Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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EPPSTEIN

A. Eppstein

I.

Namengebend für das Geschlecht ist die Stammburg E. im Taunus. Ursprgl. stammt das edelfreie Geschlecht aus Hainhausen (Rodgau), wo es um 1130 erwähnt wird. Ein Gottfried (I.) von E. wird erstmals für die Zeit 1158/59 als ein Rädelsführer der Mainzer gegen Ebf. Arnold von Seelenhofen in dessen Vita benannt, deren Echtheit inzwischen erwiesen ist. In der älteren Literatur wird meist Gerhard II. von Hainhausen als Spitzenahn angenommen. Die Herren sind am Ende des 12. Jh.s Vertreter einer Gruppe von Mainzer Ministerialen und Hochadelsfamilien um die von Bolanden, mit denen sie sich verschwägern und denen sie wohl auch die Erhebung Siegfrieds II. zum Ebf. verdanken. Politisch und territorial beerben sie die Gf.en von Nürings. Eine Abkunft von diesen ist aber nicht nachzuweisen.

Burg E. war der Sage nach eine Gründung eines Ritters Eppo. Zudem wird der 927 bezeugte Gf. Eberhard des Königsundergaus als Gründer angegeben. Erstmals erwähnt wird eine Burg 1122 als mainzischer Besitz, 1124 gelangt eine Hälfte als Schenkung Heinrichs V. an das Erzstift. Die Burg war folglich Mainzer Lehen.

II.

Die Herren von E. waren edelfreier Herkunft. Die Erhebung in den Gf.enstand erfolgte erst 1505 mit Eberhard IV. von E.-Königstein, der zugl. der letzte seines Geschlechts war. Die späte Erhebung verwundert angesichts der Tatsache, daß die Herren nicht nur Gf.enrechte schon im 13. Jh. ausübten, sondern auch Gft.en anteilig erbten und in den Mainzer Ebf.en ihres Hauses mächtige Förderer hatten.

Das Mainzer Erzstift wurde im 13. Jh. von den Mainzer Ebf.en aus dem Haus E. geprägt, welche auch die Reichspolitik entscheidend mitbestimmten. Unter den späteren Herren ist insbes. auf den letzten, Eberhard IV., hinzuweisen, der einer der Mitbegründer des Wettauer Gf.envereins war.

III.

Die E. führten als Wappen drei rote Sparren in Silber. Nach Anfall der falkenstein-münzenbergischen Herrschaft 1419 wurde auch der münzenbergische Querbalken übernommen und der Schild geviertelt. Die Linie E.-Königstein erhielt als Herzschild zusätzlich in Gelb einen schwarzen Löwen. Bereits aus dem frühen 13. Jh. sind Reitersiegel der Herren überliefert.

Neben Burg E. sind v.a. die Burgen → Königstein und Ortenberg als Baudenkmäler zu nennen. Hauptgrablege der Herren war die Talkirche in → E., in der noch Grabdenkmäler und auch Reste der Innenausstattung erhalten sind. Bemerkenswert sind zudem die Grabmäler von Werner (→ Butzbach), Gottfried IX. (St. Stephan, Mainz), seiner Frau Walpurgis (Diez) und Eberhards IV. (Hirzenhain). Berühmt aufgrund ihrer politischen Aussage ist die Darstellung Ebf. Siegfrieds III. von E. (gest. 1249) im Mainzer Dom, die ihn als Coronator der beiden deutlich kleiner dargestellten Kg.e zeigt. Sein Onkel Siegfried II. ist auf einem viell. auf dem Rupertsberg angefertigten Antependium zu sehen, das Siegfried II. vermutlich stiftete und das sich heute in Brüssel befindet. Von den übrigen Ebf.en aus dem Haus E. hat sich nur ein Kopffrgm. Ebf. Gerhards erhalten. Ob das Gothaer Liebespaar die beiden Erben der Herrschaft E. Eberhard IV. und Agnes zeigt, ist umstritten. Ein Porträt ihres 1544 verstorbenen Onkels Johann ist auf einer Medaille Friedrich Hagenauers erhalten.

IV.

Gerhard I. von E. hatte zwei Söhne, den ältesten Gottfried I. (gest. 1223), der mit einer Gf.in von Wied verh. war und den Mainzer Ebf. Siegfried II. (1200-1230) sowie eine mit Philipp von Bolanden verlobte Tochter. Gottfried wiederum hatte drei Söhne: Gerhard II. von Braubach (gest. 1249), Gottfried II. (gest. 1276, vermählt mit der Erbtochter Elisabeth von → Isenburg) und den Mainzer Ebf. Siegfried III. (1231-1249). Die Brüder teilten das Haus in die ältere Linie (E.-Braubach) und die jüngere Linie E. Von den beiden Söhnen Gerhards II. von Braubach wurde der jüngere Werner (1259-1284) ebenfalls Ebf. von Mainz, der ältere Gerhard, vermählt mit Elisabeth von → Nassau, verstarb früh (1252) und hinterließ nur einen Sohn, mit dem die ältere Linie 1269 ausstarb. Gottfried II. von E. dagegen hatte zwei Söhne, den jüngeren Gerhard, der als vierter und letzter E.er Mainzer Ebf. wurde (1289-1305), und Gottfried III. (gest. 1293). Gottfried III. vermählte seine Söhne Gerhard V. (gest. 1294) mit einer Lgf.in und Siegfried (gest. 1316) mit einer Falkensteinerin. Auf ihn folgten Gottfried IV. (gest. 1342) und sein Sohn Gottfried V., der mit der Breuberger Erbin verh. war und bereits 1339 verstarb. Die minderjährigen Söhne, Gottfried VI. und Eberhard, überließ Gottfried V. der Obhut ihres Großvaters. Nachdem das Haus kurz vor dem Aussterben gestanden hatte und über die dritte Ehe Eberhards mit Luckarde von → Falkenstein ein Anspruch auf das Falkensteiner Erbe bestand, teilten die E.er 1433 erneut in die Linien E.-Münzenberg (Gottfried VII.) und E.-Königstein (Eberhard II.). Von Gottfrieds VII. drei Söhnen wurde der älteste, Adolf (gest. 1433), zum Bf. von Speyer erwählt, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der jüngste Werner (gest. 1462) übernahm die Rolle des Ersatzregenten; Gottfried VIII. (gest. 1466) setzte die Linie fort und hatte wiederum zwei Söhne, Johann (gest. 1544), Domherr zu Köln und Trier und Gottfried IX. (gest. 1522), dessen Sohn Engelbrecht bereits 1494 verstarb, so daß nur noch die Erbtochter Agnes (gest. 1533) verblieb. Diese sollte den letzten der E.-Königsteinischen Linie Eberhard IV. heiraten, vermählte sich aber auf Betreiben des Pfgf.en heimlich mit dem Gf.en von → Leiningen. In der jüngeren Linie folgten auf Eberhard II. Eberhard III. (gest. 1475), Philipp (gest. 1480) und Eberhard IV. (gest. 1535), mit dem das Haus E. erlosch.

Ausgangsbasis des E.ischen Besitzes waren die Orte der Comitia Hainhausen, dem späteren Amt Steinheim, hinzu kamen noch im 12. Jh. die Besitzungen im Taunus mit den Landgerichten Mechtildshausen und Stuhlen sowie der Stammburg E. Der Besitz erstreckte sich bereits im 13. Jh. von Spessart und Dreieich im S über Taunus und Wetterau bis zu Streurechten im Westerwald und im Ebsdorfer Grund. Es handelte sich fast ausschließlich um Lehen. Den raschen Aufstieg und ein beachtliches Territorium verdankten die E.er der Förderung durch die Mainzer Ebf.e. Entspr. groß waren die Umbrüche im Territorium und auch in den Lehensmannen nachdem die Herren im 14. Jh. ihre beherrschende Stellung im Erzstift verloren hatten.

Die Herren machten insgesamt sechs Erbschaften: In der ersten Hälfte des 13. Jh.s erbten sie die Hälfte der Gft. Wied, darunter die Burgen Olbrück und Wied, und teilten ihr Haus in die Linien (E.-)Braubach und E. Die ältere Linie starb bereits nach vier Generationen mit Gerhard IV. (gest. 1269) aus. Die Erbmasse gelangte teils an die jüngere Linie, teils an den Mainzer Ebf. Werner von E. (gest. 1284) als letzten der alten Hauptlinie sowie insbes. an die Gf.en von → Katzenelnbogen, darunter die Burg Braubach. Im Zusammenhang mit diesen Erbstreitigkeiten wurde das E.ische Lehensbuch niedergeschrieben, das, ähnlich wie das Bolander Lehnsbuch, auf älteren Aufzeichnungen beruht und mehrere Besitzphasen, um 1200 und aus der Zeit der Erbauseinandersetzungen um 1270, ausweist. Es nennt 35 Lehensherren, von Kg. Philipp von Schwaben an, und E.ische Anteile in rund 400 Ortschaften, die an rund 250 Lehensmannen ausgegeben sind. Die Kosten um den Besitz der älteren Linie dem Hause zu sichern und die Auseinandersetzungen mit Ebf. Werner zwangen die Herren zu ersten großen Veräußerungen. Die Burgen Altwied und Olbrück gingen ebenso wie die Besitzungen am Main und die Burg Braubach dem Haus dauerhaft verloren. 1280 erwarben die E.er den vierten Teil des Cleeberger Erbes mit Anteilen um die Burgen Cleeberg und Obermörlen. Im 14. Jh. kam aus dem Breuberger Erbe ein Achtel, aus dem Trimberger Erbe dann die Hälfte der Herrschaft → Breuberg mit Besitzungen im Odenwald, im unteren Kinzigtal, im Vogelsberg und v.a. um Ortenberg in der Wetterau an das Haus. Im 15. Jh. gelangte dann das Butzbacher Drittel aus dem Falkensteiner Erbe an die Familie mit einzelnen Streubesitzungen in der Dreieich, v.a. aber mit den Ämtern → Königstein, Kransberg und → Butzbach. Die falkensteinischen Besitzungen gingen in der Erbteilung weitgehend an die jüngere Linie. Der ältere Bruder Gottfried VII. erhielt insgesamt zwar zwei Drittel des Besitzes, aus dem falkensteinischen Erbe aber nur die Hälfte an → Butzbach. Zudem fiel an ihn die Hälfte der Gft. Diez mit den Ämtern Diez, Camberg und Altweilnau. Sowohl Eberhard als auch Gottfried statteten nicht nur einen Haupterben aus, sondern bestimmten zudem Ersatzregenten (Werner, gest. 1462; Walther, gest. 1459) mit Kleinstherrschaften um Münzenberg und Ortenberg, welche nach ihrem Tod mit Verlusten wieder an die Hauptlinien zurückfielen. Ende des 15. Jh.s wurde trotz des gescheiterten Eheprojekts zwischen Eberhard IV. von E.-K. und Agnes, der Erbtochter Gottfried IX. von E.-Münzenberg die Herrschaft in den Händen Eberhards IV. wiedervereinigt, der jedoch kinderlos 1535 verstarb. Die Reste der Gft. E.-Königstein hinterließ er dem Sohn seiner Schwester, Gf. Ludwig von → Stolberg-Königstein

Die E.ischen Besitzungen waren in einen beständigen Verpfändungskreislauf eingebunden. Die Sicherung der Erbschaften, die Arrondierung von Besitz, aber oft auch die Bestreitung der laufenden Kosten war nur durch Verpfändungen möglich, die teils erst nach Jahrzehnten wieder eingelöst wurden. Kriegerische Auseinandersetzungen (um 1270 mit der Übernahme des Erbes der älteren Linie, Mainzer Stiftsfehde) oder Gefangenschaft (1303 nach der Niederlage Ebf. Gerhards gegen den Kg.), persönliche Unfähigkeit einzelner Herren (Gottfried VIII., Gottfried IX.) und der Druck der benachbarten Fs.en führten aber zum dauerhaften Verlust von Kernteilen der Herrschaft, beginnend mit Braubach an → Katzenelnbogen im 13. Jh. und kumulierend im 15. Jh., als das Amt Steinheim 1425 an Kurmainz, Teile der Gft. Diez seit 1443 an Kurtrier, ein Viertel am Amt → Butzbach an → Solms 1464, ein weiteres Viertel an → Katzenelnbogen 1478 und die Hälfte des Amtes E. an Hessen (1492) gelangten – um nur die wichtigsten Veräußerungen zu nennen.

Das frühe 13. Jh. zeigt die E. eng verbunden mit den Herren von Bolanden und den Gf.en von Wied. Die Herren wählten ihre Ehepartner fast ausschließlich aus der Schicht der benachbarten Herren und Gf.en, insbes. der Häuser → Isenburg (13. Jh.), → Falkenstein (14. Jh.) und → Nassau (14./15. Jh.). Ausnahmen wie eine Hochzeit mit einer Fs.in, der Gf.in Elisabeth von Hessen, im 13. Jh. begründen sich im Einfluß des Mainzer Ebf.s ebenso die Vermählung mit einem weit entfernten Geschlecht wie die Verbindung Philipps von E. mit einer Gf.in von der Mark 1472 (dazu Spiess).

Quellen

Archivalien finden sich sehr zerstreut vor allem in den Archiven Darmstadt und Marburg (einst E.ische Besitzungen der Lgf.en von Hessen), Wiesbaden, Würzburg, Ortenberg und Magdeburg (Stolberger Erbe). – Eigenbrodt, Karl Christian: Urkundliche Nachrichten von den Dynasten von Eppenstein, in: Archiv für Hessische Geschichte 1 (1835-1837) S. 497-540. – Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium. Regesten zur Geschichte der Mainzer Erzbischöfe von Bonifatius bis Uriel von Gemmingen 742?-1514, hg. von Johann Friedrich Böhmer, bearb. von Cornelius Will, 2 Bde., Innsbruck 1877-86, hier Bd. 2: 1161-1288, hg. von Dems., bearb. von Dems., Innsbruck 1886. – Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289-1353. Abt. I, Bd. 1: 1289-1328, bearb. von Ernst Vogt, Leipzig 1913. Bd. 2: 1328-1353, bearb. von Heinrich Otto, Darmstadt 1932-35. Abt. II, Bd. 1: 1354-1371, bearb. von Fritz Vigener, Leipzig 1913. – Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060-1486, bearb. von Karl E. Demandt, 4 Bde., Wiesbaden 1953-1957 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 11). – Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt. Eppsteiner Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Herren von Eppstein und der Grafen von Eppstein-Königstein (Abt. B 10) 1226-1632, bearb. von Friedrich Battenberg, Darmstadt 1980 (Repertorien, 11); Isenburger Urkunden. Regesten zu den Urkundenbestände und den Kopiaren der fürstlichen Archive in Birstein und Büdingen. 3 Bde., Darmstadt u. a. 1976 (Repertorien ohne Nr.); Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt (Abt. B 9 und F 24 B) im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich 1131-1913, 5 Bde., Darmstadt 1981-1986 (Repertorien, 15); Stolberger Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Fürsten und Grafen zu Stolberg in Ortenberg im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt und im Staatsarchiv Magdeburg 1191-1840, Darmstadt 1985 (Repertorien, 21). – Wagner, Paul: Die Eppsteinschen Lehensverzeichnisse und Zinsregister des XIII. Jahrhunderts, Wiesbaden u. a. 1927 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 8). – Wenck, Helfrich Bernhard: Diplomatische Nachrichten von den ausgestorbenen Dynasten von Eppenstein, Darmstadt 1775.

Auf Literatur speziell zu den Mainzer Ebf.en aus dem Haus E. wurde verzichtet. Bethke, Gerd S.: Main-Taunus-Land. Historisches Ortslexikon, Frankfurt am Main 1996 (Rad und Sparren, 26). – Demandt, Karl E.: Geschichte des Landes Hessen, Kassel 1980. – Demandt, Karl. E.: Der Personenstaat der Landgrafschaft. Hessen im Mittelalter. Ein »Staatshandbuch« Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, 2 Bde., Marburg 1981 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 42). – Falck, Ludwig: Mainz im frühen und hohen Mittelalter (Mitte 5. Jh. bis 1244), Düsseldorf 1972 (Geschichte der Stadt Mainz, 2). – Falck, Ludwig: Mainz in seiner Blütezeit als freie Stadt (1244 bis 1328), Düsseldorf 1973 (Geschichte der Stadt Mainz, 3). – Gerlich, Alois: Könige, Fürsten, Adel und Städte am Mittelrhein und in Franken zwischen Thronstreit und Mainzer Reichslandfrieden 1198-1235, Darmstadt 2001 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 127). – Kessel, Verena: Sepulkralpolitik. Die Krönungssteine im Mainzer Dom und die Auseinandersetzung um die Führungsposition im Reich, in: Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler, hg. von Peter Claus Hartmann, Stuttgart 1997, S. 9-34. – Picard, Berthold: Eppstein im Taunus. Geschichte der Burg, der Herren und der Stadt, Frankfurt am Main 1968. – Pietsch, Walter: Die Entwicklung des Territoriums der Herren von Eppstein im 12. und 13. Jahrhundert, vornehmlich aufgrund ihrer Lehensverzeichnisse, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 12 (1962) S. 15-50. – Schäfer, Regina: Die Herren von Eppstein. Herrschaftsausübung, Verwaltung und Besitz eines Hochadelsgeschlechts im Spätmittelalter, Wiesbaden 2000 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 68). – Spiess, Karl-Heinz: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 1993 (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beiheft 111). – Weinfurter, Stefan: Konflikt und Konfliktlösung in Mainz. Zu den Hintergründen der Ermordung Erzbischof Arnolds 1160, in: Landesgeschichte und Reichsgeschichte. Festschrift für Alois Gerlich zum 70. Geburtstag, hg. von Winfried Dotzauer u. a., Stuttgart 1995 (Geschichtliche Landeskunde, 42), S. 67-83.