MOERS-SAARWERDEN
I.
→ A. Moers.
II.
Das Haus M. folgte den Gf.en von S. in der Reichsstandschaft und in den Lehensverhältnissen zu den Kfs.en von Trier und den Bf.en von Metz, bei den Reichslehen nur in → Falkenstein. Mit dem Erbanfall von Teilen der Herrschaften Mahlberg und Lahr-Mahlberg vergrößerten sich die Reichslehen um Burg und Ort Mahlberg mit zugehörigen Dörfern, Geleits- und Bergregal, Wildbannrechten.
Neu begründet wurden Dienstverhältnisse zu Kurpfalz und Baden.
Die Verteilung des durch den Anfall des S.er Erbes vergrößerten M.er Besitzes zwischen den Brüdern Friedrich, ältester Sohn von M., und Johann regelte beider Vater Gf. Friedrich von M. vertraglich am 12. Mai 1417 in der sogen. Dispositio Friderici und durch Ausführungsbestimmungen vom 23. Okt. 1418.
III.
Friedrich, ältester Sohn von M., Gf. von S., führte einen gevierteilten Schild: rechts oben und links unten einen schwarzen Balken in Gold, rechts unten und links oben den saarwerdischen Doppeladler, als Helmzier den M.er Brackenkopf mit Halsband. Die Ausführungsbestimmungen vom 23. Okt. 1418 verfügten eine Änderung, Johann sollte einen gespaltenen Schild führen, vorne das M.er Wappen, hinten das saarwerdische und dazu die M.er Helmzier (Brackenkopf mit Halsband), so auch belegt für das Jahr 1419. Bald änderte aber Johann das Siegelbild, indem er die beiden Schilde unter der moersischen Helmzier nebeneinander stellte. Eine Mehrung seines Wappens infolge des Erwerbs der Herrschaft Lahr-Mahlberg ist nicht bekannt. Auch sein Sohn Jakob führte zunächst die beiden nebeneinander stehenden Schilde im Siegel. Ein seit Jan. 1448 nachweisbares Typar trug dem Erwerb der Herrschaft Lahr Rechnung durch Auflage eines Herzschildes mit dem Lahrer Wappen (roter Balken in Gold), seit Nov. 1456 wird eine weitere Mehrung erkennbar, dadurch daß der Herzschild nun gespalten ist, vorn der Lahrer Balken, hinten der Mahlberger Löwe. Sein Sohn Nikolaus führte nicht den Lahr-Mahlberger Herzschild, nahm aber auch keine Wappenmehrung infolge des Zuerwerbs der Herrschaft → Finstingen (Fénétrange, Dép. Moselle, Arr. Sarrebourg) vor, obwohl er in der Siegellegende seiner moers-saarwerdischen Titulatur her zu lor vnd vinstingen hinzufügen ließ. Sein Stiefbruder Gf. Johann III. begnügte sich mit dem gevierteilten moers-saarwerdischen Schild ohne Herzschild. Das Siegel seiner Schwägerin Beatrix von → Salm zeigt das vollständige moers-saarwerdische Wappen mit dem Lahr-Mahlberger Herzschild, aber M. und S. in geänderter Wertigkeit, nämlich S. auf dem vornehmeren Platz rechts oben und links unten. Diese Umstellung trug den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung, denn de facto war 1518 die Gft. M. in den Herrschaftsbereich der Gf.en von Wied übergegangen.
An Beisetzungen in der saarwerdischen Erbgrablege im Kapitelsaal der Zisterze Werschweiler sind nur die des Gf.en Johann I. (gest. Juli 1431) und der ersten Gattin Gf. Jakobs I. Anastasia von → Leiningen (gest. 20. Okt. 1452) bekannt. Gf. Johann III. (gest. 1507) wurde im Chor der Kirche in Kippenheim in der Herrschaft Lahr-Mahlberg bestattet (Epitaphienbuch Dors, S. 40).
IV.
Im Sept. 1376 hatte sich Gf. Friedrich von M. mit Walburga von S. vermählt, die Motivation zu dieser Heirat dürfte den politisch-territorialen Interessen von Walburgas Bruder Friedrich, seit 1371 Kfs. von Köln, entsprungen sein. Er regelte auch nach dem Tod seines Bruders Heinrich (gest. 18. Juli 1397) die Nachfolge in der Gft. S., nachdem Heinrichs Sohn Friedrich schon vor dem Vater gest. war. Friedrich von M., Schwager des Kfs.en, beauftragte zunächst seinen ältesten Sohn Friedrich mit der Verwaltung des saarwerdischen Besitzes, erst im Mai 1417 wurden in einer definitiven Erbregelung diesem Friedrich die niederrheinischen Stammlande zugewiesen, die Gft. S. seinem jüngeren Bruder Johann. Die anderen Brüder waren schon früher mit geistlichen Pfründen ausgestattet worden. Dietrich war 1414 seinem Onkel Friedrich von S. in der Kölner Kurwürde gefolgt.
Johann ehelichte zwischen Dez. 1419 und Mai 1420 Adelheid von Hohengeroldseck und eröffnete sich dadurch die Anwartschaft auf ein umfangr. Erbe im Oberrheingebiet. Adelheid sollte das gesamte Erb- und Lehengut ihrer Familie erben, einschließlich aller Pfandschaften, ihre jüngere Schwester nur die Fahrhabe sowie Wittum und Morgengabe der Mutter. Der Erbfall trat im Frühjahr 1426 ein. Fünf Jahre später fiel Gf. Johann I. in dem Lothringer Erbfolgestreit zwischen Anton von Vaudémont und René von Anjou-Bar. Sein Sohn Jakob I. ist im Sept. 1442 handlungsfähig, er vermählte sich um die Jahreswende 1447/48 mit Anastasia von → Leiningen, nach deren Tod (gest. 20. Okt. 1452) mit Kunigunde, Tochter des Eberhard Truchseß von → Waldburg. Nikolaus, das einzige Kind aus erster Ehe, wurde 1457 mit Barbara von → Finstingen-Schwanenhals verlobt. Damit eröffneten sich Aussichten auf Einbeziehung der Herrschaft Diemeringen und von Teilen der Herrschaft → Finstingen in das moers-saarwerdische Territorium. Im März 1465 urkundete Nikolaus erstmals in Angelegenheiten der Gft. S., im Nov. 1468 fiel seiner Frau nach dem Tode ihres Vaters das Finstinger Erbe zu. Gf. Jakob I. leitete zu Lebzeiten die Nachfolge seiner beiden Söhne aus zweiter Ehe Johann und Jakob in Lahr und Mahlberg ein. Nach seinem Tod (gest. 1483) übernahm aber nicht wie von ihm gewünscht Kfs. Philipp von der Pfalz die Vormundschaft, sondern Nikolaus, ihr Stiefbruder. Nachdem beide Söhne Gf. Jakobs 1486/87 aus der Vormundschaft entlassen worden waren, übertrug im Jan. 1488 Nikolaus die Gft. S. seinem Stiefbruder Johann III., entsagte in den folgenden Monaten dem weltlichen Stand und trat in das Straßburger Domkapitel ein. Seine Gattin Barbara starb zwischen 1492 und 1494. Ihr Finstinger Erbe fiel gemäß früherer vertraglicher Vereinbarung an ihre ältere Tochter Johanna.
Im Gegensatz zu Vater, Stiefbruder und Großvater war Johann III. stärker mit dem niederrheinischen Zweig seiner Familie verbunden. Gf. Vinzens von M. und sein Enkel Bernhard standen in Opposition zu Maximilian von Habsburg als Nachfolger in den burgundischen Niederen Landen. Um die Konfiskation ihrer Güter zu vermeiden, hatte Vinzens 1493 dem Gatten seiner Enkelin Gf. Wilhelm von Wied die Gft. M. unter Vorbehalt späteren Rückerwerbs übergeben, 1498 aber dies widerrufen. Gf. Johann III. von M.-S. unterstützte seinen jungen Verwandten Bernhard von M.-M. bei der Rückgewinnung der Gft. M. Ehe dies gelungen war, starb Bernhard im Sommer 1501. Er soll vor seinem Tod erklärt haben, Johann III. von M.-S. sei sein alleiniger Erbe. Dem S.er stand die Nachfolge in M. zu aufgrund der Dispositio Friderici von 1417, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Gft. M. Allod und nicht Lehen von Kleve war. Johann III. sah in seinen letzten Lebensjahren seine vornehmlichste Aufgabe in der Behauptung und Sicherung des Besitzes von M. Er war verh. mit Anna von dem Berge seit 1. Febr. 1490. Sein einziges Kind aus dieser Ehe, Katharina, vermählte er 1507 als Sechzehnjährige mit Gf. Johann Ludwig von → Nassau-Saarbrükken, wenige Wochen später starb er.
Johanns jüngerer Bruder Jakob II. hatte nach Erreichung der Volljährigkeit nur kurz gemeinsam mit Johann in der Herrschaft Lahr-Mahlberg regiert, im Okt. 1490 schon seinen Anteil seinem älteren Bruder Johann übergeben unter Vorbehalt einer standesgemäßen Ausstattung und seiner Nachfolge in Lahr-Mahlberg und S., falls Johann keine männliche Erben hinterlassen sollte. Dieser Fall trat im Herbst 1507 ein.
Jakob konnte sich in der Gft. M. behaupten, bis sie am 14. Sept. 1510 von Gf. Wilhelm von Wied gewaltsam in Besitz genommen wurde.
Gf. Johann Ludwig von → Nassau-Saarbrükken, Gatte der Katharina von M.-S., beanspruchte bald nach dem Tode seines Schwiegervaters Gf. Johanns III. eine Beteiligung an der Gft. S. Im Febr. 1513 wurde ihm in einem von Hzg. Anton von Lothringen vermittelten Vergleich die Hälfte der Metzer Lehen und der im Hochstift Metz und Hzm. Lothringen gelegenen Eigengüter zugesprochen. Im Nov. 1513 vermählte sich Jakob II. mit Beatrix, Tochter des Gf.en Johann IV. von → Salm. Die Ehe währte nur ein knappes Jahr, am 22. Okt. 1514 wird Jakob bereits als tot erwähnt. Aus der kurzen Ehe war der Sohn Johann Jakob hervorgegangen, bei dem sich aber bald zeigte, daß er wg. Geistesschwäche die Regierungsgeschäfte nie würde übernehmen können. Johann Ludwig von → Nassau-Saarbrücken wurde schon am 29. Nov. 1514 von Ks. Maximilian zu seinem Vormund bestellt, mußte aber dessen Mutter auf Drängen eine Beteiligung an der Vormundschaft zugestehen. Mit dem Tod des Mündels im April 1527 erlosch die Familie M.-S. im Mannesstamm.
Quellen
Die in S. und Lahr/Mahlberg lagernden Archivalien gelangten zunächst in das nassauisch-saarbrückische Archiv, unterlagen dann im 19. Jh. der Aufteilung nach Pertinenzgesichtspunkten unter den staatlichen Archiven in Wiesbaden, Koblenz, Karlsruhe, Metz und Straßburg, vgl. Herrmann, Hans-Walter: Zur nassauisch-saarbrückischen Archivgeschichte und dem Versuch der Bildung eines Überlieferungsschwerpunktes im Landesarchiv Saarbrücken, in: Archivalische Zeitschrift 75 (1979) S. 34-60.
Literatur
Genealogia oder Stammregister der durchläuchtigen hoch- und wohlgeborenen Fürsten, Grafen und Herren des uhralten hochlöblichen Hauses Nassau samt etlichen konterfeitlichen Epitaphien kolligirt, gerissen und beschrieben durch Henrich Dorsen, Malern von Altweilnau Anno 1632, hg. von der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V., Saarbrücken 1983 (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, 9). – Wilbert, Jean-Louis/Schwartz, Jean-Louis: L'Église collégiale Saint-Blaise de Sarrewerden, Saverne 1987 (Pays d'Alsace, 138).