Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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DEVISEN UND EMBLEME

A.

1. Begrifflichkeit

Devisen sind Wahlsprüche, die im Spätmittelalter zunächst v. a. Könige und Fürsten als ihr persönliches Motto führten. Z. T. wurden die Devisen mit Bild-Zeichen, sog. Badges (Impresen), verbunden. Auch die Badges können ihrerseits separat, also ohne eine Devise, erscheinen. Als Zeichen von fürstlichen Hoforden und von Adelsgesellschaften (→ Statuten von Gesellschaften) wurden Impresen mit und ohne Devise zum Mittel der kollektiven Identifikation breiterer Adelskreise. In der Kombination von Text (Devise) und Bild (Badge, Imprese) spricht man von Emblemen. Die allgemeine Emblematik als ein hoch diffiziles, gelehrtes Zeichen-System mit einer über den höfischen Kontext weit hinausgehenden Funktionalität entstand in der Renaissance-Epoche. Die Wurzeln der Emblematik lagen in der antiken Epigrammatik, mittelalterlich-christlicher Symbolik und der Hieroglyphenkunde der Renaissance (siehe auch Wrede, Devisen). Embleme des klassischen Typs, wie sie seit ca. 1530 in zahlreichen Emblemsammlungen (sog. Emblembüchern) gedruckt erschienen, waren dreiteilig: Ein knapp gefaßtes Motto und ein Bild (Pictura) wurden in einem längeren, literarisch gefaßten Text (Epigramm) erklärt und ausgedeutet.

Wenn Badges und Embleme ohne nähere Erläuterung erschienen, so etwa bei höfischen Festen (→ Höfische Feste und ihr Schrifttum), auf öffentlichen Gebäuden oder auch in emblematischer Literatur, dann war es die Aufgabe des Betrachters, anhand des Bildes oder anhand der Kombination aus Motto und Bild das Emblem einer betreffenden Person oder Gruppe zuzuordnen bzw. die Bedeutung der Embleme selbständig zu entschlüsseln. Damit wurden Devisen, Badges und Embleme als ein Instrument genutzt, um soziale Distinktion herzustellen zwischen Kreisen von eingeweihten Kennern einerseits, nicht integrierten Ignoranten andererseits.

2. Überlieferung und Forschung

In Herrschergalerien des 16. und 17. Jahrhunderts wie auch in den Emblembüchern dieser Zeit erhielten mittelalterliche Fürsten und Könige zum höheren Ruhm der Dynastien im Nachhinein fiktive Devisen und Embleme angedichtet. Diese Emblembücher sind deshalb für die Zeit des 15. Jahrhunderts als authentische Quellen unbrauchbar. Hier ist es vielmehr unumgänglich, die verstreuten Original-Zeugnisse aufzusuchen.

Für die Devisen der deutschen und europäischen Adelswelt des 16. und 17. Jahrhunderts gibt es hingegen einige kumulierte Sammelwerke aus dem späten 19. Jahrhundert (Löbe, Wahlsprüche; Dielitz, Wahl- und Denksprüche), in denen ein Querschnitt zeitgenössischer Devisen präsentiert wird. Doch bleibt auch nur die Identifikation der mit den Devisen verbundenen Personen häufig fraglich. Problematisch ist zudem, daß sich die erwähnten Sammelwerke außer auf die zeitgenössischen Münzen und Medaillen hauptsächlich auf die vom höfischen Entstehungs-Kontext der Devisen relativ weit entfernte und deshalb problematische Gattung der Emblembücher stützten.

Ist die zumeist literaturwissenschaftlich geprägte Erforschung der gelehrten Emblematik in West- und Mitteleuropa als rege zu bezeichnen, so gilt dies leider kaum für die historische Erforschung der Devisen und Embleme aus dem zeitgenössischen Adels-Milieu. Eine solche unter historisch-kulturwissenschaftlicher Perspektive und im Kontext einer modernen Dynastie- und Hofgeschichte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit betriebene Erforschung von Devisen, Impresen und Emblemen ist weithin noch zu leisten.

3. Funktion, Vermittlung, Medien (Überblick)

Im folgenden werden Devisen und Bildzeichen als Quellen des Selbstverständnisses, der Herrscherpropaganda und der Repräsentation der Fürsten und ihrer Personenverbände behandelt. Die eingangs erwähnte Funktion der sozialen Distinktion entfaltete sich hier im Milieu der Höfe und der sie tragenden Adelswelt. Konnten Badges und Embleme an die im Adel eingeführte Zeichenhaftigkeit der Wappen anschließen, so standen andererseits die persönlichen Devisen den traditionellen Schlacht- und Turnierrufen nahe bzw. entwickelten sich aus ihnen. Nur die mit diesen Zeichen und Formeln Vertrauten, die in der Adelsgesellschaft Integrierten, wußten um deren Zuordnung und Bedeutung. Doch gewann schon früh im Kontext der Devisen und Embleme die Gelehrsamkeit an Bedeutung. Geistlich-gelehrte Hofkreise übten Einfluß aus, wenn man nach passenden Texten, Zeichen und prestigeträchtigen Deutungen derselben Ausschau hielt.

Das deutschsprachige Reich wurde auch auf diesem Feld der Hof-Kultur durch die westeuropäische Hof- und Adelswelt beeinflußt und geprägt. In England, in der französischen Monarchie und im Burgund des 15. Jahrhunderts entwickelte Formen zeichenhafter Repräsentation (englischer Hosenbandorden, burgundische Devise Philipps des Guten und dessen Orden vom Goldenen Vlies, Mottos der französischen Könige – vgl. z. B. Galbreath, Jequier, Handbuch, S. 204-216) wurden im Reich offensichtlich mit Verzögerung und in abgeschwächtem Maße rezipiert. Sind persönliche Zeichen und Devisen bei den deutschen Fürsten und den kleineren Adligen im deutschen Bereich also im Spätmittelalter relativ selten zu beobachten, so ist hier der Reichtum der Symbolik bei den für das Reich spezifischen autonomen Adelsgesellschaften hervorzuheben (→ Statuten von Gesellschaften).

Das Zeichen des Kollektivs, eines Hofordens oder einer der vielen Adelsgesellschaften am Körper zu tragen, auf einem Grabstein oder einem der frühen Portraits abzubilden, diente dem Nachweis der persönlichen Zugehörigkeit bzw. der Identifikation des Fürsten, Grafen oder Ritters mit der betreffenden Gesellschaft (→ Statuten von Gesellschaften). So wurden persönliche bzw. kollektive Devisen, Badges und Embleme auf Urkunden und Siegeln, als Besitzervermerk in Handschriften und Büchern wie auf Gegenständen des täglichen Gebrauchs und auf Kunstgegenständen und Kleidungsstücken, in → Wappenbüchern, auf Grabsteinen und auf Gebäuden und seit dem 16. Jahrhundert auf Münzen sowie in Emblembüchern und in eigens zum Lob der betreffenden Person angefertigten Gelegenheitsschriften angebracht bzw. eingetragen. Hingegen sind nur wenige der spätmittelalterlichen Zeichen, die am Körper getragen wurden, im Original erhalten geblieben.

4. Beispiele für die Verwendungsweise von Devisen, Impresen und Emblemen bei Hofe und im Adel im spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Reich (14.-17. Jahrhundert)

a) Persönliche Impresen

Persönliche Impresen erscheinen im Reich offenbar zuerst bei den luxemburgischen Königen, was wohl auf die Kontakte ihrer Dynastie zum französischen Königshof zurückgeführt werden muß: So benutzte König Wenzel (gest. 1419) als Imprese einen Eisvogel, der in einem ringförmig zusammengedrehten Tuche sitzend dargestellt wurde. Erst in jüngerer Zeit wurde der gelegentliche Gebrauch eines persönlichen Badges auch bei Wenzels Bruder Sigmund von Luxemburg (gest. 1437) festgestellt, das zudem mit dem Emblem einer von ihm gegründeten Adelsgesellschaft eine enge Verbindung einging: Sigmund, zunächst König von Ungarn, später auch römisch-deutscher König, wählte das Flammen-Kreuz als persönliche Imprese, das separat auf Gegenständen aus dem Umfeld Sigmunds angebracht wurde, aber auch zusammen mit dem Drachen als Teilzeichen der von Sigmund gegründeten Drachengesellschaft erscheint. Das Zeichen dieser Gesellschaft – und zwar mit Drache und Flammenkreuz – verlieh Sigmund an ihm besonders nahestehende Personen, während weitere Kreise den einfachen Drachen ohne die königliche Imprese, sondern nur mit einem auf dem Rücken des Drachens aufgezeichneten roten Kreuz erhielten, das dort als Georgs-Kreuz gedeutet wurde. Als Teilzeichen des Drachenordens (und persönliches Badge des Königs) erhielt das Flammenkreuz demgegenüber eine spezifische Bedeutung: Es sollte die Höllenfahrt Christi symbolisieren und trug hier die biblische Devise: o quam misericors est deus justus et paciens (vgl. Lhotsky, »Devise«, S. 169 Anm. 21; Prietzel, Hosenband, S. 127; Lövei, Hoforden, S. 257f.).

Im fürstlichen Milieu des Reiches ist Herzog Ludwig der Bärtige von Bayern-Ingolstadt (gest. 1447) offenbar ein früher Fall für die Verwendung persönlicher Impresen. Ludwig, der sich als Schwager des französischen Königs wiederholt in Paris aufhielt und sich selbst zur französischen Lehensmannschaft rechnete, führte sogar zwei Badges: Auf dem prächtigen Entwurfs-Modell seines Grabmals von 1435 erscheint – entsprechend den Vorgaben des Herzogs in einer Urkunde von 1429 (auch unser liberei, den spigel, sand Oswalds rab, sust darauf gesträt – zitiert bei Straub, Hausstiftung, S. 676) – sowohl ein bekrönter Rundspiegel im Strahlenkranz wie auch ein Rabe, auf einem Aststumpf sitzend und mit einem Ring im Schnabel; der Rabe stand für den Heiligen Oswald, der als siegreicher königlicher Heidenbekehrer galt und mit dem sich Ludwig identifizierte, indem er den Raben als persönliche Imprese wählte. Der gekrönte Rundspiegel dagegen stand mit der Sonnen-Imprese von Ludwigs königlichem Schwager Karl VI. in Verbindung.

b) Die Devise Kaiser Friedrichs III.

Wie die Badges scheinen auch persönliche Devisen nach dem derzeitigen Forschungsstand in Deutschland bis zum 15. Jahrhundert nur vereinzelt verwandt worden zu sein. Ein berühmter Fall einer Herrscher-Devise ist allerdings das Motto AEIOU Kaiser Friedrichs III. (gest. 1493). Die Vokalfolge erscheint hier als Eigentumszeichen Friedrichs an Gebäuden, auf Büchern, Waffen, Kleinodien und Geräten aller Art, zur Bezeichnung einer geistigen Urheberschaft des Herrschers sowie als ein Hinweis auf von ihm veranlaßte Stiftungen, so insbesondere auf Altären und Kirchengeräten, und schließlich als Zubehör einer eigenhändigen Beglaubigung amtlicher Schriftstücke (hier öfter zusammen mit einem Herrscher-Monogramm) und damit zusammenhängend auch auf Münzen, Siegeln und Urkunden. Damit ist bei Friedrich III. die ganze Bandbreite der Verwendung der Devisen abgedeckt. Zur Hervorhebung war die Devise in offizieller Verwendung häufig von einer Schleife als graphischem Zeichen begleitet, auf deren langgezogener Grundlinie die Buchstaben aufgereiht wurden.

Die Vokalfolge hat die Phantasie von Interpreten über Jahrhunderte hinweg zu immer neuen Ausdeutungen angeregt. Bei der Frage nach der authentischen Interpretation des Königs bzw. Kaisers selbst hingegen steht mit dem sog. Notizbuch Friedrichs III. der Forschung eine hervorragende, wenn auch nicht unproblematische Quelle zur Verfügung. In den Jahren 1437 bis 1442 (sowie vereinzelt noch bis 1448) trug der Herrscher in dieses Buch neben politischen Angelegenheiten eine Reihe von persönlich geprägten Texten wie ihm wichtige Zitate, Sprichwörter und Kommentare ein. Die Einträge der Devise (siehe unten B.I. Nr. 1-8) machen hierbei deutlich, in welcher Weise der Herrscher die Devise selbst zu gebrauchen gedachte, aber auch aus welchen Quellen sich die Devise speiste und welche inhaltlichen Interpretationen er selbst der Buchstabenfolge beimaß.

Auf dem ursprünglichen Titelblatt des Notizbuchs erscheint die Buchstaben-Devise samt Schlinge und der Jahreszahl 1437, gefolgt von einem lateinischen Spruch und einer weiteren Darstellung der Buchstabendevise samt Schlinge (siehe unten B.I. Nr. 1). Diese Einträge gehören der frühesten Eintragungsschicht an, da im Jahre 1437 auch das Buch insgesamt überhaupt erst begonnen wurde, wie der Titel auf derselben Seite bestätigt. Damit ist zugleich der früheste Verwendungsnachweis der Devise gegeben. Die Buchstabenfolge erscheint hier in enger Verbindung mit einem Spruch, der dem König Salomo zugeschrieben wurde (omnia tempora tempus abent – vgl. Schmidt, ›Vokalspiel‹, S. 416) und der – wie auch andere Sprüche auf den ersten Blättern des Notizbuchs – auf das Thema von Tod und Vergänglichkeit Bezug nimmt.

Die Multifunktionalität der Devise in Friedrichs eigener Intention zeigen unten die Einträge B.I. Nr. 5-7, indem hier einmal ihre Verwendung als Beglaubigungsmittel (Nr. 5), zum anderen als Bezeichnung seines Eigentums (Nr. 6) bzw. der einer Urheberschaft Friedrichs (Nr. 6, 7) angesprochen wird.

Die Einträge B.I. Nr. 2-4 zeigen zudem, daß die inhaltliche Interpretation von Devisen und Emblemen auch für ihren eigentlichen Urheber bzw. Träger nicht ein für alle mal feststand, sondern je nach Situation eine neue aktuelle Bedeutung gewinnen konnte. So bringt die bekannte Deutung in Nr. 2 bzw. Nr. 3 (in deutscher bzw. lateinischer Fassung) ein imperiales, auf das Haus Österreich bezogenes Programm Friedrichs III. zum Ausdruck. In dem unter Nr. 4 zitierten Eintrag, einem lateinischen Hexameter, stilisiert sich Friedrich demgegenüber zum gerechten Herrscher seiner Reiche, zum Liebhaber der Erwählten und zum Rächer gegenüber den Ungerechten. Die Wörter der ersten Zeile führen auch hier der Reihe nach die anlautenden Vokale aeiou. Die Devise wird an dieser Stelle allerdings nicht ausdrücklich zitiert. Doch findet sich in einer anderen Handschrift Friedrichs eine eigenhändige Beziehung zwischen Devise und Hexameter, so daß sicher ist, daß sich Friedrich auch diese Deutung der Devise, die im übrigen wohl nicht auf ihn selbst zurückging, zu eigen gemacht hat (Lhotsky, »Devise«, S. 182).

Der geistige Untergrund und erste Anstoß für Friedrich, die Vokalreihe zu seinem persönlichen Zeichen zu machen, muß jedoch an anderer Stelle gesucht werden: Einmal gibt es auch in seinem »Notizbuch« direkte Verbindungen der Devise mit Geheimschriften und Zahlenmagie, so in den Einträgen B.I. Nr. 7 und 8a/b. Zum anderen wurde auch das Spiel mit den fünf Vokalen zeitgenössisch mit den Sprüchen der Weisheit des Königs Salomo in Verbindung gebracht; mit seiner Devise und dem Gedanken der vanitas, den er bei Salomo fand, setzte sich Friedrich zugleich in eine enge Beziehung mit jenem vorbildlichen König und gab eigener Lebensanschauung Ausdruck (Schmidt, ›Vokalspiel‹, S. 418).

Eine imperiale, auf das Gesamthaus Österreich bezogene Deutung (Nr. 2 und 3) war hingegen zum Zeitpunkt der erstmalig nachweisbaren Verwendung der Devise im Jahre 1437, vor dem Tod Kaiser Sigmunds (Ende 1437) also und noch vor der kurzen Regierung des Habsburger Königs Albrechts II. (gest. 1439), Friedrichs Vetter, noch nicht möglich. Doch wurde jüngst überzeugend deutlich gemacht, daß die imperiale, auf Österreich bezogene Ausdeutung gerade in den Jahren nach der Königswahl Friedrichs III. 1440 als eine Kennzeichnung von dessen Politik absolut zutreffend war und daß daher die beiden Einträge mit dieser Deutung – auch was ihren Eintragungszeitpunkt in dem Buch und die Eigenhändigkeit Friedrichs angeht – als zu dieser Zeit authentisch gelten können (Koller, Bedeutung bzw. Reichsreform gegenüber Lhotsky, »Devise«).

c) Portrait-Medaillen der Renaissance-Zeit als Träger von Herrscher-Devisen

Die Portrait- und Medaillenkunst als eines der neuen Medien der Renaissancezeit (siehe auch Dethlefs, Medaille) zur herrscherlichen Selbstdarstellung in Kombination von lebensnahem Portrait, persönlichem Wappen sowie Devise bzw. auch Emblem sei hier am Beispiel der Devisen des Erzbischofs von Mainz und Magdeburg, Albrecht von Hohenzollern (gest. 1545) erläutert. Solche Medaillen wurden verschenkt und auch getauscht und dienten der symbolischen Bestätigung persönlicher Verbundenheit, darüber hinaus aufgrund des lebensechten Portraits und der persönlichen Devise aber auch zur Sicherung des Andenkens über den Tod hinaus. Erzbischof Albrecht von Brandenburg, der auf die Darstellung fürstlichen Geltungsanspruchs großen Wert legte, ließ mehrere Medaillen sowie Kupferstiche mit seinem Portrait anfertigen. Eine Medaille von 1515 zitierte das Psalmwort: IN POTENTATIBVS SALVS DEXTERA DOMINI (»die Rechte des Herrn hilft den Mächtigen« – Psalm 19,7). Mehrere Medaillen und Kupferstiche zwischen 1518 und 1523, unter anderem von Albrecht Dürer, zeigten hingegen eine neue, jetzt humanistisch inspirierte Devise, die ein abgewandeltes Zitat aus Vergils Aeneis aufgriff: SIC ILLE GENAS; OCVLOS; SIC ORA FEREBAT (Wangen, Augen und Mund genauso trug auch er einst); das Motto verwies einmal auf die humanistische Bildung des Dargestellten, aber auch, im wörtlichen Sinne, auf die behauptete Lebensähnlichkeit des Portraits. Auf weiteren Medaillen zwischen 1526 und 1538 erschien dann eine dritte Devise Albrechts, die wiederum stärker religiös geprägt war und erneut die Hoffnung Albrechts auf die Hilfe des Herrn zum Ausdruck bringt: DOMINVS MIHI ADIVTOR QUEM TIMEBO. Dabei handelt es sich um die Verschmelzung zweier Psalmverse: Dominus mihi adiutor; non timebo, quid faciat mihi homo (Psalm 117,6) bzw. Dominus […] salus mea, quem timebo (Psalm 26,1) (Maué, Medaillen). Die systematische Untersuchung der Medaillen des 16. Jahrhunderts auf das Zusammenspiel von Devise, Emblem, Wappen und Portrait auf zeitgenössische Modelle fürstlicher Repräsentation ist eine Aufgabe weiterer Forschung.

d) Embleme

Zeitlich parallel zu Friedrichs III. Devisengebrauch wurden persönliche Devisen auch bei allen drei Herzögen von Bayern-Landshut in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts festgestellt; Anregungen durch den oben in Abschnitt 4.a) bereits erwähnten Herzog Ludwig von Bayern-Ingolstadt, vielleicht aber auch durch den benachbarten Habsburger Hof können eine Rolle gespielt haben, da der Gebrauch von Devisen durch Fürsten im deutschen Reich des 15. Jahrhunderts auf breiter Ebene sonst bisher nicht bekannt ist. Die bayerischen Herzöge aus Landshut verwandten ihre Devisen zusammen mit ihren Namensinitialen als ein Mittel der zusätzlichen Beglaubigung von Urkunden. Im Falle Herzog Ludwigs des Reichen (gest. 1479) trat gelegentlich eine doppelte Baum-Imprese hinzu, so daß hier von einem herzoglichen Emblem aus Text und Bild gesprochen werden kann, das auch im öffentlichen Kirchenraum (Jenkofen, Trausnitz) wiederkehrte (Ettelt-Schönewald, Chirogramm).

Ein »Flammenwolf« (bzw. »Flammenlamm«), begleitet von der französischen Devise: peur [?] – pein – desir, war wohl ein persönliches Ehrenzeichen (»Halsorden«), das Herzog Albrecht VI. von Österreich (gest. 1463) an Vertraute verlieh, ohne daß dadurch eine auf Dauer bestehende Adelsgesellschaft gegründet worden wäre (Ingeram-Codex, Tafel 67 S. 159 Abb. 78; Paravicini, Werner, in: Ritterorden, S. 20 Anm. 61). Ein eindeutig persönliches, herrscherbezogenes Emblem war dagegen der Palmbaum mit der Devise attempto (»Ich wag's«), die Graf bzw. Herzog Eberhard im Bart von Württemberg (gest. 1496) seit seiner Jerusalem-Reise verwendete, ein Zeichen christlicher Gerechtigkeit, das zudem eng mit dem Heiligen Land verbunden war. Das Emblem Eberhards erscheint auf Medaillen sowie in zahlreichen Büchern und Handschriften und auf dem Grabmal des Württembergers (vgl. Württemberg im Spätmittelalter, S. 27, 28, 30, 132, 137, 139, 140, 161, 187).

Besondere Bedeutung kam im Reich nach der Devise Kaiser Friedrichs III. auch den Herrscher-Devisen und Emblemen der späteren Habsburger-Kaiser Maximilian I. (gest. 1519) und seines Enkels Karl V. (gest. 1558) zu. Diese viel beachteten kaiserlichen Herrscherzeichen blieben aufgrund ihrer nachhaltigen Propagierung und Verbreitung in der Erinnerung präsent und wurden von den Habsburgern auch weiterhin verwendet und variiert – ein Sachverhalt, der hier am Beispiel Karls V. kurz gezeigt werden soll. Dessen Emblem verband die beiden Säulen des Herakles mit der Devise plus ultra bzw. plus oultre (»noch weiter«), wobei die lateinische Form eher bei überindividueller, die französische tendenziell bei stärker persönlicher Verwendung erschien. Die Säulen griffen die Erzählung der griechischen Mythologie auf, wonach die zehnte Aufgabe für Herakles darin bestand, die Meerenge von Gibraltar zu überqueren und auf beiden Seiten ein Monument zu errichten, um die äußersten Grenzen seiner Reise und der bewohnten Welt zu markieren. Mit dem Emblem Karls V. war wohl zunächst die Christianisierung weiterer islamischer Gebiete durch die spanische Krone in Nordafrika gemeint, doch verlagerte sich die Bedeutung noch zu Lebzeiten des Kaisers auf die überseeische Aktivität der spanischen Krone. Nach seinem Tod trat das Emblem bei seinen spanischen Nachfolgern zunächst zurück; dafür erschien die Imprese (also zumeist ohne die Devise) in imperialer Bedeutung jetzt verstärkt bei den römisch-deutschen Kaisern aus der österreichischen Linie der Habsburger, die ihren Herrschaftsbereich im 16. und 17. Jahrhundert kräftig nach Osten erweiterten. Die bereits zur Zeit Karls V. ansatzweise erkennbar werdende staatsoffizielle Verwendung des Emblems hat sich für die spanische Monarchie bis heute erhalten (vgl. Weyers, PLVS VLTRA).

Besonderheiten und Veränderungen in der Wahl von Devisen und Emblemen an deutschen Fürstenhöfen seit dem 16. Jahrhundert bedürfen näherer Untersuchung.

e) Embleme und Impresen bei fürstlichen und genossenschaftlichen Rittergesellschaften

Eine große Vielfalt von Impresen erscheint bei den genossenschaftlichen Rittergesellschaften des 15. Jahrhunderts, die charakteristisch für die Adelskultur des Reiches in diesem Zeitraum waren. Dazu kamen – abgesehen von den Königsdynastien der Luxemburger und Habsburger – auch einige fürstlich dominierte Hoforden nach westeuropäischem Vorbild, insbesondere bei den drei weltlichen Kurfürsten-Dynastien der wittelsbachischen Pfalzgrafen (Pelikan), der Hohenzollern (Schwan) und der Wettiner (Hieronymus).

Die europäischen Hoforden, die von einem königlichen oder fürstlichen Souverän gegründet wurden, kombinierten in ihrem Erkennungszeichen oft ein Badge mit einer Wortdevise und akzentuierten damit die Individualität des Gründers, der – wenn auch nicht ohne Beratung seines Hofes – die Entscheidung über die jeweilige Emblematik persönlich traf. Diese Tendenz zur Kombination von Imprese und Devise ist auch im deutschsprachigen Reich bei der von Souveränen gegründeten Drachen-Gesellschaft, bei der Adler-, Pelikan-, Schwanen- und der Hieronymusgesellschaft zu beobachten. Demgegenüber beschränkten sich die genossenschaftlich organisierten Rittergesellschaften fast ausnahmslos auf ein Bildzeichen.

Abgesehen von individuellen Grab-Monumenten und der frühen Portraitmalerei wurden die Gesellschaftszeichen auch in spätmittelalterlichen → Wappenbüchern notiert. Die Zeichen und Devisen der Hoforden (fürstliche Adelsgesellschaften) wurden dabei in Verbindung mit dem Wappen der betreffenden Gründer-Dynastie gebracht. Die genossenschaftlichen Gesellschaftszeichen dagegen wurden zuweilen zusammenfassend dargestellt (Turnierfahnen im Wappenbuch Grünenberg 1874-1883; Abb. jetzt bei Schneider, Wappenbuch, S. 298) oder es wurden unter einem oder mehreren Gesellschaftszeichen jeweils landschaftlich geordnete Wappengruppen von Niederadelsgeschlechtern zusammengefaßt (Ingeram-Codex). Kumulierende Darstellungen von Gesellschaftszeichen mit der Behauptung individueller Mitgliedschaft finden sich auf persönlichen Exlibris (z. B. Christoph Botsch – siehe Steeb, Ritterbünde, S. 51, ähnlich auch das Frontispiz des Wappenbuches Grünenberg), ausnahmsweise auch auf dem Deckengewölbe einer Klosterkirche (Himmelkron, siehe Bergmann, Rätsel) überliefert (→ Statuten von Gesellschaften).

Die Impresen der deutschen Adelsgesellschaften des 15. Jahrhunderts greifen, ähnlich wie die fürstlichen Badges, aus der Heraldik bekannte Zeichen auf, besonders häufig Tiere (Löwe, Bär, Widder), aber auch Himmelskörper (Mond, Stern), landwirtschaftliches Gerät (Dreschflegel, Sichel) oder Bekleidung und Schmuck (Spange); diese Impresen gaben den Gesellschaften in der Regel auch den Namen. Wurden sie nach einem Heiligen benannt, erscheinen meist solche Gesellschaftszeichen, die üblicherweise mit dem betreffenden Heiligen verbunden wurden, so etwa das Antonius-Kreuz bei der nach dem Heiligen benannten Gesellschaft der Herzöge von Kleve und Mark, der Kardinalshut bei dem Hieronymus-Orden der Wettiner, der Heilige Martin, den Mantel teilend, bei der Martins-Bruderschaft des Erzbistums Mainz etc. (→ Memorial- und Bruderschaftsbücher). Besonders bei solchen Gesellschaften, die wie die Fürspang-, Esel- oder die Schwanengesellschaft einen deutlich bruderschaftlich-religiösen Charakter hatten, war die Wahl der Zeichen von christlich-theologischer Symbolik bestimmt. So stand die (Gürtel-)Spange, das Zeichen der Fürspanggesellschaft, für eine am Gründungsort Nürnberg verwahrte Reliquie der Patronin der Gesellschaft, der Jungfrau Maria (Ranft, Adelsgesellschaften, S. 40f.). Der Esel war Gegenstand des Spotts, aber er trug auch Maria auf ihrer Flucht nach Ägypten und Jesus bei seinem Einzug nach Jerusalem. In Zeugnissen der Eselsgesellschaft über die Art der Gestaltung des Zeichens wird der Esel der Jungfrau Maria in einer vertrauensvollen Situation dienender christlicher Minne gegenübergestellt (Ranft, Adelsgesellschaften, S. 119-121) (→ Statuten von Gesellschaften).

f) Varianz der Emblematik bei der hohenzollerischen Schwanengesellschaft von 1443/84

Die beiden Gründungsurkunden der hohenzollerischen Gesellschaft Unserer Lieben Frau (später auch als Schwanengesellschaft bezeichnet) von 1443 bzw. 1484 zeigen interessante Unterschiede bei der Ausdeutung der geselschaft, wie die Impresen bzw. Embleme der Gesellschaften zeitgenössisch genannt wurden. Nachdem die Gesellschaft zunächst 1440/43 mit einem Sitz in Brandenburg für Mitglieder aus dem gesamten Reich durch Kurfürst Friedrich II. (gest. 1471) gegründet worden war, vollzog die Urkunde des Markgrafen Albrecht Achilles (gest. 1486) von 1484 die endgültige Trennung in einen norddeutschen und einen süddeutschen Zweig. Dieser erhielt nunmehr seinen eigenständigen Sitz in der fränkischen Residenz der Hohenzollern, in der Stiftskirche zu Ansbach.

Im Prinzip wurde das Gesellschaftszeichen 1484 gegenüber der Erst-Gründung von 1443 nicht verändert (vgl. unten B.II., a-c): Erhalten blieb die bei solchen Impresen häufig vorzufindende kunst- und bedeutungsvolle Mehrteiligkeit des Zeichens, hier mit dem Bild der Jungfrau Maria (mit Kind), umgeben von einem Mond und von Sonnenstrahlen einerseits, dem darunter hängenden Schwan andererseits, der dem Urkundentext von 1443 zufolge die Mitglieder an ihren künftigen Tod erinnern sollte; denn der Schwan habe, wie Jesus Christus, seinen Tod vorausgesehen und beklagt. Mit der Anspielung auf den Gesang des Schwanes im Angesicht seines Todes wird ein in Antike und Mittelalter überliefertes Motiv aufgegriffen. Typisch für die Impresen der Adelsgesellschaften ist schließlich auch die kunstvolle Gestaltung der Ordenskette. Deren Glieder sollten aus premtzen bestehen (eigentlich eine scharfe Hemmvorrichtung am Zaumzeug zur Bändigung von Pferden), in die (blutende) Herzen eingefügt sein sollten, um die Träger zu Demut und Buße zu erziehen. Ein weißes, unbeflecktes Tuch, das der Fassung von 1484 zufolge um den Schwan gewunden sei und von dem Quasten herabhingen, sollte den Träger an die Zehn Gebote (bzw. die guten Werke Christi) erinnern und ihn selbst zu guten Werken ermahnen. Die Devise, der Mariengruß: Gegrüßt seistu der werlde frawe, erweiterte die Imprese zum Emblem.

Insoweit ist die Symbolik des Emblems der Gesellschaft sowohl 1443 wie auch noch 1484 im wesentlichen religiös geprägt. Doch wurde 1484 bei der Deutung des Schwanes eine interessante Verschiebung vorgenommen (vgl. B.II., a-c). Denn jetzt wurde der Schwan durch den Souverän der Gesellschaft, Markgraf Albrecht, nicht mehr als Mahnung, das Ende des Lebens zu bedenken, sondern als ein frey vnd vnbezwungen vogell, also als Zeichen der Freiheit gedeutet. Ja, es wurde sogar behauptet, der Schwan werde deshalb auch Frank genannt. Damit zog Albrecht eine Verbindung zum zeitgenössischen Selbstverständnis des fränkischen Adels, der nunmehr die eigentliche Ansprechgruppe der Adelsgesellschaft mit neuem Sitz in Ansbach war. Der Markgraf und Souverän des Ordens identifizierte sich freilich hier unter Hinweis auf seine Reichsfürstentümer zunächst in erster Linie selbst mit dem Schwan und setzte sich damit gewissermaßen an die Spitze der freien Franken. Genau dies aber war auch die anderwärts zu beobachtende Politik Albrechts in seiner späteren Regierungszeit: In der multipolaren fränkischen politischen Landschaft warb er um fränkische Adlige auch über sein engeres Fürstentum hinaus und suchte, als erster und einziger weltlicher Fürst in Franken eine möglichst große Zahl von Rittern an seinen Hof zu ziehen (Schneider, Adelseinungen, S. 534f.) (→ Statuten von Gesellschaften).

Wie bei der Buchstaben-Folge Friedrichs III. oder dem Emblem Karls V., so läßt sich damit auch anhand der Wandlung in der zeitgenössischen Deutung des Zeichens der hohenzollerischen Schwanengesellschaft zeigen, daß und wie Embleme je nach Intention und Opportunität gezielt verändert wurden. Besonders bei den persönlichen Badges und Devisen sowie bei den durch Souveräne gegründeten Hoforden war die Originalität der Zeichen wichtig, die hier der individuellen Selbstdarstellung dienten; durch die »Entdeckung« bzw. die Fingierung neuer Deutungen konnten bereits bekannte Devisen und Embleme aktualisiert und die Stellung der damit verbundenen Personen und Gruppen erneut aufgewertet werden.

B.

I. Eigenhändige Verwendung und Interpretationen der Devise Friedrichs III.:

1. aeiov 1437 – omnia tempora tempus abent – suspiro, nescio quo – aeiov

Lhotsky, »Devise«, S. 221 Nr. 100, S. 214 Nr. 51, S. 216 Nr. 62, S. 221 Nr. 99.

2. aeiov – als erdreich ist osterreich underthan

Lhotsky, »Devise«, S. 221 Nr. 101.

3. aeiov – Austrie est imperare orbi universo

Lhotsky, »Devise«, S. 221 Nr. 102.

4. en, amor ellectis, iniustis ordinor ultor; Sic Fridericus ego rengna mea rego

Lhotsky, »Devise«, S. 216 Nr. 61.

5. Monogramm in Goldschrift, darunter aeiov mit Schlinge und prescripta recognoscimus

Lhotsky, »Devise«, S. 221 Nr. 93.

6. pei belhem pau oder auff welhem silbergeschir oder kirengebant oder andern klainaten – aeiov – der strich und funff puestaben stend, das ist mein, herczog Fridreis des jungern, gebessen, ich hab das selbig paun oder machen lassen (Devise mit Schlinge)

Lhotsky, »Devise«, S. 194 Nr. 2.

7. aeiov – hab ich selbs gedacht als Zusatz zum Buchstabencode einer Geheimschrift; die Devise und die Bemerkung dabei sollen die geistige Urheberschaft Friedrichs für den darüber stehenden Code und die Geheimschrift ausdrücken (Lhotsky, »Devise«, S. 204 Nr. 31; siehe auch S. 190)

8a/b. Devise mit Chiffrenschlüssel und in Kombination mit Skala

aeiov

12345

Lhotsky, »Devise«, S. 221 Nr. 97.

Lhotsky, »Devise«, S. 221 Nr. 98 und S. 185.

II.

a. Gründungsurkunde der Gesellschaft ›Unser Lieben Frauen‹ (Schwanenorden der Hohenzollern) von 1443 (oberdeutsche Fassung): Die Bedeutung des Gesellschaftszeichens

Auslegung vnd bedeutung der Geselschafft

Vnd vff das daran vnser andacht vnd meynung auch zu guter ahnweisung andern leuten dester kuntlicher werd; So habenn wir in dieser vorgeschriebner andacht vnd meinung ein cleinat lassen machen vnd angenambt zu tragen In nach geschriebner weiß, das wir nennen die Geselschafft vnser lieben frawen. Daran vnser liebenn Frawen Bild vor der Brust in eynem mahnn vnd sunnen scheyne henget mit dem gruß: Gegüßt seistu der werlde frawe In einem Zeichen Das wir der gnad die wir durch sie entpfangen in vnserm hertzen gedencken vnd nymmer vergessen sollen. Vnd ab wol die hymmelkunnigin vber alle heiligen erhohet ist, vnd schöner wen der mond vnd mehr erwaelt wenn die sunn Doch ist auch dieser welte furstinne dar In sie geboren vnd vns vonn vnsern ersten eltern angesibt. Des wir sie mit großer innikeit vnd gantzer wirdikeit ermahnen, das sie der welte furstinne heist vnd ist, vnd dauon vns dester barmhertziger beschirme. In der geselschafft sein auch premtzen die vmb den Hals gehangen, dar Inn hertzen gepeiniget werden In meinung das wir vnseren frechen mut, eigenwillen vnd wollust zwingen, vnder der mechtigen Hand gots diemütigen vnd vnser hertzenn mit premtzen wahrer vnd rechtfertiger rawe, beicht vnd buß also kestigen sollen, das wir gleich als ein weißse vmbefleckte quelen, die vmb vnser frawen bilde gewunden ist, mit vbung der zehen gebot vnsers hern, welchs die franßen an der quelen bedeuten. In eren vnd woltaet reyne vnd lauter zu yrem dienst vnd lobe vns schicken vnd so gefunden werden. Nachdem dann die mentzscheit von iugent zu sunden geneigt, vnd darzu offt mancherley bekörung den mentzschen anfallen vnd zukommen, dadurch er in sunden kumpt, vnd vff erden dakegen nicht ist, das den mentzschenn zu seligem Ende also reitzet als betrachtung des sweren tods, den got vmb vnsern willen gelidden hat, vnd auch gedechtniß des bittern tods, den wir auch alle leiden mussen Darumb haben wir des in figuren den schwann vnder dem Bild vnser lieben frawen hengenn lassen, wenne als der Schwan seinen tod zuuor weis und beclagt, also wyste vnd sagte vnser herr seinen Tod zuuor, vns zur ahnweisung, ab wir wol die stund unsers tods nicht wissen, vnd darumb dester sorgfeltiger sein, So ist doch ahn zweiuel das wir alle sterblich, vnd von diesser weldt scheiden mussen, alsdann zu allen zeiten vnd beicht, rew vnd buß mit rechter vnschuld hülff vnd trost der Junckfrawen Marien gantz not ist. Darumb wir sie billichen grussen vnd anruffen: Gegrüsßet seistu der weldte frawe.

Das Buch vom Schwanenorden, S. 41f.

b. Statuten der Neugründungsurkunde der Gesellschaft ›Unser Lieben Frauen‹ (Schwanenorden der Hohenzollern) von 1484: Veränderte Bedeutung des Gesellschaftszeichens

[…] vnd ist solcher geselschafft aufsatzung vnd bedeutung zu tragen vnd zu halten, wie hernach volgt: Nemlich vnszer lieben frawen bild vor der prust, in einem Mon vnd Sonnenscheyn hangendt, mit dem grusz: gegrüsset seys tu, der welt frawe. In der geselschaft sein auch premzen, die vmb den hals hangen, vnd darin pluttige herzen gepeyniget werden, zu einem zaychen, dasz wir vnszere herzen mit premzen warer vnd rechtfertiger rewe, beycht vnd busz also kestigen sollen, das wir gleich als ein weisse vnbefleckte hantzwehel, die vmb den schwanen, der vnter dem frawen bild hanget, gewunden ist, mit Vbung gutter werck vnsers herrn Jesu Christi, das die fransen an der handtzwehel bedewten, in eren vnd wol thate reyn vnd lauter zu jrem dinst vnd lob vns schicken vnd gefunden werden, vnd so vns nun der almechtig Got sunderlich zu dem wirdigen Curfurstenthumb der Marggraffschafft Brandenburg, das der forderlichsten vnd hochsten gelider eines ist, durch sein manigfeltig gutte gnedigklich fursehen vnd erhöhet hat, das vns in erbweysz ankomen ist vnd wir, auch vnszere eltern vnd vorfarn, Marggrauen zu Brandenburg, dasselb Churfurstenthumb, auch das Furstenthum des Burggraffthumbs zu Nuremberg in dem Heyligen Römischen Reych alwegen als frey edel Sachssen vnd Francken löblich herbracht haben, Also haben wir von desselbigen vnd solcher freyheit wegen die zu einer figurn einen Schwan, der ein frey vnd vnbezwungen vogell, so er von menigklich seiner Freyheit halben Frank angeschryen vnd genent wirdet, mit an dise vnssere geselschafft vnter das bilde vnser liben frawen lassen hencken, so solle wir alle dieser geselschafften zu allen zeytten, die weyl wir auf diser erden sindt, nachdem vns die stundt vnsers todts verborgen ist, Maria, die Hymel Königin, ausz grundt vnszers Herzen vleyszigklich anruffen und vermanen, das sy jr liebes kindt trewlich für vns bitte, das er vns nit lasse sterben, wir haben dann vor seinen waren heyligen leychnam zu erquickung vnser sele empfangen, vns vor anfechtung des bösen gaystes vnd allem dem, das vns schedlich möchten sein, an ern, leyb vnd sel, gnedigklich zu behüten, das also zu behalten, sollen wir sy mit vleysziger andacht innigklichen grüszen teglich mit siben Pater noster vnd Aue maria, oder das gebet, so hernach vogt.

Das Buch vom Schwanenorden, S. 55.

c) Gesellschaftszeichen der hohenzollerischen Schwanengesellschaft mit Kette

→ Farbtafel 1, Farbtafel 2

C.

Quellen

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