Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Niederlande

Die ndl. Territorien, die der Habsburger Karl V. in der ersten Hälfte des 16. Jh.s unter seiner Herrschaft vereinigt, hatten bereits seit dem 10. Jh., als sie gemeinsam zum Hzm. (Nieder-)Lotharingen gehörten, ihre je eigene Entwicklung durchgemacht. Die politische Einheit, die um 1530 aus all diesen Fsm.ern gebildet worden war, war in hohem Maße künstlich. In physisch-geogr. Hinsicht gab es große Unterschiede. Neben den bezeichnenden niedrig gelegenen Landen im W, dem Delta der großen Flüsse Rhein, Maas und Schelde, gab es die mergel-^^ und waldreichen, aber unzugänglichen Ardennen im SO und die flachen sandigen Landschaften in der Mitte und im NO. Neben den bereits früh genutzten Kleiländereien existierten in den Niederlanden weite Fehngebiete, die erst nach dem Jahr 1000 landwirtschaftlich genutzt wurden. Ländliche und dünnbesiedelte Gebiete wie die Drenthe und die Veluwe kontrastierten stark mit den in gesamteurop. Hinsicht stark urbanisierten Gebieten wie Flandern mit seinen Metropolen Gent und Brügge, Brabant und Holland. Die Sprachengrenze zwischen romanischen und germanischen Sprachen trennte die frz.sprachigen von den ndl. Ländern, mit dem zentral gelegenen Hzm. Brabant als dem wichtigsten zweisprachigen Fsm. Die Grenzziehung zwischen Frankreich und dem Römischen Reich war entscheidend dafür, daß der französischsprachige Hennegau zum Reich gehörte, während das überwiegend nld.sprachige Flandern ein Lehen Frankreichs war. Die Gliederung der Kirchenprovinzen trennte schließlich zwischen den Bm.ern Utrecht und Lüttich, die Suffragane von Köln waren, und Cambrai und Doornik/Tournai, die von Reims abhingen. Am deutlichsten kam die Kleinteiligkeit und Zerschnittenheit der Niederlande bei den Fsm.ern zum Ausdruck, die ab dem 12. Jh. in diesem Gebiet entstanden. Territorien wie Flandern, Brabant, Hennegau, Holland und Seeland im W und Geldern, → Limburg, Luxemburg und Namur im O hatten um 1500 eine mehrhundertjährige Geschichte der Selbständigkeit mit zahlr. untereinander geführten Konflikten hinter sich. Bei den Auseinandersetzungen spielten auch die Fs.bm.er Lüttich und Utrecht eine aktive Rolle ebenso wie die friesischen Lande, die sich seit dem 13. Jh. einer fsl. Landesherrschaft entzogen.

Die Territorien selbst waren entstanden aus kleineren Einheiten und bildeten noch im Spät- MA einen Flickenteppich von Gebieten und Rechten. In der Zeit von 1000 bis 1300 hatten einzelne hochadlige Familien sich mit Hilfe von Heiraten und schlichter Gewalt zu autonomen Landesherrn zu machen verstanden, die der zentralen Macht (dem Römischen Ks. und für den größten Teil Flanderns dem frz. Kg.) allenfalls eine rituelle Lehntreue schworen und mehr als einmal damit Erfolg hatten, die benachbarten Fs.bm.er an ihre Verwandten oder Freunde zu bringen. Ihre Machtgebiete bestanden aus verschiedenen Rechten und Besitzungen, die teils wie z. B. beim Fs.bm. Lüttich oder bei der Gft. Geldern (später Hzm.) stark zersplittert und unzusammenhängend blieben. Die faktische Macht der Landesherrn blieb abhängig von ihren Beziehungen zu den kleineren Herren.

Viele der Adligen, die über Großgrundbesitz als Eigentum verfügten, waren bei der Entstehung der Landesherrschaften unter die Botmäßigkeit der Gf.en und Hzg.e geraten. Sie hielten ihre Ländereien in der Folge als Lehen, die ihnen von den neuen Landesherrn verliehen wurden, und wurden mit mehr oder minder Erfolg von diesen im Zaum gehalten durch ein subtiles Wechselspiel von Begünstigungen und Zwangsmaßnahmen, in zunehmendem Maße auch durch ein gemeinsames Agieren der Landesherrn mit den Städten. So wurden die nach Autonomie strebenden Herren von Grimbergen im sog. Grimbergschen Krieg 1139-1159 durch die Gf.en von Löwen als politischer Machtfaktor ausgeschaltet. Die selbständigen Herren von Voorne, Strijen und Putten sahen sich im (evtl. bereits vor dem) 13. Jh. genötigt, Lehnsleute des Gf.en von Holland zu werden, auch wenn sie auf einzelnen Feldern (Kriegsdienst, Steuerleistung) eine gewisse Autonomie behielten. Manchmal wurde die Selbständigkeit der Adligen durch dynastische Probleme beendet, wie es bspw. für die selbständige Gft. → Looz (Loon) zutrifft, gelegen im heutigen Belgisch-Limburg um → Borgloon und Hasselt, die 1366 durch den Lütticher Fs.bf. annektiert wurde. Der letzte Gf. von Loon war 1336 kinderlos verstorben, und die neue Dynastie konnte sich nicht durchsetzen. Nachfolgeprobleme der kleinen Herren waren verantwortlich für das Wachstum der großen Herrschaften.

In Grenzgebieten boten die selbständigen Adligen und kleineren Fs.en lange Widerstand. Zwischen Flandern, Brabant und Hennegau waren im 13. Jh. u. a. die Herren von Oudenaarde, Petegem und → Edingen (Enghien) aktiv, und zwischen Holland und Brabant verstanden es die Herren von Breda und Heusden, ihre Machtstellung zu wahren. Die Unterwerfung der Herren von Arkel, deren Machtgebiet zwischen Holland und Geldern eingeklemmt war, erforderte einen langen, teuren Krieg (1401-1412). Auf der Grenze zwischen Geldern und Brabant konnten sich mehrere Herren halten wie die Gf.en von Cuyk und Megen. Der Deutsche Orden besaß dort die Herrschaft Gemert als Reichsherrschaft. Auch der Adel im entfernten Friesland wußte sich mit Erfolg gegen die landesherrlichen Ansprüche der holländischen Gf.en und anderer zu wehren, doch bedeutete dies zugl., daß keine der friesische Adelsfamilien reich genug war (Cammingha, Donia, Harinxma, Juwinga, Sjaerda, u. a.), um die anderen zu übertreffen. In Friesland gab es eine Fülle kleinerer Burgen mit Wohntürmen, aber keine ausgebauten größeren Burganlagen.

Innerhalb der meisten Landesherrschaften befanden sich Herren, die sich vor ihren adligen Standesgenossen durch eine bes. Machtfülle auszeichneten. Diese beruhte zu einem Teil auf dem Umfang und der Fülle ihrer herrschaftlichen Titel. Allg. gesprochen blieb der Eigenbesitz an Grund und Boden in den östlichen Landschaften entscheidender als in den westlichen. In Flandern waren die Bauern nur zu Fuhrdiensten und anderen leichteren Dienstleistungen verpflichtet. In Luxemburg hingegen waren sie zur Bestellung der landesherrlichen Ländereien und zur Erntearbeit gezwungen. In → Limburg hatte der Herr beim Tod eines Bauern noch das Recht auf das beste Pferd aus dem Nachlaß. Auch hatten einige Herren das Recht zur Zustimmung zur Eheschließung ihrer Leute. Die Burgen dieser Herren, die zudem noch Patrone der örtlichen Kirchen waren, bildeten die Zentren der dörflichen und kleinstädtischen Gemeinschaften.

In vielen Fsm.ern wurden einige Herren als barones oder baenroetsen (frz. bannerets, dt. Bannerherren) bezeichnet. Im Hzm. Brabant waren es zu Beginn des 15. Jh.s keine 20, so die Herren von → Horn, Gaasbeek, Diest und Wittem. In Geldern galten einige Herrschaften (u. a. Borculo, Bredevoort, Wisch, → Bergh und Lathum) als bannerheerlijkheden (Bannerherrlichkeiten, Bannerherrschaften). In Flandern hießen sie pairies (Boelare, Eine, Pamele und Cysoing). In Flandern besaßen auch die Bgf.en in den Kastellaneien eine machtvolle Stellung, auch wenn die Bedeutung ihres Titels im Laufe des SpätMAs abgenommen zu haben scheint.

Einige mächtige Herren stammten von Ministerialenfamilien ab, die ihre Macht ursprgl. ganz dem Fs.en zu verdanken hatten. Auch sie verstanden es, sich ansehnliche Machtgrundlagen zu verschaffen, insbes. diejenigen Adligen, die zur Grenzsicherung eingesetzt worden waren. Ein Beispiel hierfür sind die Herren von Kuinre, die mitunter den Gf.entitel führten, und die ursprgl. Ministerialen des Bf.s von Utrecht waren. Sie konnten von ihrer Burg an der Mündung der IJssel aus den Verkehr der IJsselstädte kontrollieren. V.a. im 14. Jh. waren sie für ihre Raubzüge auf der Zuiderzee berüchtigt. Der Erfolg von solchen Ministerialen war u. a. davon abhängig, ob sie in der Lage waren, verschiedene Fs.en gegeneinander auszuspielen. Oft boten sie ihre Burg einem benachbarten Fs.en als Lehen an. So wurden die zum Stift Utrecht gehörenden Ministerialen van Amstel, von denen die Herren von → IJsselstein abstammten, für ihre Burg Ouderkerk a.d. Amstel Lehnsmannen der Gf.en von Holland. Überdies zogen solche Familien ihre Bedeutung aus einer erfolgreichen Heiratspolitik, durch die sich ihr Besitz vergrößerte und über unterschiedliche Länder erstreckte. Die Herrn von Abcoude bspw. erwarben im 14. Jh. nicht nur das Utrechter Stift Wijk bij Duurstede, sondern auch das holländische Putten und Strijen und die wichtige Brabanter Herrlichkeit/Herrschaft Gaasbeek.

Im allg. war die Heiratsstrategie von ausschlaggebender Bedeutung für das Zustandekommen größerer Vermögen und mächtigerer Positionen. So konnten die Herren von → Egmond dank ihrer strategischen Heirat zu Beginn des 15. Jh.s erst das Erbe der Herren von Arkel und darauf 1423 sogar den freigewordenen Titel des Hzg.s von Geldern beanspruchen, mit bes. Erfolg im zweiten Fall. Auch die umfangr. Besitzungen, die sie im 16. Jh. in den südlichen Niederlanden erwarben, gewannen sie durch eine geschickte Heiratspolitik. Solche Heiraten sorgten stets für eine Verlagerung des Grundbesitzes. Einige Beispiele hierfür: Die Heirat des holländischen Adligen Otto van Polanen (van der Lek) mit der aus Geldern stammenden Sophia van den Bergh führte 1416 zum Erwerb der Herrlichkeit → Bergh im geldrischen Viertel Zutphen, wohin anschl. der Hauptsitz verlegt wurde. Nach dem Tod Jasper van Culemborgs 1504, der durch seine Heirat das umfangr. Erbe seines Großonkels Frank van Borssele erlangte, so u. a. die Herrlichkeit Hoogstraten, ging sein Besitz an seine Tochter Elisabeth über, die sich 1509 mit ihrem Ehemann, dem Hennegauer Antoine de Lalaing, in Hoogstraten niederließ.

Für einen Fs.en konnte diese geogr. Mobilität und die Anhäufung von Besitz und Rechten zwischen den Territorien eine Bedrohung bilden, weil sie die Unabhängigkeit des Adels vom Landesherrn vergrößerte. Diese Gefahr blieb bestehen, als die Niederlande im 15. Jh. durch die Personalunion der burgundischen Hzg.e zu einer Einheit geformt wurden. Philipp der Gute (1419-1467), der bei seinem Herrschaftsantritt die Titel eines Hzg.s von Burgund, Gf.en von Flandern und Artois führte, erwarb in der Folge die Gft. Namur (1429), die Hzm.er Brabant und → Limburg (1430), die Gft.en Holland, Zeeland und Hennegau (1433) und das Hzm. Luxemburg (1443). Wiewohl die überterritorialen Adelsnetzwerke zu einer Integration des Länderkonglomerats hätten beitragen können, konnten sie sich auch dagegen wenden. So empfand Karl der Kühne (1467-1477), der Sohn und Nachfolger Philipps, die Familie Croÿ als Bedrohung, da sie ununterbrochen Kontakte zu den frz. Kg.en unterhielt. Der andauernd die Seite wechselnde Ludwig von Luxemburg, Gf. von Saint-Pol, wurde 1475 von Karl an den französischen Kg. Ludwig XI. ausgeliefert, welcher ihn nach einem kurzen Schauprozeß hinrichtete. Die Familie von → Nassau, die 1403 die Herrschaft Breda und andere Besitzungen von den Van Polanens geerbt hatte und durch das Aussterben der jüngeren Linie 1450 die dt. Besitzungen übernehmen konnte, blieb den burgundischen Hzg.en verbunden. Erst im 16. Jh. sollte der grenzüberschreitende Charakter ihres Familienvermögens ihre fürstenfeindliche Politik bestimmen.

Die burgundisch-habsburgischen Fs.en versuchten die hochadligen Familien an sich zu binden, u. a. dadurch, daß sie einzelne Mitglieder in den (1430 gegr.) Orden vom Goldenen Vlies aufnahmen, und ihnen hohe Ämter in der landesherrlichen Verwaltung anvertrauten und Statthalterschaften über ganze Territorien. Auch hierbei kann man eine regionale Verschiebung erkennen. Waren es zu Beginn v.a. Adlige aus der Picardie, dem Artois und Flandern, die in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen wurden, waren es später vornehmlich Hennegauer und nach 1477 auch Holländer und Zeeländer. Adlige aus Brabant blieben auffällig unterrepräsentiert, waren aber sehr wohl am Hof aktiv, v.a. unter Philipp dem Guten. Das Zurücktreten der Flamen im letzten Jahrzehnt des 15. Jh.s hing zweifellos mit dem Widerstand zusammen, den der Habsburger Maximilian in den 80er Jahren seitens der flämischen Städte und hohen Adligen zu spüren bekam, u. a. von Adolf van Kleve, Herrn von Ravenstein, und dessen Sohn Philipp. Die Familien, die dem Fs.en treu blieben, wurden für ihre Unterstützung reich belohnt. Unter den ab ca. 1490 begünstigten Familien befanden sich u. a. die aus Brabant stammenden Glymes, seit 1419 Eigentümer der Herrschaft → Bergen-op-Zoom, die hennegauischen Lalaings und Lannoys und die holländischen → Egmonds und → Wassenaars.

V.a. unter Karl V. und Philipp II. äußerte sich die Begünstigung auch durch die Verleihung von hochadligen Titeln, eine Politik, die unter den früheren burgundischen Hzg.en nur selten gebraucht wurde. Karl der Kühne hatte 1473 die Herrschaft Chimay für Jean de Croÿ zur Gft. erhoben, und Maximilian machte 1486 aus ihr ein Fsm. Im selben Jahr schuf er die Gft. → Egmond und 1498 die Gft. Buren und Leerdam. Hierbei blieb es zunächst. Erst unter Karl V. wurde die Verleihung solcher Titel wieder üblich. Innerhalb weniger Jahrzehnte wurden über 20 Herrschaften mit einer Rangerhöhung geehrt, darunter diejenigen zu einer Baronie, Gft., Mgft. oder Fsm.erhobenen. So wurden Hoogstraten (1518), Lalaing (1522) und Culemborg (1555) zu Gft.en, Aarschot zum Hzm. (1532), → Bergen-op-Zoom und Veere zur Mgft. (1533). Auch andere führten einen wohlklingenden Titel, selbst ohne daß eine Erhebungsurk. bekannt wäre. Dieses gilt bspw. von Joost van → Bronkhorst, der ab 1533 als Gf. bezeichnet wurde.

In der ersten Hälfte des 16. Jh.s blieben diese Adligen überwiegend den in den Niederlanden regierenden Habsburgern treu. Erst als der Landesherr in den 60er Jahren Maßnahmen ergriff, die eine absolutistische Sicht auf die Regierung der Niederlande eröffnete, widersetzten sich die hohen Adligen (→ Egmond, → Horn, Oranje) unter Berufung auf den gegenseitigen Treue-Charakter ihres Lehnseids. Sie wurden 1565/66 durch Niederadlige unterstützt, die unter den Anführern → Brederode und Culemborg gegen die Verfolgung von religiösen Abweichlern protestierten. Obwohl anfangs den Protesten stattgegeben wurde, kam es doch zum Bruch mit dem Landesherrn, dem span. Kg. Philipp II., der 1567 die Gf.en → Egmond und → Horn auf dem Großen Markt von Brüssel enthaupten ließ. Viele andere Adlige gingen ins Exil und warteten auf eine Möglichkeit zur Rückkehr. Der ndl. Aufstand war damit eine Tatsache.

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