Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HABSBURG

I.

Mit dem heute als Stammvater geltenden, um die Mitte des 10. Jh.s lebenden Guntram dem Reichen, Herrn von Muri, weist die Herkunft der H.er auch dann ins Elsaß und in den nördl. Aaargau, wenn dieser nicht mit jenem gleichnamigen Gf.en des Nordgaus ident. wäre, dessen Besitz Kg. Otto I. 952 wg. angebl. Felonie konfiszierte, und somit auch keine Verbindung mit den Etichonen-Hzg.en des Elsaß vorläge. Daß sich Rudolf II. 1120 unversehens princeps nannte, mag in weibl. Linie eine Abstammung von den Welfenhzg.en (→ Welfen) rekapitulieren.Der Hauptquelle, den um 1160 formulierten, aber erst im Barock abschriftl. wiederaufgefundenen Aufzeichnungen zur Geschichte des Kl.s Muri (Acta Murensia) zufolge soll Guntrams Sohn Kanzelin oder Lanzelin, der »Graf von Altenburg« bei Brugg, seinerseits zwei, viell. auch drei Söhne gehabt haben. Einer von diesen, der mit der wahrscheinl. aus dem lothring. Herzogshaus stammenden Ita vermählte Radbot († 1036/45), soll um 1020/30 sowohl das Kl. Muri gestiftet als auch die Habichtsburg/Habsburg errichtet haben. Daß der Name dieser am Zusammenfluß von Aare, Reuß und Limmat verkehrsgünstiggelegenen Steinburg zur Zeit Gf. Ottos II. zum Geschlechtsnamen (comes de Hauichburch [1108]) und die bis ins frühe 13. Jh. mehrfach ausgebaute Stammburg selbst zum Verwaltungsmittelpunkt wurde, welche Funktion sie erst unter Kg. Rudolf I. einbüßte, markiert eine Schwerpunktbestimmung der Familie, nachdem Radbots Söhne Otto, Albrecht und Werner die um das geistl. Zentrum Ottmarsheim (um 1045) im Elsaß gelegenen Besitzungen ihres auf den frühen Leitnamen Rudolf getauften Onkels geerbt hatten. Das bedeutendste Lehen der frühzeitig auch im Breisgau und in der Ortenaubegüterten, mit der Gft. im Klettgau bewidmeten und bedeutende Kirchenvogteien (zuerst → Straßburg, später auch → Murbach, Muri und → Säkkingen) ausübenden Familie war die Lgft. im Oberelsaß, als deren Inhaber Gf. Otto II. um 1090 erscheint. Diesen reichen Besitz und Einfluß mehrte die ebenso klug handelnde wie von generativem Glück begünstigte Familie im Gefolge der sal. und stauf. Herrscher infolge Kaufs, Belohnung und reicher Erbschaften (Lenzburger [1172/73], Kyburger, Zähringer (→ Baden, Mgf.en von), Pfullendorfer). Durch das Aussterben der Zähringer (1218)stiegen sie zur führenden Familie zw. Oberrhein und Alpen auf, welche durch den Erwerb der Gft. Frickgau ihre elsäss. und ihre oberländ. Gft.en im Aargau und Zürichgau miteinander verband (1231/32ff.). Die Abtrennung einer »jüngeren« Laufenburger und einer Kyburger Linie (1232 bzw. 1238/39 bis 1408 bzw. 1417) blieb unmaßgeblich. Als Gf. Rudolf IV. seinen Zweig endgültig zum weit in die Innerschweiz (Zürichgau, Thurgau, Glarus etc.) ausgreifenden und die wichtigsten Alpenpässe nach Italien kontrollierenden Herrn der oberen Rheingebiete gemacht hatte, folgte seine Wahl zum röm.-dt. Kg.

II.

Die frühzeitigen, etwa von Hzg. Rudolf IV. im Rahmen des privilegium maius unternommenen Versuche, die Primogenitur einzuführen, sind erfolglos geblieben, so daß bei den H.ern wie bei den meisten dt., aber im Unterschied zu den span. und westeurop. Dynastien bis weit in die Frühe Neuzeit hinein das in einer Gesamtbelehnung ausgedrückte Erbrecht aller ehel. Söhne - und teils auch der Töchter - galt. Dies zog Herrschaftsteilungen nach sich, deren Folgen durch die hausrechtl. Figur des Seniorats, welches sich gelegentl. auch inVormundschaften konkretisierte, nicht immer gemildert wurden. Testamentar. verordnete Alleinherrschaften des ältesten Sohnes haben immer wieder heftigste Anfeindungen der sich mit abgeleiteten Rechten oder Einkünften nicht zufriedengebenden jüngeren Söhne rsp. Brüder heraufbeschworen - Kg. Albrecht I. hat die Ignoranz der Ansprüche eines Verwandten 1308 sogar das Leben gekostet, zu dessen Memoria das neue Hauskl. Königsfelden gestiftet wurde. War die Erfindung des Erzherzogstitels durch Rudolf IV. noch eine emanzipative Maßnahme gegen dessen ksl. Schwiegervater aus dem Hause → Luxemburggewesen, so die später hinfällig gewordene Beschränkung auf die steir. Linie im Rahmen der Bestätigung des privilegium maius durch Ks. Friedrich III. (1442/53) eine Herabsetzung der Donauösterreicher. Weil noch Fer-dinand II. vier Jahre nach seiner 1621 testierten Absicht, die Primogenitur einzuführen, seinen Bruder Leopold mit Tirol abfinden mußte, ist die Ära der Teilungen erst nach dem Aussterben der Tiroler Linie (1665) beendet worden, als die »kaiserliche« Linie unter Leopold I. wieder alle nordalpinen Herrschaftsgebiete vereinte und von Wien aus regierte. Die seit der Mitte des 15. Jh.s fortges. notwendige Abwehr der osman. Expanion belastete die H.er materiell und polit. um so mehr, als sie mit einer kurzen Vakanz (1742-45) von 1438 bis1806 ununterbrochen den Kg./Ks. des Heiligen Römischen Reiches (seit 1495: Deutscher Nation) stellten. Diese stetige Sukzession des seit Ferdinand I. »deutschen« Zweiges, genauer der (donau-) »österreichischen« Linie von Ferdinand I. bis 1619, anschl. - mit Ferdinand II. beginnend - der steir. (»innerösterreichischen«) Linie erforderte ebenso stetig Konzessionen an Kfs.en und Reichsstände sowie an die Landstände der in Personalunion regierten Kron- und Erbländer. Mehrfache, bes. von Maximilian I. unternommene Versuche, die oder Teile der österr. Erbländer zum Kgtm. zu erheben, sindgescheitert.

Mit der Generierung zweier Hauptlinien (1521ff.) trat das Problem auf, welche von beiden hinfort das Heilige Römische Reich regieren sollte, also welche berechtigt sein sollte, sich um die Kaiserwürde zu bemühen. Im sog. »Spanischen Sukzessionsplan« vereinbarten Karl V. und Ferdinand I., daß die Kaiserwürde zw. der span. und der dt. (österr.) Linie alternieren solle. Konkret bedeutete dies, daß nach Ferdinand I. der span. Kg. Philipp II. zum röm.- dt. Kg. und Ks. hätte gewählt werden müssen. Im Unterschied zum Papst lehnten die Kfs.en und Reichsstände dieses über etl. Jahre ventilierteAnsinnen aus mehreren Gründen ab. Diese Richtung setzte sich nach der - in der Reichsgeschichte singulären - Abdankung Karls V. (1556) binnen kurzem durch. Am 14. März wurde Kg. Ferdinand I. zum röm. Ks. erhoben, und vier Jahre später gelang es ihm, die in Anbetracht der konkurrierenden Ambitionen seines Sohnes Maximilian und seines Neffen Philipp II. seinerzeit ausgesparte Frage eines Kg.s vivente imperatore zugunsten seiner eigenen Familie zu lösen. Er bewog Philipp II. im Jan. 1562 zum endgültigen Verzicht auf seine Kandidatur und setzte am Jahresende die Wahlseines umstrittenen Sohnes Maximilians II. zum röm.-dt. Kg. durch, welcher ihm nach seinem Tod auch als Ks. nachfolgte (1564).

III.

Gf. Rudolfs IV. (I.) Wappen war ein herald. rechtsgewendeter, aufrecht stehender und nach seiner Königswahl bekrönter roter Löwe. Sein schließl. allein mit Österreich und Steiermark belehnter Sohn Albrecht (I.) griff den rot-weiß-roten »Bindenschild« auf, welcher erstmals 1230 auf dem Siegel des letzten Babenbergers Friedrichs II. († 1246) belegt ist und dessen Herkunft Leopold Stainreuters »Chronik von den 95 Herrschaften« ausgangs des 14. Jh.s erstmals durch ein legendäres Vorkommnis während der Belagerung von Akkon zu erklären sucht. Seitdem habendie habsburg. Hzg.e dieses Emblem »Neu-Österreichs« anstelle des Fünfadlerwappens (»Alt-Österreich«) als Wappen verwendet und den Wappen ihrer angestammten südwestdt. Besitzungen hinzugefügt. Seit ihn Friedrich der Schöne 1325 erstmals dem einfachen Königsadler auf die Brust legte, trat dieses Landeswappen dem althabsburg. Löwen als Familienkennzeichen an die Seite. Ks. Friedrich III. ordnete als erster die Wappen seiner Erbländer im Kreis um das Reichsemblem - den (Doppel-) Adler. Maximilian I. fügte die Mitrenkrone (Kaiserkrone) hinzu. Ferdinand I. umgab den ksl. Schild mit der Kettedes Ordens vom Goldenen Vlies.

Wie die 1290 von Kg. Rudolf I. gestiftete Frauenkirche in Tulln, wo die dem Altar nächststehenden Pfeiler mit Statuen des Kg.s, seines Sohnes Albrecht und ihrer beider Gemahlinnen geschmückt waren, weisen die zahlr., über den ausgedehnten Herrschaftsbereich verstreuten kirchl. Stiftungen und Grabmäler der H.er idealisierende Porträts auf (Skulpturen, Wand- und Glasmalereien). Nicht nur einen bauplast. Höhepunkt bildet das Programm Rudolfs IV. in und an der Wiener Stephanskirche. Oberhalb seines nur fragmentar. erhaltenen, von einem Baldachin überwölbten, von Figuren trauernder Kanoniker undProfessoren der von ihm gestifteten Universität umgebenen und ursprgl. in der Mitte des Hauptchores von St. Stephan befindl. Grabmals hing als Totenbild sein pergamentenes Porträt - das älteste selbständige Porträt im dt. Sprachraum nach Pariser und Prager Vorbild.

Wie ihre Vorfahren, betätigten sich auch die seit dem 16. Jh. nach dem humanist. Erziehungsideal Castigliones umfassend gebildeten und mit Ausnahme Maximilians II. und seiner Söhne, die man als »Kompromißkatholiken« bezeichnet hat, persönl. mehr oder minder streng altgläubigen H.er ungeachtet ihrer begrenzten Mittel als Bauherren und Mäzene im frühneuzeitl. Sinne. Maximilian I. finanzierte genealog. Forschungen und Ruhmeswerke, und der musikliebende Ferdinand I. (1503/10/31-64) schuf durch die maßgebl. Erweiterung der Wiener Hofburg Raum für die planvoll ausgebaute und um teils exot.Raritäten bereicherte Schatzkammer. Seine Söhne haben diese Vorlieben geerbt. Am Hof des nicht nur sprachl. hochgebildeten Maximilians II., der sich abwechselnd in Wien und Prag aufhielt, spielten Feste und »Trionfi«, Jagden und Musik sowie die Gartengestaltung eine große Rolle, zu deren Zweck der Ks. persönl. botan. und hortolog. Studien trieb. Zugl. versammelte er einen illustren Kreis - v. a. naturwissenschaftl. - Gelehrter aus den Niederlanden um sich und begründete die Hofbibliothek unter dem ersten Leiter Hugo Blotius. Mit der Anlage eines Fasanengartens schuf er den Nucleus vonSchloß Schönbrunn und ließ auf der Simmeringer Heide eine »villa suburbana« errichten, in Prag die Res. und das Lustschloß Belvedere. Die exzeptionelle Porträtgalerie und Harnischsammlung seines jüngeren Bruders Ehzg. Ferdinand von Tirol auf Schloß Ambras bei Innsbruck verleibte der die Sammelleidenschaft aller H.er auf die Spitze treibende Ks. Rudolf II. seiner weltberühmten Schatz- und Wunderkammer auf dem Prager Hradschin ein, wo sein Hof nicht nur in seiner Skurrilität in der gesamten Epoche seinesgleichen sucht. Ferdinand III. (1637-57) stiftete nicht nur eine ital. Akademie, sondernsteht am Anfang der persönl. komponierenden und dichtenden H.er.

IV.

Zur Zeit des ersten international agierenden H.ers, Kg. Rudolfs I., hat dessen Vizekanzler Heinrich von Klingenberg den auf Gregor von Tours zurückgehenden und von den Brabanter Hzg.en für sich in Anspruch genommenen Sagenkreis von der Abstammung der Franken von den Trojanern und den Erzvätern für die H.er adaptiert. Die Nachfahren Rudolfs haben zwar von dessen Kgtm. ein spezif. Auserwähltheitsbewußtsein abgeleitet, demzufolge mit ihrem Ahnen das ganze Geschlecht »königlich« geworden sei, doch hat sich bzgl. der Abstammung die ihrerseits ausgangs des13. Jh.s gebildete Auffassung einer röm. Abkunft durchgesetzt. In der Form, in der diese erst während der Regierungszeit Friedrichs III. in den Colonna (Thomas Ebendorfer, um 1450) rsp. in den Aventingf.en (Anicier-) Pierleoni oder Frangipani (Heinrich von Gundelfingen, 1476), die sich allesamt schon seit dem 11. Jh. auf Julius Cäsar zurückführten, namentl. konkretisiert worden ist, war sie das ganze 16. Jh. Gemeingut der Chronisten und blieb sogar bis ins 18. Jh. im Gespräch. Statt dieser »offiziösen« Auffassung hat Maximilian I. unter dem Eindruck der brabant. beeinflußten und vonantifrz. Legitimationsbedürfnissen gesteuerten genealog. Gewißheit der burgund. Valoishzg.e (→ Valois/Burgund), von den Trojanern und Karl dem Großen abzustammen, den damit harmonierenden Nebenstrang der habsburg. Abstammungssagen aus der Zeit Rudolfs I. favorisiert und zugl. die von seinem Vater Friedrich III. durch die Bestätigung der angebl. Privilegien antiker Herrscher im privilegium maius begründete »Renaissance« des Glaubens an den Sinn und die Zukunft seiner Dynastie durch die hochartifiziellen Traditionen Burgunds noch gesteigert. Der von ihm seit demEnde der 1490er Jahre beschäftigte cronicist Dr. Jacob Mennel hat sich der Aufgabe, die von Olivier de la Marche für die weibl. Deszendenz behauptete Abkunft der H.er von den Trojanern genealog. und sogar in männl. Linie zu belegen und bei dieser Gelegenheit über den hl. Leopold hinaus noch mögl. viele Heilige und Selige in der habsburg. Verwandtschaft aufzufinden, 1518 mit der sechsbändigen »Fürstliche(n) Chronick gen. Khaiser Maximilians geburtsspiegel« entledigt. Gegen Mennels hypertrophe Fortführung der Abstammungslegende bis zu den Ägyptern und weiter zu Osiris(Apis) und den bibl. Erzvätern Cham,Noah und sogar Adam haben erst Maximilians Nachfahren der österr. Linie keinerlei Bedenken gehabt. Sie haben den genealog. Nachlaß, den der auf seine Devise »Plus ultra« mit den beiden Säulen des Herkules reduzierte Ks. Karl V. seinem Bruder Ferdinand überlassen und auch in dieser Hinsicht die span.-dt. Linientrennung vollzogen hat, um so begieriger angenommen und gepflegt, als sie seit der Erbschaft des Kgr.s Böhmen auf die luxemburg. Rezeptionsspuren dieser Theorie gestoßen waren. Namentl. Maximilian II. hat das von Ks. Karl IV.zweihundert Jahre zuvor in Auftrag gegebene genealog. Fresko auf Burg → Karlstein in Buchform drucken lassen, und Rudolf II. hat die Gestalten seiner trojan.-fränk. Vorfahren in dem ebenfalls zerstörten alten Komödienhause bei der Wiener Hofburg aufmalen lassen. Die 1522 unter dem Titel »Seel- und Heiligenbuch Kaiser Maximilians altfordern« fertiggestellte Legendensammlung der Familienheiligen einschließl. der Ruhestätten der vermeintl. Vorfahren seit Chlodwig ist unter Ferdinand I. und schließl. bis auf Rudolf II. fortges. worden. Erst die damaligen H.er haben ihre sogar vonMaximilian I. relativ moderat instrumentalisierte angebl. Abkunft von Chlodwig und Karl dem Großen radikal antifrz. monopolisiert und entspr. Gegenmaßnahmen provoziert. Die Mitte des 17. Jh.s zuerst im Umfeld der span. Linie vermehrte Behauptung, überhaupt keine europ. Dynastie stamme in männl. Folge von Karl dem Großen ab, wohl aber die H.er in weibl. Linie, hat unverzügl. einen Propagandakrieg entfesselt.

Wie nur wenigen Vorgängern und Nachfolgern ist es Kg. Rudolf I. (1273-91) gelungen, dynast. Profit aus seinem Kgtm. zu ziehen. Dies gilt weniger für das Königsamt als solches, weil die H.er dieses aufgrund der kfsl. Vererblichungsbefürchtungen schon mit Rudolfs Enkel Friedrich dem Schönen wieder verloren und es erst 1438 mit Albrecht V. (II.) zurückerlangten - um es hinfort nicht mehr abzugeben. Aber Rudolf vermochte die Hzm.er Österreich und Steiermark aus dem »heimgefallenen« Babenberger-Lehnserbe seines in der Schlacht von Dürnkrut bezwungenen und getöteten Rivalen Kg. Ottokar II.Přemysl von Böhmen seinen eigenen, zu Hzg.en erhobenen Söhnen zuzuwenden und setzte 1283 seinen Erstgeborenen Albrecht (I.) in deren alleinigen Besitz. Der darin begründete Umsturz der geopolit. Konstellation des dt. HochMA hat sich erst allmähl. ausgewirkt. Zumal die H.er sich erst allmähl. an ihren neuen Besitz in den Ostalpen gewöhnt haben und in den neuen Hzm.ern lange als »Fremdherrschaft« empfunden wurden, galt ihr Hauptaugenmerk zunächst weiterhin ihren Stammländern im W und der Pflege vielfältiger Verbindungen mit den Nachbargewalten in Altburgund, Frankreich,→ Lothringen und → Savoyen. Erst unter Rudolf IV. »dem Stifter« war der Prozeß des allmähl. Wechsels der dynast.-polit. Priorität von den Stammlanden zu den »neuen Ländern« abgeschlossen. Zugl. personifiziert Rudolf wie kein anderer die mittelfristig unschätzbaren Vorteile, die der über ein Jh. andauernde Ausschluß vom röm.-dt. Kgtm. einer Dynastie bot, die kompensator.-emanzipative Maßnahmen bzgl. ihres Verhältnisses zu der von dynast. Rivalen (→ Wittelsbach, → Luxemburg) ausgeübten »Zentralgewalt« entwickelte und ihr Augenmerk ansonsten geschickt auf denterritorialstaatl. Auf- und Ausbau richtete. Die über Kärnten (1335) und Tirol (1363) bis nach Istrien und Friaul ausgreifende Expansion (1363/68-82 zusätzl. noch der Erwerb von Positionen in Voralberg und der Ausbau der schwäb.-»vorderösterreichischen« Positionen), wurde inwärts durch eine Infrastrukturverdichtung flankiert, deren wichtigste Merkmale eine territoriale Integration, eine proto-merkantilist. Wirtschaftspolitik und eine rigorose Indienstnahme der Kirche bei Bemühungen um eine kirchenorganisator. Verselbständigung waren. Weil sich die H.er im ganzen 14. Jh. als königsfähigeDynastie begriffen, haben sie sich nicht nur ungleich mehr als die meisten anderen weltl. Fs.en für das Gesamtreich interessiert, sondern geradezu ein imperiales Bewußtsein und einen Auserwähltheitsmythos von Dynastie und Haus Österreich ausgebildet, aus denen heraus Rudolfs IV. »Fälschung« des privilegium maius auch begriffen werden muß.

In einem Zeitalter der dynast. Konsolidierung und Expansion geriet mit dem archa. dynast. Bewußtsein auch das vordergründige, auf dem Seniorat und auf Hausordnungen beruhende Einheitsgebot der H.er in die Krise. Mit der »Neuberger Teilung« (1379) entstanden bei Ignoranz aller alten Hausverträge einschließl. des privilegium maius, aber klar fixierter fortgesetzter Gemeinsamkeiten (Wappen- und Titelführung; gegenseitige Erbschaft im Falle des Linienaussterbens; Vorkaufsrecht bei Gebietsveräußerungen; Vormundschaft über unmündige Waisen; Vermeidunggegenseitig schädl. Bündnisse; gemeinsame Abwehr von Feinden) zunächst zwei, später zumindest zeitweilig noch weitere Linien, Zweige und Herrschaftskonglomerate. Von diesen richteten die sog. Albertiner in den heutigen Ländern Ober- und Niederösterreich mit Wien ihr Augenmerk v. a. auf Böhmen, Ungarn und Polen, ohne indes die Reichsangelegenheiten völlig zu ignorieren, wohingegen sich die Hauptlinie der sog. Leopoldiner in den innerösterr. Hzm.ern Steiermark, Kärnten und Krain durch ihre hauptsächl. Ausrichtung auf das südl. Ungarn und die nördl. Adria bis nach Venedig isolierte. Die Wahrungder überkommenen habsburg. Interessen im westl. und südl. Reich sowie bei dessen Anrainern ging fast vollständig auf die bald entstehende Seitenlinie der Leopoldiner in Tirol und den sog. »Vorlanden«, dem späteren Vorderösterreich, über. Deren Interessenkonfiguration verwies sie darauf, mittels einer nicht zuletzt die Valois in Frankreich und Burgund (→ Valois/Burgund) einbeziehenden Schaukelpolitik den seit 1315 (Schlacht bei Morgarten) fortgesetzten Aufstieg der benachbarten Eidgenossen zu stoppen und den Schlachtentod zu rächen, den diese Hzg. Leopold III. und einem großen Teil desvorderösterr. Adels 1386 bei Sempach und 1388 Hzg. Albrecht III. bei Näfels bereitet hatten. Dynast. Uneinigkeit und kirchenpolit. Alleingänge Hzg. Friedrichs IV. von Tirol im ersten Drittel des 15. Jh.s haben dies nicht nur verhindert, sondern zum Verlust des gesamten Aaargaus an die Eidgenossen geführt, den Friedrichs einziger Sohn Sigmund »der Münzreiche« mit Hilfe des prosperierenden Silberbergbaues in Osttirol (Hall, Schwaz) zurückzuerlangen hoffte.

Die Chancen der H.er verbesserten sich, als die Kfs.en ausgangs der 30er Jahre des 15. Jh.s deren über ein Jh. währende Exkludierung vom röm.-dt. Kgtm. beenden mußten. Daß Hzg. Friedrich V. von Innerösterreich, den sie nach Ks. Sigismunds Schwiegersohn Hzg. Albrecht V. (II.) aus der donauösterr. Linie wählten, als Friedrich III. (1440-93) länger als jedes andere Reichsoberhaupt regierte, verlieh den Beanspruchungen wie den Möglichkeiten habsburg. Politik eine ganz neue Dimension. Nichts weniger als »des Heiligen Römischen Reiches Erzschlafmütze«, hat dieser rigoros auf dertradierten Figur des Seniorats beharrende Ks. nicht nur die Einheit des »Hauses Österreich« in den innerösterr. Leopoldinern wiederhergestellt (Beerbung der Albertiner/→ Luxemburger 1457/63 und der Tiroler Linie 1487/91), sondern auch dessen Aufstieg zur europ. Großdynastie begr. (Anwartschaft auf Ungarn 1459/63, burgund. Erbschaft 1477) und überdies die außerordentl. konfliktreiche Herausbildung Dtl.s aus dem ma. Reich maßgebl. gestaltet. Den eigentl. Profit zog und mehrte auf der gesamteurop. Ebene sein Sohn, der seit 1477 mit der burgund. Erbtochter verheiratete und 1486vivente imperatore zum röm.-dt. Kg. gewählte Maximilian I. (1486/93-1519). Er bereitete den Anfall Gelderns vor (endgültig 1537) und »rettete« den H.ern Brabant, Luxemburg sowie die Fgft. Burgund vor dem Zugriff der frz. Krone.

»Maximilian und seine Nachkommen übernahmen nicht nur Namen und Zeichen des Hauses Burgund, sie erbten und ergriffen auch dessen Politik« (Paravicini 1976, S. 117). Seit erstmals Maximilians Vater Friedrich III. 1474 dem die Stadt Neuß belagernden Hzg. Karl dem Kühnen unterstellt hat, des Burgunders eigentl. Ziel sei Germaniam subigere ac Romanum imperium vendicare (Regesten Kaiser Friedrichs III., 1991, Nr. 424), gehörten dieser Vorwurf und die Methode, die eigenen Interessen als diejenigen des Reichs, diejenigen derKonkurrenten aber als grundsätzl. reichsfeindl. zu deklarieren, zum Arsenal der habsburg. Argumentation und Herrschaftsauffassung. Sie schritt in drei chronolog. Stadien von der ma. Kaiseridee zur frühneuzeitl. Universalmonarchie voran: vom außenpolit. »anspruchslosen«, aber seine monarch. Möglichkeiten innenpolit. ausnutzenden und verbessernden Ksm. Friedrichs III. über die machtpolit. immer noch defensive »imperiale«Gesenkschmiede Maximilians I. zum Höhepunkt und Scheitern des auf die span. Machtmittel gestützten Weltherrschaftsanspruchs Karls V. Karls und seiner maßgebl. Berater Überzeugung, das Reich Karls des Großen wiederherzustellen und zu übertreffen, war Ziel und Selbstverpflichtung, wurde aber nicht nur von den luther. gewordenen Deutschen alsbald als tyrann. empfunden und bekämpft.

Maximilian I. hat durch seine von den wechselnden polit. Erfordernissen seiner Auseinandersetzungen mit der frz. Krone gesteuerte, in der Ausschließlichkeit und Konsequenz ihrer Internationalisierung neuartige Heiratspolitik als einem Derivat gemeineurop. dynast. Allianzpolitik, welcher er nicht nur alle ihm zu Gebote Stehenden, sondern auch sein persönl. Eheleben kompromißlos unterwarf, die überragende Geltung der H.er im frühneuzeitl. Europa begründet, wobei aber das wohl erst im 17. Jh. aufgekommene Distichon Bella gerant alii, tu, felix Austria, nube!/ Nam quae Marsaliis, dat tibi regna Venus! den Vereinbarungen einen unzutreffend teleolog. Zug unterstellt. Aus dem verwirrenden Gestrüpp der Projekte und tatsächl. Vereinbarungen mit den Höfen von und in Italien, England, Frankreich, Skandinavien sowie Rußland ragen die zu seinen Lebzeiten vollzogene Sukzession seines Sohns Philipps des Schönen und seines Enkels Karls (V.) in Spanien und die Sicherung der Anwartschaften auf Böhmen und Ungarn heraus, welche seine Enkelkinder Maria und Ferdinand (I.) sowie dessen Gattin Anna von Böhmen 1527-40 tatsächl. realisierten.

Die Großdynastie organisierte ihre von einem einzigen Zentrum aus nicht beherrschbaren Herrschaftsbereiche nicht ohne Krisen, aber ohne den Grundkonsens aufzugeben, dessen wichtigster Bestandteil das gegenseitiges Sukzessionsrecht bildete. Die habsburg. Teilungen von 1555/58 haben perpetuiert, was Karl V. schon 1521 entschieden hatte. Er behielt sich den potentesten Teil des Westens vor - Spanien, die Niederlande, die Fgft. Burgund und die ital. Besitzungen. Seinem jüngeren Bruder Ferdinand I. (1503/30/31-64) überließ er Ober- und Niederösterreich sowie die österr. Alpenländer einschließl.Tirols und »Vorderösterreichs«. Diese nahm Ferdinand nach seiner Vermählung mit Anna von Böhmen (1521) in Besitz, regierte sie von Innsbruck, dann von Prag aus und begründete damit die »jüngere«, »deutsche« rsp. »österreichische« Linie des Hauses H. Deren Ausstattung besserte sich dadurch, daß er nach der Türkenschlacht bei Mohács (1526) relativ unbehelligt die Nachfolge seines gefallenen Schwagers Kg. Ludwig in Böhmen antreten konnte, wohingegen er sich bzgl. Ungarns schließl. mit der Krone und dem W des Landes begnügen mußte, denn Zentralungarn war seit 1541 von denTürken besetzt. Die während seiner gesamten Regierung anhaltende Bedrohung durch die 1529 erstmals vor Wien stehenden Türken und die erweiterten reichspolit. Funktionen, die ihm das seinem kurz zuvor zum Ks. gekrönten Bruder abgerungene röm.-dt. Kgtm. in Anbetracht der sich zuspitzenden konfessionellen Auseinandersetzungen zuwies (1531), haben seine materiellen Möglichkeiten stark strapaziert und zu der rund einhundertjährigen Abhängigkeit der österr. Linie von der ungleich potenteren span. Linie beigetragen. In steter polit. und dynast. Auseinandersetzung mit seinem ksl. Bruder und wohl auchzunehmender innerer Distanz zu ihm, verfolgte Ferdinand seit den 1540er Jahren einen zunehmend selbständigen ausgleichenden Kurs, der ihn in Karls Krise zum Vermittler werden ließ und der schließl. im Augsburger Religionsfrieden (1555) gipfelte. Nur zwei Jahre nach dem Rücktritt Karls V. proklamierten die Kfs.en Ferdinand zum Ks. (1558), den 1562 endl. auch der Papst anerkennen mußte. Im selben Jahr, zwei Jahre vor seinem eigenen Tod, gelang es ihm, seinen Sohn in Frankfurt zum Kg. wählen und gleichzeitig krönen zu lassen.

Die in der Linientrennung liegende Gefahr einer Schwächung des Gesamthauses haben Karl V. und Ferdinand I. durch eine enge Kooperation entgegenzuwirken, ja in eine Vervielfältung der Kräfte umzuwandeln getrachtet. Durch strukturelle Hauptfeinde wie bes. Frankreich und den Protestantismus geeint, haben ihre Nachfolger die von ihnen praktizierte polit., milit. und dynast. Allianz der casa d'Austria perpetuiert. Diese realisierte sich nicht zuletzt in gegenseitigen Besuchen und Statthalterschaften, in zwischenhöf. Kontakten und Vertretungen einschließl. derv. a. am span. Hof zur Erziehung weilenden Prinzen der österr. Linie sowie in innerdynast. Heiraten zw. Vettern und Nichten, mittels derer es den H.ern bei allen negativen Inzestfolgen doch länger als etl. europ. Konkurrenzdynastien gelang, generative Schwächen zu kompensieren. Die Heiraten mit den Verwandten in Spanien als Vehikel einer verwandtschaftl. Verklammerung der beiden Linien bildeten ein Konstituens, seit Maximilian (II.), der älteste Sohn und Thronfolger Ferdinands I., mit Maria, einer Tochter seines Onkels Karls V. und mithin Schwester Kg. Philipps II. von Spanien verh. wordenwar. Allein auf höchster Ebene der ksl. Linie folgten bis zu Ferdinand III. wenigstens fünf weitere Heiraten. Resümiert man von hier aus die übrigen Verbindungen der »österreichischen« H.er seit Ferdinand I., dann treten vier weitere dauerhafte, durch (teils Doppel-) Verheiratungen konstituierte Bündniselemente hervor: Von hoher Bedeutung waren auch die Verwandtschaftsehen innerhalb der »deutschen« Linien, doch treten diese sowohl gegenüber den span. Verbindungen als auch gegenüber den vier Eheschließungen zurück, mittels derer die von Ferdinands I. Sohn Karl begründete »neue«innerösterr. Linie - welche 1619 zur ksl. wurde - ihre im Zeichen der Gegenreformation stehende Kooperation mit den bayer. → Wittelsbachern verwandtschaftl. befestigt hat. In wenigstens vier Heiraten drücken sich schließl. die von Ferdinand I. bis zu Ferdinand II. unternommenen Bemühungen um das Jagiellonenerbe in Polen (→ Jagiellonen) aus, in einigen mehr noch diejenigen um den dynast. Einfluß auf Reichsitalien (Mantua, Ferrara, Medici/Toscana). Für das außenpolit. System der H.er kennzeichnend ist es, daß diesen Bündnis- und Heiratspräferenzen innerhalb der überblicktenGenerationen seit Ferdinand I. nur eine einzige und zumal nicht sehr lang währende Heiratsverbindung mit der frz. Krone i. J. 1570 gegenübersteht. Hinsichtl. der protestant. gewordenen engl. Krone, die bis zur Frühzeit Karls V. noch ebensosehr wie die frz. umworben worden war, schmiedete man allenfalls noch Pläne.

In der dynast. Kooperation zw. der »deutschen« und der span. Linie erkannte man den weibl. Familienmitgliedern frühzeitig mehr oder weniger selbständige Funktionen zu. So haben sich v. a. Maximilians I. Tochter Margarethe und Karls V. Schwester Maria als Statthalterinnen der Niederlande bewährt, und bei der Gewinnung Ungarns für Ferdinand I. spielten dessen Gemahlin und dessen Schwester eine ausschlaggebende Rolle. Auch Ferdinand I. amtierte bis zu seiner Königswahl als der eng an dessen Instruktionen gebundene Statthalter seines Bruders Karl beim Reichsregiment und beimSchwäbischen Bund. Der zur - erfolglosen - »Abtreibung« seiner protestant. Sympathien an den span. Hof verwiesene Maximilian II. übte während der Abwesenheit Karls V. und dessen Sohnes im Reich sogar die Regentschaft in Spanien aus. Dorthin schickte er dann seinerseits seine Söhne Rudolf (II.) und Ernst, um diese nach einem an Baldassare Castigliones »Cortegiano« orientierten Programm erziehen zu lassen, wodurch man zugl. dynast. Notfällen vorbeugte, in denen ein Vertreter der anderen Linie als Thronfolger einspringen muße. Nach dem Tod des Infanten Don Carlos (1568) hat Kg. PhilippII. persönl. dessen Braut, Maximilians II. damals 21jährige Tochter Anna, geehelicht.

Ferdinand I. hat durch die Strukturierung seines Hofstaats (1527 Geheimer Rat, Hofrat, Hofkammer und Hofkanzlei; 1558 Reichshofrat als oberste Gerichtsinstanz und Gegengewicht zum Reichskammergericht), welche bis in die Zeit Maria Theresias die Grundlage der Verwaltung bildete, wesentl. zur Zentralisierung der habsburg. Herrschaft in den Erbländern und zur Effektivierung der ksl. Macht im Reich beigetragen. Gleichwohl haben ihn die um persönl. Motive vermehrten Regeln der Dynastie bewogen, seine Länder unter seine drei ihn überlebenden Söhne aufzuteilen: Entspr. seinem Testament erhielt derzwei Jahre zuvor zum röm.-dt. Kg. gewählte und baldige Ks. Maximilian II. (1564-76) außer den Kronen Böhmens (seit 1548) und Ungarns (seit 1563) auch die donauösterr. Hzm.er und das Seniorat über die beiden anderen Linien. Sein jüngerer Bruder Karl II. wurde auf die innerösterr. Hzm.er Steiermark, Kärnten und Krain verwiesen, wo sein an seine wittelsbach. Schwäger in → Bayern angelehnter Versuch eines streng gegenreformator.Kurses auf den erbitterten Widerstand der Stände traf und sich erst nach seinem Tod unter Ferdinand II. durchsetzte. Ks. Ferdinands I. gleichnamiger jüngster Lieblingssohn erhielt das sog. Vorderösterreich mit dem Zentrum Tirol und wurde von seinen Bruder Maximilian II. zeitweilig als Statthalter in Böhmen eingesetzt.

Dadurch, daß sich dieser Linienteilung um 1600 zwei weitere negative Phänomene beigesellten, ist die weitere dynast. und polit. Entwicklung tiefgehend beeinflußt worden. Auf dem Höhepunkt ihrer Weltgeltung, als die casa d'Austria über Österreich, Tirol, Steiermark, Kärnten, Krain, das unbesetzte Ungarn, Schlesien, Mähren, die Lausitz und Böhmen gebot, im westl. Europa über Burgund, die Niederlande und Teile des Elsaß, über das Hzm. Mailand ebenso wie über das Kgr. Neapel sowie v. a. über die Kgr.e Spanien und Portugal mit ihren Pertinenzien in der neuen Welt (heuteMexiko, Brasilien, Peru und Chile) regierte, gerieten mit der donau-österr. Seniorats-Linie zugl. die Erblande und das Reich in die Krise. Die Fertilität, die unter Ferdinand I. und Maximilian II. einen Gipfel erreicht und reiche zwischendynast. wie außenpolit. Chancen geboten hatte, zeitigte ihre negativen Folgen, als der »Primogenitus« und Senior Rudolf II. (1576-1612) sich die Brüder nicht mehr unterzuordnen vermochte, und erschöpfte sich überdies plötzl. Keiner der immerhin fünf ehel. Söhne Maximilians II., die das Erwachsenenalter erreichten, hat ehel. männl. Nachkommen gezeugt. Zugl.traten zu dieser Zeit bei Rudolf II., welcher nach seiner Erziehung am span. Hof mit den Kronen Ungarns (1572) und Böhmens (1575) gekrönt, noch zu Lebzeiten seines Vaters Maximilians II. zum röm.-dt. Kg. gewählt (1575) und nach dessen Tod auch als Ks. nachgefolgt (1576) war, geistige, emotionale und körperl. Anomalien auf, wurden publik und propagandist. ausgeschlachtet. Ganz nach dem Muster, welches die Dynastie im Laufe ihrer Geschichte schon mehrfach erlebt hatte, tat sich in der Person des Matthias wieder ein »unversorgter« Bruder des regierenden, aber diskreditierten Seniors bes.hervor. Getrieben von grenzenlosem Ehrgeiz fühlte Matthias, welcher durch einen ebenso eigenmächtigen wie fehlgeschlagenen Statthalterversuch in den Niederlanden die Beziehungen zu Spanien schwer belastet (1578-81) und mit der nachherigen Statthalterschaft in den donauösterr. Hzm.ern (1595) kein Auskommen gefunden hatte, sich berufen, dem Treiben eines »Lakaienregiments« auf dem Prager Hradschin, wo sein Bruder Rudolf auch aus Gründen der besseren persönl. Abscheidung seine andauernde Res. eingerichtet hatte, ein Ende zu setzen. Rudolfs Intransigenz bzgl. der Erhebung eines röm. Kg.sresp. seiner Nachfolge und die katastrophale Lage in Ungarn gaben den letzten Anlaß zu dem im 19. Jh. von Franz Grillparzer auf die Bühne gebrachten »Bruderzwist in Habsburg«, in dessen Verlauf der Ks. in zwei Etappen milit. zur Übergabe von Mähren, Ungarn, Ober- und Niederösterreich (1608), dann auch der böhm. Krone an den statt seiner zum Senior der Familie erklärten Matthias gezwungen wurde, welcher ihm bald auch als Ks. nachfolgte. Die mit dieser Generation verbundene Krise der Dynastie wurde erst in den letzten Jahren des seinerseits kinderlosen Matthias überwunden, insofern dieser1617/18 seinen Vetter Ehzg. Ferdinand von Innerösterreich zu seinem Erben in Ungarn, den Ländern der Böhmischen Krone und in Österreich bestimmen mußte. Die mehrheitl. protestant. Stände Böhmens und Ungarns, die wg. seiner gegenreformator. Politik in Innerösterreich Bedenken trugen, wurden gegen die Bestätigung ihrer Religionsprivilegien für seine Wahl gewonnen. Die Konkurrenz Kg. Philipps III. von Spanien (1578-1621), der ja seinerseits ein Enkel Maximilians II. war, um die Nachfolge in Böhmen und Ungarn hat Ferdinand durch das Versprechen abgegolten, als Ks. den dynast. und territorialenInteressen Spaniens willfahren zu wollen: Im sog. Oñate-Vertrag vom Sommer 1617 sicherte er Spanien die Bevorrechtigung der span. männl. vor der österr. weibl. Deszendenz sowie außer elsäss. Gebieten auch die Belehnung mit den ital. Reichslehen Finale und Piombino zu. Ferdinands II. Eingreifen zugunsten Spaniens in den Mantuanischen Erbfolgekrieg setzte diese Richtung fort, blieb aber erfolglos.

Nachdem die Tiroler Linie infolge der morganat. Ehe Ehzg. Ferdinands II. schon 1595 »ausgestorben« war, aber - bis 1665 - von Leopold V. neubegründet wurde, bedeutete die Etablierung Ferdinands II. (1619-37) in dreifacher Hinsicht eine tiefgreifende Zäsur: einen Wechsel der Senioratslinie - welcher mit einer Reduktion der drei »österreichischen« Linien auf zwei verbunden war, weil nach der Vereinigung der inner- und der donauösterr. Linie nurmehr die »jüngere« Tiroler Linie selbständig blieb -, einen Generationenwechsel und einen konfessionspolit. Wechsel. Dervordem von Spanien ausgeübte Einfluß wurde nunmehr auch reichspolit. durch denjenigen der bayer. → Wittelsbacher in → München verstärkt, welchen sein Vater Karl II. von Innerösterreich durch Doppelheiraten begr. hatte: Er hatte Maria, eine Tochter Hzg. Albrechts V. von Bayern, geheiratet, wohingegen sein Schwiegervater sich mit Ehzg.in Anna vermählte, einer Tochter Ferdinands I. Der folgl. mütterlicherseits von einer Wittelsbacherin stammende Ferdinand II. heiratete 1600 seinerseits und ungeachtet der schon von Zeitgenossen für bedenkl. gehaltenen Verwandtschaftsnähe seine CousineMaria Anna von Bayern (1574-1616). Während seine zweite, 1622 geschlossene Ehe mit Eleonore Gonzaga (1598-1655) kinderlos blieb, hatte Ferdinand II. aus der ersten Ehe vier Söhne und drei Töchter, von denen er 1635 Maria Anna (1610-65) die Liaison mit den → Wittelsbachern - nunmehr in Person des bereits betagten Maximilians I. von Bayern, des Haupts der kathol. Partei im Reich - fortsetzen ließ. Mit Maximilian, den er schon während seines in Begleitung eines um die 30 Personen starken Hofstaats unternommen Studiums an der Jesuitenuniversität Ingolstadt (1589-95) persönl. kennengelernthatte, verband Ferdinand außer der Vorliebe für Jagd, Musik, Literatur und Architektur v. a. der religiöse Fanatismus, dem der Hof seinen jesuit. Charakter verlieh, diesem Orden die Gestaltung des öffentl. Bildungswesens anheimgab und darüber hinaus bevorzugt die Kapuziner durch Klosterstiftungen protegierte. Konfessionspolit. bedeutete dies eine kompromißlose Radikalisierung und reichsweite Ausdehnung der brutalen Rekatholisierung, die Ferdinand in seinen innerösterr. Hzm.ern bereits durchgeführt hatte. Diese Intentionen und die sofortige Ausnutzung der ihm seit seiner Wahl und Krönungim Spätsommer 1619 zu Gebote stehenden Rechts- und Machtmittel des röm. Ksm.s zur Durchsetzung seiner eigenen böhm. Sukzession gegen Pfgf. Friedrich V. beschworen den Dreißigjährigen Krieg herauf. In den ersten Jahren außerordentl. erfolgreich, degradierte Ferdinand die Krone Böhmen 1624-27/28 durch eine Verfassungsänderung zur habsburg. Erbreichsprovinz und zog die Prager Behörden (böhm. Hofkanzlei, Gerichte etc.) nach Wien ab. Ob dies »absolutistischen« Intentionen erwuchs, welche sich auch auf andere habsburg. Länder und das ganze Reich richteten, wird von der Forschung weniger einigbeurteilt als sein »konfessioneller Absolutismus«, dem er außer dem habsburg. Teil Ungarns alle anderen Erbländer unterwarf. Der milit. Hilfe → Bayerns brachte er in Gestalt der Verpfändung Oberösterreichs auch territoriale Opfer, die dann 1622 (Kurfürstenwürde) und 1628 (Oberpfalz etc.) auf die besiegte Kurpfalz abgewälzt wurden. Die prakt. Preisgabe des Restitutionsedikts (1629) im Frieden von Prag (1635) bescherte dem ein Jahr später nicht in Wien, sondern in einem eigenen, von seiner Gemahlin geförderten Mausoleum in seiner innerösterr. Res. Graz Beigesetzten 1636 einen letztenpolit. Erfolg: die seit längerem vergebl. angestrengte, nun in → Regensburg erfolgte Wahl und Krönung seines ältesten Sohnes Ferdinand zum röm.-dt. Kg. und Nachfolger im Ksm.

Ferdinand III. (1636-57), welcher im Verbund mit seinem gleichnamigen Vetter, dem span. Kardinalinfanten, noch zwei Jahre zuvor die Truppen der kathol. Liga zum Sieg in der Schlacht bei Nördlingen (1634) geführt hatte, mußte die längst zum Negativen ausgeschlagene milit. Rekatholisierung nach dem Kriegseintritt Frankreichs und dem milit. Zusammenbruch Spaniens beenden. Im sog. »Westfälischen Frieden« gelang es den ksl. Diplomaten, die ksl. Erbländer von der auf den Beginn des Jahres 1624 fixierten Normaljahrsregelung auszunehmen, so daß ledigl. den schles. Protestanten die freieAusübung des Augsburgischen Bekenntnisses zugestanden wurde. Von den erhebl. Konzessionen, die demgegenüberstanden, fiel ihm der in § 3 des Vertrags von Münster dekretierte Verzicht auf eine Unterstützung Madrids im andauernden span.-frz. Krieg sicher bes. schwer. Daß er Spanien dessen ungeachtet später verdeckte Truppenhilfe in die Niederlande leistete und 1656 sogar ein Heer gegen den mit Frankreich verbündeten Hzg. von Modena nach Italien entsandte, verursachte die letzte Krise seiner Regierung, bezeugt aber auch die funktionierende polit.-milit. Allianz der casa d'Austria in der zweiten Hälfte des 17.Jh.s. Sie basierte weiterhin auf gegenseitigen Verschwägerungen, seit der schon 1625/27 zum Kg. von Ungarn und von Böhmen gekrönte Ferdinand 1631 in Wien mit Anna Maria von Spanien (1606-46) in einem mehrere Monate langen Festreigen verh. worden war. Indem Anna Maria und die ihr folgenden, drei von fünf habsburg. Heiratsprinzipien entspr. Gemahlinnen Ferdinands - Maria Leopoldine von Tirol (1632-49) und Eleonore von Gonzaga-Nevers (1630-86) - sechs Söhne und fünf Töchter zur Welt brachten, schien die Nachfolge in den Erblanden wie die habsburg. Sukzession im Reich gesichert. Daß es Ferdinandschon 1653 gelang, seinen ältesten Sohn Ferdinand (IV.) in Augsburg zum röm.-dt. Kg. wählen zu lassen, kennzeichnet seine Einflußvermehrung in dem vom Krieg ermatteten und zerrütteten Reich, die durch den Erlaß einer neue Reichshofratsordnung aus eigener Machtvollkommenheit (1654) und weitere Erfolge prolongiert wurde. Indes starb Ferdinand IV. (1633-54) schon bald, und die Bemühungen des Vaters, seinem zweiten, noch minderjährigen Sohn Leopold Ignatius (1640-1705) die Nachfolge zu sichern, waren nur in Ungarn und Böhmen von Erfolg gekrönt (1655/57), nicht aber im Reich. Erst nach FerdinandsIII. Tod wählten die Kfs.en Leopold I. zum röm. Kg. und Ks. (1658).

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