-63 das Moritzgrabmal errichten. Dieses Renaissancekenotaph wurde von den Brüdern Tola entworfen und von Antonius van Zerroen ausgeführt. Es weist Analogien zu ksl. Repräsentationsformen auf, denn die überlebensgroße Statue Moritz', in Andacht vordem Kruzifix kniend und das Kurschwert erhoben, kennt als zeitgenöss. Parallele nur das Grabmal Maximilians (→ Maximilian I.) in der Innsbrucker Hofkirche (→ Innsbruck). Indem die lat. Inschriften die Verdienste von Moritz, August und ihren Vorfahren rühmen, begründen sie die Übertragung der Kurwürde. Die polit. Ikonographie wird durch Siegesfahnen an der Wand unterstrichen. 1585-94 wurde die Grabkapelle durch Carlo de Cesare mit überlebensgroßen Bronzefiguren ausgestattet: kniend im Gestus der Ewigen Anbetung, die Männer in Prunkharnischen, die Frauen in Brokatgewändern,und mit Inschrifttafeln und Wappen versehen. Bei August ist in das Kurschwert 1566 eingraviert, das Jahr des Sieges über die Ernestiner. Das Moritzgrabmal wurde zum zentralen dynast. Bezugspunkt dieser Ahnenreihe. Zwar hatte Christian I. für sich ein freistehendes Grabmal als Pendant zum Moritzkenotaph geplant, aber dessen Ausführung wurde durch seinen frühen Tod 1591 verhindert. Der nachfolgende Christian II. ließ die Skulptur seines Vaters in die Ahnengalerie an der Wand integrieren, so daß sie sich von denen der anderen Familienmitglieder nicht abhob. Die Figurengruppe der kfsl. Familieerscheint somit als ein genealogisch-politisches Zeugnis repräsentativer Öffentlichkeit. Ikonographisches Programm und Raumarchitektur bilden eine vollkommene Einheit, als deren Vorbild die von Michelangelo geschaffene Neue Sakristei der Medici in San Lorenzo in Florenz gilt. Der Freiberger Dom avancierte zum macht- und religionspolit. Monument der A.

1567 nach der Gefangennahme des ernestin. Vetters Johann Friedrich II. ließ August die erste Grablege der Wettiner aus dem 12. Jh. auf dem Petersberg bei → Halle erneuern, um mittels dieser genealog. Aneignung eine zusätzl. Legitimationsbasis für die Kurwürde zu schaffen. Die Bildhauer Hans Walther II. und Christoph Walther II. errichteten ein Kenotaph mit archaisierenden Statuen der Vorfahren, die mit Wappen ausgestattet wurden, die sie zu Lebzeiten nicht geführt haben konnten. Eine Inschrift und das kfsl. Wappen ehren August als Auftraggeber.

Zudem konzipierte August ein System von Sammlungen zur Staatsrepräsentation und dynast. Selbstinszenierung. Er verfügte, daß alle Sammlungen als Regalien zum unveräußerl. Besitz des Hauses Wettin gehören sollten. 1556 begründete er die kfsl. Bibliothek. 1565 ließ August eine zwanzigbändige Bibel drucken, die reich illuminiert und mit seinem Portrait versehen als Geschenk für befreundete Fs.en diente. 1559 wurde das Zeughaus gebaut und eine Waffensammlung begonnen, welche seinerzeit als Weltwunder galt. Die 1560 gegründete Kunstkammer war nach derjenigen → Wiens die früheste imReich. Sie umfaßte v. a. eine naturwissenschaftl.-techn. Sammlung und war im Westflügel des Schlosses untergebracht. Die vorhandenen Gemälde zeigten fast ausschließl. hist. oder zeitgenöss. Herrscher. Zu den Sammlungen gehörten außerdem die Rüstkammer, die größte Prunkwaffensammlung neben → Wien und Madrid, und ein Münzkabinett. Unter dem Hofmedailleur Tobias Wolff wurde die sächs. Medaillenkunst führend im nördl. Europa. Es entstanden zahlr. Portraits der kfsl. Familie.

Die dynast. Selbstdarstellung in der Malerei begann 1491 mit dem Portrait Albrechts, das zugleich als erstes authent. Bildnis eines Wettiners gilt. 1514 malte Lucas Cranach d. Ä. Heinrich den Frommen in Lebensgröße in kostbarster Kleidung und begründete damit den Stil des höf. Repräsentationsportraits. Lucas Cranach d. J. schuf 1551 zwei polit. motivierte Bilder: »Der schlafende Herkules« und »Der erwachte Herkules« und verlieh Herkules die Gesichtszüge Moritz'. Im Zuge des höf. Interesses an Genealogien anderer Fürstenhäuser erbat Ehzg. Ferdinand 1578 eine Portraitserie der sächs.Fürsten, die von Lucas Cranach d. J. als Miniaturen gemalt wurden.

1546 wurde das »Sächsische Stammbuch« vollendet, das mit ganzfigurigen Bildnissen der Ahnen, hist. Wappen und dt.sprachigen Versen ausgestattet ist. Es umfaßt nicht nur die Wettiner, sondern eine fiktive Fürstenreihe über frühere Sachsenherrscher bis zu Alexander dem Großen. Das Stammbuch diente als Vorlage für weitere genealog. Werke, z. B. für die 1563 verfaßte Bildnissammlung von Johannes Agricola; ebenso für die 1566 im Auftrag Augusts geschaffene Thüringische und Meißnische Landtafel von Hiob Magdeburger, die von einem Bilderfries der Fs.en und den zugehörigen Wappen gerahmt wird.Die Ahnengalerie reicht vom fiktiven Kg. Sighard bis zu Heinrich dem Frommen nebst allen Gemahlinnen. Eine weitere Rezeption erfuhr das Stammbuch bei der Ausgestaltung des Fürstensaales im Schloß Augustusburg, wo Lucas Cranach d. J. die Ahnenreihe auf Holztafeln malte. Die Begleitverse wurden von Cyriacus Spangenberg in zwei Chroniken 1572 und 1585 veröffentlicht.

Moritz initiierte die albertin. Hofhistoriographie, indem er Georgius Agricola mit der Abfassung einer Genealogie beauftragte. Agricola stellte in seinem Todesjahr 1555 die Schrift »Die Sippschaft des Hauses zu Sachsen« fertig, womit erstmals eine Geschichte des Hauses Wettin vorlag. August übertrug deren Übersetzung ins Lateinische 1557 Georg Fabricius, der sie zudem ergänzte und 1569 »Rerum Misnicarum libri VII« veröffentlichte. 1597 gab dessen Sohn Jacob Fabricius eine erweiterte Fassung heraus: »Originum Saxonicarum libri VII«. Eine vervollständigte Ausgabe erschien 1607unter dem Titel »Saxonia illustrata«. Alle drei Autoren rekurrieren auf die genealog. Legende im »Sächsischen Stammbuch«. 1586 wurde mit der Biographie »Vita Alberti III.« von Michael Boiemus erstmals eine Einzelperson der Dynastie gewürdigt. Der kfsl. Sekretär und Archivar Petrus Albinus schrieb die erste Landesgeschichte, die 1580 als »Newe Meysnische Chronica« und 1589 erweitert als »Meißnische Land- und Berg-Chronica« veröffentlicht wurde. Auf letzterer beruht ein zweibändiges Geschichtswerk mit dem Titel »Auszug der Eltisten und fürnembsten Historien des uraltenstreitbarn und beruffenen Volcks der Sachssen«, das der Hofmaler Heinrich Göding 1597 und 1598 herausbrachte. 1602 erläuterte Petrus Albinus im »New Stammbuch« die Abstammungslegende von Kg. Harderich.

Johann Georg I. veranlaßte die Erstellung einer Ahnentafel nach der Vorlage der Galerie im Langen Gang, aber unter Ausschluß der heidn. Fürsten. So entstand nach 1611 »Der Christliche Stamm Sachsen«, der Portraits von Widukind bis Johann Georg I. mit Wappen und Beischriften umfaßt. In diesen fiktiven Genealogien wurden Familientradition und Landbesitz myth. zu einem dynast. Anspruch verbunden, denn der Begriff Sachsen war erst mit Erhalt der Kurwürde auf die Mark Meißen übertragen worden.

IV.

Der Namensgeber der albertin. Linie Albrecht III. der Beherzte (1464/85-1500) legte bereits die Konstanten der künftigen dynast. Bestrebungen fest: einerseits eine habsburgfreundl. Politik, andererseits der Versuch einer territorialen Erweiterung nach O. Nach dem Tod seines Schwiegervaters, des böhm. Kg.s Georg von Podiebrad (→ Böhmen), gelang es ihm 1471 nicht, dessen Nachfolge anzutreten. Im Gegenzug konnte er die Beziehungen zum Haus → Habsburg festigen. Seit 1474 leistete er milit. Dienste für das Reich, in deren Rahmen er in hohe finanzielleVorleistungen trat. Für die Befreiung Maximilians I. in Brügge erhielt Albrecht die Statthalterschaft über die Niederlande und zum Ausgleich der habsburg. Schulden Friesland als Lehen. Sein Onkel Friedrich III. führte 1486 die Belehnung der beiden wettin. Fürstentümer durch, womit diese reichsrechtl. anerkannt wurden. Im Sinne dynast. Versorgungsdenkens legte Albrecht in der »Dispositio Albertina« (auch »Väterliche Ordnung« genannt) vom 18. Februar 1499 die Besitzverhältnisse für die nächste Generation fest und erlangte hierfür die Konfirmation des Ks.s. Das Gesetz geht von derNachfolge des ältesten Prinzen Georg in den meißn.-thüring. Erblanden und einer Absicherung der jüngeren Söhne aus. Friesland war als eigene Herrschaft Heinrich zugedacht, und für Friedrich konnte das Hochmeisteramt des → Deutschen Ordens erwirkt werden. Die »Dispositio Albertina« traf Vorkehrungen, falls einer der Söhne sein Erbteil verlöre und somit an der Erbmasse des anderen beteiligt werden müßte. Wenn beide Brüder oder ihre Erben gezwungen wären, in einer Herrschaft zu leben, verfügte sie die Unteilbarkeit des Landes. Albrecht erließ demnach keine dauerhafte Sukzessionsordnungim Sinne eines Primogeniturprinzips. Bei Ausbildung einer meißn. und einer fries. Linie der A. bliebe die Dispositionsfreiheit der Erben bestehen. Georg der Bärtige (1500-39) wurde mit einer poln. Prinzessin vermählt und folgte im Hzm., das er stellvertretend bereits seit 1485 regiert hatte. 1502 entstand aus angekauften Gütern der Herrschaft Bärenstein das Amt Altenberg. Heinrich konnte sich in Friesland nicht behaupten, so daß ihm Georg 1505 im »Brüderlichen Vertrag« anstelle Frieslands die Ämter Freiberg und Wolkenstein sowie einen Herzogtitel zusprach. Das aufständ. Friesland wurde1515 schließl. an Karl (V.) verkauft. Da alle Söhne Georgs vor diesem starben, trat sein Bruder die Nachfolge an. Heinrich der Fromme (1539-41) hatte bereits 1537 die Reformation in den Ämtern Freiberg und Wolkenstein eingeführt und setzte sie mit Übernahme der Regierung 1539 im gesamten Hzm. durch. Kurz vor seinem Tod übertrug Heinrich die Regierung seinem Sohn Moritz (1541/47-53), bestimmte aber testamentar. beide Söhne zu gleichberechtigten Erben. Moritz berief sich auf die »Dispositio Albertina« in der Hoffnung, mittels einer Neuinterpretation die Unteilbarkeit deralbertin. Länder und den Ausschluß seines Bruders von der Mitregentschaft ableiten zu können. Fakt. gelang ihm dies, aber formal mußte er August durch »Brüderliche Verträge« Zugeständnisse machen, insbes. hinsichtl. der Erbfolge. Als Resultat der Wurzener Fehde erlangte Moritz 1542 die alleinige Verwaltung des bfl. Amtes → Stolpen und überließ im Gegenzug Kfs. Johann Friedrich das Amt Wurzen. 1543 tauschte er die Herrschaft Penig gegen Schloß Hohenstein und andere nahe der Elbe gelegene Orte. Moritz säkularisierte zahlr. Klostergüter, welche er zum Großteil verkaufte. In seinerFunktion als Schutzherr setzte er die Reformation im Bm. → Merseburg durch und erzwang die Wahl seines Bruders August zum Administrator des Hochstifts (1544-48), womit die wettin. Landesherrschaft im Stiftsgebiet eingeführt wurde. Im Dienst Karls V. konnte er in der Schlacht von Mühlberg einen Sieg gegen den Schmalkaldischen Bund verzeichnen, der ihm die Kurwürde und einen beträchtl. Landgewinn einbrachte. Mit der Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 verzichtete sein Vetter Johann Friedrich auf die Kurlande, den ernestin. Teil des Meißner Lands, die anteiligen Bergwerke, die böhm.Lehen, Dobrilug sowie die Schirmherrschaft über → Magdeburg und → Halberstadt. Ihm verblieb ein kleines, aber selbständiges Hzm. Sachsen im thüring. Raum. Moritz wurde am 4. Juni 1547 zum Kfs.en ernannt, die feierl. Belehnung erfolgte am 24. Febr. 1548. Um die Macht des neuen Kfs.en zu begrenzen, wurden ihm nicht alle abgetretenen ernestin. Gebiete zugesprochen. Das kursächs. Vogtland erhielt Heinrich Reuß von Plauen, der Titularbgf. von → Meißen. Zum Ausgleich für Sagan und Priebus, die an → Böhmen zurückgegeben werden mußten, entfiel die böhm. Oberhoheit überEilenburg, Leisnig und Colditz. Zudem gelang es Moritz nicht, die erbl. Schutzherrschaft über das Erzstift → Magdeburg und das mit ihm verbundene Hochstift → Halberstadt zu erlangen. Mit dem Anfall der ernestin. Territorien bildete sich ein geschlossener Flächenstaat, so daß das neu begründete albertin. Kfsm. nach den → Habsburgern die größte Macht im Reich repräsentierte. 1548 wurde August mit Anna, der Tochter des dän. Kg.s Christian III., verheiratet. Moritz gestaltete die Hochzeitsfeier dem neuen Rang gemäß als Staatsakt. Geheime Verhandlungen, die der Kfs. geführt hatte, umdie Krone Ungarns zu erlangen, wurden mit seinem Tod 1553 abgebrochen. Da Moritz ohne männl. Erben blieb, folgte ihm August (1553-86). Die Entscheidung war umstritten, denn der Ks. hatte in seiner Vereinbarung mit Moritz diesen Erbfall nicht bedacht und verweigerte die Belehnung mit der Kurwürde. Diese erfolgte erst 1558 durch Ferdinand I. Nach seinem Amtsantritt bemühte sich August um einen Ausgleich mit den Ernestinern. Im Naumburger Vertrag vom 24. Febr. 1554 verpflichtete er sich zu einer Entschädigungszahlung und überließ ihnen die Ämter Altenburg, Sachsenburg, Herbisleben und Eisenberg.Im Gegenzug erweiterte August das kursächs. Territorium durch Zukauf, Erbschaft und Säkularisation. Die aufgekauften adligen Grundherrschaften wurden in landesherrl. Ämter umgewandelt, womit eine Stärkung der Landesherrschaft erzielt werden konnte. 1559 erwarb August das Stiftsgebiet → Stolpen im Tausch gegen die Grundherrschaft Mühlberg und kaufte die Bergstädte Scheibenberg und Oberwiesenthal sowie die Grundherrschaft Lauterstein. Als Pfand erhielt er Voigtsberg, Plauen, Oelsnitz, Adorf, Neukirchen und Schöneck. 1560 wurde Dippoldiswalde gekauft, 1561 die Herrschaft Lichtenwalde alsheimgefallenes Lehen erworben, 1564 folgten die Herrschaften Laußnitz und Stollberg sowie 1565 Mutzschen. Zugleich übernahm August die Verwaltung der Hochstifte → Naumburg und → Merseburg. Infolge der »Grumbachschen Händel« 1566-67 konnte ein vollständiger Sieg über die Ernestiner errungen werden, die die thüring. Ämter Weida, Ziegenrück und Arnshaug abtreten mußten und fortan polit. in den Hintergrund traten. 1567 erfolgte der Kauf von Rauenstein, und 1568 die Säkularisierung des letzten Kl.s. August war dem Haus → Habsburg sehr verbunden und mit→ Maximilian persönl. befreundet, weshalb er 1576 → Rudolfs II. Wahl zum Ks. unterstützte. Bei seinem Tod hinterließ er ein territorial und finanziell konsolidiertes Kfsm. Sein Sohn Christian I. (1586-91) war bereits 1584 zum Mitregenten ernannt worden. Er orientierte sich polit. neu, indem er die habsburgtreue Linie verließ und sich den protestant. Reichsständen sowie frz. Calvinisten zuwandte. Sein bes. Verdienst liegt in einer intensiven Förderung der Kunst, mittels derer Formen frühabsolutist. Selbstdarstellung ausgebildet wurden. Der nachfolgende Sohn Christian II.(1591/1601-11) stand bis 1601 unter der Vormundschaft des ernestin. Herzogs Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar. Er heiratete Hedwig, die Tochter des dän. Kg.s, und beschritt wieder eine habsburgfreundl., luther. Politik. Aufgrund der kontinuierl. Opposition gegen den Calvinismus verlor Kursachsen die Führungsposition innerhalb der ev. Reichsstände an Kurpfalz (→ Rhein, Pfgft. bei, Pfgf.en bei) und → Brandenburg. Ein Indiz hierfür bietet der Jülich-Klevische Erbfolgestreit (1609-14) (→ Jülich, Gf.en und Hzg.e von, → Jülich und Berg, → Mark, Gf.en von der,→ Kleve und Mark), in dessen Verlauf der Kfs. den Titel, aber nicht das Territorium erringen konnte. Im Xantener Teilungsvertrag 1614 gingen → Kleve, → Mark, Ravensberg und Ravenstein an → Brandenburg, → Jülich und Berg an → Pfalz-Neuburg. Nach Christians Tod folgte sein Bruder Johann Georg I. (1611-56), der 1592 zum Administrator des Hochstifts → Merseburg ernannt worden war und seit 1607 als Mitregent fungierte. Aufgrund seiner Loyalität gegenüber den → Habsburgern schlug er die ihm 1619 angetragene böhm. Krone (→ Böhmen) und die nach→ Matthias' Tod mögl. Wahl zum Ks. aus. So wie er 1612 → Matthias bei der Kaiserwahl unterstützt hatte, stimmte er nun für → Ferdinand II. 1620 besetzte Johann Georg I. im ksl. Auftrag die zu → Böhmen gehörenden beiden Lausitzen, die er anschl. als Pfand für die Kriegskosten erhielt. Nach der Schlacht am Weißen Berg konnte → Schlesien unterworfen werden. 1623 wurde in den Immissionsrezessen vom 23. und 30. Juni die kursächs. Pfandherrschaft über die Ober- und Niederlausitz vom Ks. bestätigt. Gegen den Willen → Ferdinands befürwortete der Kfs. 1628 die Wahlseines Sohnes August zum Administrator des Erzstifts → Magdeburg, womit die Politik zur Gewinnung → Magdeburgs wiederaufgenommen wurde. Der Erlaß des Restitutionsedikts am 6. März 1629 drohte den Verlust aller einverleibten Stiftsgebiete an. 1631 scheiterte Johann Georg I. auf dem Leipziger Konvent mit dem Versuch, Kursachsen als dritte Kraft zw. → Habsburg und Schweden aufzubauen. Nach einer zeitweiligen Unterstützung Gustav Adolfs wandte sich der Kfs. wieder dem Ks. zu und konnte am 30. März 1635 den Prager Frieden erzielen. Kursachsen erhielt die Ober- und Niederlausitz alserbl. Mannlehen zugesprochen. Damit verzeichnete das Kfsm. seinen letzten und größten Landgewinn, und die Res. Dresden verlor ihre geograph. Randlage. Der Westfälische Frieden am 24. Okt. 1648 bestätigte den Besitz der beiden Lausitzen unter Wahrung der Oberlehnsherrschaft → Böhmens. → Magdeburg hingegen mußte nach Augusts Tod 1680 abgetreten werden und fiel als Hzm. an → Brandenburg. Damit war Kursachsen die Möglichkeit einer territorialen Ausdehnung nach NW entlang der Elbe verwehrt. 1653, auf dem ersten Reichstag nach dem Dreißigjährigen Krieg, wurde Johann Georg I. derVorsitz im »Corpus evangelicorum« übertragen, den er nur zögerl. annahm, um seine Kaisertreue nicht in Zweifel ziehen zu lassen. In seinem 1652 verfaßten Testament setzte der Kfs. neues Recht in der Erbfolge, indem er die Linearsukzession in Form der Primogenitur und zugleich die Einrichtung von drei Sekundogenituren mit eingeschränkter Selbständigkeit für die nicht nachfolgeberechtigten Söhne verfügte. Nach dem Tod Johann Georgs I. trat 1656 sein Sohn Johann Georg II. die Nachfolge an, und mit dem »Freundbrüderlichen Hauptvergleich« vom 22. April 1657 wurden für seine Brüder dieFsm.er Sachsen-Zeitz, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Weißenfels geschaffen. Nach dem Aussterben dieser Nebenlinien 1718, 1738 und 1746 war die polit. Einheit Kursachsens wiederhergestellt.

Unter Albrecht bestanden enge dynast. Verbindungen zum Haus → Habsburg. Er war Neffe Ks. → Friedrichs III. und vermählte seine Tochter Katharina mit Ehzg. Sigismund von Tirol. Albrecht selbst hatte Zedena, die Tochter des böhm. Kg.s Georg von Podiebrad (→ Böhmen) geheiratet, und sein Sohn Georg ehelichte Barbara, die Tochter des poln. Kg.s Kasimir IV. Nach Einführung der Reformation verbanden sich die A. nur noch mit Frauen aus ev. Häusern. Zu → Hessen und → Brandenburg bestanden bes. intensive verwandtschaftl. Beziehungen, um mit einer umsichtigen Heiratspolitikdie größten Konkurrenten Sachsens zu binden. Zugleich wurde eine Erbverbrüderung der drei Häuser angestrebt. Moritz' Tochter Anna war 1561 mit Wilhelm I. von Oranien verheiratet worden, nachdem August die Werbung des schwed. Thronfolgers abgelehnt hatte. Die Eheschließung zw. August und Anna von Dänemark begründete die künftigen engen Verbindungen zum Haus → Oldenburg. Christian II. führte eine dän. Prinzessin heim, und Johann Georg I. vermählte seine jüngste Tochter mit dem dän. Kronprinzen. Zudem heirateten drei ihrer Geschwister in schleswig-holstein. Linien. Zu den Versprechen, dieder Ks. 1546 Moritz gemacht und nach dem Sieg im Schmalkaldischen Krieg nicht eingelöst hatte, gehörte eine habsburg. Braut für seinen Bruder August. 1577 wurden erneut Verbindungen zw. den A. und dem Kaiserhaus erwogen: Kurprinz Christian sollte eine Schwester → Rudolfs II. heiraten, und Ehzg. Matthias mit einer sächs. Prinzessin vermählt werden. Beide Überlegungen wurden nicht ausgeführt. Von 1565-74 versuchte Katharina de' Medici, eine Ehe mit einer Tochter Augusts zu stiften. Nacheinander übernahmen alle drei Söhne die Rolle des Bewerbers, aber August lehnte eine Verbindung mit einemKatholiken ab; eine Ausnahme hätte er nur für einen → Habsburger gemacht.

Quellen

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