Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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RESIDENZ UND STADT

Die auffällig enge Verbindung von Res. und Stadt ist zunächst eine räuml. Wo sie nicht in oder an einer Stadt entsteht, folgt rasch die Stadtbildung der Res., wie das Beispiel Wolfenbüttel zeigen kann. Zeitgenöss. Utopien in Literatur und Kunst (u. a. Albrecht Dürer) können sich die Res. ohne Stadt nicht vorstellen. Was in solchen Darstellungen anklingt, sind neben der Notwendigkeit großzügiger und differenzierter Unterbringung des Hofes mit seinen vielfältigen funktionalen und sozialen Abstufungen die Erfordernisse umfängl. Zurüstung, die Option für die Entfaltung eines festl.-repräsentativen Hoflebens sowie die Idee eines herrschaftl. Kosmos, der Herrscher und Beherrschte harmon. zusammenfügt. Histor. Abbildungen spiegeln solches in eindrückl. Weise (Abb. 21 und 22), indem sie die Stadtsilhouetten die herausragenden bürgerl. und fsl.-adligen Bauten (Kirchen, Türme, Kl. sowie Res. und Adelshöfe) hinter gemeinsamer Mauer miteinander verbunden erscheinen lassen. Das auf uns gekommene baul. Gefüge und Architekturbild vieler Städte bestätigt heute noch diese prägende enge Beziehungssituation, so daß Hartmut Boockmann in solchen Zusammenhängen zu Recht von der »Stadt als Residenz« spricht.

RÄUMLICHES GEFÜGE

Zunächst stark geprägt von der topograph. Polarität von Stadt und Burg, die zumeist den Ausgangspunkt der Entwicklung darstellt, beobachten wir sehr bald einen fsl. Bau- und Gestaltungswillen, der sich nicht auf den Ausbau der Burg zur Res. oder ihren Neubau beschränkt sondern auf Anlage und Architektur der Stadt sichtbar übergreift, wie das Beispiel Dresden verdeutlicht (vgl. Abb. 23 und 24). Systemat. angelegte Städte wie etwa Wolfenbüttel, die ihren Ausbau von Beginn an mit Residenzbildung und -ausbau des Fs.en verbinden, oder nach schwerster Zerstörung der Wiederaufbau einer Stadt wie Mannheim können als konsequente Vollendung dieser Bestrebungen verstanden werden, in dem sie zentral auf den Residenzbau ausgerichtet sind (Abb. 25).

Doch nicht nur der baul. Gesamteindruck spiegelt diesen Befund wider: zunehmend ist die Stadt durchsetzt mit Bauten, die den Bedürfnissen des Hofes und der adligen Gesellschaft dienen, die ihm in die Stadt folgt. Das gilt für Verwaltungs- (u. a. Kanzlei und Gericht) und Versorgungsbauten (u. a. Getreidespeicher, Abb. 26) ebenso wie für Kirchen, die nicht selten zu Stiftskirchen umgewandelt und als Ort fsl.-adliger Memoria und Repräsentation genutzt werden (Abb. 27). Stifterbilder wie der dreiflüglige Cranach-Altar in der Weimarer Stadtkirche (Abb. 28) zeigen die Präsenz des Fs.en Friedrichs des Großmütigen mit seiner Familie inmitten der städt. Gemeinde ebenso wie das Grabdenkmal des ritterl. gerüsteten Henneberger Gf.en Otto IV. von Peter Vischer in der Pfarrkirche von Römhild (Abb. 29); nicht überall hat man wie in Ingolstadt für solche Zwecke eigens eine zweite Pfarrkirche errichtet, wo dem Andenken ihres Begründers Hzg. Ludwig dem Gebarteten eine einzigartige Memorialanlage geschaffen werden sollte (Abb. 30). Ebenso wenig bürgerl. sind die repräsentativen Wohngebäude für die hohen Bediensteten des Hofes (Abb. 31), und mehr noch sprengen die prächtigen Stadthöfe des immer zahlreicher an den fsl. Hof gezogenen Adels (Abb. 32) das bürgerl. Gepräge der Stadt (vgl. Abb. 33 und 34). Und was wir für die fsl.-adlige Repräsentation im städt. Kirchenraum beobachten, gilt auch für die Nutzung des öffentl. Stadtraumes, denn hier wird exklusiv turniert (Abb. 35) und gefeiert, die Häuser fungieren als mietbare Logen, die sich die adlige Gesellschaft durchaus etwas kosten läßt. Festl. Einzüge des Fs.en sowie Prozessionen befestigen darüber hinaus stets neu symbol. die herrschaftl.-residentielle Inanspruchnahme der Stadt durch Einschluß ihrer wichtigsten Bauten, Straßen, Quartiere und Plätze. Wie sehr fürstlicherseits Stadt und Res. in eins gesehen und gesetzt werden, zeigen auf beinahe idealtyp. Weise Nord- und Südansicht des Georgenbaus des Dresdner Schlosses, dessen beiderseitigen Portale mit fsl. (!) Bildprogramm zugleich das Tor in die Stadt bilden (Abb. 36); Res. ist schließl. auch die Stadt, so könnte man meinen.

Jedoch kann solches nur als Momentaufnahme einer Entwicklung verstanden werden, die keineswegs einer eindeutigen Chronologie unterliegt und auch im baul. Gefüge Zeugnisse deutlich anhaltender Gegensätzlichkeiten beider Sphären bietet. Davon zeugen zuallererst die vielfach beobachtbare Abschottung des höf. Bezirks von der Stadt durch Mauerbau (Abb. 37) oder die nicht selten innerhalb der städt. Mauer als Zwingburg angelegten Residenzbauten mit ihrer ausgerechnet gegen die Stadt gerichteten architekton. Drohgebärde (Abb. 38), aber auch die durch denkmalpfleger. Mühe gesicherte Ruine des Deutschordensschlosses in Thorn, deren planmäßige Zerstörung seitens der Stadt (man hat diejenigen Bauteile, die zur Stadtbefestigung dienen konnten, stehen lassen, Abb. 39) belegt ist, verbieten eine harmon. Bildzeichnung. Und auch die genuin städt. Bauten wie Rathaus, Turm und Ratswaage können als architekton. Gegensignale verstanden werden. In Dresden hat sich der Fs. (wenn auch lange erfolglos) um den Abriß des Rathauses auf dem alten Marktplatz als Symbol städt. Autonomieanspruchs bemüht, und in Wolfenbüttel hat der Rat sieben Jahre kämpfen müssen, um schließlich den Bau der Ratswaage am zentralen Marktplatz dem Fs.en abzutrotzen.

INFRASTRUKTUR

Funktional ist es zuvorderst ihre Infrastruktur, welche die Stadt für den fsl. Hof attraktiv macht. Wichtige Faktoren sind hier städt. Warenproduktion und Dienstleistungen sowie Markt und Messe für die tägl. Versorgung und regelmäßige höf. Festlichkeit, die darüber hinaus – neben dem erwähnten Bedarf für das Personal – beachtl. Raumressourcen für die Unterbringung von Gästen erforderl. macht, wie sie nur die Stadt bieten kann. Untersuchungen zeigen, daß der spätma.-frühneuzeitl. Hof mehrere hundert Bedienstete umfassen konnte; selten nur werden es am fsl. Hof unter hundert gewesen sein. Das höf. Fest konnte dann immer wieder leicht über tausend und weit mehr Geladene mit ihrem Gefolge in die Stadt ziehen. Der Immobilienmarkt, der ohnehin durch residenzspezif. Bevölkerungsentwicklung (s. u.) eine eigene Dynamik und Ausprägung entfaltet, spiegelt die Bedeutung auch solcher Aspekte deutlich wider, sowohl, was Kauf und Verkauf betraf als auch bei überproportional steigender Mieterzahl die steigenden Mietspiegel. Ohne die Stadt war an herrschaftl. Lebensgestus, höf. Prachtentfaltung und damit verbundene Propaganda nicht zu denken.

WIRTSCHAFTLICHER UND SOZIALER WANDEL

Rasch deutlich wird eine wirtschaftl. Dimension der engen Beziehung zwischen Res. und Stadt, von der regelmäßig auch die Stadt aufs ganze gesehen profitierte, wuchsen doch nachweisl. Handel und Gewerbe sowohl quantitativ als auch qualitativ durch verstärkte regelmäßige Nachfrage. Insbesondere ein verstärkter Konsum von Luxusgütern, an dem sich nicht nur der Hof selbst, sondern in erhebl. Maß auch der auf diesen bezogene Adel zunehmend beteiligte, besaß eine residenztyp. Dynamik. Die Konsumgewohnheiten des fsl. Hofes wirkten in Folge aber auch vielfach spürbar auf die bürgerl. Lebenswelt der städt. Elite zurück. Ökonom. ebenso in Anschlag zu bringen ist darüber hinaus ein auffällig häufig zu beobachtendes beschleunigtes Bevölkerungswachstum durch Zuzug in die Stadt auf Grund gestiegener Nachfrage nach handwerkl. Produktion und Dienstleistungen. Was wir beobachten können, ist eine zunehmende Ausdifferenzierung von Handwerk und (Dienstleistungs-)Gewerbe, die eindeutig auf den Bedarf des Fürstenhofs ausgerichtet ist.

In Hinblick auf das Bevölkerungswachstum ist zu beobachten, daß dabei der Anteil der vom Hof wirtschaftl., rechtl. und kulturell abhängige Bevölkerungsgruppe immer größer wird; auch die Hofgesellschaft selbst, die Anzahl der Hofleute, wächst folgenreich, worüber weiter unten noch zu handeln ist. Erste Untersuchungen über Vermögenslagen zeigen darüber hinaus einen rasch wachsenden Kreis von Aufsteigern, deren Milieumobilität bes. augenfällig und oft nur im Zusammenhang mit dem Hof in der Stadt zu erklären ist. Hier werden in ersten Spuren spezif. Sozialverhältnisse einer entstehenden urbanen Residenzgesellschaft mit ihrem spezif. Webmuster und Anforderungsprofilen sichtbar, deren Wirkung auf Politik und Kultur von Stadt und Res. ganz offensichtl. ein Spezifikum darstellen. Die Residenzfunktion als sozialer Katalysator wird erkennbar und personalisiert faßbar: soziale Netzwerke, eine bes. Art von Nepotismus und Patronage gehören dazu, aber auch eine bes. Bildung und Akademiesierung sowie eine ausgeprägte geograph. Mobilität.

ADEL UND BÜRGERTUM

Solche Zusammenhänge und vielerlei andere förderl. Partizipation (festl. Turnier, Prozessionen, Messen, gegenseitige Einladungen etc.) dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir es mit zwei unterschiedl., streng voneinander getrennten sozialen Formationen und rechtl. Sphären mit je eigenen Ausprägungen und Identitäten zu tun haben, deren Integrität nicht zuletzt in der strikten Abgrenzung gegenüber der jeweils anderen begr. lag. Der herrschaftl.-hierarch. strukturierten höf. Lebenswelt mit dem Fs.en als Souverän trat die genossenschaftl.-egalitär organisierte Bürgerschaft gegenüber, und für beide gab es kein überwölbendes Konzept eines verbindl. organisierten Miteinanders. Vielmehr beobachten wir hier von Beginn an ein sehr abwechslungsreiches Ringen der Kräfte mit je unterschiedl. Interessenlagen, die den Autonomieanspruch der Stadt gegenüber fsl. Herrschafts- und Gestaltungswillen auch bei fsl. Dominanz jederzeit deutlich erkennen lassen. Nicht immer konnte sich der Fs. halten und mußte sich dem städt. Emanzipationsstreben zumindest zeitw. beugen. Die Welfenstädte Braunschweig und Lüneburg stehen ebenso dafür wie Köln und Mainz, deren Bf.e allein ihr geistl. Amt noch in der Stadt wahrnehmen durften.

KONFLIKTEBENEN

Die Konflikte entzündeten sich im wesentl. an Fragen des (Bürger)Rechts, der Gerichtsbarkeit, betrafen die freie Ratswahl, Wehrautonomie, Regeln und Schranken der Bürgeraufnahme, Polizeiaufsicht (Bau-, Brau- und Schankwesen, soziale Disziplinierung etc.), Amtseinsetzungen (Hospital, Schule etc.), Abgaben und Steuern, Freiheiten (Zins, Brau- und Schankrechte etc.) und Patronatsrechte in den Pfarrkirchen. Selbst dort, wo die fsl. Herrschaft sich konfliktlos durchsetzte und ungefragt blieb wie in Kleve, wo der Rat kein eigenes Rathaus besaß, im gfl. Gebäude seine Sitzungen abhielt und freiwillig auf eigene Kosten den Immunitätsbezirk der Stiftsfreiheit durch eine Mauer sicherte und schließlich ausdrückl. verschriftlichte, daß er die Residenzherrschaft der Gf.en begrüße, traten regelmäßig massive Spannungen und Interessengegensätze auf und wurde bürgerl. Selbstbewußtsein nicht ausgelöscht. Aber andererseits auch dort, wo auf Pergament und Papier die wesentl. Rechte zum Erhalt städt. Autonomie erhalten blieben wie in Dresden, verschieben sich die Gewichte einer zunächst bürgerl.-genossenschaftl. organisierten Kommune, die nur als solche zunächst entstehen und wachsen konnte, spätestens zu Beginn des 16. Jh.s zu einer aristokrat.-herrschaftl. Verfassungswirklichkeit. Besonders deutlich wird der Verlust bürgerl. Autonomie freilich dort, wo im Zuge von Residenzbildung und herrschaftl. Gestaltungstätigkeit bürgerl. Rechte gänzlich aufgehoben wurden, wie bspw. im Fall Altendresdens, wo 1549/50 gar die Gemeinde ihre Selbstständigkeit mit der auf Befehl des Kfs.en Moritz erfolgten Inkorporation der Stadt in die Gewalt des Dresdner Rates ganz einbüßte, und dies ungeachtet verbrieften Weichbildrechtes und des Protestes von Rat und Bürgern. Und dort, wo der Fs. gleichsam im Handstreich die eben noch selbstbehauptete Stadt Mainz einnimmt, kommt es zu einem regelrechten Elitenaustausch, der die soziale Struktur stark zugunsten des adligen Bevölkerungsanteils verschiebt. Die gravierenden wirtschaftl. Folgen, die damit einhergehen, lassen sich besser noch für Berlin-Cölln ausmachen, wenn wir die mit der handstreichartigen Eroberung und Residenznahme der Hohenzollern einhergehende Herauslösung aus dem Kernverband der hans. Städte konstatieren.

GEWINN UND VERLUST

Aus fsl. Sicht gab es, wie deutlich geworden sein wird, keine Alternative für die Verbindung mit der Stadt. Ledigl. Risiken galt es abzuschätzen, zu minimieren und zum Teil in Kauf zu nehmen. Solche Risiken lagen grundsätzl. im Konzept fsl. Stadtförderung überhaupt begr., denn sie förderten mit dem Zugeständnis genossenschaftl. Verbindung und durch Privilegierungen bürgerl. Macht und Selbstbewußtsein, provozierten Emanzipationsbestrebungen, die ihre Erfolge auch in städt. Bündnispraxis gründeten. Autonomiekonflikte waren die Folge und führten zuweilen zu schmerzhaften Niederlagen und Vertreibungen, was insbes. gegenüber geistl. Residenzherrschaft wirksam wurde. Stets aber gab es für den Fs.en die Chance zur Neugründung oder zum Ortswechsel. Im tägl. Geschäft war er konfrontiert mit konkurrierenden Systemen und Organisationsprinzipien, die nicht immer ohne Reibungsverluste zu integrieren waren.

Für die Stadt ergibt sich entgegen bisheriger Forschung ein ambivalentes Bild. Gewiß profitieren die Bürgerschaft und andere Stadtbewohner vom fürstlicherseits geförderten Ausbau, von ökonom. Impulsen und Innovationen, die der Hof als Groß- und Luxuskonsument provoziert, was sich auch auf kultureller Ebene auswirkt. Überhaupt kann von verbesserter Lebensqualität durch Konsumgüter- und Dienstleistungsimporte, an denen die Bürger teilhaben, gesprochen werden. Ohne die Sogwirkung der Hofhaltung wären sie nur schwer und teurer zu ermögl. gewesen. Weiterhin dürfte oft eine verbesserte Lebensqualität und -sicherheit durch fsl.-höf. initiierte Infrastrukturmaßnahmen und Prävention (u. a. Wasserversorgung, Apotheken, Bau- und Feuersicherheit) mit verbucht werden; und hinsichtl. Unterhaltung und Erlebnis bedeutete das Schauen und Teilhaben an höf. Pracht, Festlichkeit und Unterhaltung (Turnier, Tierhatz [Abb. 40], Schauspiel und Gaukelei, Musik, Schaustellung usw.) ebenfalls erhöhte Lebensqualität.

Mit den Vorteilen sind jedoch ebenfalls Risiken und große Gefährdungen auszumachen, wie sie bspw. der schleichende oder auch plötzl. und mit Zwang erfolgte Elitenaustausch darstellt und überwiegend als Krise erfahren wird. Dazu gehören sowohl soziale und ökonom. Verdrängungsprozesse (Problem des residenzspezif. Zuzugs fremder Eliten, Handwerker usw.) als auch kulturelle Konkurrenzen mit den Mitgliedern der Hofgesellschaft. Nicht selten stellt sich auch die Frage des Verlusts bürgerl. Identität, wenn bspw. ein Ratsmitglied zugl. als kfsl. Kammersekretär fungiert, selbst Sohn eines Kammerdieners ist und alle seine Kinder im höf. Milieu ausbilden und heiraten lässt. Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus die enormen Belastungen durch Anwesenheit des Hofes, durch Kostenauferlegung im Zuge des Residenz- und Festungsbaus, die im Falle des Krieges Angriffe auf sich ziehen würden. Schließlich ist, im Blick auf die subtilen aber äußerst wirksamen Formen symbol. Handelns, der Verlust von symbol. Verfügungsräumen zu bedenken, wenn anstelle der städt. fsl. Wappen zu zeigen sind.

RESIDENZSTADT ALS SONDERTYP

Bedenkt man die bei hinreichender Standortkontinuität vom Hof bei allen Konfliktlagen doch stattfindenden vielschichtigen Integrationsprozesse, lassen diese aus den Systemen Stadt und Res. zweifellos einen urbanen Sondertyp – die Residenzstadt – entstehen, der mit wenigen Stichworten zu charakterisieren ist und sowohl die Vermischung zweier Rechtssphären (akzidentiell) und zweier sozialer Sphären mit sich bringt. Keine anderer Stadttyp kennt die Hofleute mit Bürgerrecht und zugl. Bürger im Hofdienst, Hofhandwerker in städt. Innungen und städt. Handwerker bei Hofe; kennt Bau und Erbe von Immobilien im Weichbild der Stadt durch Hofbedienstete; kennt die Einbindung der Bürger und ihres Rats in das Hofzeremoniell und die Stiftungstätigkeit von Fs. und Hof; kennt die Grablege des Fs.en und fsl. Familienmitglieder in Stadtkirchen; kennt die Bestattung von Hofbediensteten auf städt. Begräbnisorten, in bürgerl. dominierten Kl.n und Stadtkirchen; kennt v. a. aber eine weitgehende Elitenverschränkung auf der Ebene von Stadtrat, Bürgermeisteramt, hohen Hofämtern, die Praxis gegenseitiger Patenschaft und Heiratsverbindungen. Bemerkenswert dabei ist, daß Stadt und Res. ungeachtet aller Integrationsprozesse ihren Eigencharakter (recht., polit., ökonom., sozial und kulturell) bewahren.

→ vgl. auch Farbtafel 98; Abb. 19, 106, 110, 138, 139, 174

Quellen

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