Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOHENZOLLERN, BRANDENBURG. LINIE

I.

→ A. Hohenzollern, fränk. Linie

Bis ca. 1500

II.

Durch den Erwerb der Mark Brandenburg 1415/17 vergrößerte sich die bislang auf die fränk. Besitzungen begrenzte territoriale Basis der H. schlagartig ganz erhebl., ihrer Politik eröffneten sich völlig neue Perspektiven und Möglichkeiten, v. a. in Mitteldtl., im Ostseeraum und in Ostmitteleuropa. Ihr gleichzeitiges Einrücken in den bevorrechtigten Kreis der sieben Kfs.en brachte ihnen zudem einen erhebl. Zuwachs an Prestige und Einfluß. Künftig gehörten sie endgültig zu den wichtigsten europ. Dynastien, bei Königswahlen im Reich, in Polen und → Böhmenzählten sie mehrfach zu den Thronkandidaten.

Das Herrschaftsgebiet, das Kfs. Friedrich I. bei seiner Reichsbelehnung erhielt, umfaßte Altmark, Prignitz, Havelland, Zauche, Teltow, Barnim, → Lebus, Sternberg und einen Teil der Uckermark. In der Folgezeit setzten er selbst und insbes. sein Sohn Kfs. Friedrich II. alles daran, auch diejenigen Lande, die der Mark in der Vergangenheit jemals entzogen worden waren, zurückzugewinnen. Friedrich II. erlangte für seine äußerst zielstrebig und mit vielfältigen Mitteln betriebene Revindikationspolitik 1444 sogar eine ausdrückl. kgl. Vollmacht. Zu seinen wichtigsten Erfolgen zählten dieBeilegung der Lehenskonflikte mit dem Erzstift → Magdeburg (Zinnaer Vertrag 1449), der Rückkauf der 1402 an den → Deutschen Orden verpfändeten Neumark (1455), der Erwerb von Vogteirechten (1448) und der Kauf von Cottbus (1445) und Peitz (1442) in der Niederlausitz, wodurch er seinem Land eine neue Ausdehnungsrichtung nach Schlesien gab, sowie in seiner Spätzeit die Erlangung der Anwartschaft auf die böhm. Le-hen Beeskow und Storkow. Seinem großen Ziel einer brandenburg. Herrschaft an der Ostsee suchte Friedrich II. über seine auf → Mecklenburg und → Pommern gerichteten Erbambitionen näherzukommen, doch mußte er den Plan nach anfängl. Erfolgen (Sicherung der Nachfolge in → Mecklenburg beim Aussterben des dortigen Herzogshauses im Vertrag von → Wittstock 1442) und wechselvollen Kämpfen mit den pommerschen Hzg. in den 1460er Jahren seinen Nachfolgern hinterlassen. Von diesen gewann Kfs. Albrecht 1482im Glogauer Erbfolgestreit große Teile des Hzm. → Crossen (→ Crossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg), während Kfs. Johann 1490 die in böhm. Lehenbesitz befindl. Herrschaft Zossen kaufte, zudem im Pyritzer Vertrag von 1493 die Lehenshoheit über Pommern erlangte.

III.

Aufgrund seiner wechselhaften Herrschaftsgeschichte zählte Brandenburg im späten MA zu den wenigen Reichsterritorien ohne gewachsenes herrscherl. Zentrum. Die vergleichsw. schlicht ausgestatteten märk. Fürstenwohnsitze und auch die Kirchen waren kaum zur Repräsentationsentfaltung geeignet, besaßen auch keine »dynastische Kennzeichnung« (Hahn 2001, S. 75). Die neu ins Land gekommenen H. übernahmen die Burgen ihrer Vorgänger (Angermünde, Arnburg, → Tangermünde) und übten in den ersten Jahrzehnten von dort aus einetraditionelle Reiseherrschaft aus. Neues schuf erst Kfs. Friedrich II. in Gestalt des zw. 1443 und 1452 erbauten Cöllner Stadtschlosses, das zur Hauptres. der brandenburg. Kfs.en wurde. Über seine Ausstattung und damit über seine Repräsentationsqualitäten ist zwar für das 15. Jh. wenig bekannt, dennoch kann der für jene Zeit generell feststellbare Mangel an Visualisierung des regierenden Fürstenhauses in Bauwerken, Darstellungen und Abbildungen als Indiz dafür gewertet werden, daß Dynastie und Land sich in der Anfangsphase der Hohenzollernherrschaft noch wenig miteinander identifizierten. Indiesen Zusammenhang ist auch die Tatsache einzuordnen, daß sich bis einschließl. des 1486 verstorbenen Albrecht Achilles alle brandenburg. Kfs.en aus dem Hause H. in der Familiengrablege im fränk. Kl. Heilsbronn beisetzen ließen. Erst Kfs. Johann Cicero († 1499) brach mit dieser Tradition, indem er sich zum Zeichen seiner Verwurzelung in der Mark bewußt für die alte Grablege der → Askanier im Kl. Lehnin entschied. Den von Kfs. Friedrich II. erwogenen Gedanken einer Verknüpfung von Hauptstadt und Grab verwirklichte erst Kfs. Joachim II. (1535-71), indem er den Cöllner Dom zurdauerhaften Grablege der märk. H. machte.

IV.

Bald nach dem Tod → Jobsts von Mähren 1411 ernannte Kg. → Sigismund auf Bitten der brandenburg. Stände seinen vertrauten Rat Bgf. Friedrich VI. von Nürnberg zum Hauptmann und Verweser der Mark Brandenburg. Durch Urk. vom 30. April 1415 übertrug er ihm das Land einschließl. Kurrecht und Erzkämmereramt, am 18. April 1417 fand im Rahmen des Konstanzer Konzils die feierl. Belehnung Friedrichs statt. Erst seitdem bezeichnete sich dieser offiziell als »Markgraf von Brandenburg«. Den Titel »Kurfürst« führte er nie, stattdessen nannte er sich»Reichserzkämmerer« oder »Reichserzkammermeister«.

Durch den Gewinn der Mark sah sich Kfs. Friedrich I. vor die in persönl., organisator. und finanzieller Hinsicht überaus schwierige Aufgabe gestellt, künftig zwei räuml. weit auseinanderliegende, in vielerlei Hinsicht gänzl. unterschiedl. Herrschaftsgebiete gleichzeitig regieren zu müssen. Lange Zeit versuchte er - tatkräftig unterstützt durch seine als Statthalterin fungierende Gemahlin Elisabeth - durch ständiges Pendeln zw. seinen fränk. Stammlanden und der Mark den hohen Anforderungen einer bilokalen Regierung gerecht zu werden, resignierte aber schließl. angesichts der Größe und Fülleder Probleme. 1426 kehrte er der Mark für immer den Rücken, um sich vornehml. reichspolit. Aufgaben und der Verwaltung seiner fränk. Stammlande zu widmen. Dieser Entschluß läßt erkennen, daß es den ersten H. in der Mark nicht leicht fiel, sich aus ihrer jahrhundertelangen Fixierung auf ihre süddt. Ursprünge zu lösen und einen inneren Bezug zu ihrem neuen Herrschaftsgebiet im NO aufzubauen. Dieser notwendige Prozeß des Heimischwerdens in der Mark Brandenburg und der Identifikation mit ihr stellte eine große Herausforderung dar. Erst allmähl., von Generation zu Generation zunehmendbesser gelang die Anpassung, am Ende des 15. Jh.s war die Aufgabe weitgehend bewältigt.

Für Kfs. Friedrich I. ging es als Mitglied einer landfremden Dynastie in der Mark zunächst darum, die Anerkennung durch die einheim. Gewalten zu erlangen und nach Jahrzehnten ohne echte landesherrl. Autorität die fsl. Herrschaftsrechte wieder zur Geltung zu bringen. Insbes. der zu großer Eigenständigkeit gelangte märk. Adel begegnete ihm und seinen fränk. Begleitern, die in wichtige Hof- und Verwaltungsämter einrückten, mit Mißtrauen und verspottete sie als tand von Nürenberg. Trotz dieser Widerstände erreichte der energ. Kfs. mit Unterstützung von Kirche und Städteneine gewisse Befriedung und Stabilisierung des Landes. Als er 1426 für immer nach Franken ging, löste er das wichtige Problem der dauerhaften Herrscherpräsenz, indem er seinem Sohn Johann die Statthalterschaft in der Mark übertrug. Dieser suchte während seiner elfjährigen Regierung die begonnene Konsolidierung der inneren Verhältnisse fortzusetzen, bemühte sich zudem um eine bessere Integration von Dynastie und Landeseliten, indem er sich stetig im Land aufhielt, den märk. Adel vermehrt an seinen Hof zog sowie durch gezielte Förderung von Eheverbindungen zw. fränk. und brandenburg. Vasallendie skept. Distanz der Einheimischen gegenüber den einflußr. Süddeutschen zu mindern suchte.

Echte Ansätze eines spezif. märk. Eigenbewußtseins entwickelte erst Johanns Nachfolger, sein Bruder Kfs. Friedrich II. Im Gegensatz zu seinem in Ansbach regierenden Bruder Albrecht, der stets das Gesamthaus im Blick hatte und auch in der Reichspolitik äußerst aktiv war, sah sich Friedrich II. primär als märk. Landesfs. Die Obsorge für sein eigenes Territorium betrachtete er als wichtigste Aufgabe. Daß er sich selbst als Niederdeutschen, als »groben Sachsen«, bezeichnete, deutet an, daß er sich als erster Hohenzollernfs. bewußt mit der Mark Brandenburg und ihrer landschaftl., histor.,sprachl. und kulturellen Individualität zu identifizieren begann. Im Inneren festigte er energ. seine fsl. Oberhoheit und damit auch die Stellung seiner Dynastie gegenüber den privilegierten Ständen des Landes. Große Teile der märk. Ritterschaft zog er durch den 1440 als Bindeglied zw. Fs. und Adel gegründeten Schwanenorden, die Entwicklung eines repräsentativen Hoflebens, gezielte Ämtervergabe und andere persönl. Gunsterweise an sich. 1447 erlangte er vom Papst das Recht zur Nomination der Bf.e seiner Landesbm.er, durch die gegen den Widerstand Cöllns und Berlins durchgesetzte Errichtungdes Cöllner Stadtschlosses gliederte er auch die oppositionellen Städte in den territorialfsl. Staatsverband ein. Mit der neuen kfsl. Res., die in der Folgezeit bevorzugter Aufenthaltsort der Kfs.en und Sitz der wichtigsten Herrschaftsinstitutionen wurde, sowie dem damit verbundenen allmähl. Aufstieg Berlins zur Landeshauptstadt gab Friedrich seinem Land erstmals einen eindeutigen Mittelpunkt. Zugl. war dies ein unübersehbares Zeichen dafür, daß die Hohenzollern endl. auch örtl. festen Fuß in der Mark Brandenburg gefaßt hatten.

Das 1467 unterbreitete verlockende Angebot, die böhm. Königskrone (→ Böhmen) zu übernehmen, lehnte Friedrich II. ab. Da er keine Söhne hatte, trat er 1470 Land und Herrschaft an seinen Bruder Albrecht ab, was angesichts seines jahrzehntelangen aufopferungsvollen Einsatzes für die Mark bemerkenswert erscheint. Mit der Wahl der Plassenburg als Altersruhesitz, seinem Tod in Neustadt an der Aisch 1471 und dem Begräbnis in der Heilsbronner Familiengrablege kehrte Friedrich II. am Lebensende gleichsam zu den fränk. Wurzeln seines Hauses zurück.

Durch den Regierungsverzicht kam es zu einer vom Ks. problemlos akzeptierten Wiedervereinigung des gesamten stattl. Hohenzollernbesitzes in einer Hand. Das Verhältnis Kfs. Albrechts zur Mark Brandenburg war allerdings von Anfang an zwiespältig. Wichtig war sie ihm nur insofern, als sie ihm den Kürfürstentitel sowie eine erhebl. Steigerung seines Ansehens und seiner polit. Möglichkeiten einbrachte. Zu einem vorbehaltlosen Engagement für das nach wie vor problembehaftete Land konnte sich Albrecht hingegen, wie schon sein Vater Friedrich I., nicht entschließen. Seine innere Distanz spiegeltsich insbes. darin wider, daß er von seinen 16 Jahren als Kfs. nur 35 Monate in derMark verbrachte. In seinen Augen blieb sie stets ein wenig einträgl. Nebenland, für das er nach eigenem Bekunden 200 000 Gulden aus Franken zuschießen mußte. Die prakt. Herrschaftsausübung in der Mark überließ er Räten aus Franken und seinem als Statthalter fungierenden ältesten Sohn Johann. Dessen Regierung hinterließ denn auch wesentl. prägendere Spuren im Land als diejenige Albrechts.

Da Johann schon in jungen Jahren zur Erziehung an den Hof seines Onkels Friedrich II. geschickt worden war, hatte er die Mark frühzeitig kennen und schätzen gelernt. Sein dortiges isoliertes Dasein und die ständigen, mit verletzender Kritik verbundenen väterl. Weisungen aus dem fernen Ansbach trugen entscheidend dazu bei, daß Johann sich mehr und mehr auf die genuinen Belange der Mark konzentrierte, wachsende Eigenständigkeit entwickelte und sich selbstbewußt als nyderlendischer landsfurst bezeichnete. Nach dem Tod des Vaters und der Übernahme des Kurfürstenamtes 1486galt sein Hauptaugenmerk vollends der Fortentwicklung der inneren Landesstrukturen, außenpolit. richtete sich sein Blick vorwiegend nach O und in den Ostseeraum. Die Fortführung der traditionell engen Beziehungen der H. zum Ks. überließ Johann weitgehend seinen fränk. Halbbrüdern. Deren Unterstützung in reichspolit. Angelegenheiten nahm er bereitwillig, aber ohne Gegenleistung an, und nur in wenigen für beide Seiten vorteilhaften Bereichen, wie etwa bei der Gesamtbelehnung, kam es zu einer echten Kooperation. Bei seinen mit ruhiger Hand vorangetriebenen inneren Reformen konnte Johann zwarnicht mehr auf Finanzzuschüsse aus Franken zurückgreifen, gewann dafür aber wachsende Akzeptanz und Anerkennung bei den Einheimischen. Zugl. wurden nun die Franken am Berliner Hof merkl. in die Bevölkerung integriert. Bei Johanns Tod 1499 war die fast ein Jh. währende Verbundenheit von fränk. Mgfm.ern und Mark Brandenburg durch die Klammer des gemeinsamen Herrscherhauses schon weitgehend gelöst, die dynast. Verselbständigung der Mark beinahe abgeschlossen. Ganz folgerichtig wies Johanns 15jähriger Sohn Joachim den Versuch seines Ansbacher Onkels Mgf. Friedrich d. Ä., durch einevormundschaftl. Regierung nochmals maßgebl. Einfluß auf die märk. Angelegenheiten zu erlangen, zurück, indem er sofort den Kurfürstentitel führte und 1500 die Reichsbelehnung erlangte.

Die mehrfach angedeutete, bis ins 14. Jh. zurückreichende Wechselbeziehung von Einheit und Teilung im Hohenzollernhaus war im 15. Jh. eines der signifikantesten Merkmale dieser Dynastie überhaupt. Kfs. Friedrich I. hatte aufgrund seiner persönl. Erfahrungen erkannt, daß die strukturellen Unterschiede zw. den fränk. und den märk. Hohenzollernbesitzungen doch zu groß waren, so daß diese künftig besser nicht von einer Hand regiert wurden. Um darüber hinaus mögl. Differenzen unter seinen Söhnen vorzubeugen, entschloß er sich zu einer Besitzteilung. In seiner Disposition von 1437 bestimmte erAlbrecht und Johann zu Erben der Fsm.er in Franken. Der ältere Friedrich sollte die Mittel- und die Uckermark sowie die Kur und das Erzamt, Friedrich d. J. die Altmark und die Prignitz bekommen, doch waren beide gehalten, zunächst 16 Jahre lang gemeinsam zu regieren und erst dann eine Teilung vorzunehmen. In der Tat beinhaltete diese Erbregelung für die Mark ein risikobehaftetes »desintegratives Element« (Neugebauer 1998, S. 45). Zum Glück blieb jedoch die von Friedrich d. J. schon 1447 durchgesetzte Teilung ohne größere negative Folgen, da er bereits 1463 ohneErben starb, sein Besitz an Kfs. Friedrich II. fiel und somit die ganze Mark wieder in einer Hand vereinigt wurde.

Um seine vier Söhne nicht einseitig auf ihre ererbten Landesteile zu fixieren, sondern sie in die Mitverantwortung für sämtl. Hohenzollernlande einzubinden und damit die erreichte Stärke des Gesamthauses zu sichern, hatte Kfs. Friedrich I. 1437 auch bestimmt, daß beim Tod eines der Mgf. nicht dessen Söhne, sondern dessen Brüder erbberechtigt sein sollten. Jahrzehnte später regelte Kfs. Albrecht aufgrund der Erkenntnis, daß die Verselbständigung der Mark und ihrer Landesfs.en nun schon weit vorangeschritten war, die Erbfrage für sein Haus neu. Auch wenn seine »Dispositio Achillea« von1473 nicht als hausgesetzl. Festlegung für alle Zeiten gedacht war, so entfaltete sie durch ihre reale Wirkung doch eine Vorbildfunktion für die nachfolgenden Generationen. Die bisherige erbrechtl. Verbundenheit von märk. und fränk. H. wurde abgelöst durch die Bestimmung, daß die Mark ungeteilt an Albrechts ältesten Sohn Johann und weiter an den jeweils erstgeborenen Nachkommen fallen sollte. Damit war die hausrechtl. Voraussetzung dafür geschaffen, daß Kfs. Johann und sein ihn 1499 beerbender Sohn Joachim einen eigenen kurbrandenburg. Familienzweig begründen und so den Prozeß derallmähl. Ablösung von den fränk. H. auch in personaler Hinsicht zu einem Ende bringen konnten.

Das Instrument polit. Heiraten benützten die H. in der Mark beinahe noch intensiver und gezielter als in Franken dazu, erreichte Positionen abzusichern, neue Kontakte herzustellen und aussichtsreiche Anwartschaften zu begründen. Das von ihnen im 15. Jh. geknüpfte Netz realisierter und geplanter Eheverbindungen umspannte die Herrscherhäuser nahezu aller an die Mark angrenzenden Territorien, insbes. die in Polen, später auch in → Böhmen und Ungarn regierenden → Jagiellonen, die für Brandenburgs Ambitionen im Ostseeraum wichtigen Kg.e von Dänemark, die mit den Brandenburgern um dieVormacht in Mitteldtl. konkurrierenden sächs. → Wettiner, die Erbambitionen weckenden Hge. von → Pommern und → Mecklenburg sowie die in den schles. Teilfsm.ern regierenden → Piasten. Obwohl sich viele der an diese Heiraten geknüpften Hoffnungen, etwa auf den Erwerb der poln. Königskrone oder auf das Erbe der sächs. → Askanier, nicht erfüllten, so übten die Familienbande zweifellos eine gewisse stabilisierende Wirkung auf die insgesamt eher labilen Beziehungen der H. zu ihren nord- und ostmitteleurop. Nachbarn aus.

Ab ca. 1500

Die brandenburg. H. hielten noch vergleichsw. lange an der Origo-Legende fest, daß (auch) sie von dem alten röm. Geschlecht der Colonna abstammten. Der Berliner Archivar Johannes Cernitius (Zernitz) hat in seinem zur Jahreswende 1625/26 in Berlin erschienenen und bald neu aufgelegten Werk »Decem è familiâ Burggraviorum Nurnbergensium Electorum Brandenburgicorum Eicones« noch an der Colonna-Fabel festgehalten. Freilich waren schon im 16. Jh. auch gegen die Colonna-Tradition der H. Bedenken vorgebracht worden: Resultat einer Tendenz der Verwissenschaftlichung geschichtl.Selbstverständnisses, die auch an der brandenburg. Dynastie nicht vorüberging. Die lange Lebenskraft der Colonna-Legende in Brandenburg verweist auf mancherlei Verspätungen. Brandenburg. Historiographen sind am Hof erst seit den 1650er Jahren angestellt worden, darunter auch durchaus bekannte Niederländer. Sie haben in der Zeit des Großen Kurfürsten die ihnen zugewiesene Aufgabe freilich nicht erfüllt. Das Interesse des Kfs.en Friedrich Wilhelm (1640-88) an den geschichtl. Wurzeln der H. in Schwaben läßt sich daran ablesen, daß er in eben diesen Jahren in- und außerhalb Brandenburgs nachMaterial zu Genealogie und Geschichte der H. forschen ließ. Die offizielle Rezeption der von den schwäb. H. um 1560 kreierten Tassilo-Legende erfolgte zuerst bei den fränk. Mgf.en und um 1700 von der brandenburg-preuß. Linie; in Hof- und Amtsträgerkreisen zu Berlin-Cölln wurde dieser Mythos schon seit den sechziger Jahren aufgenommen. Damit gewann die Dynastie neue Dignität durch Bezug auf die »Majestät« Karls des Großen. In diesem Prozeß der Mythenrezeption aus schwäb. Quellen spiegelt sich die Entwicklung zum neuen Zusammenschluß der H. in Brandenburg und in Süddtl. nach eineinhalbJh.en konfessionell bedingter Trennung.

II.

Unter Kfs. Joachim I. fiel 1524 nach dem Tod des letzten Gf.en von Lindow die Herrschaft Ruppin, im N der Mittelmark gelegen, an die Kur Brandenburg. - Wichtig und zum Teil in Folge des Westfälischen Friedens nach 1648 realisiert wurde die Beilegung der Auseinandersetzungen über das (Rechts-)Verhältnis Brandenburgs gegenüber → Pommern, ein Streit, der im 15. Jh. wiederholt gewaltsam eskaliert war. Im Grimnitzer Vertrag von 1529 wurde dem kfsl. Haus das Recht der Erbfolge in ganz → Pommern zugesichert. Ab sofort war die brandenburg. Kurlinie befugt,Titel und Wappen → Pommerns zu führen. Die von Joachim I. testamentar. verfügte Landesteilung, die zur Zeit Joachims II. realisiert wurde (s. u. unter IV.), hatte nach 1571 keinen Bestand; durch die Vereinigung des vom Mgf.en von Küstrin regierten östl. Teiles Brandenburgs kamen die Herrschaften Beeskow und Storkow im S der Mark an die brandenburg. Kurlinie; der Küstriner hatte diese Gebiete zwischenzeitl. erworben.

Unter Kfs. Johann Sigismund, dessen Bedeutung in der älteren Forschung wohl überschätzt worden ist, kamen Teile des jül.-klev. Erbes an die Kurlinie; seit 1609 führte der Kfs. den Titel von Jülich, Berg (→ Jülich und Berg) und Kleve. - Während die Bindungen der preuß. Hohenzollernhzg.e aus fränk. Linie zu ihren Stammlanden eng gewesen sind, hat Kfs. Joachim I. dezidiert Distanz zu den Protestanten am Pregel gewahrt. Erst unter Joachim II., seit den späteren dreißiger Jahren des 16. Jh.s, wurden die Beziehungen zw. den Kfs.en und dem neuen Hzm. Preußen intensiviert. Der Preußenhzg.Albrecht half neue brandenburg. Kontakte nach Polen anzubahnen. In mehreren Schritten, beginnend mit der »Mitbelehnung« des Jahres 1563, wurde die Erbfolge der Kfs.en im Hzm. vorbereitet. Nach dem Tode des letzten Hzg.s in Preußen folgte Johann Sigismund, verheiratet mit der selbstbewußten Herzogstochter Anna, ihm nach. Nach dem Aussterben der Pommernhzg.e (→ Pommern) i. J. 1637 erhob der Kfs. Anspruch auf das Gesamterbe, das sich freilich in dieser Phase des Dreißigjährigen Krieges fakt. in schwed. Hand befand. Der Westfälische Frieden 1648 brachte ihm dann freilichnicht ganz → Pommern (Art. X und XI des »Instrumentum pacis Caesareo-Suecicum sive Osnabrugense«). Der schwed. Druck war stark genug, daß trotz aller Rechtstitel zwar der größere, aber der um bes. wertvolle Teile reduzierte Part des Erbes an den brandenburg. Kfs.en fiel. Vorpommern und Rügen links der Oder blieben noch lange bei Schweden, von Hinterpommern v. a. der ganze untere Oderlauf mit → Stettin und ein Landstreifen östl. der Oder. Als Entschädigung für den entgangenen Teil kam an Kurbrandenburg das säkularisierte Bm. → Halberstadt als Fsm. mit völliger Landeshoheitund eigenem Stimmrecht auf Reichs- und Kreistagen. In gleicher Weise kam an das Haus Brandenburg das säkularisierte Bm. → Minden. Vor allen Dingen wurde dem Kfs.en die Anwartschaft auf das säkularisierte Ebm. → Magdeburg zugesprochen, realisiert freilich erst nach dem Tode des derzeit regierenden Administrators aus wettin. Hause. 1650 wurde die Eventualhuldigung durchgeführt; → Magdeburg fiel als Hzm. 1680 an den Kfs.en von Brandenburg. So, wie 1648 dem Kfs.en die Fürstentitel von → Minden und → Halberstadt zugestanden wurden, so schon 1648 derjenige eines Hzg.s von→ Magdeburg. Zur Führung dieser Titel waren auch sämtl. Mgf.en aus dem Hause Brandenburg befugt.

Als Hzg. in Preußen, d. h. im östl. Teil Preußens, standen auch die brandenburg. Kfs.en unter poln. Lehnshoheit. Diese im wesentl. abzuschütteln, war ein Anliegen Kurbrandenburgs im Ersten Nordischen Krieg. Der Friede von Oliva (1660) bedeutete einen wichtigen Schritt in dieser Richtung, freilich - trotz amtl. Interpretation des Kfs.en - doch noch keine unbestrittene Souveränität. Sie galt nur für die männl. Kurfürstenlinie, und auch sonst waren die staatsrechtl. Bindungen an Polen noch nicht gänzl. gelöst.

III.

Im Wappen des Hzm.s Preußen, dem schwarzen Adler auf weißem Grund, entfiel nach 1660 der Namenszug des poln. Kg.s und Lehnsherrn, der bis dahin die Brust des Adlers zierte. An dessen Stelle wurden nun demonstrativ die Initialen des brandenburg. Kfs.en gesetzt. Der brandenburg. Titel gewann in der zweiten Hälfte des 17. Jh.s die Qualität einer Gesamtstaatsbezeichnung. So wurde - um ein Beispiel als Illustration zu geben - in der Spätzeit des Kfs.en Friedrich Wilhelm ein »Kurfürstlich Brandenburgisches Landrecht« publiziert, das aber ausschließl. preuß.Recht enthielt und nur im Hzm. Preußen, dem späteren »Ostpreußen«, galt. Der preuß. Adler wurde im 17. Jh. in das kfsl.-brandenburg. Wappen mit rotem Adler und goldenem Szepter integriert, letzteres in der Interpretation des 17. Jh.s als Zeichen der Kur-(und Erzkämmerer-)Würde. Auch die schwarzweißen Zollernfarben gehörten zu diesem Wappen.

Erst nachdem die Mark Brandenburg um 1500 in dynast. und polit. Hinsicht Selbständigkeit gewann, konnte auch - im Rahmen begrenzter brandenburg. Eigenmittel - daran gegangen werden, mit Kunstkonsum und Schloßbauten den Anschluß an zeittyp. Maßstäbe der Hofentwicklung zu suchen, jedenfalls nicht ganz zu verlieren. Aus dem 16. Jh. sind immerhin einige Bilder, Portraits Kfs. Joachims I. und Joachims II. von Cranach d. Ä. und Cranach d. J., überliefert. Die frühen Jahre Kfs. Joachims II. um 1540 waren durch intensive Bautätigkeit gekennzeichnet. Schon i. J. nach seinem Regierungsantritt hat erdie an den Schloßkomplex zu Cölln angrenzende Dominikanerkirche zur Domkirche erhoben und aufwendig ausgestattet. Ihr wurden Kirchenschätze aus der ganzen Mark Brandenburg zugewiesen - die späterhin leider verlorengegangen sind. Der Dom wurde zum Begräbnisort erst der kfsl., dann der kgl. Familie erhoben. Zwei Kurfürstensärge wurden aus dem märk. Kl. Lehnin hierher verlegt (Abbruch dieses Domes seit 1747; ältere Kurfürstensärge sind verloren). - Kurz nach diesem spektakulären Aktus, der den Willen zum Ausbau Cölln-Berlins als Res. dokumentierte, ging Kfs. Joachim II. seit 1538/40 daran, diealte, aus der Mitte des 15. Jh.s stammende Einflügelanlage um einen zweiten, neuen Bau, am späterenSchloßplatz gelegen, zu erweitern. Die ältere Baumasse wurde nur überformt. Sächs. Vorbilder (Schloß Hartenfels bei → Torgau) standen Pate, auch die Handwerker kamen aus → Sachsen, der Stein aus Pirna. Bei späteren Baumaßnahmen und einzelnen, nicht durchgreifenden Erweiterungen wurde gleichfalls auf mitteldt. Fachpersonal zurückgegriffen. In dem neuen Renaissanceflügel aus joachim. Zeit wurde ein bis dahin im Schloß fehlender großer Festsaal geschaffen, was auf gestiegene höf. und insbes.Repräsentationsbedürfnisse verweist. Die Fassade des Neubaus war durch aufwendige Bemalungen verziert. Ansonsten wurde im 16. Jh., sieht man von der Festung Spandau hier ab, an mehreren Jagdschlössern in der Mark mit auffälligem Aufwand gebaut (Jagdschloß Grunewald, Zechlin, Köpenick, Letzlingen, Jägersburg bei Woldenberg/Nm.), eine dezentrale Investitionspolitik, die eine Wiederbelebung der Reiseherrschaft vor der Visualisierung residenzstädt. Pracht rangieren ließ. Dahinter steht auch eine notwendige Reaktion des neuen brandenburg. Kfs.en Johann Georg, dem die exorbitante Überschuldung seit1571 zur Veränderung der Hof- und Residenzenpraxis zwang. Unter Kfs. Joachim Friedrich ist um 1600 eine »Kunstkammer« im Schloß bezeugt. Der Dreißigjährige Krieg ließ Berlin als Res. zurückfallen und das Schloß verfallen; in Teilen drohte noch lange der Einsturz. Vor- und bes. nach 1640 haben die Kfs.en in dem größer gewordenen, freilich auch extrem regionalistisch-inhomogenen Gesamtstaat so regiert, daß sie sich nicht primär in Berlin, sondern über längere Zeit entweder in dem alten → Königsberger oder im Klever Schloß aufhielten. Nur notdürftig wurde das Cöllner Schloß gesichert, woin wachsendem Ausmaß auch Amtstellen des brandenburg-preuß. Staates untergebracht wurden. Der Kfs., der noch 1667 seinen Nachfolger davor gewarnt hatte, einen zu großen hofstadt zu unterhalten, hat erst um 1680 der Repräsentation und dem höf. Bauaufwand stärkere Aufmerksamkeit zugewendet. Außerhalb Cölln-Berlins verdiente Schloß Oranienburg für seine niederländ. Gemahlin Beachtung. Nach 1660 wurde am Potsdamer Schloß stark gebaut, um 1680 wurde es vom Kfs.en gerne, z. T. bevorzugt benutzt.

IV.

Für die brandenburg. H. bedeutete das 16. Jh. eine Zeit vergleichsw. ruhiger, innerer Entwicklung, eine Phase der Konsolidierung ohne dramat. Kämpfe nach innen und außen wie noch im 15. Jh. Die Verselbständigung der Mark gegenüber der fränk. H.-Linie hat freilich nicht gehindert, daß die Kfs.en sich noch bis ca. 1530 auf fränk. Führungspersonal in der Kanzlei stützten, danach auf Fachleute aus Kursachsen und aus dem mittleren Elbegebiet. Joachim I. (1499-1535), der noch bisweilen in → Tangermünde residierte, hat auch im Sinne des Reichslandfriedens von1495 viel für die innere Beruhigung der Mark getan, gegen solche Teile des Adels, die freilich zu randständigen und für den Adel insgesamt nicht mehr repräsentativen Familien gehörten. Die Landfriedenspolitik in Brandenburg verweist auf ein symbiot., nicht auf ein dualist. Verhältnis von Dynastie und Landesadel.

Joachim I. war ein entschiedener Anhänger der alten Kirche, konnte aber nicht verhindern, daß die Kfs.in Elisabeth sich der evangel. Seite anschloß. Sein Bruder Albrecht, zugl. Ebf. von → Magdeburg und Kurebf. von → Mainz († 1545), gehörte zu den prächtigen geistl. Rfs.en der ersten Hälfte des 16. Jh.s. Seit 1514 lagen also gleich zwei der sieben Kurstimmen in der Hand der brandenburg. H. Als Joachim I. im Juli 1535 zu Berlin starb, hatte er testamentar. verfügt, daß die brandenburg. Gebiete zw. dem älteren Sohn, dem Kfs.en Joachim II., und dem jüngeren Johann (Hans von Küstrin)geteilt werden; letzterer erhielt die östl. der Oder gelegenen Gebiete sowie die Herrschaften Cottbus und Peitz. Hans von Küstrin hat sein Land in - auch reichspolit. - Unabhängigkeit und mit großen landesökonom. Fähigkeiten bis zu seinem kinderlosen Tod im Jan. 1571 regiert. Unter fränk. Mithilfe hat er in seinem Landesteil 1537/38 die Reformation eingeführt. Durch Hans wurde im Küstriner Schloß ein eigener Hof und eine sehr effektive Landesverwaltung geschaffen.

Joachim II. (1535-71) hat also nicht als erster die Reformation in Brandenburg eingeführt, wiewohl er schon früh als Kurprinz Luther persönl. kennengelernt hatte. Einige Jahre hat der Kfs. darauf vertraut, daß eine Vermittlung zw. den Religionsparteien mögl. sein würde und daß eine Kirchenreform (mit oder ohne Konzil) die Gegensätze glätten könnte. Anfang Nov. 1539 hat Joachim II., beraten von Melanchthon, für sich den Reformationsschritt vollzogen. Die kurbrandenburg. Kirchenordnung des Jahres 1540, an der der Kfs. ganz persönl. mitgearbeitet hat, ist Nürnberger sowie sächs.Vorbildern verpflichtet und hielt sich auf Distanz zu reformator. Extremen. Diese Kirchenordnung beließ es sogar noch bei starken katholisierenden Traditionen. Wichtig für die Herrschaftsstellung der Dynastie im Land war, daß in Folge der Reformation die brandenburg. Bm.er → Brandenburg a. H., → Havelberg und → Lebus endgültig in den brandenburg. Landesstaat integriert wurden. Die trotz Reformation konziliante Kirchenpolitik Kurbrandenburgs machte es ihm mögl., gute Beziehungen zum Ks. zu wahren. Dies war umso mehr geboten, da es die Politik der brandenburg. H. war, diemittelelb. Bistumslande unter ihrer Kontrolle zu halten.

Freilich brachte die Reichspolitik Joachims II. starke direkte - bei Reichstagsreisen - und indirekte Lasten für Land und Dynastie. Der Ausbau des Hofes zu Cölln seit etwa 1536 und die berühmte Prachtliebe, die Feste, Turniere und Feuerwerke müssen auf diesem reichspolit. Hintergrund verstanden werden. 1537 wurde von Joachim II. eine neue Hofordnung gegeben, neue Hofämter wie etwa ein Oberkämmerer wurden eingeführt. Der Kfs. war bei Ausweitung des Hofes und des (reichs-)polit. Engagements auf die finanzpolit. Zusammenarbeit mit den adligen Landständen und mit den handeltreibenden Bürgernangewiesen. Die Landesteilung seit 1535 hatte zudem die kurbrandenburg. Finanzbasis erhebl. reduziert. Der starke naturalwirtschaftl. Charakter des kurbrandenburg. Hofes verweist auf Entwicklungsdefizite der brandenburg. H. (Droege 1966).

Nach 1571 regierte Kfs. Johann Georg wieder die gesamte Mark. Er beschritt einen Kurs entschlossener Schuldensanierung. Erst als in den achtziger Jahren in dieser Hinsicht erhebl. Fortschritte gemacht worden waren, wurde die Rolle des Hofes wieder stärker betont. Johann Georg war ein orthodoxer Lutheraner, wie auch die neue Kirchenordnung von 1752 diesem Programm folgt. Dem entsprach eine wenig aktive Außenpolitik in Anlehnung an Kursachsen. Unter Einfluß seiner (dritten) Frau, einer Anhaltinerin (→ Anhalt), hat der Kfs. 1596, zwei Jahre vor seinem Tode, dann eine gefährl.Landesteilung unter vier Söhnen verfügt, die freilich sein ältester Sohn und kfsl. Nachfolger Joachim Friedrich erfolgr. angefochten und verhindert hat. Zwei der betroffenen Brüder wurden nach 1603 mit fränk. Besitz abgefunden. Nach dem Aussterben der älteren fränk. Linie begründete Mgf. Christian die jüngere Bayreuther und Mgf. Joachim Ernst die jüngere Ansbacher Linie (Onolzbacher Vergleich, 21. Juli 1603).

Diejenigen polit. Optionen, die bald nach 1600 in Preußen und - damit zusammenhängend - am Niederrhein realisiert wurden, waren ursprgl. von der fränk. Hauspolitik angelegt worden; die brandenburg. Kfs.en Joachim Friedrich (1598-1608) und Johann Sigismund (1608-20) haben sie dann zusätzl. durch preuß. Heiraten abgesichert. Diese Erkenntnis der fränk. Forschung hilft ganz wesentl., die histor. Rolle der brandenburg. H. um 1600 im allg. und diejenige Johann Sigismunds im speziellen richtig zu bestimmen. Sie profitierten von einer weitsichtigen und verschiedene histor. Räume überspannendenStrategie der fränk. Vettern. Nach dem Tode des letzten Klever Hzg.s 1609 sicherte sich der Kfs. gegen konkurrierende sächs. Erbansprüche in Abstimmung mit → Pfalz-Neuburg 1614 die Gebiete von Kleve, Mark und Ravensberg (Vertrag von Xanten, 12. Nov. 1614). Erst nachdem sich diese Lösung abgezeichnet hatte, war der Kfs., der schon lange mit dem Kalvinismus sympathisierte, zu Weihnachten 1613 mit einem Teil des Hofes zum reformierten Bekenntnis übergetreten. Die Kfs.in Anna hat diesen Schritt nicht mitvollzogen. Gleichwohl lebte fortan die brandenburg. Kurfürstendynastie in Brandenburg undPreußen in dominant luther. Umgebung, was Distanzen zw. den landschaftl. Führungsschichten und dem Hof schuf. Der Widerstand im Lande gegen den Konfessionswechsel war erhebl. Von Toleranz der brandenburg. H. nach 1613 kann keine Rede sein: Dem Kfs.en als Calvinisten stand reichsrechtl. kein Reformationsrecht zu; der Große Kurfürst ist übrigens in den sechzigerJahren in Konfessionsdingen sehr intolerant gewesen.

Der Zwang zu polit. Aktivität resultierte für die Dynastie nicht aus dem Konfessionswechsel von 1613, sondern aus der durch die fränk. Politik des 16. Jh.s herbeigeführten neuen territorialen Lage, die nun die brandenburg. Kfs.en ganz im O und ganz im W in große europ. Konflikte involvierte. Weder die Kfs.en noch die Kurmark Brandenburg waren aber darauf irgend vorbereitet. Nach 1613 und im Dreißigjährigen Krieg, der seit 1626 sowohl Brandenburg als auch Preußen überkam, haben die Kfs.en, bes. Kfs. Georg Wilhelm, eine schwächl. Rolle gespielt, zeitw. dominiert durch die eigenen Amtsträgerwie den niederrhein. Katholiken Schwarzenberg. Brandenburg und seine neuen Außengebiete wurden wiederholt von fremden Truppen besetzt. Die brandenburg. Bündnispolitik folgte den aktuellen Notwendigkeiten der jeweils im NO Mitteleuropas dominanten Macht. Ohne irgend ernsthafte Rüstung und finanziell hoffnungslos überfordert haben dynast. Verbindungen für den Kfs.en keinerlei Erleichterung gebracht. Georg Wilhelm war mit einer Tochter Kfs. Friedrichs IV. von der Pfalz verheiratet - eine nach 1620 nicht mehr allzu nützl. Verbindung. Die Heirat Gustav Adolfs von Schweden mit derKurfürstenschwester Marie Eleonore von Brandenburg (1620) hat dem Brandenburger keinerlei Entlastung verschafft. Marie Eleonore spielte am Hof Gustav Adolfs keine polit. Rolle. In den dreißiger Jahren ist der Kg. mit Härte gegen Georg Wilhelm vorgegangen. In der Spätphase des Dreißigjährigen Krieges wurde für Georg Wilhelm und den 1640 mit gerade zwanzig Lebensjahren an die Regierung gekommenen Kfs.en Friedrich Wilhelm die Pommern- und Schwedenfrage zu dem Hauptthema der brandenburg. Diplomatie. Insgesamt gehörte Kurbrandenburg nach 1648 zu den großen territorialen Gewinnern desDreißigjährigen Krieges, auch weil sich der Ks. gegen die Schweden für Kurbrandenburg verwendete und weil Frankreich dies durchaus vorteilhaft fand. Als die Verhandlungen im vollen Gange waren, hat Kurbrandenburg in Schweden vergebl. um eine Heirat des Kfs.en mit der Kg.in Christine sondiert. Erst als dieser Plan der ersten Wahl um 1646 gescheitert war, wurde die oran. Eheverbindung betrieben. Hatten bis dahin Heiraten brandenburg. Dynasten überhaupt weitreichenden Plänen gedient, so waren poln. Prinzessinnen geehelicht worden (z. B. Joachim II.: Hedwig von Polen). Sonst hatten beiHohenzollernheiraten seit 1500 Absichten dominiert, naheliegende Erb- und Sukzessionsansprüche zu gewinnen oder abzusichern. Heiraten auf europ. Niveau waren selten, diejenige Joachims I. mit der dän. Königstochter Elisabeth eine der wenigen Ausnahmen. Auch noch lange nach der Mitte des 17. Jh.s, als ein kleines aber gepflegtes stehendes Heer und eine modernere Verwaltung der Politik Nachdruck verliehen, hat die brandenburg-preuß. Hohenzollerndynastie mit Statusproblemen zu kämpfen gehabt. Deshalb mündet die Entwicklung der brandenburg. H.-Kfs.en mit einer gewissen Folgerichtigkeit in denErwerb der Königskrone 1700/01.

Quellen

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