Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOHENZOLLERN, FRÄNK. LINIE

I.

Der Name Zollern ist abgeleitet vom Stammsitz des Geschlechts auf dem Berg Zolra (Zolre, Zolrun) bei Hechingen am Südrand der Schwäbischen Alb. Etymolog. Deutungsversuche stellen einen Bezug zum dortigen Heiligtum des german. Sonnengottes (mons solarius) bzw. zum Begriff »Söller« her. Die heutige neugot. Burg H. entstand 1850-67 an der Stelle zweier Vorgängerbauten aus dem 11. bzw. 15. Jh. Die Bezeichnung »Hohenzollern« wurde von der schwäb. Linie erstmals 1350, ab Mitte des 16. Jh.sdann durchgehend verwendet. 1685 erlangte der Große Kurfürst vom Ks. die Genehmigung zur Aufnahme des Titels »Graf von Hohenzollern« in die brandenburg. Herrschertitulatur.

Erstmals erwähnt werden die Zollern in der Chronik des Mönchs Berthold von Reichenau, in der es zum Jahr 1061 heißt: Burchardus et Wezil de Zolorin occiduntur. Über beide Personen ist nichts Näheres bekannt. Als Ahnherr des Geschlechts kann daher erst der zw. 1085 und 1115 urkundl. nachweisbare, seit 1111 als Gf. bezeichnete Friedrich (I.) von Zollern gelten.

Entgegen diesen Tatsachen versuchten die Zollern des 15. Jh.s, ihre von den Konkurrenten, insbes. den → Wittelsbachern, gerne polem. herausgestellte nichtfsl. Abkunft aufzuwerten, indem sie die histor. Wurzeln ihres Hauses weiter in die Vergangenheit zurückverlegten und eine fiktive Genealogie konstruierten, die über die röm. Patrizierfamilie Colonna bis zu den Trojanern reichte. Mgf. Albrecht Achilles behauptete darüber hinaus in Anlehnung an die Quaternionenlehre, die Bgft. Nürnberg zähle zu jenen 16 Fsm.ern, aus denen das Reich entstanden sei. Die Hofhistoriographie desSpäthumanismus, insbes. die zw. 1570 und 1576 im Auftrag des schwäb. Gf.en Karl I. von H. verfaßte Zollersche Hauschronik, ließ den Stammbaum der Zollern mit einem Gf. Tassilo in karoling. Zeit beginnen, während die brandenburg. Geschichtsschreibung des 19. Jh.s zu beweisen suchte, daß die Zollern Nachfolger des schwäb. Herzogsgeschlechts der Burchardinger gewesen seien.

II.

Die aus Schwaben stammenden und dort über einen stattl. Territorialbesitz verfügenden Gf.en von Zollern gelangten 1191 oder 1192 - das genaue Datum ist nicht überliefert - nach Franken, als Gf. Friedrich III. (Bgf. Friedrich I.) vom Ks. das Amt des Bgf.en von Nürnberg als Reichslehen erhielt. Die wohl an die Übernahme dieser Aufgabe geknüpften Erwartungen der Bgf.en erfüllten sich allerdings nicht, da ihre Kompetenzen innerhalb Nürnbergs durch den ksl. Butigler und den städt. Schultheißen zunehmend eingeengt wurden und sich im wesentl. auf die Bewachung derksl. Burg beschränkten. Deshalb begannen die Zollern zur Wahrung ihrer Zukunftschancen schon bald nach 1200 mit dem Aufbau einer eigenen Territorialherrschaft in Franken. 1273 bestätigte → Rudolf von Habsburg Bgf. Friedrich III. zum Dank für dessen Hilfe bei der Königswahl alle zur Bgft. Nürnberg gehörigen Güter und Rechte, darunter das »Kaiserliche Landgericht Burggraftums Nürnberg« und andere Neuerwerbungen aus der Zeit des Interregnums. Der sich in der Folgezeit kontinuierl. fortsetzende Machtzuwachs der Zollern und ihr sozialer Aufstieg fand im sogen. »Fürstenprivileg« von1363 gleichsam seine reichsrechtl. Würdigung. Zwar erhob Ks. → Karl IV. sie darin nicht förml. in den Reichsfürstenstand, anerkannte aber ausdrückl. ihre vorgebl. schon lange vorhandene rfsl. Qualität und gestand ihnen entspr. Rechte zu.

Den wohl bedeutungsvollsten Einschnitt im Zuge des jahrhundertelangen Aufstiegs der Zollern markierte die Übertragung der Würde des Mgf.en von Brandenburg sowie des damit verknüpften Kurfürstentitels und des Erzkämmereramtes durch Kg. → Sigismund an Bgf. Friedrich VI. (Kfs. Friedrich I.) i. J. 1415. 1417 erfolgte dessen feierl. Belehnung mit der Mark Brandenburg, in der er schon seit 1411 als Verweser tätig gewesen war. Künftig nannten sich alle Familienmitglieder, auch die in Franken ansässigen, Mgf.en von Brandenburg, führten daneben aber den angestammten Titel Bgf. von Nürnbergweiter.

Mitte des 15. Jh.s versuchte Mgf. Albrecht Achilles im Rahmen seiner Bemühungen um eine Führungsrolle in Franken, sich besondere zusätzl. Rechtstitel zu verschaffen. So propagierte er vehement die Theorie von der Überterritorialität des »Kaiserlichen Landgerichts Burggraftums Nürnberg«, um sich auf diese Weise in den Rang eines obersten Richters im Reich in Vertretung des Ks.s zu erheben, scheiterte aber damit ebenso wie mit dem Anspruch auf den Titel »Herzog in Franken«, der seit alters her dem Bf. von → Würzburg zustand. Ähnl. Bestrebungen der Mgf.en Friedrichd. Ä. (1486-1515) und Albrecht Alcibiades (1541-57) blieben schon im Ansatz stecken.

Nie eine wichtige polit. Rolle spielten jene Burgen, Märkte, Hoch- und Niedergerichte, Mauten und Wildbänne, die die Zollern seit dem ausgehenden 13. Jh. in Niederösterreich (→ Österreich) lehensweise innehatten. Immer wieder versuchten sie, die wg. der großen Entfernung von Franken schwer zu überkommenden Lehen an die → Habsburger zu verkaufen oder gegen andere, günstiger gelegene Besitzungen einzutauschen, doch erst im Teschener Frieden von 1779 kam ein Tausch zustande.

III.

Die ersten Bgf.en von Nürnberg führten zwei Wappen nebeneinander, den schwarz-weiß-gevierten Schild und einen schwarzen Löwen in Gold, bevor im 13. Jh. der quadrierte Zollernschild als Hauswappen, der Löwenschild als Wappen der Bgft. Nürnberg festgelegt wurde. Seit der Belehnung mit der Mark Brandenburg führten die Mgf.en auch den brandenburg. roten Adler. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s kamen, z. T. als Folge von Belehnungen, weitere Wappen hinzu: der rote pommersche Greif (→ Greifen) (Hzm.er Stettin und → Pommern), die Wappen der Hzm.er derCassuben und Wenden und des Fsm.s Rügen (→ Pommern) sowie das die landesherrl. Gerechtsame repräsentierende rote Regalien- oder Blutfeld. Gemäß der hausgesetzl. Verordnungen von 1437 und 1473 führten die fränk. Mgf.en auch nach der Abtrennung ihrer Lande von der Mark 1486 Titel und Wappen der brandenburg. Linie weiter. Im 16. Jh. wurden aufgrund des Zugewinns von Jägerndorf, Schlesien und Preußen weitere Wappenmehrungen erforderlich.

Ältestes baul. Zeugnis des dynast. Bewußtseins der Zollern ist ihre Grablege im Hauskl. Heilsbronn, in dem bereits die von ihnen beerbten Gf.en von Abenberg über eine Grabkapelle verfügten. Von 1297 bis 1625 wurden in Heilsbronn zahlr. Mitglieder der Zollernfamilie bestattet. Die Hauptbegräbnisstätte, gen. »der Herrschaft Grab«, entstand 1366-68 im Mittelschiff der Klosterkirche. Künstl. bes. bemerkenswert sind die Hochgräber der Gemahlin Kfs. Albrechts, Anna († 1512), und Mgf. Georg Friedrichs d. Ä. († 1603). Daneben bringen zahlr. Gedächtnistafeln, Totenschilde, Votivbilder,Glasmalereien und Wappendarstellungen sowie mehrere Altäre die enge Verbundenheit mit den Vorfahren in eindrucksvoller Weise zum Ausdruck. Auch die in den Klosternekrologien verzeichneten zahlr. Jahrgedächtnisfeiern hielten die Erinnerung an die verstorbenen Familienmitglieder lebendig. Bei den vielbesuchten Fürstenbegräbnissen des 15. Jh.s entfaltete das Zollernhaus in Heilsbronn großen Repräsentationsaufwand. Nach der Plünderung des Kl.s 1631 mußte die Grablege in die Ansbacher Stadtpfarrkirche St. Johannis verlegt werden. Von dort erfolgte 1974 eine neuerliche Verlegung unter dieSchwanenritterkapelle in der Stiftskirche St. Gumbert.

Das »Markgrafenfenster« in der Nürnberger Sebalduskirche diente, wenn auch in anderer Weise, gleichfalls der Selbstdarstellung und Repräsentation der fränk. H. Das 1512 von Mgf. Friedrich d. Ä. gestiftete Glasfenster, das ihn, seine Gemahlin und seine acht Söhne in lebensgroßen Porträts zeigt, sollte im Herzen der rivalisierenden Reichsstadt mgfl. Präsenz in durchaus provokanter Weise demonstrieren.

Aus der zweiten Hälfte des 15. Jh.s sind einige schriftl. Zeugnisse historisch-dynast. Selbstreflexion im Zollernhaus überliefert. Dazu gehören die Schriften des langjährigen mgfl. Rates Ludwig von Eyb d. Ä., v. a. dessen »Denkwürdigkeiten brandenburgischer Fürsten«, eine kurzgefaßte Geschichte des Hauses H. in Franken und der Mark von der Belehnung Bgf. Friedrichs I. bis zum Jahr 1500. Das im selben Zeitraum entstandene »Stamm- und Ankunftsbuch des Burggraftums Nürnberg« enthält neben genealog. Notizen über die Hohenzollernfamilie kurze Angaben über den Erwerb ihrer Lande undRechte ab der Mitte des 13. Jh.s.

IV.

Zu ihren nach 1200 schrittweise erlangten und durch die Belehnung von 1273 reichs-rechtl. bestätigten Besitzungen gewannen die Zollern im ausgehenden 13. und v. a. während des gesamten 14. Jh.s zahlr. weitere Gebietsteile und Rechte hinzu, bauten ihren mittel- wie ihren oberfränk. Landesteil systemat. aus und zählten am Beginn des 15. Jh.s bereits zu den besitzmächtigsten und einflußr. Dynastien im Reich.

Im Laufe des 16. Jh.s vermochten die Mgf.en ihren Einfluß nochmals in mehrere von Franken weit entfernte Regionen hinein auszudehnen. Träger dieser Erweiterungen waren zunächst die beiden Söhne Mgf. Friedrichs d. Ä., Georg (der Fromme) und Albrecht. Georg, seit 1506 als einflußreicher Berater am ungar. Königshof tätig, baute sich in Schlesien schrittweise eine starke Position auf. Die Hzm.er Oppeln und Ratibor, die er infolge einer 1512 geschlossenen Erbverbrüderung erlangte, verteidigte er als Pfandbesitz hartnäckig gegen konkurrierende Ansprüche der → Habsburger. Erst 1552 konntendiese die beiden Hzm.er auslösen. Die 1526 übernommenen Herrschaften Oderberg und Beuthen erhielt Georg von Kg. → Ferdinand I. im Prager Vertrag von 1531 auf drei bzw. zwei Leibeserben, während ihm das 1523 gekaufte wichtige Hzm. Jägerndorf als Erbbesitz bestätigt wurde; es blieb dauerhaft im Besitz der Mgf.en.

Durch die mit Unterstützung der Familienangehörigen zustande gebrachte Wahl Mgf. Albrechts zum Hochmeister des → Deutschen Ordens 1511 und die von Mgf. Georg initiierte Umwandlung des Ordenslandes in ein weltl. evangel. Hzm. konnten die fränk. H. auch im fernen Preußen Fuß fassen. Als Albrecht im Krakauer Vertrag von 1525 das Hzm. als poln. Lehen empfing, ließen sich seine Brüder mitbelehnen und signalisierten damit ihre Bereitschaft zur Mitverantwortung für das Land.

Die Regierungszeit des Mgf.en Albrecht Aclibiades (1541-56), der zur Gewalt neigte und keinerlei polit. Ordnungssinn besaß, bedeutete v. a. für dessen Fsm. Kulmbach eine Phase der Stagnation mit krisenhaften Zügen. Um so wichtiger war es, daß im Anschluß daran der fähige Mgf. Georg Friedrich d. Ä. (1556-1603), Sohn Georgs des Frommen, die wieder in einer Hand vereinten Mgfm.er durch zukunftsgerichtete Reformen im Innern stabilisierte. In Preußen gelang es ihm nach dem Tod Hzg. Albrechts, dem fränk. Familienzweig 1578 den weiteren Lehensbesitz des Hzm.s zu sichern. Zudem setzte er inErmangelung eines eigenen männl. Erben alles daran, daß die fränk. und die kurbrandenburg. Linie des Hohenzollernhauses die seit Jahrzehnten zw. ihnen bestehende, durch unterschiedl. Konfessionszugehörigkeit infolge der Reformation nochmals vertiefte Kluft überwanden, um im Zusammenwirken die Stellung der Gesamtdynastie zu bewahren und auszubauen. In den letzten Jahrzehnten des 16. Jh.s wurde der Ansbacher Mgf. zunehmend zum ideenreichen und dynam. Führer des. ganzen Hohenzollernhauses. u. a. bereitete er den 1614 erfolgten Anfall der Hzm.er → Jülich, Kleve und Berg an Brandenburg vor.Die Krönung seiner Kooperation mit den Berliner Vettern stellte der Geraer Hausvertrag von 1598 dar, in dem Georg Friedrich den kurbrandenburg. Familienzweig zum Erben seiner gesamten Besitzungen in Franken, Schlesien und Preußen bestimmte. 1603 starb mit ihm die ältere Linie der fränk. H. aus. Die Regierung der Mgfm.er Ansbach und Kulmbach-Bayreuth übernahmen die beiden jüngeren Brüder des Kfs.en von Brandenburg, Joachim Ernst und Christian, die auch die sogen. jüngere Linie der fränk. H. begründeten.

Die gezielte Anlehnung an das Kgtm., gleich welcher Dynastie, stellte eines der markantesten polit. Grundprinzipien der Zollern dar, das maßgebl. zu ihrem Aufstieg und ihrer Machtentfaltung beitrug. Bis ins 16. Jh. hinein hielten denn auch sämtl. Familienmitglieder unverrückbar daran fest. Bei mehreren Königswahlen (→ Rudolf I., → Ruprecht, → Sigismund) fungierten die Zollern als »Königsmacher«, prakt. allen Monarchen dienten sie als loyale Gefolgsleute, einflußr. Berater, geschickte Diplomaten und tapfere Heerführer. Diese ständige Nähe zum Kgtm. förderte nicht nur dasPrestige der Zollern nachhaltig, sondern verschaffte ihnen auch zahlr. kgl. Lehenbriefe, Privilegien und sonstige Vergünstigungen, mit denen sie ihren Territorialbesitz stetig erweitern und rechtl. absichern konnten. Erst mit dem engagierten Bekenntnis Mgf. Georgs des Frommen (1528-43) zum Luthertum setzte eine deutl. Distanzierung vom kath. habsburg. Kaiserhaus ein.

Äußerst förderl. für das Wohl der Dynastie war auch das konsequente Bemühen, die in vielen dt. Herrscherhäusern des SpätMA verbreiteten internen Zwistigkeiten zu vermeiden. Um den über Generationen mit großen Mühen zusammengetragenen Territorialbesitz nicht zu zersplittern, wurden alle Mitglieder des Zollernhauses seit 1341 durch Hausverträge und väterl. Dispositionen (1385, 1437, 1473) förml. zur Eintracht verpflichtet. Brüder sollten möglichst gemeinsam regieren, stets füreinander eintreten, unumgängl. Landesteilungen gerecht vornehmen und die Reichsbelehnung gemeinsam empfangen. ZentraleHerrschaftsrechte wie das Bergregal und des »Kaiserliche Landgericht Burggraftums Nürnberg« durften nicht geteilt, Familienbesitzungen nicht an fremde Mächte verkauft werden. Trotz z. T. unterschiedl. Interessenorientierung hielten sich prakt. alle Mitglieder der Gesamtfamilie weitgehend diszipliniert an die selbst auferlegten Grundsätze. Die meisten der in Franken zur Versorgung nachgeborener Söhne und zum Zweck besserer Herrschaftsorganisation vorgenommenen Landesteilungen (1403, 1440, 1486) und Wiederzusammenführungen getrennter Besitzteile in einer Hand (1457, 1528, 1556) gingenharmon. vonstatten und führten zu keiner Schwächung der polit. Potenz des Hauses. Nur im Zusammenhang mit der Teilung von 1541 kamen es zw. Mgf. Georg und seinem Neffen Albrecht Alcibiades zu einigen Spannungen.

Nach dem Tod des ersten Nürnberger Bgf.en Friedrich I. teilten seine Söhne 1214 den Familienbesitz: Friedrich übernahm die schwäb. Stammlande, Konrad I. die von seiner Mutter herrührenden fränk. Eigengüter der Gf.en von Raabs und die erheirateten Besitzungen der erloschenen Gf.en von Abenberg. Die von den beiden Brüdern gegründeten Familienzweige gingen in der Folgezeit polit. völlig eigenständige Wege, auch führte nach Konrad I. kein Mitglied der fränk. Linie mehr den Titel Graf von Zollern. Im 15. Jh. bemühte sich allerdings Mgf. Albrecht Achilles, in dem das Wissen um die Geschichteseines Hauses bes. lebendig war, um eine Wiederannäherung an die schwäb. Linie, indem er von Kg. → Friedrich III. die Erlaubnis zum Wiederaufbau der 1423 zerstörten Burg H. erwirkte und die nötigen Mittel dafür aufbrachte, zudem die schwäb. Gf.en gegen die Expansionsbestrebungen → Württembergs unterstützte.

Unter den Kfs.en Friedrich I. (1415-40) und Albrecht (1470-86) waren die Mgfm.er Ansbach und Kulmbach zeitw. mit den kurbrandenburg. Besitzungen in einer Hand vereint, doch fühlten sich beide Fs.en innerl. stets mehr ihrer fränk. Heimat verbunden. Zudem wurden in ihrer Zeit die das Gesamthaus und das Verhältnis zum Reich betreffenden Fragen zumeist auf der Cadolzburg und in Ansbach, nicht in Berlin entschieden. Am eigenen Leib verspürten Friedrich und Albrecht aber auch die übergroße Schwierigkeit, zwei so unterschiedl. und weit auseinanderliegende Herrschaftsbereiche gleichzeitig regierenzu müssen. Beide legten daher in ihren Dispositionen von 1437 bzw. 1473 eine klare Aufteilung ihrer Lande unter ihre Söhne fest. Die brandenburg. und die fränk. Besitzungen sollten künftig von jeweils eigenen, selbständig regierenden Landesherren geführt werden. Nach dem Tod der beiden Kfs.en 1440 bzw. 1486 leisteten die Söhne dieser väterl. Verfügung getreul. Folge. Albrechts ältester Sohn Johann als Erbe der Mark Brandenburg und dessen Halbbruder Friedrich d. Ä. in Franken begründeten zudem jeweils eigene Linien.

Geschickt und vorausschauend geplante Eheverbindungen stellten von Anfang an ein häufig eingesetztes Instrument der zoller. Politik dar. Schon den territorialen Grundstock für ihre Herrschaft in Mittel- und Oberfranken erlangten die Bgf.en von Nürnberg durch Heiraten mit den Erbtöchtern der aussterbenden Häuser Raabs, Abenberg (jeweils um 1200) und Andechs-Meranien (1246). Es folgten dynast. Beziehungen zu vielen anderen dt. Adelshäusern. In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s verschafften hochrangige Familienverbindungen und Heiratsprojekte, z. T. auf europ. Ebene, den Zollern einen weiterendeutl. Prestigegewinn und dokumentierten ihr endgültiges Einrücken in den Kreis der führenden Dynastien des Reiches. So nahm etwa Bgf. Friedrichs V. Sohn Johann eine Tochter Ks. → Karls IV. zur Frau, wäh-rend seine Tochter Margarethe sich mit Kg. → Ruprecht von der Pfalz vermählte. Im 15. und frühen 16. Jh. verheirateten die Mgf.en Albrecht Achilles und Friedrich d. Ä. ihre zahlr. Söhne und Töchter u. a. mit Partnern aus der Königsdynastie der → Jagiellonen sowie aus den Häusern der bayer. und pfälz. → Wittelsbacher, der sächs. → Wettiner und der schles. → Piasten. Dieses nahezu einzigartige, von Dänemark und Preußen bis ins oberitalien. Mantua, vom niederrhein. → Jülich bis nach Ungarngespannte Netz dynast. Beziehungen verschaffte den fränk. Zollern in den Jahrzehnten um 1500 reichsweite, ja europ. Bedeutung und vielfältige polit. Einflußmöglichkeiten.

Quellen

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