Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOF UND HERRSCHER

Der Begriff »Hof«, als palatium, aula, domus und seit dem 11. Jh. vermehrt als curia bzw. curtis in den lat. und als hof, cour, court oder corte in den volkssprachl. Quellen auftauchend, umschreibt ein vielgestaltiges und äußerst komplexes soziales Gebilde, das sich nach wie vor einer umfassenden und allseits befriedigenden Definition entzieht. So wird Hof als eine »unfaßliche Erscheinung« charakterisiert oder ein »schier unbeschreibliches Phänomen« gen. Und dies nicht nur in unseren Tagen. Bereits Walter Map schrieb um 1200: ›In tempore sum et de tempore loquor‹, ait Augustinus, et adiecit: ›nescio quid sit tempus.‹ Ego simili possum admiracione dicere quod in curia sum, et de curia loquor, et nescio, Deus scit, quid sit curia. Scio tamen quod curia non est tempus; temporabilis quidem est, mutabilis et uaria, localis et erratica, nunquam in eodem statu permanens. Verschiedene wissenschaftl. Disziplinen – Geschichte, Kunstgeschichte, Literaturwissenschaften, Musikwissenschaft, um nur die augenfälligsten zu nennen – bemühen sich darum seit einiger Zeit interdisziplinär um eine Annäherung an das histor. Phänomen »Hof«.

DER HOF UND SEINE DEUTUNG

Je nach der wissenschaftstheoret. Perspektive stellt sich Hof als Markt sozialen Tausches, als sozial-diskursives System oder als Kommunikationskomplex bzw. Kommunikationszentrum dar. Oder er wird als das Machtzentrum Alteuropas schlechthin begriffen, als Sprech- und Textgemeinschaft im Medium der Macht, als Ort der Darstellung und der Wahrnehmung umschrieben, als organisator. und rechtl. Bezugszentrum sowie als Mittelpunkt der herrscherl. Existenz und Verwaltung, des »staatlichen Seins« erklärt, gar als eine der wichtigsten Vergesellschaftungsformen der Weltgeschichte gedeutet. Hof gilt als ein raumorientiertes Handlungssystem, beruhend auf Integration, Partizipation, Delegation und Gehorsam. Schnell wird bei dieser zugegeben nur knappen Aufzählung deutlich: Es gibt nicht die Theorie des Hofes bzw. für den Hof. Allenfalls von Theorien zum Hof, besser gar zu den Höfen kann gesprochen werden, um die Komplexität des histor. Phänomens, das nicht nur in Form der Königshöfe, sondern auch vielgestaltig hierarch. gestuft als Fürsten- oder Grafenhöfe begegnet, zu erfassen. Allen Deutungsansätzen ist gleichwohl ein Element mehr oder minder gemeinsam: Sie erklären die Erscheinung Hof mit und über die Person des Herrschers. Schon das Zedlersche Universallexikon aus dem 18. Jh. erläuterte: »Der Hof wird genennet, wo sich der Fürst aufhält.« Und im Grimmschen Wörterbuch wurde ebenfalls darauf verwiesen, daß man »in der neuern sprache« unter Hof die Hofhaltung eines Fs.en und die Gesamtheit der dazu gehörigen Personen verstehe.

Schon unser Begriff »Hof« trägt, unabh. von den gerade gestreiften wissenschaftl. Deutungsversuchen, gleich mehrere Wortbedeutungen in sich. Hof wird z. B. als das erweiterte Haus eines Monarchen verstanden und meint den Aufenthaltsort bzw. die Res. eines Herrschers. Hof ist aber gleichfalls Nähe zum Herrscher, die Umgebung oder das Gefolge des Herrschers, weiter zu unterteilen in einen engeren, zahlenmäßig begrenzten und ständig beim Herrscher befindlichen, und in einen weiteren, d. h. sich nur zeitw. in seiner Nähe aufhaltenden, wechselnden Personenkreis. Hof verweist zudem auf die exklusive Lebensführung in der Umgebung des Herrschers und auf die damit verbundenen Verhaltensweisen und Umgangsformen. Des weiteren begreift man Hof als Versammlung der Großen und Mächtigen wie auch des Hofgesindes um die Person des Herrschers, anders ausgedrückt: als Hoftag und als Hofstaat. Zu guter Letzt kann Hof dann gar die Regierung eines Landes bedeuten und sogar, als pars pro toto, für das Land selbst stehen, dessen Spitze der Herrscher einnimmt. Diese Auflistung zeigt, wie verschiedenartig und umfassend das Verständnis des Begriffs »Hof« ist. Gleichzeitig wird abermals offenbar, daß der Hof, in welcher Konnotation auch immer, seine Existenz der Person eines Herrschers verdankt. Er besitzt in diesem Herrscher seinen Kristallisationspunkt, seine konzentr. Mittelpunktsfigur. Der Hof ist in seiner Organisation, Struktur, Lokalität, zeitl. Erstreckung sowie Kommunikation ganz auf die Bedürfnisse dieses Herrschers zugeschnitten. Insofern ist es nur zu berechtigt, nach dem grundsätzl. Verhältnis von Hof und Herrscher zu fragen.

HOFHALTUNG UND HOF

Seit alters umfaßte der Hof zuallererst den privaten Haushalt des Herrschers. Der Haushalt bedurfte aufgrund seiner Größe und wg. der vielfachen anderweitigen Inanspruchnahme seines Herrn einer festen Struktur und Ämterverteilung. Diese gaben die sog. Hofordnungen vor, deren cum grano salis früheste uns in einer um 882 entstandenen Schrift Hinkmars von Reims für den Hof der Karolinger überliefert ist. Hofordnungen im eigentl. Sinn sind aber erst für Frankreich, England und Kastilien ab der zweiten Hälfte des 13. Jh.s, für den dt. Königshof (zumindest was den Umgang mit den Kfs.en anbelangt) mit der Goldenen Bulle von 1356, für die dt. Fürstenhöfe zumeist ab dem 15. Jh. überliefert. Die persön.-privaten Bedürfnisse und Interessen des Herrschers spiegeln sich in der fast durchweg begegnenden und daher geradezu als klass. zu bezeichnenden Viergliederung der Hofämter in Truchseß, Kämmerer, Mundschenk und Marschall wider. Nach dem Vorbild des Königshofes richteten die weltl. und geistl. Fs.en im Lauf des 12. und 13. Jh.s an ihren Höfen auch diese vier Hofämter ein. Generell sind die Hofämter von modernen Behörden zu unterscheiden. Der Herrscher verkörpert ihren Organisationszweck. Die Inhaber der Hofämter sind der Idee nach persönl. Diener.

Da ein Hof privater und öffentl. Bereich zugl. war und sich am Hof stets herrscherl. Haus- und »staatliche« Zentralverwaltung vereint fanden, traten zu den genannten administrativen Funktionen weitere Ämter hinzu, die ihrem Charakter nach als polit. bezeichnet werden können und der Beratung des Herrschers wie der Ausübung von Herrschaft und Verwaltung dienten. In früh- und hochma. Zeit ist hier etwa für den Königshof an Angehörige der Hofkapelle und der Hofkanzlei zu denken. Die Kleriker der Hofkapelle waren zuvorderst für die Seelsorge des Herrschers und seiner Familie verantwortl. Sie pflegten die monarch. Memoria. Daneben aber wirkten sie aufgrund ihrer Bildung als Gesandte, Richter, Notare, Schreiber, Lehrer und zuweilen gar als Leibärzte, um nur die wichtigsten Tätigkeiten zu nennen. Im Zuge des Investiturstreits verlor die Hofkapelle ihr zentrales Gewicht, wenngleich Kleriker insgesamt eine weiterhin unverzichtbare Rolle am Königshof wie an den sich ausbildenden Fürstenhöfen spielen sollten, und wurde von der Hofkanzlei an Bedeutung überrundet. Die aus notariell und womögl. auch jurist. vorgebildeten Fachkräften bestehende Hofkanzlei unter der Leitung des Kanzlers löste sich indes ihrerseits im SpätMA aus dem engeren Kontext des Hofes, um sich als oberste Verwaltungsbehörde mehr oder minder unabhängig von der Person des Herrschers in der entstehenden Hauptres. fest zu etablieren. Der Vorgang ist Ausdruck einer in England und Frankreich schon früh einsetzenden, im Reich im SpätMA dann verstärkten Differenzierung von Hof und staatl. Verwaltung. Ausdruck der veränderten höf. Strukturen, der Vergrößerung und Differenzierung, ist das Amt des Hofmeisters, das sich an vielen Fürstenhöfen in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s ausbildete und in der niederbayer. Hofordnung von 1294 begegnet: Der Hofmeister beaufsichtigte die gesamte Hofhaltung und erteilte den ihm unterstellten Hofbeamten Anweisungen für den alltägl. Dienst. Ein weiteres Entwicklungsstadium war schließl. die Trennung von Funktion und (Erb-)Amt. V. a. im 15. Jh. wurden an den dt. Höfen, dem jeweiligen Grad höf. Fortentwicklung entspr., die schon berührten Hofordnungen erlassen, um der personellen und finanziellen Ausweitung des jeweiligen Hofs eine strukturell feste Form zu verleihen. Zwar beziehen sich diese Hofordnungen prinzipiell auf alle Kardinalfunktionen des Hofs, also auf die Organisation des alltägl. Lebens, auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Regierung und Verwaltung, Repräsentation usw., doch sind die einzelnen Regulativa nur selten als vollständig zu betrachten, was eben auch auf die gerade erwähnte Abspaltung von Verwaltungs- und Regierungsinstitutionen zurückzuführen ist, welche dann eigene Ordnungen erhielten: Kanzleiordnungen, Rentkammerordnungen, auch Zeremonienordnungen. Das Spektrum der Hofordnungen reicht von kurzen listenartigen Aufstellungen bis zu umfassenden Regulativkonvoluten, nach der eigentl. Bestimmung als schlichte Arbeitsexemplare in Heft- und Buchform oder als Prachthandschriften angefertigt. Die Hofordnungen sind insgesamt Ausdruck eines überlegenen fsl. Herrschaftsanspruchs und fordern die strikte Bindung der am Fürstenhof lebenden Adressaten an ihre Norm.

Eine wichtige polit.-administrative Rolle am Hof spielten gleichfalls die Räte. Consiliarii scheinen ab der zweiten Hälfte des 13. Jh.s im Umkreis der Fs.en aufzutreten. Aus diesem personell variierenden und in lockeren Abständen zusammenkommenden Kreis von Beratern, die entweder regelmäßig bei Hof oder je nach Bedarf von Haus aus als solche fungierten, entwickelte sich im Lauf des 14. Jh.s allg. der Hofrat. Für die Kg.e des SpätMA war der Hofrat aus Hofmeister, Kammermeister, Hofmarschall, Kanzler und Hofräten die überhaupt wichtigste Institution am Hof mit einer ungeteilten Zuständigkeit für Regierung, Verwaltung, Rechtsprechung, Hof-, Hausmacht- und Reichssachen. Doch erst die unter Maximilian I. erlassene Hofratsordnung von 1497/98 brachte eine festere Ausformung mit tägl. Sitzungen oder Mehrheitsentscheid bei weniger wichtigen oder gerichtl. Fragen, jedoch immer noch keine Ortsfestigkeit. Auch an den Fürstenhöfen des 15. Jh.s nahm der Hofrat festere Formen einer kollegialen Behörde an, in der eine ausgefeiltere Kompetenzverteilung, geregelter Vorsitz, Regelmäßigkeit der Sitzungen und eine feste Mitgliederzahl zur Regel wurde und in die ab der zweiten Hälfte des 15. Jh.s vermehrt weltl. Juristen bürgerl. Herkunft eindrangen. Um 1500 erhielt an mehreren Höfen der Hofrat eine eigene Hofratsordnung.

Daneben fanden sich in der frühen Neuzeit noch Ärzte, Apotheker, Lehrer, Finanzleute, Soldaten, Handwerker, Unterhalter und viele andere mehr am Hof. Sie deckten den großen Bedarf des Herrschers an Diensten aller Art und erhielten für ihre wie auch immer gearteten Dienstleistungen ein regelmäßiges Salair. Der Herrscher war ihr Arbeitgeber. Von der Seite der Arbeitnehmer ging freilich ein ständiger und anscheinend immer stärker werdender Druck aus: Spenden, Arbeitsplätze, Pensionen, Nahrungsmittel, Löhne wurden vom Herrscher erbeten. Bes. aber ging es um Beförderungen. Die Inhaber der Ämter waren, wie schon angedeutet, längst nicht nur Adelige, sondern entstammten in den niederen Funktionen ebenso dem bürgerl. Milieu. Mit der zunehmenden Verschriftlichung und Verkomplifizierung der Hoforganisation bot sich diesem auch die Chance zum Aufstieg in höhere Ränge. Unter den dann in der Barockzeit begegnenden Hoffaktoren erscheinen zum Teil auch Angehörige jüd. Glaubens. Selbst bäuerl. Elemente konnten bei Hof vertreten sein, wenn man an das Hofgesinde oder auch an die Kontaktzonen des Hofs mit der Außenwelt (Einkäufer, Hofhandwerker etc.) denkt. Unbestritten in der Hierarchie der höf. Diener war indes der Führungsanspruch des Adels. Das bedeutet allerdings nicht, daß das Verhältnis der Gesellschaftsgruppen miteinander immer störungsfrei war. Immer wieder wird von Schikanen Adeliger gegenüber Bürgerlichen berichtet.

Der Hof war der erweiterte Haushalt des Herrschers. Soweit es sich nicht um den Hof eines geistl. Fs.en handelte, gehörte zum Haushalt natürl. die Familie des Monarchen. Der Hof war der Lebensraum der herrscherl. Familie. Selbst an geistl. Höfen konnten Familienmitglieder, etwa die sog. Nepoten, anwesend sein und leben. Je nach ihrer Aufgliederung ergab sich auch die Binnenstruktur des Hofs, seine Unterteilung in den Frauenhof, Prinzenhof, Witwenhof usw. Lokal mußten diese Untereinheiten des Haupthofs nicht zusammenfallen.

Eine nicht zu vergessende »Untereinheit« der Hofhaltung bildete das sog. Frauenzimmer. Anders als im westl. oder auch südl. Teil Europas war im Reich der Aufenthaltsort der Kg.in bzw. Fs.in und ihrer Damen weitgehend abgeschlossen und nicht ohne weiteres für Außenstehende zugänglich. Als Dame stand die Frau allg. zwar auch im Mittelpunkt der höf. Gesellschaft, doch blieb ihre Funktion zumeist nur auf repräsentative Aufgaben beschränkt. Die wichtigsten Ämter und Funktionen am Hof waren in Männerhand. Das bedeutendste Hofamt, das hervorragenden Hofdamen offenstand, war das der magistra curiae, der Hofmeisterin, welche alle Frauen bei Hof zu beaufsichtigen und die adeligen Mädchen in vornehmer höf. Sitte zu erziehen hatte. Doch war das Frauenzimmer nicht nur bloßer Aufenthaltsort für die Damen bei Hof, welche dort als typ. weibl. verstandenen Tätigkeiten wie dem Musizieren, der Lektüre oder der Arbeit mit Textilien nachgingen. Er war auch für den Fs.en und seine Gäste Ort des Rückzugs vom Alltag und der Rekreation, Raum für Spiel und Entspannung.

Mit dem Personenkreis, der mehr oder minder fest im Rahmen der Hofhaltung angestellt war, sind nicht alle Menschen bei Hof identisch. Zu denken ist etwa an die zahlreichen Gäste, die ein Hof aufnahm: Von anderen Höfen Gesandte, dann auch andernorts Verfolgte und Verbannte, natürl. auch Besucher und Durchreisende. Manche blieben für eine längere Dauer, manchmal über Jahre hinweg. Und nicht vergessen werden darf eine von Fall zu Fall nicht unbeträchtl. Zahl an »Schmarotzern«, denen der Herrscher durchaus, aber manchmal nur mit mangelndem Erfolg die Abreise nahelegen konnte.

PRÄSENZ UND MOBILITÄT

Zum »Hofhalten« ist die Anwesenheit des »Hofes« am »Hof« erforderlich. Ein Hof konstituiert sich durch Interaktion, durch kommunikative Strukturen, die Anwesenheit voraussetzen und auf Anwesenheit beruhen. Mit anderen Worten: Hof ist Präsenz beim oder im Sinne Max Webers Nähe zum Herrscher. Die wesentl. Bedeutung der Anwesenheit bei bzw. am Hof führt zu der anfangs schon erwähnten Differenzierung in einen »engen« und in einen »weiten« Hof. Auch von einer curia ordinaria, dem alltägl. Hof, und einer curia sollemnis, dem saisonalen, festl. Hof, ist die Rede.

Im HochMA ist die fehlende Ortsfestigkeit des Hofs geradezu dessen Charakteristikum, so daß er sich – um im Bild der Mobilität zu bleiben – am ehesten noch auf dem Rücken von Reitpferden, Saumtieren und Wagen suchen und finden ließe. Der Hof zog mit dem Herrscher durch das Land bzw. Territorium. Im SpätMA setzte er sich dann mehr und mehr an den entstehenden Res.en fest, wiewohl der Herrscher weiterhin, wenn auch in eingeschränkterem Maße, mobil blieb. Institutionen und Organisationen wie Rat, Hofgericht und Kanzlei mit Registratur und Archiv, die aus dem Hof hervorgegangen sind bzw. in seinem Umfeld entstanden und den mobilen Monarchen anfangs bei seiner Reiseherrschaft begleiteten, wurden – wie schon angedeutet – im Zuge der Residenzwerdung fest am Hauptort verankert und lösten sich damit aus dem engeren höf. Kontext. Ihre »Immobilität« machte einen Ort erst zur vollwertigen Res. Auch Hofleute und Bedienstete begannen sich während dieses örtl. Fixierungsprozesses aus dem eigentl. Haushalt des Herrschers, seinem Schloß, zu entfernen und sich mit ihren Familien in eigenen oder angemieteten Häusern der Stadt, die als zeitweilige oder dauerhafte Res. fungierten, zu etablieren. Sie erschienen tägl. »zur Arbeit« bei Hofe. Diese »Auslagerung« der Hofleute vom Haushalt ihres Herrn bedingte vermehrt Regelungen des Zusammenlebens innerhalb der Residenzstadt, in der sie ohnehin eine privilegierte und darum bisweilen auch stark kritisierte Stellung einnahmen.

HERRSCHER UND HOFLEUTE I: EHRE UND GUNST

Die Hofleute insgesamt versuchten, von der Position des Herrschers zu profitieren. Vermittelst der polit. Funktion des Herrschers und seiner Möglichkeit, Zugang zu erstrebenswerten Ressourcen, Gütern oder Ämtern zu verschaffen, gewann der Hof Attraktivität für Personen, die ursprgl. nicht dem »Haus« des Herrschers zugehörig waren. Am Hof konnten sie ihren Lebensunterhalt erwirtschaften oder zumindest aufbessern. Diese Einkunftsmöglichkeit begründete eine gewissermaßen ambivalente Haltung des Adels zum Hof. Der Hof war Arbeitgeber, aber er war gleichsam Ausdruck der Bedrohung des eigenen polit. wie sozialen Status, da er eine Abhängigkeit vom Herrscher mit sich brachte. Der Adel kam durch den Hofdienst auch seinen Lehns- und Dienstpflichten nach. Aber die gelebte und erstrebte adelige Ethik weist über diese »profanen« Ziele hinaus: Der Dienst für den Herren zur Erlangung von Ehre, honor, stand näml. darüber. Der zentrale Begriff honor ist ein nicht zu unterschätzender Antrieb bei der Übernahme von Hofdiensten und -ämtern. Aus ihm gingen auch die sog. Ehrendienste hervor. Der Blick darf indes nicht nur auf die adelige Ideenwelt begrenzt bleiben: Auch die Inhaber niederer Ämter, welche meist unteren Gesellschaftsschichten entstammten, blieben von Ehrerweisungen nicht ausgeschlossen. Die in der frühen Neuzeit in die Herrschaftspraxis eingebundenen Personen bürgerl. Herkunft adaptierten allerdings ganz offensichtl. adelige Verhaltensnormen und -muster. Nur zu deutl. wird das in der Heraldik oder bei der Grabkultur. Wenn im übrigen das Hofamt in Grabinschriften gen. wird, spricht das für das Selbstverständnis, aber auch Selbstbewußtsein der jeweiligen Amtsinhaber. Sie leiteten ihre soziale Position von ihrer Stellung als Diener bei Hof her. Sie wußten, daß ihre Stellung bei Hof ihnen Anteil an der Macht verschaffte.

Mit dem Zuwachs ideeller Ehre waren wieder ganz reale Aufstiegs- und Gewinnchancen verbunden. Aus diesem Motor für aktives Handeln am und für den Hof ergab sich ein guter Nährboden für den Hof als Ort ritterl.-höf. Kultur, wovon gleich noch zu sprechen sein wird. Ehre wurde als nur begrenzt zur Verfügung stehendes Gut am Hof verteilt. Hofleute verhielten sich aufgrund dessen bei Hofe nicht unbedingt gemäß der sonst übl. Kommunikationsmöglichkeiten von Herrschaft, die mit der Formel von Befehl und Gehorsam passend gekennzeichnet sind, sondern sie versuchten, sich »aus eigenem Antrieb« so zu verhalten und das zu tun, was und wie der Herrscher es erwartete, um dadurch seine Gunst und Gnade zu erlangen. Gnade und Gunst des Herrschers, die wie die Ehre nur begrenzt zur Verfügung standen, waren die entscheidenden Faktoren, die der Stellung und Bedeutung des einzelnen bei Hof zugrunde lagen. Auf ihnen beruhte zu einem wesentl. Teil die rein äußerl. durch eine feste Hofämterstruktur gegliederte höf. Hierarchie. Über die Verteilung der Gunst entschied der Herrscher oder sein engstes Umfeld. Wer in der Gunst des Herrschers stand, befand sich in seiner Nähe, besaß vorteilhafte Zugangsmöglichkeiten zu diesem, was ihn vor anderen auszeichnete.

An der Spitze der nach der Herrschergunst strebenden Hofgesellschaft stand »idealtypisch« gedacht der von seinen Gegnern sog. Günstling oder Favorit, dem der Herrscher jederzeit sein Ohr zu leihen bereit ist. »Idealtypisch« meint, daß in der Realität selten ein einzelner – oder, denkt man an Mätressen: eine einzelne – eine absolute Spitzenposition unter den Höflingen einnahm. Auch »der« Günstling hatte im Regelfall eine Klientel hinter und meist auch andere einflußreiche Hofparteien oder Personen neben sich. Der idealtyp. Günstling jedenfalls vermochte, zumindest seinen Rivalen zufolge, die Gunst des Herrschers für sich zu monopolisieren und dadurch großes Gewicht auf sich zu vereinen. Er konnte so aber auch zu einer Gefahr für den Herrscher werden, indem er selbst mit ihm um die Macht rivalisierte oder einen potentiellen Gegner, etwa aus einer verfeindeten Dynastie oder aber auch aus der eigenen Familie des Herrschers, unterstützte. Vielfach lag in dieser Ambivalenz der durch ihn mehr oder minder monopolisierten Herrschergunst auf der einen und der daraus hervorgehenden problemat. Machtkontrolle auf der anderen Seite die bes. Labilität einer Günstlingsposition begr. »Der Fall des Günstlings« gehörte gewissermaßen von vornherein zu seiner Karriere bei Hof. Die Gunst des Herrschers zu bewahren, war generell ein primäres Ziel der Hofleute. Ämterstrukturen bei Hofe hatten stets den Charakter geronnener Gunsthierarchien. Sie waren labil, denn der Herrscher konnte jederzeit durch Gunstentzug und -umlenkung Veränderungen auf der personellen wie auch, wenn auch in wohl geringerem Maße, der strukturellen Ebene herbeiführen.

Die allg. Hierarchie bei Hof konstituierte sich in gewisser Weise durch die Rivalität der Höflinge um die Gunst des Herrschers. Gunst des Herrschers einerseits und Rivalität unter den Hofleuten um dieselbe andererseits schufen die für Höfe geradezu typ. Form »unaufrichtiger« Kommunikation. Sie wurde immer wieder zum Angriffsziel zeitgenöss. Kritik an den Hofleuten bzw. den Höflingen, wie man sie abschätzig nannte. Autoren wie William of Malmesbury, John of Salisbury, Walter Map, Eustache Deschamps, Pierre Michault, um nur einige wenige zu nennen, verunglimpften sie nicht von ungefähr als »niedrige Speichellecker«, »brockenaufsammelnde Parasiten«, »unterwürfige Sklaven mit gekrümmten Rücken«, »Epikureer, Atheisten, die Gott nicht folgen, aber dem eigenen Bauch und dem Gewinn, zu dem sie durch die Hexenkünste ihrer öligen Zungen kommen«. Die Hofgesellschaft verhielt sich, so gedacht, dem Herrscher gegenüber opportunistisch, um seine Gunst und die damit in Zusammenhang stehenden Vorteile zu erlangen. Höf. Konkurrenz wurde gleichzeitig verleumdet und in Mißkredit gebracht. Auch unter diesen Voraussetzungen und Gegebenheiten ergibt sich der Hof als eine changierende Welt der Gunst, will sagen: Höflinge konnten unerwartet schnell Karriere bei Hof machen, sie konnten aber ebenso rapide in Ungnade fallen.

Das bereits zitierte Zedlersche Universallexikon erklärt selbst den Begriff »Höflichkeit«, wenn auch scheinbar unabsichtl., aus der Perspektive dieser Höflingskritik: »Grosser Herren Höfe«, heißt es da nämlich, »sind ein Schau-Platz, wo ieder sein Glück machen will. Dies läßet sich nicht anders thun als wen(n) man des Fürsten und der Vornehmen am Hofe Zuneigung gewinnet. Man gibt sich also alle ersinnliche Mühe, denenselben sich beliebt zu machen. Hierinnen vermag nichts mehr, als wenn man den anderen glaubend machet, daß wir bey aller Gelegenheit nach äussersten Kräfften ihm zu dienen bereit seyn. Gleichwohl sind wir dazu nicht allezeit vermögend, wollen auch wohl nicht und dieses viel Mahls aus gerechten Ursachen. Dieses alles ersetzet die Höflichkeit […]«

HERRSCHER UND HOFLEUTE II: DER HOF ALS SYSTEM WECHSELSEITIGER ABHÄNGIGKEITEN

Am Hof wurde also symbol., reales und soziales Kapital an die Hofleute verteilt. Aber nicht nur der Herrscher verteilte. Vielmehr entstand bei Hof ein System des asymmetr. Gabentauschs. D. h. der Herrscher bekam zwar nicht das gleiche zurück, was er vergab, aber er empfing eben auch. Der Hof war ein System des wechselseitigen Gebens und Nehmens. Dieses Do-ut-des-Prinzip bei Hof gilt es unbedingt zu beachten: Der Hof mußte auch Machteliten neutralisieren und integrieren. Er diente dazu, jene Vielfalt von Personen an den Herrscher zu binden, auf deren Unterstützung er notwendigerweise zum Selbsterhalt angewiesen war. Damit wird deutlich, daß das in der Literatur oft begegnende pyramidale Schema zur Darstellung des Prinzips »Hof« zwar generell zutrifft, wenn es Hierarchien und Verantwortlichkeiten bei Hof zu betonen gilt, daß aber nicht zu simplifizierend gedacht werden darf: Denn der Herrscher an der Spitze seines Hofs war eben nicht uneingeschränkt handlungsfähig und »absolut«. Er mußte vielmehr mächtige Einzelne oder Gruppen in seinen Hof einbinden, mußte Kräfte gegeneinander ausspielen, von Fall zu Fall die eine oder andere Partei favorisieren, u. U. Personen – etwa bei zu starken Emanzipationsbestrebungen – auch selektieren und ausschließen und dabei stets Tradition und Innovation gegeneinander abwägen, um seinen Hof und darüber hinaus seine gesamte Herrschaft zu stabilisieren. Er konnte solche Entscheidungen nur unter der Konkurrenz und Beachtung bestehender Ordnungssysteme treffen, so daß klar ist, daß er nicht wirklich frei war bei der Gestaltung seines Hofs. Eine Fülle von polit., persönl.-sozialen und wirtschaftl. Sachzwängen engten seine Entscheidungsfindung in einem erhebl. Maße ein. Der Hof war das Produkt des Austarierens der Kräfte und der institutionellen Behauptung eines Herrschers, das von ihm ein hohes Maß an Flexibilität und Reaktionsfreudigkeit erforderte. Er war Ausdruck von Macht, die sich als Kombination von Einfluß, Autorität und Führung definieren läßt. Der Hof schuf sie und er reagierte auf sie. Für den Herrschaftsinhaber, der zumindest theoret. stets mehr Handlungsalternativen besaß als der Untergebene, ging es immer um Entscheidungsprozesse. Sie erweckten nach außen den Anschein, als ginge immer vom Herrscher die Initiative aus. Er wird zum personifizierten Machtzentrum, zum Kristallisationspunkt, um den sich das Geschehen bei Hof abspielt. Doch der Schein trügt: Wie die Hofleute abhängig vom Herrscher und seinem Hof waren, so war es auch der Herrscher selbst von der Existenz seines Hofs, da es ohne Hof auch keinen Herrscher geben konnte.

HERRSCHER, HOF UND REPRÄSENTATION

Im Verhältnis zw. Herrscher und Hofstaat griff die wichtige Rolle, welche die Repräsentation in einer retro- und einer prospektiven Weise am Hof spielte, indem sie zurückverwies und erinnerte und gleichzeitig nach vorn blickte und verhieß: Wappen zeigten Alter und Herkommen der Dynastie. Feste führten mittels demonstrativem Konsum gegenwärtigen und bleibenden Wohlstand vor Augen. Zeremoniell, Hoforden und Turniere verdeutlichten Rang und Namen. Der kirchl. Kult vergewisserte sich der Gottgefälligkeit und des Gottesgnadentums. Mäzenatentum für Wissenschaft, Kunst und Musik zielte auch auf die Verherrlichung der eigenen Herrscherperson und der Dynastie. Bei der im MA und frühen Neuzeit noch fast vollständigen Vermischung von »Öffentlichem« und »Privatem« erschien zwangsläufig jede Handlung als Verkörperung der Herrschermacht. Die gesteigerte und inszenierte Symbolik bei Schwertleiten, Hochzeiten und Bestattungen, Herrschertreffen usw. bezog sich auf einen Idealtypus Hof. Dazu wurde im SpätMA von den Fs.en der Königshof und die frz.-burgund. Adelskultur rezipiert und eine neue Qualität der Selbstdarstellung im Bereich der Sprache, Gestik, Mimik, Kleidung, beim Turnier, Bankett, Gottesdienst usw. geschaffen. Akte, Handlungen und Symbole dieser Art dienten allesamt neben der höf. Unterhaltung dazu, dem Hof die herausragende Position des Herrschers vor Augen zu führen. Sie legten die Fülle seines Amtes dar, wiesen auf die soziale Abstufung innerhalb der Hofgesellschaft hin und legitimierten letztl. die Stellung des Herrschers. Umgekehrt führte die organisator. Verfestigung der Selbstsymbolisation des Hofes dazu, daß Handlungen aller eingebundenen Personengruppen im Umfeld des Herrschers von vornherein wahrscheinl., wiederholbar, erwartbar wurden. Höf. Zeremoniell und – nicht damit ident. – höf. Etikette entstanden und verfeinerten sich kontinuierl.: Die Organisation der höf. Präsentation, Hofkleid, Hoftracht und Livree, der Tagesablauf usw. führten zur Herausbildung von Verhaltensnormen, nach denen sich alle Personen bei Hof zu richten hatten, ohne daß diese vorher wirklich fixiert waren. Nur diejenigen hatten Erfolg am Hof, welche die neuartigen Codes verstanden und akzeptierten. Gleichwohl gab es unverkennbar bei der Codierung eine hofübergreifende Einheitlichkeit, welche alle Personen, die nicht mit dem höf. Umgang vertraut waren, per se ausschloß. Die ausgefeilte Repräsentation, die sich auf alle Bereiche des Hofes erstreckte, auf Alltag wie Fest, auf Essen und Trinken, auf Bilder wie Bauwerke und Gärten usw., machte den Hof zum kulturellen Vorbild. Dieses geben die zeitgenöss. ma. Quellen mit dem Stichwort curialitas wider. Der Hof wurde über die an ihm und von ihm gepflegte »Höflichkeit« zum Ort des Kulturschaffens. Und der Herrscher durchdrang in persona alle Bereiche. Das Beispiel des »Hauses« vermag das zu verdeutlichen: Das Schloß, das sich im SpätMA aus der Burg zur Wohnstatt des Hofes entwickelte, wurde zum (Ab-)Bild des Monarchen stilisiert. Seine herausgehobene, altehrwürdige Herkunft und seine zentrale Stellung gaben die architekton. Gegebenheiten wieder. Noch im 18. Jh. begannen Feldzüge unmittelbar im »Haus« des Herrschers. Er zog an der Spitze seiner Armee, die im Umfeld des Schlosses kaserniert war, hinaus in den Krieg.

Doch stellt Repräsentation nicht nur zur Schau. Sie ermöglicht auch Identifikation, schafft ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das freilich dem sozialen Rang entspr. abgestuft und nach außen hin mehr oder minder abgeschlossen ist. Die höf. Identität stärkte das Sozialgefüge im Umkreis des Herrschers und stabilisierte so den Hof. Die wichtige Rolle, die Repräsentation und Inszenierung also am Hof und für den Hof spielten, verdeutlicht, daß sie nicht mißlingen durften. Die Folgen für den Herrscher und für seinen Hof wären unkalkulierbar gewesen. Jede am Hof befindl. Person trug darum ihre Verantwortung am Gelingen, je nach Rang und Wirkungsbereich. Denn die Repräsentation offenbarte sich nicht nur über Symbole, sondern beruhte auf dem engen Konnex von Repräsentierendem und Repräsentiertem.

Üblicherweise spiegelte sich die repräsentative Aufgabe des Hofs in dem von ihm ausgehenden Glanz und in der ihn umgebenden Exklusivität. Sie wurde damit zur Grundlage für das, was wir gemeinhin mit Vorstellungen vom höf. Leben verbinden: Materielle Pracht, höf. Zeremoniell, Festlichkeiten und Vergnügungen an bes. Anlässen und im Alltag. Hinzu traten, wie schon erwähnt, die Bereiche Wissenschaft, Dichtung, Musik, bildende Kunst, Architektur usw., die sich einer großen Förderung bei Hofe erfreuen konnten. Der Grad dieser Förderung fiel von Hof zu Hof unterschiedl. aus, was an den materiellen Möglichkeiten des jeweiligen Herrschers lag, aber auch und ganz entscheidend an seinen eigenen Interessen. Wie bei der personellen Zusammensetzung unterlag der Hof auch hinsichtl. der Ausgestaltung seines Lebens starken Schwankungen, welche freilich durch festere zeremonielle Formen tendenziell eher nivelliert wurden. Schon im MA wird die Tendenz zur Reglementierung des höf. Lebens erkennbar. So beschreibt Christine de Pisan den strikt geordneten Alltag im Leben Kg. Karls V. von Frankreich (reg. 1364-80) wie folgt: »Nach beendeter Toilette feierte der König die Messe mit Musik, dann empfing er entweder Bittsteller oder nahm an einer Ratsversammlung teil. Um zehn servierte man ihm die erste Mahlzeit mit sanfter Begleitmusik. Danach begab er sich in die Staatsräume zu Audienzen mit den Großen des Reichs und mit angereisten Botschaftern. Nach einer Ruhepause von einer Stunde inspizierte er seine Juwelen, Manuskripte und Bilder und nahm am späteren Nachmittag an der Abendandacht teil. Im Sommer erging er sich daraufhin in seinen Gärten, möglicherweise mit der Königin und den Kindern. Im Winter las er, nahm ein sehr mäßiges Abendessen in kleinerem Kreise ein und begab sich zu Bett. Gelegentlich gab er ein Bankett mit sorgfältig inszenierten Unterhaltungseinlagen zwischen den Gängen« (Europäische Fürstenhöfe, 1978). In der frühen Neuzeit verschärften sich die Reglements. Höfe unterlagen gleichwohl in der Ausgestaltung ihres Lebens stets Moden, Vorlieben und Neigungen des Herrschers, aber auch seine Fähigkeiten, Beziehungen und Abhängigkeiten waren hierfür mitentscheidend. Die Person des Herrschers gab dem Hof sein individuelles Gepräge in einer mehr oder weniger einheitl. europ. Hofkultur.

ZENTRALITÄT UND KONKURRENZ DER HÖFE

Höf. Repräsentation hatte nicht nur eine »nach innen« gewandte Zielrichtung. Vielmehr war ihr die ganz zentrale Aufgabe zugedacht, nach außen polit. und soziale Rangverhältnisse zu repräsentieren. Der Hof sollte die Stellung des Herrschers gegenüber seinem Adel und natürl. gleichfalls gegenüber anderen Herrschern deutl. machen. Je nach der Position, die der Herrscher einzunehmen und auszufüllen vermochte, konnte sein Hof dieser Funktion mehr oder weniger gerecht werden. Hieraus ergab sich wiederum eine Hierarchie und eine Konkurrenz der Höfe. Kleine Höfe mußten dabei im übrigen nicht unbedingt zurücktreten. Sie konnten sich vielmehr zur Kompensation etwaiger Machtdefizite durch eine bes. Entfaltung höf. Lebens auszeichnen.

Die Höfe der Herrscher waren durch polit., kulturellen und sozialen Austausch eng verzahnt und vernetzt. Nicht zuletzt die sog. Kavalierstour führte in der frühen Neuzeit beim Adel zu einer breiten Kenntnis der europ. Höfe. Je herausragender ein Hof dabei aus welchen Gründen auch immer war, desto »zentraler« wurde er nicht nur für seinen eigenen Macht- und Herrschaftsbereich, sondern darüber hinaus auch zur Richtschnur und Meßlatte für andere mit ihm in irgendeiner Verbindung stehenden Höfe. Aus diesem Zusammenhang erklärt sich etwa die Übernahme des burgund. oder span. Hofzeremoniells an anderen Höfen oder die Vorbildfunktion, die der frz. Hof in der Zeit des Absolutismus einnehmen sollte. Die Art der Darstellung fremder und naher Höfe wurde gleichsam als Spiegel des Standes in der Gesellschaft verstanden.

Der Hof eines Herrschers fand idealtyp. betrachtet über seine adeligen Hofleute Multiplikatoren: Sie bauten sich eine eigene Hofhaltung auf, die sich an der erlebten und mehr oder minder als vorbildl. stilisierten Hofhaltung ihres Herrn orientierte. Schon die Fs.en richteten sich bei der Ausgestaltung ihrer Höfe unverkennbar nach dem Muster eines Königshofes. Doch stellt sich die ganz prakt. Frage: Bis zu welcher gesellschaftl.-organisator. Ebene hinunter ist es zulässig, von »Hof« zu sprechen? Einleuchtend ist, daß die unter dem Kg. stehenden Fs.en über Höfe verfügten. Schon bei Gf.en und Edelherren tut man sich aber mit einer eindeutigen Antwort schwerer. Ein gewisser mittels Kriterienbündel zu erschließender quantitativer wie qualitativer Grundbestand des Hofes scheint Voraussetzung dafür zu sein, Adelsleben als Hof bewerten zu dürfen oder nicht. Als ein Hauptkriterium kann dabei die Existenz der eingangs erwähnten klass. Hofämter gelten.

Der Hof war für den territorialen Bereich, dem der betreffende Herrscher vorstand, Herrschafts- und Gesellschaftszentrum zugleich. Die Reichweite der herrscherl. Gunst konnte über die Hofleute, die in dieser Gunst standen, vergrößert und ins Land hinausgetragen werden, indem sie ihrerseits Personen begünstigten oder ihnen Zugang zu Hof und Herrscher verschafften, sie also in die höf. Gesellschaft, ihre Kommunikation und ihre Regeln einführten. Wie »zentral« ein Hof war, darüber entschieden wieder einmal nicht zuletzt die Position und die Fähigkeit des Herrschers selbst. War die Stellung des Monarchen etwa durch die Rivalität mit anderen starken Thronprätendenten gefährdet, wird die Tendenz erkennbar, Adelige, die über umfangr. eigene Machtmittel und -reserven verfügten und die somit schnell auch selbst eine Gefahr für den Herrscher darstellten, zumindest vom engen Hof auszuschließen und sie allenfalls dem weiten, also sich nur an bes. Anlässen konstituierenden Hof zuzuweisen. Im Gegenzug erfolgte eine vermehrte Rekrutierung von Personen und Kräften, welche derartige Ressourcen nicht ihr eigen nannten und sich dadurch von vornherein in einer stärkeren Abhängigkeit zum Herrscher befanden. Mechanismen dieser Art sind schon bei den hochma. Kg.en in ihrem Zugriff auf die Ministerialität nicht nur im Rahmen der Reichsverwaltung, sondern gerade auch im höf. Kontext erkennbar. War die Stellung des Monarchen andererseits unangefochten und sicher, so war der mächtige Adel eher für den Dienst am Hof bereit und für den Herrscher auch als Dienerschaft akzeptabel.

Neben die Rivalität einzelner Personen oder von Personengruppen stellte sich im Lauf der Zeit auch mehr und mehr die Konkurrenz anderer polit. Zentren und Institutionen. Zu denken ist hier z. B. an ständ. Vertretungen und Parlamente. Je nachdem, wie hart diese Konkurrenz war, konnte sie zu einem Rückzug des Hofs aus der Hauptstadt bzw. Hauptres. führen. Überhaupt kommt eine Tendenz des »höfischen Rückzugs« im Lauf der Zeit mehr und mehr zum Tragen. Zwar verfügten die Höfe auch der frühen Neuzeit noch bis ins 18. Jh. über einen unerwartet hohen Grad an Öffentlichkeit, aber insgesamt wurde aus dem zugängl. und jederzeit beobachtbaren Wohnsitz in der Res. das von einer Mauer abgeriegelte und einem weiten Park umgebene Schloß vor den Toren der Stadt, auf dem Land. Nahm so die Bevölkerung zuvor einen unmittelbaren Anteil am Leben des Herrschers und seines Hofs, kündeten nun Kanonenschüsse von wichtigen Ereignissen wie Geburten oder Hochzeiten.

Aus der Verwaltungsorganisation und den Beratergremien des Hofs entstanden moderne staatl. Behörden und polit. Institutionen. Hier sei nur an Hofgerichte und ihre Fortentwicklungen erinnert. Mit dieser »Emanzipation« staatl. Institutionen vom Hof löste sich die für das SpätMA noch spürbare Einheit von Hof und Verfassung auf, auf welche die Verfassungsgeschichte abhebt. Der »Staat« emanzipierte sich vom Hof. Diese Entwicklung deutet sich z. B. 1519 in Württemberg an, als der Landesfs. vertrieben wurde und ein landständ. Ausschuß unter habsburg. Aufsicht die Führung der Regierungsgeschäfte übernahm.

HOFKRITIK ALS HERRSCHERKRITIK

Die schon erwähnte Kritik am Höfling wurzelte allg. in der literar. Hofkritik, welche im Prinzip so alt ist wie das System Hof selbst. Zahlreiche Schriftsteller und Poeten – die Liste reicht von Walther von der Vogelweide, Walter Map, Johannes von Salisbury, Peter von Blois oder Boccaccio bis zu weniger bekannten Namen wie Hugo von Trimberg – äußerten sich negativ über das System Hof und das von ihm hervorgebrachte Leben. Aeneas Silvius etwa verfaßte 1444 einen Brieftraktat mit dem Titel De miseriis curialium – Über das Elend der Hofleute. Es handelt sich dabei um eine aggressive Satire, nicht um einen tatsächl. Bericht über das Leben bei Hof. Der Hof ist für ihn darin ein Ort der Laster, an dem Tugenden keine Heimstatt haben. Die Fs.en und Diener seien allen Lastern ergeben und täten nichts Gutes. Für die Hofleute sei der Hof ein Ort der Unfreiheit und der Unzufriedenheit. Denn man dürfe nicht die Wahrheit sagen und verkaufe seine Freiheit, ohne das erhoffte Glück zu finden. Die neuere Literaturforschung hat es indes gezeigt: Hofkritik ist, zumindest was die deutschsprachige bzw. die volkssprachl. Literatur im Gegensatz zur lat. etwa eines Aeneas Silvius anbelangt, im recht eigentl. Sinn nicht Kritik am System Hof, sondern allenfalls an der Person des Herrschers. Denn früher, so schreiben die Literaten, hätten Demut, Sittenreinheit, Aufrichtigkeit, Wahrheit am Hof geherrscht. Jetzt erst seien Lasten und Untugenden an ihre Stelle getreten. Und auch nicht alle Fs.en werden einer grundsätzl. Verurteilung unterzogen: Es wird vielmehr unterschieden zw. Höfen rechtschaffener und lasterhafter Herrscher. Thomasin von Zerklaere spricht es deutlich aus: Die herren tragen die Schuld am moral. Verfall eines Hofes, der früher ein Ort der Tugenden war. Hofkritik also als eine Spielart des Fürstenspiegels? Selbst die Zeitgenossen arbeiteten so jedenfalls die zentrale Position des Herrschers heraus.

HOF UND HÖVESCHEIT

Nur selten begegnet in der ma. Literatur eine positive Einstellung gegenüber dem Höfling. So haben selbst die Hofleute des von den Literaten zum Vorbild höf. Lebens schlechthin entworfenen Artushofs ihre Schattenseiten, wie etwa der Erec Hartmanns von Aue zeigt. Der höf. Mensch ringt darin mit den ungezügelten, zerstörerischen, triebhaften Mächten und Kräften in sich selbst. Allenfalls der Wert des Hofmanns als Ratgeber des Herrschers wird gen., freilich nicht in Büchern, die über Höflinge selbst geschrieben wurden, sondern in denen über Kg.e und Fs.en. Eine Ausnahme stellt das mit Dello optimo cortesano betitelte Werk Diomede Caraffas von 1479 dar: Auch hier erscheint der Hofmann freilich nur in seiner Funktion als Ratgeber positiv besetzt. Erst im 16. Jh. wurde der anhaltend starken Kritik am Höfling das Bild vom idealen Höfling entgegengehalten. Seinen Ausgang nahm diese Idealisierung von Baldassare Castigliones Abh. Il Cortegiano, die 1528 erstmalig im Druck erschien. Die Bedeutung dieses Werks liegt darin, daß Castiglione den »Beruf« des Hofmanns erfindet, den es so vorher nicht gab. Der Hofmann soll ihm zufolge tugendsam und weit mehr als ein Ratgeber sein. Er soll Dilettant in dem Bereich sein, den er für den »wahren« Beruf des Hofmanns hält: im Kriegswesen. »Je mehr er sich in dieser Kunst auszeichnet, um so mehr ist er zu loben […] Ich halte es aber nicht für notwendig, daß er über ein so perfektes Wissen und dasselbe Können wie ein Hauptmann verfügt.« Auf dieser Grundlage fuhren Schriftsteller mit der Idealisierung des Höflings fort. Louis Guyon wollte so 1604 seinen Lesern zeigen, welche Art Mann der Höfling sein sollte. Nach Guyon sollte er von vornehmer Geburt und gutem Aussehen, gewandt und gebildet sein, sich auf den Umgang mit Waffen und Pferden verstehen, ein geschickter Ringer, Springer und Tänzer sein, mehrere Musikinstrumente beherrschen, singen und dichten können, sich in Sprachen auskennen, ein guter Unterhalter und witzig sein. Seinem Fs.en gegenüber habe er sich aufmerksam, aber nicht servil zu betragen. Auf Gunstbezeugungen habe er geduldig zu warten. Von schmutzigen Geschäften solle er die Finger lassen. Anständige Kleidung, Vermeiden von Trunk und Spiel sowie Anstand in Liebesdingen wurden verlangt. Wenn er diese Qualitäten zur Entfaltung bringe, werde der Höfling sich die Gunst des Fs.en erringen, er werde gern um Rat gefragt werden, und da er sich nicht scheue, die Wahrheit zu sagen, werde er seinen Fs.en davor bewahren, den Pfad der Tugend zu verlassen. Ein tugendhafter Höfling werde auch seinen Fs.en tugendsam machen. Der Hofmann hat also Verantwortung für seinen Herrscher.

Solche Gedanken lesen sich mehr oder minder als Fortsetzung von Ideen, die wesentl. die Grundlage für die ritterl.-höf. Kultur des MA bildeten. Mit der Entstehung des Rittertums war auch ein Kodex von Haltung und Verhalten entwickelt worden, an welchem man den Ritter erkennen wollte. Zentrale Begriffe waren dabei Beständigkeit (staete) und Mäßigung (mâze). Insbes. der Begriff curialitas bzw. hövescheit verwies auf den kgl. oder fsl. Hof. Mit curialitas wurde das bei Hof geforderte Verhalten und die am Hof geführte Lebensform demonstriert. Sie zeigte sich allg. in Gespräch, Gestik, Kleidung, Symbolen ebenso wie bei speziellen Anlässen wie bei Turnier, Jagd oder Fest. Eine bes. Rolle spielte der Frauendienst. Die speziellen Verhaltensformen und -normen wurden wiederum am Hof vermittelt, durch das Leben bei Hof erlernt.

Eine Hauptidee des Rittertums war der nahezu vorbehaltlose (Hof-)Dienst für den Herrn. So wird verständlich, wie Max Weber im höf. Kontext von einer »Domestizierung« des Adels sprechen konnte – ein passender Begriff, wenn man sich vergegenwärtigt, daß unter dem Hof des Herrschers zuallererst seine domus und die dazu gehörigen Personen zu verstehen sind. Der Herrscher, der angesichts der im Lauf der Zeit stets komplexeren Herrschaftspraxis Anteile an der polit. Macht an Adelskräfte abgeben muß, kann sich durch deren Einbindung bei Hof weiterhin die Verfügungsgewalt darüber sichern. Der Hof wird zu einem bes. Friedensbereich. Die »Domestizierung« des Adels zeigte sich z. B. im 15. Jh. in der Gründung hierarch. aufgebauter Hoforden, die anders als die genossenschaftl. organisierten Ritter- und Adelsgesellschaften an der Person des Herrschers orientiert waren. Vorbildcharakter hatten der 1348 vom engl. Kg. Edward III. begründete Hosenbandorden und der 1430 von Hzg. Philipp dem Guten von Burgund geschaffene Orden vom Goldenen Vlies.

HOF OHNE HERRSCHER?

Die Orientierung des Hofs am bzw. seine Ausrichtung auf den Herrscher und seine Bedürfnisse erklärt, daß der wohl stärkste Umbruch potentiell stets mit dem Tod bzw. dem Herrschaftsende seines Herrschers erfolgte. Im Prinzip konnte nach dem bisher Gesagten ein Hof auf Dauer nicht ohne seinen Herrscher existieren. Schon seine lange Abwesenheit oder sein zeitweiliger Ausfall durch Krankheit machten den Hof zu einem äußerst labilen Gebilde. Eine die Regel bestätigende Ausnahme stellt offensichtl. aufgrund der zu absolvierenden Wahl des Nachfolgers der dt. Königshof dar. Zwar zeigten sich die Kg.e – im Sinn ihrer Dynastie – bemüht, für ihre Nachfolge frühzeitig Vorsorge zu treffen, doch überstand der Königshof bei einer zu treffenden Neuwahl, gerade im Fall eines Dynastiewechsels und seiner so im größeren Rahmen anstehenden lokalen und räuml. Verlagerung, durchaus mehr oder minder lange Phasen ohne Herrscher. Gerade dieser zeigt freilich auch, daß durch die für Räte und andere bei der Reichsverwaltung mitwirkenden Fachkräfte geltende Kontinuität der personalen Bindungen an die dann abstrakt zu denkende Königswürde diese herrscherlose Phase des Hofs einfacher zu gestalten vermochten. Mit der im 15. Jh. erfolgenden Etablierung der Habsburger als Reichsdynastie ergab sich das Problem ohnehin kaum oder gar nicht mehr. Für die auf Erbnachfolge beruhenden dt. Fürstenhöfe gab es indes, wie bei den westeurop. Monarchien, prinzipiell kein Intervall zu überbrücken. Der sprichwörtl. gewordene Ausruf: »Der König ist tot, es lebe der König!« verdeutlicht das nur zu gut. Auch für den Fürstenhof gilt im übrigen das eben zum Königshof Gesagte: Personale Bindungen wirkten als Kontinuum weiter. Grad und Ausmaß etwaiger Änderungen oder Neuerungen bei Hof – zuweilen auch restaurativen Charakters -, die im Zuge einer Herrschaftsnachfolge realisiert wurden, waren wiederum entscheidend von der Person des Nachfolgers abhängig, wobei sein Verhältnis zu seinem Vorgänger und seinem Umfeld ausschlaggebend war.

Im Zuge des Herrscherwechsels konnten weltl. Höfe auch geteilt werden, wenn mehrere Erben Anspruch auf die Nachfolge erhoben und durchsetzten, oder ganz von der Bühne des histor. Geschehens verschwinden, wenn kein Nachfolger vorhanden war. Die Zahl der Höfe bes. im Reich war mit den zahlreichen Herrschaftsteilungen und Wiedervereinigungen von weltl. Territorien verknüpft, die im MA und in der frühen Neuzeit so charakterist. sind. Biolog. Zufall war entscheidend. Langfristig gesehen mußte allerdings die immer wieder von Landständen geforderte Unteilbarkeit des Territoriums und die damit in Zusammenhang stehende Durchsetzung der Primogenitur zu einer Verringerung der Höfe führen.

HOF UND HERRSCHER: SCHLUSSBEMERKUNG

Die ganz entscheidende Mittelpunktsrolle, die die Person des Herrschers für seinen Hof spielte, macht es schwer, einen Idealtypus Hof zu entwerfen und zu definieren. Das wußten bereits die Zeitgenossen. Letztl. handelt es sich entspr. der Individualität der Herrscher bei den Höfen um individuelle Gebilde mit allenfalls ganz allg. Charakteristika, deren Konstante – so merkwürdig das klingen mag – nur in der Rolle der Herrscherperson besteht, der die Höfe ihre Genese und Ausrichtung verdankten.

→ vgl. auch Farbtafel 128, 129, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 148; Abb. 57, 104, 261

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