Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Entrée (festliche, triumphale)

(lat. adventus domini/regis, auch introitus, ingressus, frz. joyeuse entrée, nld. blijde inkomst, fnhd. Einreyttung). Der Adventus domini bezeichnet den Einzug eines Herrschaftsträgers in eine Stadt oder ein Kl., der in der Regel dann bes. festl. ausgestaltet wurde, wenn es sich um den Ersteinzug handelte. Bei Amtserhöhung, der Präsentation eines Thronfolgers oder einer Brauteinholung kam es allerdings nicht selten erneut zu feierl. Einzügen, die auch Mitgliedern der Dynastie, Statthaltern oder Gesandten gewährt werden konnten. Die Adventus-Tradition reicht bis in die Antike zurück. Elemente des antiken Empfangszeremoniells wurden vermittelt über das Papsttum auf den Einzug des röm. Kg.s zur Kaiserkrönung in Rom und in der Folge auf Herrschereinzüge in die Territorien des Heiligen Römischen Reiches übertragen. Dem Herrschereinzug im Reich wohnten rechtl., repräsentative und soziale Funktionen inne: Mit dem Einzug in das eigene Herrschaftsgebiet und die mit ihm verbundenen Akte der Privilegienbestätigung und Huldigung trat im MA die Herrschaft in Kraft. Der Rechtsgehalt von Herrschereinzügen drückte sich darüber hinaus in der Ausübung von Begnadigungs-, Asyl- und Spolienrecht aus. Von der Antike bis in die Neuzeit verkörperte der Adventus eine der zentralen Formen monarch./fsl. Herrschaftsrepräsentation, die sich von anderen Formen durch ihren hohen Grad an Öffentlichkeit und ihren schichtenübergreifenden Charakter unterschied. Der festl. Einzug in die Stadt sollte Legitimation und Akzeptanz des (neuen) Herrschers sicherstellen, die aktuelle Qualität der sozialen Hierarchien definieren und emotionale Bindungen zw. Herrscher und Beherrschten herstellen. Als Festakt war der Einzug zumeist mit anderen Festakten wie etwa Feuerwerken, Banketten oder Gabentausch verknüpft. Auch der Auszug des Herrschers (lat. profectio) konnte festl. gestaltet werden; er stand aber hinter dem Einzug zurück und verlor in der Neuzeit zusätzl. an Bedeutung.

1200-1450

Für den Zeitraum bis ca. 1400 ist die Überlieferung zu Herrschereinzügen im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches bis auf wenige Ausnahmen dünn. Dennoch ist davon auszugehen, daß zentrale Bestandteile des Herrscherempfangs wie Geleit, Empfang im Feld, Begrüßung am Stadttor (mit oder ohne Schlüsselübergabe), Einholung, Hochamt und Einherbergung bereits in dieser Phase einen festen Traditionsbestand bildeten. Über das Gewohnheitsrecht kam diesen Traditionen normative Geltung zu. Zuerst schriftl. fixiert wurde das in dieser ersten Phase zentrale Sakralgeleit. Geistl. Ordines für den Herrscherempfang sind ab dem 12. Jh. überliefert; für Herrscherinnen gab es eigene Ordines. Papst Honorius III. bestimmte 1221 in einem Dekret, das eine liturg. Rezeption nur Ks.n, Kg.en und den höchsten geistl. Würdenträgern vorbehalten sein sollte, was zeigt, daß sie auch bei nicht gesalbten und rangniedrigeren Herrschaftsträgern zur Anwendung kam. Die Goldene Bulle von 1356 legte für den Wahltag fest, daß das Gefolge der Kfs.en höchstens 200 Berittene betragen dürfe (Art. I). Da Zahl, Rang und Ausstattung des Gefolges ein wesentl. Element der Herrschaftsinszenierung bei Einzügen verkörperten, wurde diese Norm sehr häufig übertreten. Die Goldene Bulle bestimmte darüber hinaus die Position der Kfs.en bei feierl. Aufzügen zu Reichsversammlungen (Art. XXIf.). Die Zugfolge sollte die bestehende Herrschaftsordnung abbilden und gleichzeitig bestätigen; in der Regel stieg der Rang der Zugteilnehmer von der Spitze des Zuges bis zu dem im hinteren Zugteil einziehenden Herrscher in gestaffelter Form an.

Durch die Reiseherrschaft des Ks.s kam es im ma. Reich zu einer Vielzahl von Kaisereinzügen, die im Vergleich zu anderen Herrschereinzügen aufgrund der hohen Anzahl und sozialen Differenz der Teilnehmer den höchsten Grad an Komplexität aufwiesen. Als wichtigste weltl. Akteure auf Seiten der Gastgeber fungierten der Rat der Stadt, sowie Knaben und Jungfrauen, gelegentl. auch die Zünfte. Beim Einzug Karl IV. 1375 in Lübeck empfing der Rat dem Ks. wie übl. eine halbe Meile vor der Stadt und geleitete ihn unter einem goldgewirkten Baldachin bis zum Stadttor. Beim Lübecker Einzug ritt ein Ratsherr mit den Stadtschlüsseln vor dem Ks., während sonst der Rat als Zeichen seines niederen Ranges regelmäßig zu Fuß einzog. Beim Einzug Sigismunds 1414 in Bern zogen 500 bekränzte Knaben in einheitl. weißroter Festkleidung und mit Reichs- und Berner Fahnen dem Ks. entgegen, dessen Gefolge samt dem des ihn begleitenden Gf.en von Savoyen aus ca. 1400 Personen bestand. Diebold Schillings d. Ä. Berner Chronik (Abb. 174) zeigt den Ks. auf einem Schimmel reitend unter dem Hoheitszeichen des Baldachins, der von den Viertelsmeistern der Stadt getragen wird. Die Trompeter mit Doppeladlerfahnen, die den Zug anführen, stehen stellvertretend für den Herrschereinzug als akust. Ereignis, das Musik, Geschützdonner, Glockengeläut, Akklamationsrufe, liturg. Gesänge und zeremonielle Sprechakte umfaßte. Am Stadttor wurde der Ks. durch die Priesterschaft empfangen, die ihm das Heiltum präsentierte und ihn anschl. unter einem weißen Baldachin bis zur Hauptkirche geleitete, wo das Hochamt stattfand. Erst dann suchte der Ks. seine Herberge auf. Auf dem gesamten Weg innerhalb der Stadtmauern stand die Bürgerschaft in Harnischen Spalier.

Das Gewähren des Einzugsrechts und die Ausgestaltung eines Einzuges hingen entscheidend vom Nachweis der Legitimation und vom aktuellen Verhältnis zw. Einziehendem und Empfangenden ab. Die Stadt Aachen verweigerte dem Gegenkg. Otto IV. 1198 den Einzug zur Krönung; Albrecht von Habsburg durfte 1298 erst einziehen, nachdem sich die Stadt vom Tod Adolfs von Nassau überzeugt hatte. In der Folge ließ Aachen sich erst die Wahlurk. zeigen, ehe die Stadt die Tore öffnete. Der vom päpstl. Bann belegte Ludwig der Bayer wurde 1333 in Würzburg zwar als röm. Kg. empfangen, gleichzeitig aber schriftl. fixiert, daß dies allein aufgrund der Androhung von Gewalt geschehen sei. Als Zeichen seine Ungnade konnte aber auch der Gast auf den feierl. Einzug verzichten, indem er die Stadt bewußt über seine Einzugsroute täuschte oder gar nicht erst erschien.

Während der röm. Kg. bzw. Ks. reichweit das Einzugsrecht besaß, konnten geistl. und weltl. Territorialherren von ihren Land- bzw. Residenzstädten nach ihrer Amtsübernahme einen Einzug beanspruchen. Eine Miniatur in der Handschrift Kaiser Heinrichs Romfahrt von um 1330 (Farbtafel 73) zeigt, wie der zu Pferd einreitende Ebf. Balduin von Luxemburg (mit Segensgestus) mit seinem Gefolge am Pfingstsonntag 1308 in Trier von Kanonikern, Klosterschülern und Nonnen empfangen wird. Die Geistlichen halten Vortragkreuze, Petrusstab und Reliquienkästchen in den Händen. Die in dieser Phase häufige Wahl hoher kirchl. Festtage für einen Einzug betonte den religiösen Bezug zum Einzug Christi in Jerusalem oder der Wiederkehr Christi am jüngsten Tag. Bei Bischofseinzügen konnten weitere Elemente zum Einzug hinzukommen: Als 1372 Friedrich der III. von Saarwenden in Köln einzog, nahm er durch Niedersetzen auf dem Grevensitz bzw. auf dem steinernen Stuhl in der Dionysiuskapelle symbol. das Hohe weltl. Gericht und die Hauptkirche St. Johannes Ev. in Besitz.

1450-1550

Mit dem Beginn und bes. ab der zweiten Hälfte des 15. Jh.s nimmt die Überlieferung deutlich zu: Als Richtschnur für zukünftige Ereignisse legten v. a. die empfangenden Reichsstädte gesonderte Akten über den Ablauf von Herrschereinzügen an. Gleichzeitig stieg die Bedeutung der repräsentativen und sozialen Elemente des Einzugs gegenüber den rechtl. Ein Höhepunkt fsl. Selbstinszenierung war der gemeinsame Einzug Ks. Friedrich III. und Karl des Kühnen in die Stadt Trier. Dem Ks. war zunächst der Trierer Ebf. mit 400 Reitern entgegen gezogen, wobei er dem Ks. nicht als geistl., sondern als weltl. Stadtherr in Harnischen mit adligem Gefolge entgegentrat. Der Ks. wiederum zog dem Hzg. von Burgund entgegen, eine Ehre, die sonst nur den Kfs.en zuteil wurde. Karl der Kühne erschien in einem reich mit Gold und Perlen geschmückten und von den Zeitgenossen vielfach bestaunten Gewand und in Begleitung seines starken Gefolges, dem er trotz starken Regens nicht gestattete, Mäntel über die prächtige Bekleidung zu ziehen. Die vielfachen Ehrenbezeugungen Karls gegenüber dem ihm im Rang überlegenen Ks. während der Einzugsinszenierung standen im Gegensatz zu der ostentativen Prachtentfaltung, die jene von Ks. und anwesenden Kfs.en weit übertraf und ein beredtes Zeugnis über die polit. Ambitionen des Hzg.s von Burgund ablegte.

Gegen Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jh.s kam es zu einer Steigerung des Aufwandes bei Herrschereinzügen. Das reiche Formengut der oberital. Einzugskultur beeinflußte v. a. die ksl. bzw. Statthaltereinzüge in Flandern, so etwa den Einzug Karls I. in Brügge 1515, aber auch spätere wie etwa den des Ehzg.s Albrecht 1596 in Brüssel (Abb. 176). Unter dem Einfluß des Humanismus wurden gelehrte Einzugsprogramme entworfen, die zum Teil bedeutende Künstlern der Zeit umsetzten. Bei Universitätsstädten entwarfen Mitglieder der Universität Begrüßungsreden oder verfaßten Einzugspanegyrik, die ab 1515 und danach regelmäßig auch gedruckt wurde. Dabei ging es weniger um memoria und repraesentatio des Herrschers, als vielmehr um die Zurschaustellung der eigenen Gelehrsamkeit. Die Vielfalt der bei tableaux vivants, Triumphwagen und ephemerer Einzugsarchitektur eingesetzten mytholog. Themen, Allegorien, Personifikationen, Emblematik und Panegyrik, die Herrschertugenden und polit. Zielvorstellungen wie Sieghaftigkeit und Frieden dem einziehenden Herrscher nicht nur zuschrieb, sondern gleichzeitig implizit von ihm forderte, dürfte die zeitgenöss. Betrachter bisweilen überfordert haben. Nicht zuletzt deshalb setzte zeitgl. die Publikation von Einzugsbeschreibungen ein, durch die das lokal begrenzte und flüchtige Ereignis eines Herrschereinzuges gespeichert und im Anschluß nachvollzogen werden konnte. So beschaffte sich zum Beispiel Albrecht Dürer eine gedruckte Beschreibung, über den Einzug Karls V. in Antwerpen 1520. Über den Einzug selbst hielt er fest: Da waren die pforten köstlich geziert mit kammerspieln, groß freudigkeit und schöne jungfrauen bilder, dergleichen jch wenig gesehen hab (zit. nach Erffa 1958, Sp. 1463).

Die Tradition der lebenden Bilder und Triumpharchitekturen bildete sich in den dt. Territorien bei ksl. Einzügen nicht in dem Maße aus, stärker allerdings bei landesherrl. Einzügen, so zum Beispiel bei den Einzügen der Habsburger in den Städten ihrer Erblande wie Graz, Innsbruck und Wien. Eine Ausnahme bilden die Reichsstädte Nürnberg, später Augsburg und die Reichstagsstadt Regensburg. So ließ der Nürnberger Rat Ks. Karl V. bei dessen Einzug in Nürnberg 1541 eine Ehrenpforte (Abb. 175) errichten, deren dreitorige, mit korinth. Säulen geschmückte und von einem großen bewegl. Doppeladler bekrönte Anlage Elemente antiker Triumphtore aufnahm. Sie zeigte u. a. die Wappen der Herrschaftsgebiete Karls V., das Motto Plus ultra mit den beiden Säulen und die Herrschertugenden Justitia und Prudentia. Der in Nürnberg betriebene hohe städt. Aufwand dürfte auch darin begr. gewesen sein, daß Karl V. die konfessionell abtrünnige Reichsstadt zuvor konstant gemieden hatte. Mit der zunehmenden Ausbreitung der Reformation ließ sich diese Politik allerdings nicht durchhalten. Der Prozeß der Konfessionalisierung führte in der Folge dazu, das religiös motivierte Elemente des Kaisereinzugs reduziert wurden bzw. wegfielen. Entsakralisierende Tendenzen lassen sich allerdings schon vor der Reformation feststellen. So schickte Maximilian I. 1512 die ihn erwartende Priesterschaft bei seinem Einzug in die Stadt Trier wieder nach Hause. In der Schweiz wurde bereits nach dem Zürich- bzw. dem Schwabenkrieg auf einen liturg. Empfang beim Kaisereinzug verzichtet. In der Neuzeit entwickelte sich die Rezeption des Herrschers außerdem zu einem rein männl. Ereignis, Jungfrauen spielen keine Rolle mehr, die Frauen beteiligter Fs.en und des niederen Adels, die im MA zum Teil präsent gewesen waren, erwarteten den Herrscher nun mitunter in der Herberge.

1550-1650

Da die Ks. ihre Auftritte im Reich zunehmend auf Reichstags-, Wahl- und Krönungszüge beschränkten, nahm die Zahl der Kaisereinzüge im Reich in dieser Phase ab. Dafür zogen die neu gekrönten Kg.e bzw. Ks. nach Krönung oder Herrschaftsantritt feierl. in ihre Residenzstadt ein, so Ferdinand I. 1558 und Maximilian II. 1563, Matthias nach seiner Krönung zum ungar. Kg. 1608 in Wien und Ferdinand II. 1619 in Graz, der steiermärk. Res. Dabei kam es zu einer nochmaligen Steigerung des Dekorums, während rechtl. und milit. Elemente des Einzugs weiter an Relevanz verloren. Gleichzeitig nahm die Distanz zw. dem einziehenden Herrscher und den empfangenden Städten zu: Hatten die Ks. im 15. Jh. mitunter aus ostentativ zur Schau gestellter Herrscherdemut auf den Baldachin verzichtet, versuchte Ks. Matthias 1612 in Nürnberg den Himmel zu vermeiden, weil dieser wenige Tage zuvor in Rothenburg o. d. T. über ihm zusammengebrochen war und ihm das Gelächter der Umstehenden noch unangenehm in den Ohren klang. Da der Nürnberger Rat als Gastgeber an der symbol. Überhöhung des Ks.s durch den Baldachin partizipierte, kam für ihn ein Verzicht auf dieses Element jedoch überhaupt nicht in Frage. Erst die auf Ferdinand II. folgenden Ks. zogen nicht mehr zu Pferd, sondern in der Kutsche ein. Damit fiel das Baldachintragen und so auch die herrschernahe Position der (bürgerl.) Stadträte in der Zugfolge weg.

In der Folge entfalteten v. a. weltl. Territorialfs.en einen stark gesteigerten Prunk bei Einzugsinszenierungen. Stärker als der Ks. bei Reichsstädten konnten sie bei ihren Land- und Residenzstädten Aufwand und Programm des Einzugs bestimmen. In der Phase kurz vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges gewannen die Einzugsinszenierungen eine bes. polit. Brisanz. So zelebrierte Friedrich V. von der Pfalz 1613 die Einholung seiner aus dem engl. Königshaus stammenden Braut in die Pfalz als eine Folge vielfacher, sich bis zur Res. steigernder Einzugsinszenierungen, die seinen Führungsanspruch auf Reichsebene und seine Ambitionen auf eine Rangerhöhung symbol. bekräftigten. Maximilian von Bayern empfing 1614 den zum kathol. Glauben konvertierten Pfgf.en Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg bes. prunkvoll in seiner Münchner Res. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde v. a. die Eroberung von Herrschaftsgebieten zum Anlaß für feierl. Einzüge und deren propagandist. Aufbereitung in Flugschriften und Flugblättern, so etwa für den der Hzg.e von Mecklenburg, die unter dem Schutz von Gustav Adolf von Schweden 1631 in Güstrow einzogen und sich als wiedereingesetzte Landesherren von der Bürgerschaft huldigen ließen. Die unüblich zentrale Rolle der protestant. Geistlichkeit bei diesem Einzug verdankte sich der konfessionellen Dimension dieses milit. Konfliktes. In der Folge der Gesandtenkongresse von Münster und Osnabrück kam es zu einer Aufwertung des Gesandteneinzugs, bei dem der Legat stellvertretend für seinen Auftraggeber die Ehrenbezeigungen der empfangenden Stadt entgegennahm, gleichzeitig aber seine eigene Person inszenierte. In dieser Phase nahm der mediale Ausstoß der Einzüge und damit auch ihr Ausmaß an Öffentlichkeit stark zu. Dabei gaben die zunehmend formalisierten Bild- und Textmedien der Einzugspublizistik Denkstrukturen und Wahrnehmungsmuster vor, in denen die Herrschereinzüge memoriert, aber auch künftige rezipiert werden konnten.

→ vgl. auch Farbtafel 4

Quellen

Die Goldene Bulle von 1356, in: Quellen zur Verfassungsgeschichte des römisch-deutschen Reiches im Spätmittelalter (1250-1500), ausgewählt und übersetzt von Lorenz Weinrich, Darmstadt 1983 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, 33), S. 314-393. – Einzug des Cardinals vnd Ertzherzogen Alberti zu Brüsel, geschehen Anno 1596, geschehen Anno 1596. den II Februarivs. – Gold, Renate: Ehrenpforten, Baldachine, Feuerwerke: Nürnberger Herrscherempfänge vom 16. Jahrhundert bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts, Nürnberg u. a. 1990. – Heyen, Franz-Josef: Kaiser Heinrichs Romfahrt. Die Bilderchronik von Kaiser Heinrich VII. und Kurfürst Balduin von Luxemburg (1308-1313), Boppard am Rhein 1965. – Diebold Schilling d. Ä., Amtliche Berner Chronik, 1474-83 (Bern, Burgerbibliothek, Mss. hist. helv. I.16). – Wahre Abbildung und Verzeichnuß/Welcher gestalt die Fürsten von Mechelburg zu Güstraw jhren Einzug gehalten/und also wider in jhr Landt eingesetzt worden seynd/mit grossem Tryumph vnd Frolocken Ihrer Unterthanen, o. O. u. J.

Im Vergleich zu Frankreich, Italien oder England ist der Herrschereinzug für die Territorien des Heiligen Römischen Reiches im Untersuchungszeitraum deutlich weniger erforscht; für das MA ist der Kaisereinzug inzwischen besser aufgearbeitet. – Bojcov, Michail A.: Ephemerität und Permanenz bei Herrschereinzügen im spätmittelalterlichen Deutschland, in: Marburger Jahrbuch für Kunstwissenschaft 24 (1997) S. 87-107. – Dotzauer, Winfried: Die Ankunft des Herrschers. Der fürstliche »Einzug in die Stadt« bis zum Ende des Alten Reiches, in: Archiv für Kulturgeschichte 55 (1973) S. 71-146 und 245-288. – Drabek 1964. – Erffa, Hans Martin von: Art. »Ehrenpforte«, in: Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte IV, 1958, Sp. 1443-1504. – Kantorowicz, Ernst H.: Des »Königs Ankunft« und die rätselhaften Bildtafeln in den Türen von Santa Sabina, in: Götter in Uniform. Studien zur Entwicklung des abendländischen Königtums, hg. von Ernst H. Kantorowicz, Stuttgart 1998, S. 91-147. – Koeppel, Gerhard: Profectio und Adventus, in: Bonner Jahrbücher des Rheinischen Landesmuseums in Bonn und des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege im Landschaftsverband Rheinland und des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande 169 (1969) S. 130-194. – Kölzer Theo: Adventus regis, in: LexMa I, 1980, S. 170f. – McGowan, Margaret M.: The Renaissance Triumph and its Classical Heritage, in: Court Festivals of the European Renaissance, hg. von James R. Mulryne und Elizabeth Goldring, 2. Aufl., Burlington/VT 2004, S. 26-50. – Mersiowsky, Mark/Widder, Ellen: Der Adventus in mittelalterlichen Abbildungen, in: Manipulus Florum. Aus Mittelalter, Landesgeschichte, Literatur und Historiographie. Festschrift für Peter Johanek zum 60. Geburtstag, hg. von Wilfried Ehbrecht u. a., Köln 2002, S. 55-98. – Militzer, Klaus: Die feierlichen Einritte der Kölner Erzbischöfe in die Stadt Köln im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Jahrbücher des Kölner Geschichtsvereins 55 (1984) S. 77-106. – Peyer, Hans Conrad: Der Empfang des Königs im mittelalterlichen Zürich, in: Archivalia et Historica. Festschrift Anton Largiadèr, Zürich 1958, S. 219-233. – Roeder-Baumbach, Irmengard von: Blijde Inkomsten gebruikt in de Zuidekijke Nederlanden gedurende de 16e e 17e Eeuw, Antwerpen 1943 (Maelantbibliotheck, 13). – Roy, Rainer/Kobler, Friedrich: Festaufzug, Festeinzug, in: Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte VIII, 1987, Sp. 1417-1519. – Rudolph, Harriet: Die visuelle Kultur des Reiches. Kaiserliche Einzüge im Medium der Druckgraphik (1500-1800), in: Altes Reich und neue Staaten 1495-1806. Beiträge und Texte, hg. von Heinz Schilling u. a., Dresden 2006, im Druck. – Schenk, Gerrit Jasper: Zeremoniell und Politik. Herrschereinzüge im spätmittelalterlichen Reich, Köln 2002 (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters, 21). – Sieber, Siegfried: Volksbelustigungen bei deutschen Kaiserkrönungen, in: AKG 30(1913) S. 1-116. – Tenfelde, Klaus: Adventus. Die fürstliche Einholung als städtisches Fest, in: Stadt und Fest. Zur Geschichte und Gegenwart europäischer Textkultur, hg. von Paul Hugger u. a., Stuttgart 1987, S. 45-60.