Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HAUPTORTE - METROPOLEN - HAUPT- UND RESIDENZSTÄDTE IM REICH (13. - beginnendes 17. Jh.)

I.

»Reich ohne Hauptstadt« - dieses zu einer Art geflügeltem Wort geronnene Bonmot von W. Berges (Berges 1952) kennzeichnet die method. Grundeinstellung der älteren Forschung (Heimpel 1941; Brühl 1963), mithin auch die überkommene engere verfassungsgeschichtl. Frageperspektive. Die jüngeren, insbes. durch den Wiedervereinigungsprozeß nach 1989 vermehrt angeregten Arbeiten über das »Hauptstadtproblem« (Moraw 1992;Stürmer 1992; Die Hauptstädte der Deutschen, 1993; Metropolen im Wandel, 1995; Hauptstadt, 1995; Bauer 1997) haben im wesentl. drei Fragekreise durchleuchtet und dabei entscheidende Ergebnisse erzielt:

1)

Wenn nicht geklärt, so doch zumindest auf ein solideres Fundament gestellt wurde die Frage nach der Definition des Stadttyps ›Hauptstadt‹, wobei die Zentralitätsforschung seit W. Christaller und die komparatist. Methode der internationalen Stadtgeschichtsforschung (Christaller 1933; Zentralität als Problem der mittelalterlichen Stadtgeschichtsforschung, 1979; Kiessling 2001) der Analyse Richtung und Typisierung vorgaben: ›Hauptort‹, ›Metropole‹, ›Haupt- und Residenzstadt‹, ›Hauptstadt‹ - diese Stadttypen habensich räuml. wie systemat. vielfach überlappend im zeitl. Nacheinander entwickelt. Sie bilden die zugrundeliegenden qualitativen Wandlungsprozesse zw. MA und Neuzeit ab. Der Stadttyp ›Hauptort‹ ist dabei als übergreifender Begriff für die alteurop. Periode vorzuziehen (Ennen 1983).

2)

Als entscheidenden Faktorenzusammenhang für das nicht nur im Reich, sondern z. B. auch im Kgr. Polen wirksame Phänomen des »Hauptstadt-Pluralismus« (Metropolen im Wandel, 1995, S. 18), der Verteilung von regionalen wie überregionalen Zentralfunktionen auf mehrere Hauptorte, hat insbes. M. Bogucka (Bogucka 1995) die polyzentr. Verstädterung wahrscheinl. gemacht. Polyzentrismus in Entwicklungsperspektive und Raumordnungsfunktion bewirkte, daß im Reich seit ca. 1100 eine Reihe von zeitl. wie aufgrund ihrer Zentralität je verschieden bedeutendenHauptorten nebeneinander und in Konkurrenz zueinander existierten. Die Unterschiede zu monozentr. urbanisierten Ländern wie Frankreich (Paris) und England (London) sind eklatant, sie haben u. a. in der älteren Forschung mit dem Blick auf Kgtm. und Reich zum wohlfeilen Bild des »deutschen Sonderweges« geführt.

3)

Die moderne dt. Verfassungsgeschichte hat das Problem von Kgtm., Reich und Hauptorten/Metropolen/Residenzstädten unter entwicklungstheoret. Vorzeichen (Allodialismus-, Kohärenz-, amtherrschaftl. Organisations-, Kontinuitäts- und Dualismusproblem) neu erörtert (Moraw 1992; Moraw 1993/95; Boockmann 1995; zusammenfassend Krieger 1992) und damit auch die Debatte um die funktionalen Zusammenhänge von Monarchie und ›Hauptstadt‹ ihres kruden, von nationalen Empfindlichkeitenbelasteten Kontextes (Zentralismus vs. Partikularismus) entlastet.

II.

Ma.-frühneuzeitl. Begrifflichkeit ist vielschichtig und bildet im Gewand des Immergleichen Wandel ab. Genauso wie res publica nicht ›Staat‹, sondern in Kgr.en/Fsm.ern wie Städten personengebundene Herrschaft bzw. Gemeinde bedeutet, meint caput nicht ›Hauptstadt‹ im modernen Begriffsverständnis, sondern »politisches Zentrum, Herrschaftsmittelpunkt eines regnum oder einer provincia«, »die erste und angesehenste Stadt einer Region« im System der hierarch.geordneten Zentralorte, »den Oberhof oder die Mutterstadt« eines Stadtrechtskreises oder die Stadt, »die in einer ständischen Versammlung« das größte Ansehen auf sich vereinigte und das Vorstimmrecht besaß. Der im 12. Jh. zuerst in der ›Kaiserchronik‹ bezeugte dt. Begriff houbetstat wurde ebenso differenziert und vielfältig verwendet: »Hauptstadt« ist »Bischofssitz, Vorort in einem Landfriedensbereich, Rechtsoberhof, ständische Führerin für andere Städte, hansischer Quartiersvorort«, seit dem 15./16. Jh. aber auch die erste Stadt, dieMetropole oder Residenzstadt eines Kgr.es/Fsm.s, wofür sich dann im 17. Jh. die kombinierte Begriffsbildung »Haupt- und Residenzstadt« einbürgerte (Metropolen im Wandel, 1995, S. 13-16). Der Vorwurf des Anachronismus gegenüber der älteren Haupstadt-Diskussion richtet sich also nicht gegen die Verwendung unzeitgenöss. Begriffe, sondern gegen das method. Axiom einer auf Dauerhaftigkeit gestellten Terminologie, welches das Verständnis histor. Phänomene von städt. Zentralität gewissermaßen gegen die Erfahrung von Wandel verschließt.

Quell- und Bezugspunkt des Nachdenkens über die Problematik von Entwicklung und Funktionsweisen hierarch. geordneter Hauptorte ist die neuzeitl. Definition von ›Hauptstadt‹. ›Zedlers Universal-Lexicon‹ nennt (1744) für eine Hauptstadt als erster und vornehmster Stadt eines Kgr.es, einer Provinz oder eines Staates drei Kriterien: die hinreichende Fortifikation der Stadt, ein großes Rathaus als Regierungs- und Gerichtssitz, ein gutes Kämmereigebäude als Ort der Rechnungskammer. Die Bestimmung von ›Hauptstadt‹ über »banale Baulichkeiten« (Roeck1995, S. 63) stellte den Versuch dar, den kleinsten gemeinsamen Nenner für diejenigen Stadttypen zu finden, die sich im ›Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation‹ Hauptstädte nennen mochten. Mit der räuml. Verfestigung und transpersonalen Verdichtung von zentraler Verwaltung, oberstem Gericht und erstem Finanzhof werden freilich die Institutionen und ihre Funktionsweisen gen., die allein den ›Staat‹ im frühneuzeitl. Sinn darstellten und auf die moderne ›Hauptstadt‹ verwiesen: Für G. von Below war Hauptstadt daher ein Begriff der Moderne - in seiner Definition von 1920 der»ständige Sitz von Zentralbehörden« eines neuzeitl. (Anstalts-)Staates (Below 1920, S. 499).

Vor dem 17. Jh. und seinen Staatsbildungsprozessen gab es zumindest im Reich keine ratio moderner Staatlichkeit und daher auch keine Hauptstadt als permanente gebaute, funktionale und symbol. Emanation dieser Staatlichkeit. Krone/Fsm. bezeichnete vielmehr die Idee von Herrschaft, die im Kg./Fs. personalisiert war und während des MA zusehends von der göttl. Allmacht abgeleitet wurde. Die konkrete Verwaltung eines Territoriums war dagegen von Ursprung wie Selbstverständnis her ledigl. Teil dieser Herrschaft: Die Administration war dabei nicht institutionell legitimiert, sondern über diePerson gebunden. Amt und Amtsinhaber also sind genet. als Stellvertretung von Herrn und Herrschaft zu begreifen, hatten daher per se keinen eigenen institutionellen Ort, sondern waren stets Teil des Hofes: Burgen, Meiereien, Vogteien etc. täuschen ledigl. institutionelle Verfestigung in Raum und Zeit vor, sie bildeten ähnl. den Hauptorten nur äußere Gehäuse von Herrschaft (Moraw 1977; Willoweit 1983). Der Herr war nicht nur das real begreifbare und sichtbare Zentrum. Alles und alle waren vielmehr auch genet. und symbol. auf ihn bezogen:»Alles fällt in seine Hand und geht aus ihr hervor«, schrieb Olivier de la Marche 1473 über Hzg. Karl den Kühnen von Burgund (Fouquet 2000). Wo sich der Herr und sein Hof aufhielten, da war in der Zeit vor der Urbanisierung, die in Mitteleuropa im 12. Jh. einsetzte, der ›Hauptort‹, wie E. Ennen caput und houbetstat in wissenschaftl. Begrifflichkeit übersetzte (Ennen 1983, S. 157), und zwar gleich ob es sich dabei um eine Pfalz (wie Aachen, Ingelheim), eine Burg (wie Harzburg,Trifels) oder einen Bischofssitz (civitas) mit (früh-)städt. Agglomeration (wie → Köln, → Trier, → Mainz, → Magdeburg, → Speyer) handelte. Die städt. Hauptorte nahmen seit dem späten 12. Jh. zunächst Raumordnungsfunktionen als Zentralorte wahr, wurden damit auch zu Vororten einer Region bzw. eines Landes (wie Kulm für Ordenspreußen (→ Deutscher Orden); → Regensburg für → Bayern; → Wien für → Österreich; → Berlin/Cölln für → Brandenburg). Ab dem endenden 13. Jh. wuchsen einzelnen Hauptorten Residenzfunktionen zu,die sich im 14./15. Jh. immer mehr verdichteten. Der neue Stadttyp der Residenzstädte entstand daraus. Beispiel dafür ist etwa die teilweise durch dynastische Teilungen bedingte niederbayer. Residenzenbildung in → Landshut, → Straubing und → Burghausen (Ziegler 1987). Fürstentum und Stadtgemeinde, d. h. fsl. Herrschaft und Kommunalismus, standen von ihrer Herrschaftslegitimation her Rücken an Rücken, obwohl sie der gleichen feudalen Wurzel entstammten: Einerseits gaben Bf.e seit dem 13. Jh. tendenziell ihre Kathedralstädte als Hauptorteauf. Die → Speyerer Bf.e z. B. verließen 1294 bzw. 1302 → Speyer, kauften 1316 die ca. 10 km Luftlinie entfernte rechtsrhein. Burg → Udenheim, gründeten 1338 vor der Burg eine Stadt und bauten dort eine Res. aus (Andermann 1989). Andererseits hatten Residenzstädte häufig in einem noch wenig untersuchten bzw. beachteten Prozeß mit dem Verlust bzw. der Einschränkung kommunaler Freiheiten zu rechnen, und zwar bereits vor der Epoche des Übergangs von städt. ›Freiheit‹ in frühneuzeitl. Staatlichkeit während des 17./18. Jh.s: Hzg. Albrecht I. z. B.zwang 1296 die Wiener Bürgerschaft, ihn nach der Niederwerfung der Aufstände von 1288 und 1292 als Herrn anzuerkennen und auf ihre Reichsfreiheitsprivilegien zu verzichten (Hödl 1970). Rat und Stadtrichter in → München wurden seit Beginn des 14. Jh.s trotz zahlr. Privilegien → Ludwigs des Bayern für die Stadtgemeinde auf Dauer herrschaftl. gefesselt (Bauer 1997). In Paris kam es sogar während des gesamten MA nicht zur Ausbildung einer städt. Gemeinde. Die Stadt unterstand dem Prévôt, der von der Krone ernannt wurde. DerKg. wahrte dadurch gegenüber Paris seine Doppelrolle als Souverän und Stadtherr (Sohn 2000). Für die fsl. Residenzstädte im Reich mit ihrer gebauten Herrschaftsadministration, -repräsentation und -symbolik (Patze/Paravicini 1991) setzte sich dann im 17. Jh. die kombinierte Bezeichnung Haupt- und Residenzstädte durch (Stoob 1956/70). Dieser Stadttyp besaß zum einen durchaus ma. Wurzeln - → Bonn, seit dem 16. Jh. auch Sitz der kurköln. Zentralbehörden (→ Köln), steht alsBeispiel dafür (Bonn als kurkölnische Haupt- und Residenzstadt, 1989) -, zum anderen handelte es sich wie bei Mannheim (1606) und Ludwigsburg (1708) um bewußte Neugründungen des 17. und 18. Jh.s. Dennoch fanden angesichts des urbanist. Phänomens durchgehend mittlerer bis kleiner Residenzstädte und der ungebrochenen Bedeutungskontinuität von Herrn und Hof die frühneuzeitl. Rfsm.er ihr Zentrum weniger in den Haupt- und Residenzstädten als in den Höfen, die in den Städten ledigl. ein urbanes Gehäuse mit logist. Funktionen hatten. Die Städte sind daher als Annex der Höfe, »als um den Kernzentriertes kleines Sonnensystem« beschrieben worden (Roeck 1995, S. 66). Zum Hauptort wurde die Residenzstadt allein durch die Anwesenheit von Fs. und Hof. Der Fs. versinnbildlichte das Ganze, ja stand in gewisser Weise dafür, und nur das, Herrn und Hof, haben auch die Zeitgenossen wahrgenommen.

Als Sonderfall der Stadttypen ›Hauptort‹, ›Residenzstadt‹, ›Haupt- und Residenzstadt‹ hat die neuere Literatur die ›Metropole‹ eingeführt. Die Forschung steht bei der Übertragung des im 19. Jh. als Begriff für die Megastädte der Industrialisierung verwendeten Metropolenbegriffs auf die Verfaßtheiten Alteuropas trotz eines frühen Versuches J. C. Russells (Russell 1960) noch ganz am Anfang (Metropolitan Cities and their Hinterlands in Early Modern Europe, 1990; Metropolen im Wandel, 1995). Freilich scheint schon jetzt dieses urbanist. Modellzumindest heurist. weiterführend. Denn es beschreibt und benennt pragmat. das Phänomen einer sog. »Aufstockung« gegenüber dem System der hierarch. geordneten Zentralen Orte, die aus den Stadt-Land-Beziehungen eines Raumes entstanden sind (Lichtenberger 1993, S. 34). Der Begriff metropolis ist gleichfalls bereits in der ma. Schriftlichkeit gegenwärtig. Er bezeichnet dort den Hauptort einer Kirchenprovinz, den Sitz eines Ebf.s, steht aber auch wie caput und houbetstat für die zentrale Stadteiner Region. Metropolen waren z. B. für den Dtl.-Kenner Batholomaeus Anglicus (›De rerum proprietate‹, um 1240) unterschiedslos → Mainz und → Würzburg (Schönbach 1906, S. 71). Für den Wissenschaftsbegriff ›Metropole‹ (in Alteuropa) sind drei Kernkriterien vorgeschlagen worden (Engel/Lambrecht: 1995, S. 27):

1)

Die Metropole als herausragender ›Zentraler Über-Ort‹ ist gekennzeichnet durch die Funktion als herrschaftl. Zentrum, sie beherbergt die kgl./fsl. Res., sie ist Mittelpunkt von Administration, Adel des Landes und Kirche und damit überstrahlendes Zentrum von Integration, Moderation und Kommunikation.

2)

Metropole beinhaltet sozioökonom. Zentralfunktionen, sie ist wirtschaftl. Gravitationsort eines übergroßen Hinterlandes, übergeordneter Umschlagplatz von Handel, Gewerbe und Verkehr, sie ist zugleich Hauptsitz bzw. wichtige Zweigniederlassung großer internationaler Handelsgesellschaften.

3)

Metropole vereinigt auf sich kulturelle Zentralität, sie ist Sitz von erstrangigen Bildungseinrichtungen (Universitäten, Schulen), von Kunst und Mäzenatentum, sie prägt Geschmack, gibt Leitlinien von Lebensstilen vor.

Selbstverständl. ist dabei: Alle Kategorien können method. nur höchst differenziert aus der Überlieferung isoliert werden, sie schwanken in Intensitätsgrad und Qualität. Völlig fehlen sollten sie jedoch nicht. Zugl. sind mit dem Blick auf diese Unterschiedlichkeiten mind. zwei Kategorien von Metropolen auszumachen: Zu den ersten, internationalen Metropolen West-, Mittel- und Osteuropas dürften bis zum 17. Jh. London und Paris zu zählen sein (zusammenfassend: Sohn 2000; Keene 2000). Um 1700 waren London und Westminster, die mit ihrenSatellitenstädten Southwark und East London zu einer »metropolis« zusammenwuchsen, mit mehr als einer halben Million Einw. die größte städt. Agglomeration Westeuropas (Clark/Slack 1976, S. 72). Zu diesem exklusiven Kreis gehörten zeitweilig → Prag (14. Jh.) und seit dem 16. Jh. → Wien, Antwerpen und Amsterdam. Zu den Metropolen zweiter Kategorie, denen vornehml. exzeptionelle Bevölkerungsgröße und partiell politisch-herrschaftl. Funktionen mangelten, wird man im Hinblick auf das Reichsgebiet Lübeck und → Köln,→ Breslau, → Regensburg (13. Jh.), → Nürnberg und → Augsburg sowie im 16. und 17. Jh. Hamburg und Danzig rechnen.

III.

Der neuzeitl. Anstaltsstaat ließ Hauptstädte aus sich selbst entstehen: → Berlin und → Wien, → Brüssel, Paris und London mit ihrem ungeheuren, durch die Industrialisierung noch beschleunigten Wachstum, mit ihren völlig neuen urbanist. Elementen und mit der Übersteigerung ihrer Metropolenfunktionen im 19./20. Jh. sind gleichsam ›Sturmvögel‹ der Moderne (The Capitals of Europe, 1980). Nur dort, wo sich Kommunalismus und Föderalismus, überhaupt das Phänomen der Multizentralität eines Landes, gegen den neuzeitl. Zentralstaat verschloß,wurden bewußt kleinere Orte zu Hauptstädten gekürt und in ihrem zentralen Wachstum gefesselt: Die Schweizer Eidgenossenschaft z. B. wählte 1848 Bern zur Hauptstadt. Die Stadt blieb klein, die Banken konzentrierten sich in Zürich, → Basel und → Genf, die Industrie gewann erst in der ›Zweiten Industrialisierung‹ (nach 1945) an Bedeutung und vermochte Bern nicht mehr entscheidend zu prägen (Stadler 1983). Für alteurop. Hauptorte, Metropolen und Residenzstädte bleiben dagegen die unmittelbar wie direkt mit Herr, Hof und Herrschaft zusammenhängendenWachstumseffekte und Zentrumsfunktionen nur schwer abschätzbar. So ist es als außergewöhnl., viell. schon als Erscheinung der Moderne zu bewerten, daß sich in der schwed. Großmachtszeit (1611-1718) die Einwohnerschaft Stockholms ausschließl. infolge der raschen Institutionalisierung der Krone nahezu explosionsartig von ca. 8000 (um 1600) auf ungefähr 50 000 Köpfe (gegen 1650) vermehrte (Sandberg 1987). In Alteuropa entwickelten sich dagegen ›Boom-Towns‹, ja Städtischkeit überhaupt, hauptsächl. entlang wirtschaftl. Gegebenheiten und Potentiale(Irsigler 1983). Lübeck, das zw. seiner Gründung 1159 und ca. 1300 von wenigen Hundert auf ungefähr 20 000 Menschen aufwuchs und sich als Hauptort/Metropole des südl. Ostseeraumes etablierte, ist nicht aufgrund seines Bischofssitzes und des ›Reichsfreiheitsprivilegs‹ von 1226 zum caput omnium geworden, sondern durch seine verkehrsgeograph. Lage und die wirtschaftl. Überlegenheit seiner Kaufmannschaft (Ranft 1995). Und die ›Bergstädte‹, städt. Sondertypen des 16. Jh.s, wurden nicht infolge ihrerherrschaftl. Privilegien gleichsam zu Ikonen wirtschaftl. Fortschritts mit all seinen sozialen Problemen, sondern in Abhängigkeit vom Ertrag der Erzlagerstätten: Joachimsthal z. B. besaß 1517 3000 Bergknappen; bis 1533 ›explodierte‹ die Bevölkerungszahl auf 18 000, um in der zweiten Jahrhunderthälfte wg. des nachlassenden ›Bergsegens‹ ebenso dramat. wieder zu sinken: 1613 war man dort wieder auf dem Ausgangsniveau angelangt (Gerteis 1986, S. 19).

Dennoch spielten für die Entwicklungsmuster der Urbanisierung neben den grundlegenden wirtschaftl.-innerstädt. Kriterien in unterschiedl. Intensität, Intention und Wirkung auch außerstädtische, insbes. herrschaftl. Verfaßtheiten eine Rolle. Im Urbanisierungsprozeß des 12./13. Jh.s wie im allgemeinen lassen sich zwei Verstädterungstypen unterscheiden: das monozentr. und das polyzentr. Modell. Frankreich und England gelten als Prototypen monozentr. Verstädterung (Bogucka 1995). Im Kgr. Frankreich ging während des 12. Jh.s die Urbanisierung des Landes von Paris ausund lief auf die Stadt zu. Die großen Zentralorte im S und W des heutigen Frankreichs gehörten damals noch nicht zur Krone: Toulouse, die bedeutende, nach dem Vorbild ital. Kommunen gestaltete Stadtrepublik, kam 1229 im Vertrag von Meaux-Paris zu Frankreich und wurde durch die Einrichtung der dritten Sénéchaussée des Languedoc 1271 zu einer Provinzstadt herabgedrückt; Lyon und das Lyonnais hat sich die frz. Krone 1312 ohne sichtbaren Widerstand Ks. → Heinrichs VII. einverleibt; Marseille wurde 1481 erworben; Bordeaux und Aquitanien, seit 1152 in Personalunion mit der engl. Kroneverbunden, erlagen 1451/53 der frz. Macht; → Metz endlich, auf Reichskammergut gegr. und die Metropole des lothring. Raumes (→ Lothringen), unterstellte sich erst 1552 der Herrschaft Frankreichs. So blieb Paris als Hauptort Kronfrankreichs, mitten im machtpolit. Kerngebiet der Kapetinger, in der von Orléans bis Compiègne reichenden Krondomäne gelegen, eine Stadt, in der sich seit Anfang des 13. Jh.s das polit.-administrative Zentrum des Kg.s mit Kanzlei, Hofgericht und Finanzverwaltung etablierte, in der weltl. und geistl. Magnaten ihre hôtels bauten, in der die Krone währendder zweiten Hälfte des 14. Jh.s auf dem rechten Seineufer im O der Stadt einen neuen weitausgreifenden Residenzenkomplex errichten ließ. Die Stadt selbst war in der nämlichen Zeit mit weitem Abstand die volkreichste Stadt Europas mit Bischofssitz und einer im 13./14. Jh. überstrahlenden Universität, auch mit bedeutendem Gewerbe und Handel, dessen internationale Ausprägung sich nach dem Niedergang der Champagne-Messen im 14. Jh. verstärkte. Gleichwohl rückte Paris nie zur ersten Garde der europ. Fernhandelsstädte auf (Sohn 2000). Im ganzen war Paris »unmonstre démographique« (Favier 1997, S. 38), auch wenn sich die Einwohnerzahl im 15. Jh. halbierte, die erste Metropole Europas überhaupt, aber zumindest noch im SpätMA nicht die Hauptstadt Frankreichs. Dazu fehlte die räuml.-zeitl. Kontinuität der Krone in Paris, mithin des Kernes der Verfassung. Die Kg.e gerade des 15. Jh.s bevorzugten ihre Res.en an der Loire: Paris war »une capitale sans roi« (Favier 1997, S. 278-283), eben ein zeittyp. Hauptort.

Das im Gegensatz zu Kronfrankreich weit ausgedehnte Reich ist im 10. Jh. aus einem Gemenge von unterschiedl. strukturierten und entwickelten Landschaften, überkommenem und neugebildetem Königsgut, regional verschieden konzentriertem Kirchenbesitz und riesigen Allodien weniger konkurrierender Magnatengeschlechter entstanden. Es war daher von Anfang in einer Art dynast. Kompromiß als Wahlmonarchie konstituiert und mithin v. a. ab der Mitte des 13. Jh.s durch dynast. Diskontinuitäten gekennzeichnet. Das Reich wurde dementsprechend polyzentr. urbanisiert: Eine Zentrallandschaft nämlich miteinem kraftvollen kgl.-städt. Zentrum gab es weder am Anfang noch am Ende. Kennzeichen dafür sind viele kleine Städte, geordnet in einem entwicklungsgeschichtl. diversifizierten System von Hauptorten mittlerer Größe:

1)

Lage, Zahl und Dichte, Größe und Wirtschaftskraft der Städte westl. wie östl. der Elbe sind Ergebnis eines, entwicklungsgeschichtl. gesehen, übergreifenden Ausgleichsprozesses, der erst um 1470/80, überhaupt eine der bedeutendsten Zäsuren der alteuropä. Periode, einsetzte und das östliche, das »dritte« Dtl., mit dem westl.-rhein. und südl. Dtl. vereinheitlichte (Moraw 1987/95). Von seiner Entstehung her war das System der Hauptorte in den beiden ersten Dtl. während des 10./11. Jh.s im Raum zw. Maas, Rhein und Mosel sowie im alemann. und donauländ. Bereichkonzentriert. Das waren zugl. Zonen eines nach O hin in immer schwächer werdender spätantiker Kontinuität verwurzelten ›Älteren Europas‹. Innerhalb der Maas-Rhein-Mosel-Zone ragten als Hauptorte die civitates Maastricht und → Köln, → Mainz, → Worms und → Speyer, → Trier, → Metz und → Toul sowie als Pfalz-/vicus-Ort Aachen mit seinem dem Kgtm. symbol. eng verbundenen Marien-Stift hervor. Im alemann. Raum bewahrten → Straßburg, im donauländ. → Augsburg, → Regensburg und → Salzburg ebenfalls v. a.zentrale kirchl. Funktionen. Zu diesen alten Hauptorten gesellten sich bis 1150 im Raum zw. Rhein und Elbe sowie nördl. der Donau als Hauptorte → Braunschweig, → Hildesheim, Goslar, → Magdeburg, → Paderborn, Soest, Erfurt und → Würzburg. Sie waren Keimzellen ma. (Rechts-)Städte und Gemeinden, sie wurden zu Zentralen Orten der Urbanisierung während des 12. Jh.s. Im Zeitalter der ›großen Gründungsstädte älteren Typs‹ (1150-1250) (Stoob 1956/70) wurde das System der Hauptorte in diesen Räumen komplettiert: In Westfalen z. B. war dieStadtwerdung → Münsters bis 1180 abgeschlossen, in Oberdtl. entstanden in stauf. Zeit Königsstädte wie Frankfurt am Main, → Nürnberg, Nördlingen, Ulm und → Konstanz. Nach O hin folgte die Urbanisierung der Ostbewegung, bis 1150 hatte es rechts der Elbe noch keine den westl. Erscheinungen vergleichbare Städte (mit Gemeindebildung) gegeben. Die Forschung hat dabei bei aller Feindifferenzierung auf eine recht konsequente Abfolge der Erstgründungen verwiesen: In → Holstein 1159 Lübeck, in der Alt- und Mittelmark vor 1170 z. B. → Stendal, in → Schlesien 1211/14→ Breslau, in Ordenspreußen (→ Deutscher Orden) 1231/33 Kulm und Thorn (Stoob 1961/70; Moraw 1987/95). In dem folgenden halben Jh. zw. 1250 und 1300 wurde die Verstädterung vervollständigt: Von einer Epoche der Entstehung mittlerer Städte kann man im O sprechen, im W und S kam es zu einer Gründungsperiode von Kleinstädten, die jüngst erst stärker in das Interesse der Forschung getreten sind.

2)

Dynast. Gründerwille prägte unter Führung von Hauptorten Städtelandschaften aus, die eine der unterschiedl. Genese nach charakterist. Städtedichte aufwiesen (Städtelandschaften in Altbayern, Franken und Schwaben, 1999; Städtelandschaft - Städtenetz - zentralörtliches Gefüge, 2000): Hochurbanisiert war der Niederrhein und der dt. SW. Im Elsaß z. B. hatte bis 1150 nur eine Stadt bestanden: → Straßburg. Zu ihr kamen in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s fünf neue Kommunen, darunter die Königsstadt Hagenau, hinzu, dann im nächsten halben Jh. zw. 1200 und 1250, 14 weitere. Bis 1350wurde schließl. diese verhältnismäßig kleine Region, die von ihrem Hauptort → Straßburg überstrahlt wurde, um 70 Neugründungen regelrecht verdichtet (Schubert 1992). Im O war bis 1250 der Raum östl. von → Schlesien nahezu ohne Städte. Bereits vor 1300 war in → Schlesien die Urbanisierung so verfestigt, daß man von einem fortan geltenden charakterist. Dichteunterschied dieser Städtelandschaft zu Polen sprechen kann, wie überhaupt die unterschiedl. Städtedichte ein W-O-Gefälle beschreibt (Stoob 1984): Westfalen z. B. weistetwa 200 Städte auf, im viermal größeren → Österreich dagegen gibt es nur 183 Kommunen (Johanek 2000).

3)

Gegen Ende des MA hatten die Städtelandschaften des ›Jüngeren Europas‹ mit ihren Hauptorten Lübeck und → Nürnberg (13. Jh.), Danzig, → Wien und → Prag (14. Jh.), endl. Hamburg, → Braunschweig, → Magdeburg, Erfurt, Frankfurt und → Augsburg (15. Jh.) die freilich immer noch wesentl. dichter geknüpften Städtenetze des ›Älteren Europas‹ in den Nieder- und Oberrheinlanden eingeholt. Der seit ca. 1470/80 einsetzende ›Modernisierungsprozeß‹, der v. a. die Bereiche Kapital und Kredit, Verkehr und innere Urbanisierung (Moraw1987/95; Fouquet 1999) erfaßt hatte, führte in der Frühen Neuzeit endl. zu einer Angleichung der bestimmenden sozioökonom. Verhältnisse zumindest in den Hauptorten des Reiches (Knittler 2000). Das Reich wies so in der Frühen Neuzeit (ohne die Eidgenossenschaft) ca. 3500 bis 4000 Städte auf. Es war von seiner Genese her ein städtereiches, aber auch infolge der Städtedichte nicht durch Großstädte charakterisiertes Konglomerat von Ländern. Der Anteil von Städten über 10 000 Köpfen an der Gesamteinwohnerzahl lag um 1600 in Dtl. bei 4,1%, inden Niederlanden dagegen bei 24,3% und in Italien bei 15,1% (Knittler 2000; De Vries 1984). Die größten dt. Städte waren im nämlichen Säkulum Fernhandelsstädte wie Hamburg, Danzig und → Augsburg mit 40-50 000 Bewohnern. → Köln hatte sich im 15. Jh. mit 30-40 000 Einw. noch als die einwohnerstärkste dt. Stadt behauptet. Selbst um 1800 überstiegen nur → Wien (247 000), → Berlin (172-180 000) und Hamburg (105-130 000) die 100 000-Einw.-Grenze (Gerteis 1986). Die meisten der dt.Residenzstädte vor 1800 sind daher den Mittel- und Kleinstädten zuzurechnen und verharrten in diesen Kategorien (allg. Residenzen, 1992). → Heidelberg z. B., Hauptort und Residenzstadt der nicht gerade unbedeutenden Kurpfalz (→ Rhein, Pfgft. bei, Pfgf.en bei), wies um 1400 5000 Einw. auf, um 1600 war die städt. Bevölkerung ledigl. um ca. 1000 Seelen angewachsen (Bairoch/Batou/Chèvre 1988). → Marburg, eine der Residenzstädte der Lgf.en von → Hessen, beherbergte in der zweiten Hälfte des15. Jh.s gerade einmal 3500, um 1601 ca. 4400 Bewohner in seinen Mauern. Es reihte sich damit in die Unzahl der kleineren Mittelstädte ein (Verscharen 1985; Fuhrmann 1996).

IV.

Die polyzentr. Verstädterung des Reiches kann auch als Ergebnis der verfassungsgeschichtl. Ordnung des Kgtm.s in einem seit dem endenden 12. Jh. im Zeichen der Patrimonialisierung und Allodifizierung von Herrschaftsrechten rfsl. gegliederten Raum verstanden werden. Der vielzitierte Begriff ›Reisekönigtum‹ (Peyer 1964) beschreibt dabei ledigl. eine Konstante von Königsherrschaft. Über entwicklungsgeschichtl. Unterschiede zw. dem ›Älteren Europa‹ und seinen jüngeren Erscheinungsformen vermag nämlich die dauernde Mobilität desKgtm.s nichts auszusagen. Denn auch die engl. und frz. Kg.e bewegten sich unablässig im Raum, benutzten wie das dt. Kgtm. im vor- und frühstädt. Europa Königs- und Bischofspfalzen als Etappenorte zur Entfaltung von Herrschaft und Hof (Brühl 1968). Im SpätMA entwickelte sich Königsherrschaft keineswegs in einem ›Modernisierungsvorgang‹ zur Residenzherrschaft, Herr und Hof konzentrierten sich aus Zwängen symbol. Kommunikation nicht an einem Hauptort: Der Hof galt noch am Ende des MA als beritten, Reise- und Residenzherrschaft ergänzten sich, antworteten aufunterschiedl. Anforderungen, Hauptort-Pluralismus allenthalben. Im Reich akzeptierte man kgl. Immobilitätsbestrebungen nicht: Die Zeitgenossen beschimpften → Wenzel (1378-1400) und → Friedrich III. (1440-93) als »faule« Kg.e, während Friedrichs Sohn → Maximilian I. (1493-1519) ebenso wie lange zuvor → Karl IV. (1346-78) und danach → Karl V. (1519-56) nahezu rastlos unterwegs waren (Moraw 1983b). Die system. Mobilität von Herrschaft brach sich im christl. Abendland allenfalls im Byzanz des Basileus und im Rom des Papstes, den»beiden Haupterben der Antike« (Heimpel 1941, S. 145).

Man kann aufgrund der verfassungsgeschichtl. Entwicklungskonstanten und -linien von Kg. und Reich, die sich zusammenfassend als Allodialismus-, Kohärenz-, amtherrschaftl. Organisations-, Kontinuitäts- und Dualismusproblem (Krieger 1992; Moraw 1993/95) beschreiben lassen, bei allem Pluralismus drei ›Typen‹ oder Kategorien von Hauptorten mit überregionalen Zentralfunktionen im Reich des 13. bis 17. Jh.s unterscheiden:

1)

Von seiner Entwicklungsgeschichte und der Entstehung des (Wahl-)Kgtm.s aus betrachtet ist das Reich multizentr. zu bewerten: Die verschiedenen, in extremer Diskontinuität am Kgtm. beteiligten Dynastien (Ottonen, Salier und → Staufer, 10.-13. Jh.; → Habsburg, → Nassau, → Luxemburg und → Wittelsbach, 13.-15. Jh.; → Habsburg, 15.-17. Jh.) ordneten die kgl. Herrschaft im Raum jeweils neu, bildeten, auch in sozialgeschichtl. Perspektive, je verschiedene regionale Schwerpunkte aus und verlagerten die (Hausmachts-)Zentren und Hauptorte des Kgtm.s tendenziell auseiner älteren Mitte in die jüngere südöstl. Peripherie und damit entlang den Entfaltungslinien der Urbanisierung, aber zumindest bis um 1470/80 konträr zu ihren Entwicklungsunterschieden. Goslar und die Harzburg, Hagenau und Wimpfen sowie die Grablegen in → Bamberg und → Speyer stehen in der sal. und stauf. Epoche im Hinblick auf die Entwicklungsgeschichte von Reich, Kgtm., Dynastie und Stadt allenfalls für Frühformen von Hauptorten (Boockmann 1995). Ansätze zur Residenzenbildung, ja Ausformungen von erbländ. Residenzstädten konturierten seit dem endenden13. Jh. die Handlungsperspektiven spätma. Kg.e. Allesamt waren sie erfolgreiche Dynasten und Landesherren. Sie versuchten daher, regionale und überregionale Zentralfunktionen in einem städt. Mittelpunkt zu konzentrieren und zu verstetigen, Res.en als Kerne mobiler Herrschaft zu verfestigen und damit Hauptorte zunächst ihrer Länder, in zweiter Linie des Kgtm.s zu schaffen. Eine erste Etappe wurde nach einem frühen Ansatz zur Haupt- und Residenzenbildung in → Wien, der alten civitas metropolitana der Babenberger (zweite Hälfte 12. Jh.), unter Kg.→ Rudolf (1273-91) zw. 1276 und 1281, ein Vorgang, der ledigl. als außergewöhnliche Verstetigung des kgl. Itinerars in einem städt. Zentrum beschrieben worden ist (Riedmann 1993), mit → München und → Prag im 14. Jh. durchmessen. Die Städte selbst wurden unter → Ludwig dem Bayern (1314-47) und → Karl IV. (1346-78) in Residenzstädte verwandelt, während → München → Ludwig dem Bayern nur ausnahmsweise als Schauplatz kgl. Machtdemonstration im Reich diente (Bauer 1997), hat man in der Forschung dem→ Prag → Karls IV. »hauptstadtähnliche« Funktionen attestiert (Moraw 1980; Moraw 1983b). Dennoch war → Prag ebenfalls zuerst regionales Herrschaftszentrum: Burg und Altstadt markierten bei aller Problematik der Herrschaftsdurchsetzung den Hauptort des Rfsm.s und Kgr.es → Böhmen (Graus 1979). Die → Luxemburger unterzogen das erbländ. → Prag seit 1334 einem ehrgeizigen urbanist. Programm: Das Stadtgebiet ließ → Karl IV. um 2,5 qkm vergrößern und Altstadt, Neustadt undKleinseite, zusammen das größte städt. Areal im Reich nördl. der Alpen, mit einer Mauer umgeben. 4000 bis 5000 Lohnarbeiter sollen gleichzeitig für die verschiedenen herrschaftl. Bauvorhaben eingesetzt worden sein. 1344 erreichte der Kg. die Erhebung → Prags zum Sitz eines Ebf.s und 1348 gründete er dort die erste Universität Mitteleuropas. In → Prag fanden das Hofgericht, das Gericht für die böhm. Stände, Kronarchiv und Kanzlei ihren festen Sitz, in der Stadt erwarben Adlige und Fs.en Häuser, gleichsam der Beginn einer ›Urbanisierung‹ des Adels im Zeichen des Hofes. → Pragentwickelte sich in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s zur »Metropole Mitteleuropas« (Lichtenberger 1993, S. 11). »Auf dem Höhepunkt der spätmittelalterlichen Königsmacht bestand offenbar für kurze Zeit die Gelegenheit zur allmählichen Umgestaltung des Reiches von einem zentralen Machtkern und von dessen Hauptstadt her, mit Folgen ungefähr wie in Frankreich« (Moraw 1980, S. 473-474). Doch die Konzeption → Karls IV. scheiterte. Ebenso wie → Prag keine »Karlsstadt« geworden ist, blieb es auf Dauer zusammen mitseinem reichsstädt. Gegenüber → Nürnberg Hauptort von Kg. und Reich. → Karl IV. residierte in seinen letzten Jahren hauptsächl. in → Tangermünde und die ins Reich ausstrahlenden Hauptortfunktionen verloren 1400/1419 ihre Wirkung, die Stadt versank in Bedeutungslosigkeit, wurde zu »einem lokalen Zentrum«, zu »einer Provinzstadt« (Šmahel 1995). Erst die katastrophale Niederlage → Prags im Böhmischen Aufstand von 1547 eröffnete wieder Wege zu einer durchgreifenden, schnellen Modernisierung der Stadt an der Moldau und zu ihrer»Umgestaltung in eine weltoffene Residenzgroßstadt« (Pešek 1995, S. 219; Lichtenberger 1993). In sie verlegte 1583 Ks. → Rudolf II. (1576-1612) seinen Hof und damit den Hauptort des Ksm.s. Zuvor wird man von einem Hauptort, der kgl. Herrschaft und urbanist. Mittelpunktsfunktionen ausstrahlte, allenfalls in Form von Zwischenspielen sprechen können: die erbländ. Residenzstädte → Heidelberg unter → Ruprecht I. (1400-10) (Kolb 1999), → Wiener Neustadt und → Graz in der Zeit→ Friedrichs III. (1440-93) (Friedrich III. Kaiserresidenz Wiener Neustadt, 1966) und → Innsbruck unter → Maximilian I. (1493-1519) besaßen ledigl. städt. Mittelmaß. Erst mit → Wien gewann das Kgtm. wieder einen bedeutenden Hauptort, ja eine Metropole von europ. Zuschnitt. Kg. → Ferdinand I. (1531-64), der jüngere Bruder Ks. → Karls V., verlegte nach der Niederlage Ungarns gegen die Osmanen bei Mohács (1526) und nach der türk. Belagerung → Wiens (1529) seinen Hof an die Donau und begann gleichzeitig für → Wien ein umfangr. Wiederaufbau- undAusbauprogramm. → Wien wurde stark befestigt und die Hofburg zur Res. umgestaltet. → Ferdinand I. legte damit, ungeachtet einiger Vorspiele während des 13. bis 15. Jh.s (Hödl 1970), die entscheidenden Grundsteine, → Wien trotz des Prager Zwischenaktes unter → Rudolf II. auch im Sinn ksl. Herrschaftsentfaltung zum kontinuierl. Hauptort des Reiches mit Hof und Zentralbehörden, ja zur mitteleurop. Metropole zu entwickeln (Mikoletzky 1989; Lichtenberger 1993;Thomas 1993; Klingenstein 1995, Vocelka 1995).

2)

Von den älteren ›autogenen‹, d. h. wenig feudalisierten Hochadelsherrschaften bzw. den jüngeren geistl. wie weltl. Fsm.ern (Moraw 1984/95) aus gesehen war das Reich von Anfang polyzentr. und hierarch. geordnet. Im SpätMA war es im Verhältnis zu dem von Verfassung und Selbstverständnis nur schwach ausgebildeten Kgtm. (trotz des Ksm.s) nicht kohärent strukturiert, sondern in die wechselnden Hausmachtterritorien des Kg.s, die königsnahen Landschaften (auf Dauer: Franken, Mittelrhein-Untermain, Teile Schwabens) und die königsoffenen Regionen (z. B.Oberrhein), in die Kfsm.er und die Herrschaften der rivalisierenden Großdynastien, schließl. in die königsfernen Landschaften (v. a. Norddtl.) aufgegliedert (Moraw 1985; Schubert 1979; Krieger 1992). Der sich in der Zeit der ›Offenen Verfassung‹ (seit 1250) manifestierende Dualismus zw. dem kfsl.-fsl. Reich und dem Kg./Ks. erforderte gewissermaßen ›gemeinsame‹ Hauptorte als Stätten von Kommunikation und Moderation: Wahl-, Krönungs- und Hoftagsstädte gaben Orientierung vor, sie wirkten als symbol.,kommunikative, soziale und wirtschaftl. Kreuzungspunkte zw. der kgl. Herrschaft und den Interessen der Reichsglieder am Kg., sie markierten den Weg des Kg.s ins Reich, sie boten feste zentrale Plattformen für das Reich. Es waren somit auch Hauptorte des Dualismus von Kg. und Reich. P. Moraw hat diese bipolaren Beziehungen sogar als »Symbiose« charakterisiert (Moraw 1980, S. 450). Aachen, Frankfurt und → Nürnberg sind in dieser Hinsicht als vornehmste Hauptorte zu nennen: Aachen mit seiner Karlstradition war von Anfang an, zumindest seit Otto II. (973-83),Krönungsort des Kg.s, nicht in ungebrochener Kontinuität, aber in jedem Fall mit legitimierender Kraft versehen. Nach der Goldenen Bulle (1356) sollten in Frankfurt der röm. Kg. und künftige Ks. gewählt und in → Nürnberg sein erster Hoftag abgehalten werden. Die Bedeutung der Königsstadt Frankfurt für Kg. und Reich war jünger als die Aachens. Während des 14. Jh.s trat die Stadt am Main als Wahlstätte sogar hinter das kleine Rhens am Mittelrhein zurück, das zum programmat. Ort der Durchsetzung kfsl. Königswahl unter Abschwächung des Konsensrechtes aller Fs.en wurde. Seit demErhebungsakt von 1411 war Frankfurt wieder der unbestrittene Wahlort. Die Messestadt am Main, in der Mitte der westl. Kfsm.er mit ihren dualist. Tendenzen gelegen, wurde überdies im 15. Jh. zu einem Zentrum der Reichsreform. Noch jünger war die Rolle des erst im 11. Jh. entstandenen → Nürnbergs. Die Königsstadt an der Pegnitz war im SpätMA beileibe nicht nur der Platz des ersten kgl. Hoftags, es rückte vielmehr neben → Speyer, → Worms, später auch → Augsburg zum Mittelpunkt vielfältigen Austausches zw. Kg. und Reich auf. → Nürnberg war und blieb königsnahe Reichsstadt,es avancierte nach den freistädt. Schwerpunkten → Basel und → Straßburg unter den Kg.en → Rudolf I. und → Albrecht I. (1298-1308) spätestens in der Zeit → Ludwigs des Bayern zum reichsstädt. Hauptort schlechthin. Entscheidend ist darüber hinaus: → Nürnberg bildete zusammen mit einer erbländ.-hegemonialen Residenzstadt quasi eine »Paarstruktur« kgl. Herrschaft aus (Moraw 1992, S. 257). → Nürnberg war unter → Karl IV. zusammen mit → Prag der kgl. Kern der ›geopolitisch‹ entscheidenden O-W-Achse zw. → Breslauund Frankfurt. Den Rang → Nürnbergs als reichsstädt.-reich. Hauptort unterstreicht seit 1423 auch die Funktion der Stadt als Aufbewahrungsort des aus dem hussit. → Karlstein geretteten Kronschatzes. Die Reichskleinodien bedeuteten für den außerordentl. Status → Nürnbergs als reichsstädt. Hauptort mehr als die Unzahl der dort ausgerichteten Hof- und Reichstage: → Nürnberg war mit seiner jährl. ›Heiltumsschau‹, bei der der Rat die Reichsreliquien zeigen ließ, neben → Köln und Aachen zentraler Wallfahrtsort des Reiches. Endl. wirkte → Nürnberg neben Frankfurt und→ Augsburg als Gravitationszentrum des kgl. Kredit- und Steuerwesens (Isenmann 1980). In der Zeit → Maximilians I. übernahm in der ›Paarstruktur‹ der erbländ.-reichsstädt. Hauptorte → Augsburg die Rangfunktionen → Nürnbergs (Moraw 1980).

3)

Am Ende des 15. Jh.s institutionalisierte eine (kur-)fsl. Elite angesichts der drängenden Herausforderungen (Hussiten, Türken etc.) wie unter dem Eindruck des aufkommenden Reichspatriotismus eine neue dualist. Verfassung. Mit der v. a. im Binnenreich wirksamen Reichsreform trat ›Reichstagsdeutschland‹ mit seinem ungesicherten »›konstitutionellen‹ und Verfahrens-Konsens« als eine Art »halblegitime« Agglomeration dem Ks. und seinen Erblanden gegenüber (Moraw 1989, S. 11). In der Gemengelage zw. den fsl. Ansprüchen und der weiterbestehenden ksl.Herrschaft bildeten sich Reichsinstitutionen und -behörden aus, die freilich in unterschiedl. gewichteter Weise mit dem ksl. Hof in Verbindung blieben. Das drückte sich auch und gerade in der Wahl der Städte aus, in welche man die Institutionen legte. Der Reichstag, vornehmstes Gebilde des ›institutionalisierten Dualismus‹, blieb zunächst in der Sphäre des Hofes: Nur der Ks. konnte den Reichstag einberufen und ebenso wie sich das Ksm. durch den Ausfall ernsthaft rivalisierender Fürstendynastien auf das Haus → Habsburg und dessen Haupt- und Residenzstädte → Prag und → Wienkonzentrierte, rückten die Reichstagsorte im 16./17. Jh. tendenziell aus der Mitte in den SO des Reiches: → Regensburg, in der Nähe der ksl.n Hegemonialzentren gelegen und am Ende des MA unter kgl. Druck von einer Freistadt in eine Reichsstadt verwandelt, wurde bevorzugter Reichstagsort. Seit 1663 verdauerte der Reichstag in → Regensburg, er wurde als Ergebnis des durch den Dreißigjährigen Krieg beschleunigten Staatsbildungsprozesses ›immerwährend‹, ohne sich in seinem ma. Verfassungskern als Parlament zu modernisieren. Das durch die Anwesenheit des ksl. Prinzipalkommissars sowievon Gesandtschaften der Stände und der europ. Mächte prosperiende → Regensburg rückte neben → Wien zum zweiten Hauptort des Reiches auf (Moraw 1989). Die Reichsstände selbst vermochten seit dem Wormser Reichstag von 1495 (Moraw 1995) nur verhältnismäßig wenige Reichsbehörden auf Dauer auszubilden. Das Reichsregiment, das weitestgehende Reformprojekt zur Mitwirkung der Reichsstände an der kgl. Gewalt, wurde 1500 gegen → Maximilian I. durchgesetzt. Bezeichnenderweise legte man das Reichsregiment in seinen zweikurzatmigen, jeweils an den unvereinbaren Machtinteressen zw. Ks. und Ständen scheiternden Perioden nach → Nürnberg, den traditionellen reichsstädt. Hauptort: Das Reichsregiment weilte zunächst in den Jahren 1501/02, dann von 1521 bis 1524 an der Pegnitz, bis Ehzg. Ferdinand der ständ. Reichsbehörde wegen ihrer lutherfreundl. Haltung das damals noch altgläubige Eßlingen zuwies; 1527 fand das Regiment seinen letzten Standort in → Speyer, wo es i. J. 1530 aufgelöst wurde (Roll 1996, S. 166-168). Während das zwar 1541 eingerichtete, sich aber erst in derzweiten Hälfte personell wie institutionell verfestigende Reichspfennigmeisteramt, das die von den Ständen für das Reich aufgebrachten Beiträge verwaltete, mit seinen Legstädten → Augsburg, → Nürnberg, → Leipzig und → Regensburg und seinem Amtssitz in → Augsburg auch wegen der sozialen Präponderanz des Kaiserhofes kaum zur Ausbildung eines ständ. orientierten Hauptortes beitrug (Schulze 1978), strahlte das Reichskammergericht stärker zentrierend auf das Reich aus. Das 1415 aus dem Hofgericht emanzipierte, aber weiterhin in der Sphäre deskgl. Hofes gebundene Kammergericht erhielt 1495 eine neue Ordnung, in der es in einem Kompromiß zw. Ks. und Ständen aus dem mobilen Hof → Maximilians I. herausgelöst wurde und erstmals eine feste Dingstätte bekam. Für das ›Kaiserliche Kammergericht‹, polem. als ›Reichskammergericht‹ bezeichnet, war zunächst → Worms, dann Frankfurt vorgesehen, seit 1501 tagte es zusammen mit dem Reichsregiment in → Nürnberg. 1502 erzwang → Maximilian I. die Verlegung des Gerichts nach → Regensburg, das seiner territorialen Hausmachtssphäre näherlag. 1521 setzte der WormserReichstag → Nürnberg wieder als Stätte des Gerichts durch, bis es 1524 zusammen mit dem Reichsregiment nach Eßlingen und 1527 nach → Speyer umgesiedelt wurde. Der endgültige Ort des Reichskammergerichts war schließl. von 1693 bis 1806 die völlig unbedeutende, kleine Reichsstadt Wetzlar (Smend 1911/65).

Das Reich des 16./17. Jh.s blieb bes. nach dem Scheitern der ›Monarchia Universalis‹ → Karls V. gerade im Zeitalter der Konfessionalisierung das, was es bereits zu Beginn seiner ma. Geschichte gewesen war: ein von polit.-herrschaftl. Pluralismus und Polyzentralität geprägtes Gebilde. Dieser durchaus zukunftsträchtigen Vielgestaltigkeit hatte von je her die Zerlegung seiner Hauptortfunktionen geantwortet. Der die alteurop. Periode kennzeichnende Stadttyp ›Hauptort‹ hat sich dabei, bezogen auf die Königsherrschaft, ebenso situativ erwiesen wie die Sache, die erbeschreibt. Die kgl. Herrschaft war bis weit ins 16. Jh. ihrem Wesen nach mobil, in ihren Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Reich durch die offene Verfassung gefesselt, sie war, was ihre Hauptorte angeht, seit dem endenden 13. Jh. von den Bedürfnissen rfsl. Hausmacht geprägt. Aus der Binnensicht des Reiches ergänzten die in der Urbanisierung des späten 12. und 13. Jh.s komplettierten großen Königs- und Reichssstädte als Kommunikations- und Moderationszentren kgl., rfsl. und reichsstädt. Interessensphären, damit gewissermaßen auch und gerade als reich. Hauptorte, das kgl.Hauptortsystem. Kg. und Krone vermochten daher nie den vorgegebenen Polyzentrismus der Verstädterung zu überwinden, dies war auch nie das Vernunftprinzip ihres polit. Handelns. Unter den Vorzeichen der institutionalisierten Dualismus‹ wurden vielmehr die erbländ. und reich. Hauptorte zunächst um die städt. Emanationen der sich verfestigenden Reichsverfassung erweitert bzw. ergänzt und nach dem Dreißigjährigen Krieg von ihnen verdrängt. Die raison einer Hauptstadt des Reiches erschien so, freilich in ihrer kleindt. Variante, erst im Spiegelsaal von Versailles. Zuvor war das Reich tatsächl.»ohne Hauptstadt«.

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