Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BAR, GF.EN UND HZG.E VON

I.

Die Benennung erfolgte zunächst wechselnd nach den beiden Hauptburgen der Gf.en, Bar und Mousson (unweit der Mosel). 1080 nennt sich Gf.in Sophia in einer Urk. comitissa apud Montiacum, 1088 wird sie urkundl. erstmals als Barrensis comitissa bezeichnet. Die späteren Gf.en nennen sich in ihren eigenen Urk.n ab 1145 überwiegend nach Mousson, zu dieser Zeit noch ihr bevorzugter Aufenthaltsort. Die Benennung nach Bar bleibt bis zum Ende des 12. Jh.s eher die Ausnahme und findet sich meist in den Urk.n anderer Ausstellerund bei den Chronisten, so zunächst bei Lorenz von Lüttich. Erst Theobald I. verlegte nach seiner Heirat mit Ermesinde von → Luxemburg 1197 seinen Hauptsitz nach Bar und begann, den Titel eines comes Barrensis et Lucemburgensis zu führen. Unter seinem Nachfolger Heinrich II. wurde die Benennung nach Bar dann zur Regel, wobei allerdings Heinrich selbst, v. a. in seinen Beziehungen zur Champagne, die Namensform Bar-le-Duc vorzog.

II.

In der Tradition der oberlothr. Hzg.e stehend, galten die Gf.en als Vasallen des Reiches, doch hat eine Belehnung mit der Gft. Bar, wie sie sich in spätsal. Zeit herausgebildet hatte, nie stattgefunden. Bar selbst wurde immer als Eigengut behandelt. Die Lehnshuldigungen des 12. Jh.s bezogen sich auf ehemaliges kgl. Fiskalgut, neben Briey in der Hauptsache auf Mousson, das freilich später von Friedrich I. Barbarossa als burgund. Lehen mediatisiert wurde. Die Gebiete links der Maas mit Ausnahme des Clermontois und damit der größere Teil der Gft. wurden 1301im Vertrag von Brügge zum Allod erklärt und von Gf. Heinrich III. dem frz. Kg. zu Lehen aufgetragen. Seither wird diese Nouvelle Reprise zusammen mit den Lehen der Champagne als »Barrois mouvant«, das in seiner endgültigen Konstitution von 1323 südl. von Neufchâteau auch auf das rechte Maasufer übergriff, vom »Barrois non mouvant« unterschieden. Als → Karl IV. 1354 die Gf.en in den Reichsfürstenstand erhob und sie mit der neugeschaffenen Mgft. Pont-à-Mousson belehnte, war offensichtl. unklar, welche Teile der Gft. als Reichslehen anzusehen seien.Inwieweit der territoriale Umfang dieser Mgft. über die Kastellanei Pont-à-Mousson hinausreichte, wurde daher offengelassen. Zudem hat noch im selben Jahr die regierende Gf.in Yolande für ihren Sohn Robert den Herzogstitel usurpiert, der im zeitgenöss. Verständnis zunächst wohl auf das »Barrois mouvant« bezogen wurde und dem eines frz. Pair gleichkam. Der Titel wurde vom frz. Kg. sofort, von → Karl IV. hingegen erst 1372 anerkannt, als er die Stadt Pont-à-Mousson, deren Status noch bei der Erhebung von 1354 uneindeutig geblieben war, in den Rang einer civitasimperii erhob. Der lehnsrechtl. Status des Hzm.s Bar blieb ungeklärt, was noch im 16. Jh. dem Hzg. die Zurückweisung frz. Souveränitätsansprüche ermöglichte. - Wichtige Bausteine der Herrschaftsentwicklung waren die Vogtei der Abtei St-Mihiel (seit 951), Ausstattungsgut der Hzg.e aus dem Ardennerhaus, wie Briey, Stenay und Mouzay, sowie in geringerem Umfang Lehen der Bm.er → Metz, → Toul und → Verdun (diese bes. im Clermontois).

III.

Nach Parisse 1982 wäre eine ältere Fassung der Genealogia sancti Arnulfi 1100/03 im Umkreis von Gf. Dietrich I. redigiert worden, um die Verwandtschaft mit dem zum Kg. von Jerusalem erhobenen Gottfried von Bouillon und den Anspruch der Gf.en auf die lothring. Herzogswürde zu unterstreichen. Möglicherw. haben sie um diese Zeit bereits ein vorherald. Familienemblem geführt. Denn ihr für 1189 erstmals dokumentierter Wappenschild, der zwei abgekehrte Barben zeigt, findet sichmit leichten Abwandlungen auch bei den Gf.en von → Mömpelgard und Pfirt, die vor der Mitte des 12. Jh.s aus den bar. Gf.en hervorgegangen sind. Es handelt sich dabei um ein redendes Wappen (frz. bar/barbeau - dt. Barsch/Barbe). - Die Gf.en wurden zunächst im Kl. St-Mihiel begr. Ende des 13. Jh.s begann Theobald II. mit dem Ausbau der Stiftskirche St-Maxe auf der Burg von Bar-le-Duc zur Grabkirche des Geschlechts. Sie wurde als vornehmste Kirche des Landes angesehen und diente auch dem bar. Adel als Grablege.

IV.

Die Gf.en von B. gehen zurück auf einen Zweig der sog. Ardennergf.en, der seit 959 die Hzg.e von Oberlothringen stellte und dessen männl. Linie mit Hzg. Friedrich III. 1033 erlosch. Das väterl. Eigengut fiel an dessen Schwester Sophia, die den Gf.en Ludwig von Mousson und → Mömpelgard heiratete. Aus dieser Verbindung gingen sowohl das bar. Grafenhaus, wie auch infolge einer Teilung zu Beginn des 12. Jh.s die Grafenhäuser von → Mömpelgard und Pfirt hervor. Ludwig selbst hat noch Anspruch auf den Herzogstitel erhoben und auch dem Chronisten Lorenz vonLüttich ist um 1140 die hzgl. Abkunft der Gf.en ganz geläufig. Die Genealogia sancti Arnulfi unterstreicht zudem die Zugehörigkeit zur stirps imperialis, vermittelt durch Beatrix, Ehegattin von Hzg. Friedrich I. und Enkelin »Ks.« Heinrichs I. - Angefangen vom Zweiten Kreuzzug 1147/48 bis hin zur Schlacht von Nikopolis 1396 haben die Gf.en an zahlr. Kreuzzügen teilgenommen. Um 1200 war Theobald I. sogar als mögl. Anführer des Vierten Kreuzzuges im Gespräch. Schon zu diesem Zeitpunkt verfügten die Gf.en über ein hohes Ansehen. In der zweiten Hälfte des 13. Jh.s standensie dann auf dem Höhepunkt ihrer Macht. Die spätere territoriale Ausdehnung war im wesentl. bereits erreicht. Die Besitzkomplexe erstreckten sich auf beiden Seiten der Maas von Stenay und Longwy im N bis nach Conflans-en-Bassigny im S und erreichten im O nördl. und südl. von → Metz das Moseltal. Longwy war dem Hzg. von Lothringen abgekauft worden, der auch 1205 die Lehnsauftragung der Gft. Vaudémont an B. zugestehen mußte, die dauerhaft im bar. Einflußbereich verblieb. In den Argonnen und der Woëvre war die Expansion in der Hauptsache auf Kosten des Hochstifts → Verdunerfolgt, dessen Bf.e die Gf.en mit Clermont-en-Argonne und Varennes belehnt und die Kastellaneien Vienne und Etain abgetreten hatten. Im 13. Jh. wandten sich die Gf.en, die zu Zeiten Gf. Theobalds II. auch über beträchtl. finanzielle Mittel verfügten, mehr und mehr der Champagne zu, brachten die Gft. Rethel unter ihren Einfluß und dehnten ihre Lehnsherrschaft auf die Gf.en von Grandpré und die Herren von Hans aus. Die Rivalität mit den Gf.en von Champagne fand nach dem Anfall der Gft. 1284 an Frankreich ihre Fortsetzung in dem Konflikt mit dem frz. Kg. um die Schutzherrschaft über die AbteiBeaulieu-en-Argonne. Gf. Heinrich III. verbündete sich gegen Philipp den Schönen mit Kg. Eduard I. von England und → Adolf von Nassau, der ihn zu seinem Vikar im lothring. Grenzgebiet ernannte. Mit seiner Niederlage und der folgenden Unterwerfung im Vertrag von Brügge 1301 geriet die Gft. unter den polit. Einfluß Frankreichs, der bes. in den Phasen der Regentschaft wirksam wurde. Johann von B. übte sie 1302/11 für seinen unmündigen Neffen Eduard I. aus; Gfin Yolande von Flandern, Wwe. Gf. Heinrichs IV., von 1344 mit Unterbrechungen bis 1360 für ihre Söhne Eduard II. und Robert I. HäufigeAufenthalte am Pariser Hof wurden nun die Regel. Mit dem frühzeitigen Tod Heinrichs IV. begann eine langjährige, durch das Eingreifen der Nebenlinien Pierrefort und Pierrepont noch verschärfte dynast. Krise, die in der umstrittenen Regentschaft Yolandes ihren Ursprung hatte, aber durch ihre Verquickung mit Kriegen gegen → Verdun und → Metz und die Metzer Gefangenschaft Hzg. Roberts sich bis 1371 hinzog. Hzg. Robert verlor infolge der Schlacht von Nikopolis bereits zwei Söhne, bei Azincourt 1415 fielen dann sein Nachfolger, Eduard III., und zwei weitere Mitglieder des Hauses. DasGeschlecht war damit in seiner Substanz getroffen. Der einzig überlebende Sohn Roberts, der am frz. Königshof einflußr. Ludwig Kard. von B., wehrte Ansprüche seiner Schwestern und Schwäger, darunter Hzg. Adolf von Berg, ab und leitete die Heirat seines Großneffen René von Anjou mit Elisabeth, der Erbin des Hzm.s Lothringen, in die Wege. 1419 verzichtete er im Vertrag von Foug zugunsten Renés auf das Hzm. Bar, das unter der Herrschaft der → Anjou seine Eigenständigkeit weitgehend bewahren konnte, während das Haus B. mit Ludwig 1430 im männl. Stamm erlosch.

In der Familie wurde seit der Abtrennung der elsäss. Herrschaften im frühen 12. Jh. das Primogeniturrecht praktiziert, doch kam es Anfang des 14. und des 15. Jh.s zu Abschichtungen: Aus den Teilungen Heinrichs III. mit seinen Brüdern Erhard und Peter gingen die Linien Pierrepont (bis 1354) und Pierrefort (nach einer von Peter neuerbauten Burg; bis 1380) hervor. Sie nannten sich weiter nach Bar und setzten ihre eigenen Herrschaftstitel hinzu. Ihr Besitz, im Kernland der Gf.en gelegen, gelangte in beiden Fällen letztl. wieder an die Hauptlinie. Für die Abfindung ihrer Geschwister setztenzunächst Eduard III. und dann Ludwig Kard. von Bar den Fernbesitz des Hauses, die Herrschaft Puisaye südwestl. von Auxerre sowie die Besitzungen in Flandern und in der Picardie ein. Die pikard. Herrschaften aus dem Erbe der Coucy sind dann von Kg. Karl VI. 1413 in der neuerrichteten Gft. Marle zusammengefaßt worden. Robert, Gf. von Marle und Soissons, sire von Oisy († 1415), blieb aber ohne männl. Nachkommen, und die Gft. fiel an die Gf.en von Luxemburg-Ligny.

Seit dem 12. Jh. war die Heiratspolitik stark auf die Grafenhäuser der Champagne und der Ardennen ausgerichtet. Eine wichtige Etappe markierte hier die Verbindung mit Agnes von Champagne 1155. Den Höhepunkt ihres Prestiges erreichten die Gf.en mit der Heirat Heinrichs III. mit Eleonore von England, Tocher Kg. Eduards I. Ende des 13. Jh.s. Der einsetzende engl. Einfluß wurde aber nach 1301 bald konterkariert durch die Bindung an den frz. Königshof, durch den die Heiraten der regierenden Gf.en mit Maria von Burgund und Maria von Frankreich, Tochter Kg. Johanns II., vermittelt werden. Einegewisse Rolle spielten auch die ehel. Verbindungen mit den großen Vasallen der Gf.en (Chiny, Vaudémont, Apremont u. a.).

Quellen

Catalogue des Actes des Comtes de Bar de 1022 à 1239, bearb. von Marcel Grosdidier de Matons, Pa- ris 1922. - Chronica Alberici monachi Trium Fontium, hg. von Paul Scheffer-Boichorst, in: MGH SS XXIII, 1874, S. 631-950. - Chronique et chartes de l'abbaye de Saint-Mihiel, hg. von André Lesort, Paris 1909/12 (Mettensia, 6). - Genealogia ex stirpe sancti Arnulfi descendentium Mettensis, hg. von JohannesHeller, in: MGH SS XXV, 1880, S. 381-384. - Servais 1-2, 1865-67.

Grosdidier de Matons, Marcel: Le Comté de Bar, des Origines au Traité de Bruges (vers 950-1301), Paris 1922. - La maison d'Ardenne, 1981. - Parisse 1976. - Parisse 1982. - Pastoureau, Michel: Géographie héraldique des pays lotharingiens: l'influence des armes de la maison de Bar (XIIe-XVe siècles), in: Principautés et territoires et études d'histoire lorraine. Actes de103e Congrès national des sociétés savantes, Nancy-Metz 1978, Paris 1979, S. 335-348. - Poull 1994. - Thomas 1973.